Das Landgericht Insterburg war ein preußisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Königsberg mit Sitz in Insterburg.
Geschichte
Das königlich preußische Landgericht Insterburg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 7 Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Es ersetzte damit das Appellationsgericht Insterburg. Der Sitz des Gerichts war Insterburg. Das Landgericht war danach für die Kreise Insterburg, Gumbinnen, Stallupönen, Pillkallen, Darkehmen und Goldap zuständig. Ihm waren folgende 6 Amtsgerichte zugeordnet:
Amtsgericht | Sitz | Bezirk |
---|---|---|
Amtsgericht Darkehmen | Darkehmen | Kreis Darkehmen |
Amtsgericht Goldap | Goldap | Kreis Goldap |
Amtsgericht Gumbinnen | Gumbinnen | Kreis Gumbinnen |
Amtsgericht Insterburg | Insterburg | Kreis Insterburg |
Amtsgericht Pillkallen | Pillkallen | Kreis Pillkallen |
Amtsgericht Stallupönen | Stallupönen | Kreis Stallupönen |
Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 282.881 Einwohner. Am Gericht war ein Präsident, 2 Direktoren und 7 Richter tätig. Für die Amtsgerichtsbezirke Stallupönen und Pillkallen bestand eine Strafkammer am Amtsgericht Stallupönen.
1945 wurde der Landgerichtsbezirk unter sowjetische Verwaltung gestellt und die deutschen Einwohner vertrieben. Damit endete auch die Geschichte des Landgerichts Insterburg.
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 398 f., Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 443 online