Kontrollschild ist der im Fürstentum Liechtenstein verwendete Begriff für die an Motorfahrzeugen angebrachten Kennzeichen. Umgangssprachlich werden sie Autonummer oder Nummernschilder genannt. Die Kontrollschilder zeigen jeweils die zwei Buchstaben FL, für Fürstentum Liechtenstein, gefolgt von der kleinen Version des Staatswappens und einer bis zu fünfstelligen Nummer. Aufgrund der geringen Grösse des Landes (160 km², ca. 39'500 Einwohner) werden keine weiteren Unterscheidungszeichen benötigt. Die Kontrollschilder werden jeweils dem Fahrzeughalter zugeteilt, nicht dem Fahrzeug. Sie können als Wechselschilder für maximal zwei Fahrzeuge genutzt werden. Die Nummern werden in der Regel fortlaufend, in ansteigender Reihenfolge vergeben. Hintere Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden. Das heutige System wurde im Jahr 1920 eingeführt und entspricht heute im Wesentlichen dem der Schweiz. Am 30. Juni 2022 waren insgesamt 41'631 Motorfahrzeuge und 4'169 Anhänger in Liechtenstein immatrikuliert.

Geschichte

Von 1852 bis 1919 war das Fürstentum Liechtenstein durch einen Zollvertrag eng mit dem Kaisertum Österreich bzw. der Österreichisch–Ungarischen Monarchie verbunden. Als Österreich im Jahr 1905 die Kennzeichnungspflicht für Motorfahrzeuge einführte, wurde beschlossen, dass auch die wenigen Fahrzeuge in Liechtenstein mit österreichischen Erkennungszeichen versehen werden müssen. Die Kennzeichen waren mit dem Buchstaben W, dem damaligen Erkennungsbuchstaben für das benachbarte österreichische Bundesland Vorarlberg, und einer bis zu dreistelligen Evidenznummer, in schwarzer Schrift auf weissem Grund, beschriftet, z. B. W 123. Die ersten bekannten Autobesitzer in Liechtenstein waren ein Geschäftsmann aus Vaduz im Jahr 1902 und ein Arzt aus Schaan im Jahr 1905.

  • Ab 1915 wurden eigene, liechtensteinische Kontrollschilder verwendet. Die österreichischen Schilder behielten vorerst ihre Gültigkeit und mussten nicht sofort ersetzt werden. Die liechtensteinischen Kontrollschilder hatten von Anfang an eine schwarze Grundfarbe mit weisser Schrift und die Erkennungszeichen bestanden damals aus dem Buchstaben L für Liechtenstein und einer individuellen Kontrollnummer, z. B.   L 2  .
  • Ab 1920 wurden die Kontrollschilder jeweils mit den zwei Buchstaben FL, dem blau-roten Landeswappen und einer maximal fünfstelligen Nummer beschriftet. Bis 1925 wurden in Liechtenstein 47 Kraftfahrzeuge, 35 vier- und 12 zweirädrige, registriert. Die Zahl der Personenkraftwagen betrug im Jahr 1936 in Liechtenstein 150 und erhöhte sich auf 472 Fahrzeuge im Jahr 1950 bzw. auf 1’815 Personenwagen im Jahr 1960.
  • Seit 1957 werden Kontrollschilder ausgegeben, welche anstelle des blau-roten Landeswappens die kleine Version des fürstlichen Wappens, in den Farben Gold und Rot, zeigen. Die Grösse der Kontrollschilder und die Schriftart wurde nur geringfügig verändert. Die Zahl der Personenkraftwagen betrug im Jahr 1970 in Liechtenstein 6’210 und erhöhte sich bis ins Jahr 1980 auf 12’569 Fahrzeuge.
  • Ab 1972 wurde das Format und die Grösse der Schrift an die Kontrollschilder der Schweiz angeglichen und das fürstliche Staatswappen wurde auf die heutige Grösse verkleinert. Die alten Kontrollschilder blieben weiterhin gültig und werden seither nur bei Bedarf bzw. schlechter Leserlichkeit durch neue Schilder ersetzt. Vereinzelt sind heute noch Kontrollschilder aus der Zeit vor 1972 an Fahrzeugen zu sehen.

