Kollation (lat. collatio = Geldgeschenk), auch Kollationspflicht bezeichnet im Erbrecht den Ausgleich der schon zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhaltenen Vorempfänge einzelner Miterben.
Prinzip
Es wird zwischen Real- und Idealkollation unterschieden. Bei der Realkollation wird der Ausgleich der Vorempfänge dadurch verwirklicht, dass der Ausgleichungspflichtige den Vorempfang real an die Erbengemeinschaft zurückgibt und dann der Ausgleich durchgeführt wird. Bei der Idealkollation findet keine Rückgabe in Natur statt, sondern nur ein rechnerischer Ausgleich.
Das deutsche Erbrecht hat sich in §§ 2050 ff. BGB für die Idealkollation entschieden. Das Erhaltene wird bei Auseinandersetzung auf den Erbteil angerechnet. Hat ein Abkömmling unentgeltlich dazu beigetragen, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, etwa durch Mitarbeit in dessen Betrieb oder hat er ihn während längerer Zeit ohne Gegenleistung gepflegt, ist in § 2057a BGB ebenfalls eine Ausgleichsregelung vorgesehen.
Die Kollationspflicht begrenzt nicht die Testierfreiheit, sondern gilt nur im Fall der gesetzlichen Erbfolge.
Für das Landwirtschaftsrecht gelten teilweise abweichende Vorschriften wie in § 12 Höfeordnung. Historisch geht die Kollationspflicht auf die Verpflichtung zur Ausgleichung nach dem gemeinen Recht zurück.
In Österreich und in der Schweiz gibt es entsprechende Regelungen bei einer vorweggenommenen Erbfolge.
Im Schweizerischen Erbrecht wird die Kollation auch als Ausgleichung bezeichnet und ist in Art. 626 ff. ZGB geregelt. Die gesetzlichen Erben sind dabei verpflichtet, alles zur Ausgleichung zu bringen, was ihnen der Erblasser bei Lebzeiten auf Anrechnung an ihren Erbanteil zugewendet hat. Der Zuwendungsempfänger hat gem. Art. 628 ZGB die Wahl, seinen Vorempfang in natura (Realkollation) oder dem Werte nach (Idealkollation) in die Ausgleichung zu werfen.
Siehe auch
Literatur
- Dunkhase: Die Collationspflicht bei testamentarischer Erbfolge. AcP 1892, S. 276–294.
- Ausgleichspflicht (Kollation). In: Murad Ferid, Karl Firsching, Rainer Hausmann: Internationales Erbrecht, Werkstand: 117. EL 2021, Rn. 614.
- Carsten Thomas Ebenroth, Urban Bacher, Rainer Lorz: Dispositive Wertbestimmungen und Gestaltungswirkungen bei Vorempfängen. JZ 1991, S. 277–285.
- Nina Lenz-Brendel: Ausgleichung. In: Stephan Rißmann (Hrsg.): Die Erbengemeinschaft. Bonn, 3. Aufl. 2019, S. 231–266. ISBN 978-3-95661-081-3.
Weblinks
- Heidrun F. Tyler: Grundfragen der collatio bonorum im römischen Recht. Diplomarbeit, Karl-Franzens-Universität Graz 2016.
- Alexandra Zeiter: Die Ausgleichspflicht von Nachkommen: de lege lata – de lege ferenda. In: Alexandra Jungo, Peter Breitschmid, Jörg Schmid: Erste Silser Erbrechtsgespräche: Gedanken zur Erbrechtsrevision anlässlich des 60. Geburtstags von Paul Eitel. Schulthess, 2018, S. 58–76.
Einzelnachweise
- ↑ Charles Jenni: Die erbrechtliche Ausgleichung Juni 2013.