Ein Kreisfeuerwehrverband (KFV) in Deutschland ist der jeweilige Fachverband der Feuerwehren in einem Landkreis oder einer Großstadt. Teilweise bestehen Kreisfeuerwehrverbände auch auf einem Gebiet ehemaliger Landkreise, weil sie zwischenzeitliche Zusammenschlüsse auf kommunaler bzw. verwaltungstechnischer Ebene nicht durch Fusionen nachvollzogen haben. In Großstädten bzw. kreisfreien Städten werden sie auch als Stadtfeuerwehrverband bezeichnet.

Mitglieder eines KFV sind die Feuerwehren oder ggf. Stadtfeuerwehrverbände in ihrem Kreisgebiet. Die Aufgaben der Kreisfeuerwehrverbände liegen im Bereich Interessensvertretung, Öffentlichkeitsarbeit, Brandschutzerziehung und -aufklärung sowie in der Förderung des Feuerwehrwesens, des Brand- und Katastrophenschutzes, der Aus- und Weiterbildung, der Feuerwehrmusik, der Jugendfeuerwehren sowie Kinderfeuerwehren. Sie bilden eine Art Zwischeninstanz zwischen den Feuerwehren und dem zuständigen Landesfeuerwehrverband bzw. Bezirksfeuerwehrverband (in den Bundesländern Bayern und Hessen).

In den 1970er Jahren bis Anfang der 1990er Jahre rief der Deutsche Feuerwehrverband mit seinen Landesfeuerwehrverbänden, Bezirksfeuerwehrverbänden sowie Stadt- und Kreisfeuerwehrverbänden jährlich zur Durchführung der bundesweiten Brandschutzwoche jeweils unter einem anderen Motto auf, um die Feuerwehr-Akzeptanz in der Bevölkerung zu verbessern. Vielfach werden Verbandstage auf Kreisebene durch die Kreisfeuerwehrverbände veranlasst.

Einzelnachweise

  1. Franz-Josef Sehr: Brandschutzwoche - Chancen nutzen. In: Florian Hessen. Nr. 7-8/1989. Munkelt Verlag, 1989, ISSN 0936-5370, S. 13.
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