Der Rat der Hansestadt Lübeck im Jahr 1738. Im Jahr 1738 war der Lübecker Rat unterbesetzt. Trotz der Neubesetzung von drei Ratsherrenstellen blieben vier unbesetzt, obwohl 1738 keine Abgänge zu verzeichnen waren. Die Bürgerschaft der Stadt erzwang im Folgejahr 1739 die Ergänzungswahl des Rates auf die verfassungsrechtlich seit dem Bürgerrezess von 1669 vorgeschriebene Anzahl von Ratsherren, nachdem der Rat selbst diese über einen längeren Zeitraum unterlassen hatte.

Bürgermeister

Syndicus

Ratsherren

Ratssekretäre

Als Leiter der Kanzlei des Rates keine Ratsmitglieder, aber der Vollständigkeit halber als Akteure mit aufgeführt.

Siehe auch

Literatur

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.