Der Rat der Hansestadt Lübeck im Jahr 1739. Im Jahr 1739 war der Lübecker Rat unterbesetzt. Die Bürgerschaft der Stadt erzwang die Ergänzungswahl des Rates auf die verfassungsrechtlich seit dem Bürgerrezess von 1669 vorgeschriebene Anzahl von Ratsherren, nachdem der Rat selbst diese über einen längeren Zeitraum unterlassen hatte.

Bürgermeister

Syndicus

Ratsherren

Ratssekretäre

Als Leiter der Kanzlei des Rates keine Ratsmitglieder, aber der Vollständigkeit halber als Akteure mit aufgeführt.

Siehe auch

Literatur

Commons: 1739 in Lübeck – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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