Basisdaten | |
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Titel: | Kontrollratsgesetz Nr. 60 Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetzgebung betreffend Filme |
Kurztitel: | Kontrollratsgesetz Nr. 60 |
Abkürzung: | KRG 60 |
Art: | Nationales Recht |
Geltungsbereich: | Deutschland in den Grenzen vom 2. September 1945 |
Erlassen aufgrund von: | Berliner Erklärung |
Rechtsmaterie: | |
Erlassen am: | 19. Dezember 1947 |
Inkrafttreten am: | 24. Dezember 1947 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S. 296) |
Außerkrafttreten: | DDR: 20. September 1955 (Ministerratsbeschluss UdSSR) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 19. Dezember 1947 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 60 Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetzgebung betreffend Filme wurden das Gesetz über die Errichtung einer Vorläufigen Filmkammer (Filmkammergesetz) vom 14. Juli 1933 und das Reichslichtspielgesetz vom 16. Februar 1934 aufgehoben.
Die beiden aufgehobenen Gesetze hatten während der Zeit des Nationalsozialismus die Entstehung von 7000 NS-Filmen ermöglicht und bildeten eine Belastung für den Neuaufbau einer rechtsstaatlichen Filmindustrie. Das Filmkammergesetz hatte zur Zwangsmitgliedschaft in der unter Leitung des Reichspropagandaministers Joseph Goebbels stehenden Reichsfilmkammer verpflichtet, das Lichtspielgesetz hatte Drehbücher und Produktionen der Vor- und Nachzensur durch den Reichsfilmdramaturgen und die Filmprüfstelle unterworfen.
Siehe auch
Weblinks
- Kontrollratsgesetz Nr. 60 Aufhebung der nationalsozialistischen Gesetzgebung betreffend Filme vom 19. Dezember 1947 bei verfassungen.de