Der Landesrat der Schülerinnen und Schüler des Landes Brandenburg (kurz: Landesschülerrat, LSR) ist die gesetzlich legitimierte Interessenvertretung der brandenburgischen Schülerschaft. Er ist Gründungsmitglied der Bundesschülerkonferenz. Er besteht aus mehreren Organen und ist in seinen Grundsätzen überparteilich, überkonfessionell, tolerant und demokratisch.

Seine Geschäftsstelle hat der Landesschülerrat im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (kurz: MBJS) des Landes Brandenburg. Sprecherin ist Paula Baumgarten aus der Uckermark.

Organisation

Jede staatliche Schule in Brandenburg wählt in ihrer Konferenz der Schüler einen Vertreter in den Kreisrat. Diese 18 Kreisschülerräte wählen je zwei Vertreter in die Landesdelegiertenkonferenz des Landesschülerrates. Diese hat 36 Mitglieder aus den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten Brandenburgs.

Der Landesschülerrat wählt einen achtköpfigen Vorstand, der ihn im Landesschulbeirat vertritt. Darunter sind ein Sprecher sowie drei stellvertretende Sprecher.

Er wird in seiner Arbeit fachlich und organisatorisch von einer Landesberatungslehrkraft, einem Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr im Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sowie durch die Geschäftsstelle für Mitwirkungsgremien im Bildungsministerium unterstützt. Er ist ausschließlich staatlich finanziert.

Aufgaben

Die Aufgabe des Landesschülerrates ist es, die Interessen der brandenburgischen Schülerschaft zu vertreten. Er informiert dazu die Öffentlichkeit über seine Anliegen, berät die politischen Entscheidungsträger, stellt Anträge an das für Schule zuständige Ministerium im Landesschulbeirat. Er bereitet des Weiteren die Arbeit im Landesschulbeirat vor.

Liste der Landkreise und kreisfreien Städte

Kraft Gesetz sind die folgenden Kreisschülerräte (amtlich: Kreisräte der Schülerinnen und Schüler), in kreisfreien Städten die Stadtschülerräte, durch je zwei Mitglieder im Landesrat vertreten:

  • Barnim
  • Brandenburg an der Havel
  • Cottbus
  • Dahme-Spreewald
  • Elbe-Elster
  • Frankfurt (Oder)
  • Havelland
  • Markisch-Oderland
  • Oberhavel
  • Oberspreewald-Lausitz
  • Ober-Spree
  • Ostprignitz-Ruppin
  • Potsdam
  • Potsdam-Mittelmark
  • Prignitz
  • Spree-Neiße
  • Teltow-Fläming
  • Uckermark

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 vgl. § 138 Abs. 1 und 2 BbgSchulG. Abgerufen am 13. Juli 2019.
  2. Das sind Wir. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 13. Juli 2019; abgerufen am 13. Juli 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  3. Impressum. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 13. Juli 2019; abgerufen am 13. Juli 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  4. Vorstand des LSR. Abgerufen am 17. Januar. 2023.
  5. vgl. § 84 BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019
  6. vgl. § 138 Abs. 3 und 4 BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019
  7. vgl. § 138 VI BbgSchulG Abgerufen am 13. Juli 2019
  8. § 138 BbgSchulG in Verbindung mit der Liste der kreisfreien Städte und Landkreise Land Brandenburg, abgerufen am 25. Februar 2021.
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