Liechtenstein ist der einzige europäische Staat, der ausschliesslich schwarze Standard-Kontrollschilder ausgibt. In anderen europäischen Ländern werden Kontrollschilder mit schwarzer Grundfarbe nur noch an spezielle Fahrzeuggruppen (z. B. historische Fahrzeuge oder Fahrzeuge der Armee), oder optional zu gelben bzw. weissen Kontrollschildern vergeben, so z. B. auf den britischen Kanalinseln Guernsey und Alderney. Eine Änderung der Farben ist in Liechtenstein nicht geplant und auch nicht erwünscht, denn die Liechtensteiner mögen ihre schwarzen Kontrollschilder.

Systematik

Liechtensteinische Motorfahrzeuge müssen mit einem vorderen und einem hinteren Kontrollschild aus korrosionsbeständigem Metall versehen sein (die heutigen Kontrollschilder bestehen aus Aluminium). Ausgenommen sind Anhänger, Motorräder und Kleinmotorräder, Motorschlitten, Klein- und Leicht-Motorfahrzeuge sowie Landwirtschafts-Fahrzeuge und Motor-Einachser. Sie alle haben nur ein hinteres Kontrollschild (ausgenommen Landwirtschafts-Fahrzeuge, diese haben generell nur ein vorderes Schild, welches vorne oder hinten am Fahrzeug angebracht werden kann). Die Kontrollschilder können mit einem reflektierenden oder nachleuchtenden Belag versehen sein.

Neu werden seit Januar 2019 auf Wunsch auch mattschwarze Kontrollschilder ausgegeben. Ein mattschwarzes Einzelschild für Motorräder kostet CHF 130, zwei mattschwarze Kontrollschilder für das Auto kosten CHF 250.

Die Kontrollschilder werden jeweils dem Fahrzeughalter zugeteilt, nicht dem Fahrzeug. Viele liechtensteinische Fahrzeughalter behalten ihre Kontrollschilder ein Leben lang und geben sie dann an ihre Nachkommen weiter. Die Kontrollschild-Nummern werden grundsätzlich in ansteigender Reihenfolge vergeben, es werden aber auch fortlaufend tiefere Nummern, welche zurückgegeben wurden, wieder neu in Umlauf gebracht. Die hinteren Kontrollschilder können wahlweise im Lang- oder Hochformat angefordert werden.

Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs muss der Halter die Kontrollschilder an das Amt für Strassenverkehr zurückgeben, ausgenommen von dieser Regel sind nur die provisorischen Kontrollschilder, welche nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden müssen, bei missbräuchlicher Verwendung jedoch amtlich eingezogen werden.

Wenn der Halter sein Fahrzeug vorübergehend abmeldet, kann er die Kontrollschilder gebührenpflichtig deponieren bzw. reservieren lassen. Bei einer definitiven Annullierung der Zulassung bzw. Rückgabe der Kontrollschilder werden die Schilder vernichtet und die Nummer wird nach frühestens einem Jahr neu vergeben. Die Nummern von gestohlenen oder verlorengegangenen Kontrollschildern werden für 15 Jahre gesperrt und im Fahndungssystem ausgeschrieben.

Ein Halterwechsel bzw. die Weitergabe von Kontrollschildern an eine andere Person ist nur innerhalb der eigenen Familie bis zum 3. Verwandtschaftsgrad möglich. Zurückgegebene Kontrollschilder mit sehr tiefen Nummern (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder) oder auffälligen Ziffernkombinationen sind nur über Schilderversteigerungen beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich. Diese Versteigerungen finden in der Regel alle 2 Jahre statt.

Grundfarben

  • Kontrollschilder mit roter Grundfarbe und weisser Schrift werden seit April 2022 als drittes Kontrollschild für die Anbringung am Heck-Lastenträger ausgegeben. Früher musste jeweils das hintere Kontrollschild am Lastenträger montiert werden, sofern durch diesen das Kontrollschild am Fahrzeug hinten verdeckt wurde. Das dritte Kontrollschild wird ausschliesslich im Langformat ausgegeben. Das neue Kontrollschild darf ausschliesslich zusammen mit dem Hauptschilderpaar verwendet werden.
  • Kontrollschilder mit gelber Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge, Kleinkrafträder und Elektromobile.
  • Kontrollschilder mit dunkelgelber Grundfarbe und schwarzer Schrift gibt es für Mofas und E-Bikes.

