Kriegsflagge nennt man die Version einer Nationalflagge, die von den Streitkräften verwendet wird. Man unterscheidet zwischen der Militärflagge, die von den Landstreitkräften oder dem gesamten Militär verwendet wird, und der Seekriegsflagge, der Flagge der Marine.

Die Kriegsflagge dient bei den Streitkräften als Symbol des Staates. Nicht zu verwechseln ist sie mit Feldzeichen, die die Streitkräfte oder Teilstreitkräfte als Organisation symbolisieren. Deren Gebrauch ersetzt nicht die Nationalflagge.

Beispiele:

Die Berechtigung zum führen von Flaggen wird üblicherweise für die Marine in einem Flaggenregister eingetragen. Für die Schiffe wird ein Flaggenzertifikat erteilt, mit dem die Berechtigung zur Flaggenführung nachgewiesen werden kann. Im deutschen Kaiserreich war es ab dem 2. März 1886 den Angehörigen der deutschen Herrscherhäuser, sowie dem ersten Bürgermeister der freien Hansestädte erlaubt, auf Privatschiffen die deutsche Kriegsflagge zu führen.

Siehe auch

Commons: Kriegsflaggen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Ferdinand Perels: Das allgemeine öffentliche Seerecht im Deutschen Reiche. E.S. Mittler & Sohn, Berlin 1901 (Online Internet Archive).
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