Als Kragenverwaltung wird eine Verwaltungsgliederung genannt, bei der das Zentrum Sitz der Verwaltungseinheit der Peripherie ist, obwohl es selbst eine eigene Verwaltungseinheit bildet. Der Landkreis umschließt dabei häufig die kreisfreie Stadt ganz oder zu großen Teilen.

Häufigstes Beispiel ist eine kreisfreie Stadt (Stadtkreis), die zugleich Sitz der Verwaltung des sie umgebenden Kreises (Landkreises) ist, ohne ihm anzugehören („Kragenkreis“).

Beispiele

Deutschland

Kragenkreise gab es auch in Nordrhein-Westfalen bis zur Gebietsreform von 1973/75 (Kreise Bielefeld, Herford, Münster, Iserlohn).

Österreich

Übriges Europa

Gerichtsbarkeit

In der Gerichtsbarkeit findet sich das Beispiel eines Kragengerichts:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Hans-Jürgen Von Der Heide (1999): Stellung und Funktion der Kreise. In: Wollmann, Hellmut; Roth, Roland (Hrsg.): Kommunalpolitik: Politisches Handeln in den Gemeinden. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 123–132.
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