Nummerierung

Die Nummerierung beginnt für Motorwagen und Anhänger einerseits und Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge anderseits separat, sowie für jede Schilderart nach Grundfarbe und besonderer Kennzeichnung getrennt und erfolgt in aufsteigender Reihenfolge. Das Nummernkontingent für die schwarzen Standard-Kontrollschilder für Motorwagen und Anhänger (FL 1 bis FL 99999) ist erst zu etwa 50 Prozent ausgeschöpft. Die Nummern sind in folgende Nummernkreise unterteilt, welche für gewisse Fahrzeuggruppen bzw. Verwendungszwecke reserviert sind:

Die Nummern von 1 bis 20 werden ausschliesslich für diese offiziellen Fahrzeuge verwendet. Standard-Motorrad-Kontrollschilder und Kontrollschilder mit grüner, blauer und brauner Grundfarbe haben jeweils eigene Nummernserien, welche immer bei der Nummer 21 beginnen.

  • FL 21 bis FL 100 werden für private Motorwagen- und Anhänger-Kontrollschilder nicht verwendet.
  • FL 101 bis FL 300 sind reserviert für Händlerschilder.
  • FL 301 bis FL 1999 wurden für Anhänger vergeben.
  • FL 2000 bis FL 40199 wurden für Personen- und Lastwagen vergeben.
  • FL 40200 bis FL 40250 sind reserviert für Linienbusse des öffentlichen Personennahverkehrs.
  • FL 40251 bis FL 41440 werden aktuell (2022) für Personen- und Lastwagen vergeben.
  • FL 41441 bis FL 41449 sind für Fahrzeuge des Liechtensteinischen Roten Kreuzes reserviert.
  • FL 41450 bis FL 49999 ist die zukünftige Nummernserie für Personen- und Lastwagen.
  • FL 50000 bis FL 50299 sind reserviert für Tagesschilder für Motorwagen, Anhänger und Motorräder.
  • FL 65100 bis FL 68100 werden aktuell (2022) für Anhänger-Kontrollschilder verwendet.
  • FL 90000 bis FL 92999 sind reserviert für befristete Motorwagen-Kontrollschilder.
  • FL 95000 bis FL 95099 sind reserviert für befristete Anhänger-Kontrollschilder.

Wunschkennzeichen bzw. Wunschnummern können beim Amt für Strassenverkehr reserviert werden. Voraussetzung ist, dass die gewünschte Ziffernkombination nicht unter die Bestimmungen der Ziffer 4 der Kontrollschilderweisung fällt (4-stellige Motorwagenschilder, 2-stellige Motorradschilder oder auffällige Ziffernkombinationen wie z. B. FL 22222, FL 30303 oder FL 40004, diese Schilder sind nur über Schilderversteigerungen beim Amt für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich) oder bereits an einen anderen Halter zugeteilt ist. Bei einer Bestellung ist mit einer Lieferfrist von 2 bis 3 Wochen zu rechnen. Die Gebühr einer Wunschnummer beträgt gemäss Gebührenverordnung CHF 500 und wird bei der Bestellung in Rechnung gestellt. Bis zu einer Immatrikulation auf die Wunschnummer muss diese bezahlt sein. Schilderreservierungen sind nur innerhalb des aktuell verwendeten Nummernkreises möglich, dieser reicht zur Zeit bei den Personenwagen-Kontrollschildern bis FL 40799 und bei den Motorrad-Kontrollschildern bis FL 6099 (Stand September 2022).

Am 30. Juni 2021 waren im Fürstentum Liechtenstein 30’538 Personenwagen und 494 Personentransportfahrzeuge zum Verkehr zugelassen. In der Kategorie Sachentransportfahrzeuge waren 3’089 Lieferwagen, 290 Lastwagen und 251 Sattelschlepper immatrikuliert. In der Kategorie Anhänger waren unter anderem 3’125 Sachentransportanhänger, 332 Sattelauflieger und 202 Wohnanhänger zum Verkehr zugelassen.

Abmessungen

Die Kontrollschilder weisen folgende Formate auf, wobei die Ecken mit einem Radius von 1 cm abgerundet sind:

  • 500 × 110 mm misst ein hinteres Schild für Motorwagen und Anhänger im Langformat.
  • 300 × 160 mm misst ein hinteres Schild für Motorwagen und Anhänger im Hochformat.

