Eine Landeswasserstraße beziehungsweise schiffbares Landesgewässer ist eine schiffbare Wasserstraße, deren Last das Bundesland zu tragen hat. Grundlage ist in der Regel das jeweilige Landeswassergesetz. Die Schiffbarkeit wird meist vom zuständigen Ministerium verordnet. Einzelnachweise finden sich in nachfolgenden Listen.

Verkehrstechnische Bedeutung

Für den gewerblichen Gütertransport spielen die Gewässer eine untergeordnete Rolle. Ausnahmen sind Hafenanlagen und Verladestellen. Auf den Landeswasserstraßen findet überwiegend Freizeit- und Fahrgastschifffahrt statt.

Listen der Landeswasserstraßen

Einzelnachweise

  1. Schifffahrt und Häfen, Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg
  2. Wasserstraßen im Land Brandenburg (Memento des Originals vom 13. Januar 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung, Brandenburg
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