Hintere Kontrollschilder gab es bis 1959 nur im Hochformat (310 × 240 mm). Seit 1959 werden sie auf Wunsch auch im Langformat abgegeben. Diese waren anfänglich 440 × 110 mm, später dann 380 × 110 mm gross. Seit 1987 haben sie das heutige Format. Die hochformatigen hinteren Kontrollschilder haben seit 1972 das heutige Format.

  • 300 × 80 mm misst ein vorderes Schild für Motorwagen, Motor-Einachser, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Arbeitsanhänger.

Die vorderen Kontrollschilder waren anfänglich 380 × 110 mm gross, seit 1972 haben sie das heutige Format.

  • 180 × 140 mm misst ein Schild für Motorräder, Kleinmotorräder, Leichtmotorfahrzeuge sowie Leichtelektromobile.

Das kleine Staatswappen sowie die Buchstaben und Zahlen auf den Kontrollschildern sind jeweils auf 1,5 mm erhaben gepresst. Die Kontrollschilder sind gut lesbar und möglichst senkrecht (Neigung nach oben max. 30°, nach unten max. 15°) anzubringen. Sie müssen sich in einer Höhe zwischen 0,20 m (unterer Rand) und 1,50 m (oberer Rand) befinden. Das hintere Kontrollschild muss in der Längsachse des Fahrzeuges und beidseits davon innerhalb eines Winkels von 30° lesbar sein.

  • 100 × 140 mm misst ein Schild für Mofas und E-Bikes.

Befristete Zulassungen

Seit 1960 gibt es spezielle, befristete Kontrollschilder, welche für verzollte Motorfahrzeuge ausgegeben werden, welche nur vorübergehend in Liechtenstein immatrikuliert sind. Diese Schilder sind für maximal ein Jahr gültig und sämtliche Steuern und Gebühren sind jeweils im Voraus einzuziehen. Kontrollschilder für provisorisch immatrikulierte Motorwagen haben Nummern zwischen FL 90000 und FL 92999, die befristeten Kontrollschilder für Anhänger haben Nummern ab FL 95000. Die Schilder zeigen rechts von der Nummer einen ebenfalls erhaben gepressten, senkrechten roten Balken, auf dem die rote Kontrollmarke aufgeklebt wird, welche die Zahl des Verfallmonats und die beiden letzten Ziffern des Verfalljahres trägt. Die vorderen, befristeten Schilder zeigen aus Platzgründen jeweils einen Punkt anstelle des Staatswappens.

Befristete Kontrollschilder müssen, im Gegensatz zu allen anderen Schilderarten, nach Ablauf der Frist nicht zurückgegeben werden, sind jedoch bei missbräuchlicher Verwendung amtlich einzuziehen. Die Nummern der befristeten Kontrollschilder werden nach Ablauf der Frist bzw. Annullierung der Zulassung wieder neu ausgegeben. In der Regel wird bei der Nummerierung von befristeten Kontrollschildern alle 2 Jahre bei der tiefsten verfügbaren Nummer des festgelegten Nummerkreises neu begonnen.

Zollschilder

Zollschilder sind befristete Kontrollschilder für unverzollte Motorfahrzeuge und haben jeweils Nummern ab FL 600 Z. Der zusätzliche Buchstabe Z steht für Zoll. Beispielsweise Personen mit Kurzaufenthaltsbewilligungen oder Personen mit ausländischem Wohnsitz und einer Fahrzeug-Standortadresse in Liechtenstein erhalten solche provisorischen Kontrollschilder. Auch diese Schilder müssen nach Ablauf der Frist nicht zwingend zurückgegeben werden, sind aber bei missbräuchlicher Verwendung ebenfalls amtlich einzuziehen. Bei der Nummerierung wird auch hier alle 2 Jahre bei der ersten freien Nummer des festgelegten Nummerkreises neu begonnen.

BeispielNummerierungKategorien
ab bis
90000 92999 Motorwagen
95000 95099 Anhänger
BeispielNummerierungKategorie
ab bis

600 Z → Zollschilder

für unverzollte
Motorfahrzeuge

Tagesschilder

Tageszulassungen bzw. Tagesschilder zeigen gelbe Zeichen auf schwarzem Grund und haben Nummern zwischen FL 50000 und FL 50299. Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 24, 48, 72 oder 96 Stunden ausgestellt. Die Gültigkeit beginnt mit der Ausstellung des Ausweises und der Abgabe der Schilder am Schalter. Nach Ablauf der Gültigkeit sind die Kontrollschilder sowie der Tagesausweis umgehend zurückzugeben oder per Post zurückzusenden. Tagesschilder sind grundsätzlich nur in Liechtenstein und der Schweiz gültig. Die Kosten für eine Tageszulassung inklusive Kfz-Haftpflichtversicherung belaufen sich auf ca. 30 Schweizer Franken (CHF) pro Tag für Anhänger, CHF 40 pro Tag für Motorräder, CHF 50 für Personenwagen und CHF 60 pro Tag für Lastkraftwagen. Zusätzlich muss jeweils eine Kaution von CHF 200 hinterlegt werden. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern versehen ist, darf nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden. Es dürfen sich höchstens 8 Personen in einem solchen Fahrzeug befinden. Mit Fahrzeugen, die der Schwerverkehrsabgabe unterliegen, dürfen keine Sachentransporte ausgeführt werden. Ein Fahrzeug, das mit Tagesschildern in Verkehr gesetzt wird, muss betriebssicher sein und den technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge entsprechen. Lenkung, Beleuchtung und Bremsen müssen einwandfrei funktionieren, die Profiltiefe der Reifen muss mindestens 1,6 mm betragen und die Karosserie darf keine für die Verkehrssicherheit wesentlichen Mängel aufweisen. Ist das letzte Prüfungsdatum ausserhalb der gesetzlichen Periodizität, muss das Fahrzeug vor der Erteilung der Tagesschilder einer Prüfung auf Verkehrssicherheit unterzogen werden.

Kontrollschilder für besondere Zwecke

Händlerschilder

Schwarze Kontrollschilder mit Nummern von FL 101 bis FL 300 und dem zusätzlichen Buchstaben U sind spezielle Kontrollschilder für das Motorfahrzeuggewerbe, umgangssprachlich auch «Garagennummern» genannt. Diese Schilder werden, in Verbindung mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis, nur an eingetragene Fahrzeughändler und Reparaturwerkstätten abgegeben. Der Buchstabe U hinter der dreistelligen Nummer steht für Unternehmen. Händlerschilder können kurzzeitig für sämtliche Motorfahrzeuge, z. B. für Überprüfungs- und Überführungsfahrten, genutzt werden, unabhängig von deren Motorleistung und dem Emissionsausstoss. Auch die Benutzung der Autobahn ohne Autobahnvignette ist bei autobahntauglichen Fahrzeugen erlaubt, jedoch nicht die Fahrt ins Ausland (auch nicht ins benachbarte), da diese speziellen Schilder aufgrund der Wiener Straßenverkehrskonvention nicht anerkannt werden müssen. Nebst der Anbringung an den ordentlichen Autonummernhalterungen der Fahrzeuge ist es auch zulässig, diese «U-Nummern» mittels Magnet auf der Motorhaube und am Heck oder in eine Kunststofftasche angehängt, anzubringen. Mit Händlerschildern versehene Fahrzeuge können Kaufinteressenten für unbegleitete Fahrten überlassen werden, wenn sie betriebssicher sind und den Vorschriften entsprechen.

Landwirtschaftsfahrzeuge

Grüne Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen FL 21 und FL 2000 gibt es für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und Anhänger, die nicht zur Verwendung von gewerblichen Fahrten verwendet werden und eine Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erlauben. Es wird jeweils nur ein vorderes Schild pro Fahrzeug ausgegeben, welches entweder vorne oder hinten am Fahrzeug montiert werden kann. Am 30. Juni 2021 waren in Liechtenstein 1’023 Landwirtschaftsfahrzeuge und 142 Anhänger zum Verkehr zugelassen.

Industrie- / Arbeitsfahrzeuge

Blaue Kontrollschilder mit schwarzer Schrift und Nummern zwischen FL 21 und FL 2000 gibt es für Fahrzeuge und Anhänger, die keine Sachen transportieren, sondern ausschliesslich zum Verrichten von Arbeiten dienen, beispielsweise Feuerwehrfahrzeuge, Fahrzeuge und Anhänger im Hoch- und Tiefbau, in der Forstwirtschaft oder im Strassenunterhalt, wie z. B. Schneeräumungsfahrzeuge, Reinigungsfahrzeuge usw. Am 30. Juni 2021 waren in Liechtenstein 799 Industrie- bzw. Arbeitsfahrzeuge und 268 Arbeitsanhänger zugelassen.

Ausnahmefahrzeuge

Braune Kontrollschilder mit schwarzer Schrift gibt es für abnormale Fahrzeuge und Anhänger, sogenannte Ausnahmefahrzeuge, welche wegen ihrer Bauart bzw. ihres Verwendungszweckes den allgemeinen Vorschriften bezüglich Gewicht und Grösse nicht entsprechen. Diese Fahrzeuge dürfen nur mit einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren. In diese Kategorie gehören beispielsweise Kranfahrzeuge, schwere Bagger, überbreite Traktoren, Schwertransport-Fahrzeuge und Anhänger usw. Die Nummerierung beginnt auch hier bei FL 21 bzw. bei FL 5000 (für Anhänger).

Motorrad-Kontrollschilder

Kontrollschilder für Motorräder, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge, Kleinmotorräder und Leichtmotorfahrzeuge sowie für ihre Anhänger haben eine Länge von 18 cm und eine Höhe von 14 cm. Die Nummern werden auch hier grundsätzlich fortlaufend, in ansteigender Reihenfolge vergeben. Die einzige Ausnahme bilden die gelben Kontrollschilder für Kleinmotorräder und Elektromobile. Die Nummern auf diesen Schildern werden nicht der Reihe nach vergeben, sondern nach dem Zufallsprinzip, mit Nummern aus allen Bereichen des zugeteilten Nummernkreises von FL 7001 bis FL 7999.

BeispielNummerierungKategorien
ab bis
21 → Motorräder, Motorroller, Trikes,

Quads, Leichtelektromobile

7001 7999 Leichte Motorräder,

Kleinkrafträder, Elektromobile

60001 → Motorrad-Anhänger
BeispielNummerierungKategorien
ab bis
501 U → Händlerschilder
1801 → Befristete Zulassungen
50101 → Tagesschilder

Mofas und E-Bikes

Die Kontrollschilder für Mofas und E-Bikes haben eine Länge von 10 cm und eine Höhe von 14 cm. Bis 1985 wurden diese Schilder jedes Jahr neu ausgegeben. Danach wurde die Jahreszahl-Beschriftung weggelassen und die Schilder werden seither nicht mehr jährlich ersetzt. Stattdessen muss jeweils eine aktuelle Jahres-Vignette als Versicherungsnachweis angebracht werden, welche jeweils vom 1. Januar des aufgedruckten Abgabejahres bis zum 31. Mai des folgenden Jahres gültig ist. Gleichzeitig wurde damals die Nummernserie im Bereich von FL 31xxx gestoppt und bei FL 80000 neu gestartet.

Am 30. Juni 2021 waren in der Kategorie Motorräder insgesamt 4’936 Fahrzeuge zum Verkehr zugelassen. Mit 4’561 Fahrzeugen sind die herkömmlichen Motorräder das bedeutendste Segment in dieser Gruppe. Davon waren 2’990 Standard-Motorräder und 1’571 Roller.

Nicht mehr verwendete Schilderarten

  • Von 1977 bis 2001 wurden für liechtensteinische Mietfahrzeuge, gleich wie in der Schweiz, spezielle Kontrollschilder mit dem zusätzlichen Buchstaben «V» (für Vermietung) rechts neben der Zahl ausgegeben. Seit 2001 haben liechtensteinische Mietfahrzeuge, wie schon vor 1977, wieder ganz normale Kontrollschilder.
  • Von 1933 bis 1977 gab es in Liechtenstein, wie in der Schweiz, sogenannte Versuchs-Schilder bzw. Kollektivschilder für Motorwagen und Motorräder. Sie wurden ab 1977, wie in der Schweiz, durch die heutigen Händlerschilder ersetzt. Sie durften ebenfalls nur vom Motorfahrzeuggewerbe, mit einem Kollektiv-Fahrzeugausweis, für Probefahrten von Fahrzeugen usw. verwendet werden. Die Schilder hatten das normale damalige Format mit Nummern aus der laufenden Serie (ohne «U») mit schwarzer Grundfarbe, waren jedoch, ebenfalls wie in der Schweiz, beschriftet mit roten Buchstaben und Ziffern.

Souvenirschilder

BeispielNummerBeschreibung


00000 Souvenirschilder sind fabrikneue, echte Kontrollschilder, welche jedoch immer mit dem ungültigen Kennzeichen „FL 00000“ beschriftet sind. Material, Farbe und Format dieser Schilder entsprechen den regulären Kontrollschildern. Der Preis für ein Schild beträgt CHF 25.00, ein Schilderpaar kostet CHF 40.00. Souvenirschilder sind in folgenden Formaten am Schalter des Amtes für Strassenverkehr in Vaduz erhältlich:
  • Hochformat: 300 x 160 mm
  • Langformat: 500 x 110 mm
  • vorderes Schild: 300 x 80 mm
  • Motorradschild: 180 x 140 mm
Commons: Kontrollschild (Liechtenstein) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Bevölkerungsstatistik Liechtenstein Amt für Statistik, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  2. Schilderarten und Formate Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  3. Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2022 Amt für Statistik Liechtenstein, abgerufen am 10. September 2022.
  4. Die Beziehungen zu Österreich bis 1919 fuerstundvolk.li, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  5. Verordnung des Ministeriums des Inneren im Einvernehmen mit dem Finanzministerium vom 27. September 1905, betreffend die Erlassung sicherheitspolizeilicher Bestimmungen für den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 26–37, S. 395–398 Reichsgesetzblatt für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder, ausgegeben am 7. Oktober 1905, Seite 391, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  6. Verordnung vom 18. Juni 1906, betreffend den Betrieb von Automobilen und Motorrädern, Abschnitt V, Erkennungszeichen der Kraftfahrzeuge, §§ 14–16 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1906, Nr. 2, ausgegeben am 18. Juni 1906, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  7. 1 2 Motorisierung in Liechtenstein ab 1902 historisches-lexikon.li, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  8. Verordnung vom 12. August 1915, betreffend die Lenkung und Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge, §§ 2 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1915, Nr. 13, ausgegeben am 18. August 1915, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  9. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Kontrollschilder in der Schweiz license-plates.ch, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  10. Fahrzeugbestand 1925–1980 historisches-lexikon.li, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  11. Tabelle Fahrzeugbestand 1936–1980 historisches-lexikon.li, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  12. «Farbwechsel? Auf keinen Fall.» vaterland.li, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  13. Mattschwarze Kontrollschilder ab 2019 vaterland.li, abgerufen am 7. Dezember 2021.
  14. Fahrzeugabmeldung Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  15. Schilderverlust Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  16. Schilderversteigerungen Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  17. Drittes Kontrollschild für Lastenträger Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  18. Weisungen über die Kontrollschilder Amt für Strassenverkehr (PDF; 9 Seiten), abgerufen am 1. Dezember 2021.
  19. Wunschnummern Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  20. 1 2 3 4 Fahrzeugstatistik Liechtenstein, Bestand 30. Juni 2021 Amt für Statistik (PDF; 88 Seiten), abgerufen am 1. Dezember 2021.
  21. 1 2 Verordnung vom 16. Juli 1996 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), betreffend Kontrollschilder, Artikel 45 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1996, Nr. 143, ausgegeben am 27. September 1996, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  22. Verkehrszulassungsverordnung (VZV), Verordnung vom 1. August 1978, betreffend Kontrollschilder von Motorfahrzeugen, Artikel 71–76 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt, Jahrgang 1978, Nr. 20, ausgegeben am 31. August 1978, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  23. Befristete Kontrollschilder Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  24. Tageszulassungen Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  25. Bundesgesetz vom 15. März 1932, betreffend roter Schrift auf Kollektivnummern, Artikel 16. Archiv der Liechtensteinischen Landesbibliothek, Zeitungsartikel in den Liechtensteiner Nachrichten, Ausgabe vom 22. Juni 1933, abgerufen am 1. Dezember 2021.
  26. Souvenirschilder Amt für Strassenverkehr, abgerufen am 1. Dezember 2021.
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