Das Landgericht Werneck war ein von 1804 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Werneck im heutigen Landkreis Schweinfurt. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
Im Jahr 1804 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Werneck errichtet. Kern war das Amt Werneck. Dieses kam im Jahr 1817 zum neu gegründeten Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken.
Mit Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde das Amtsgericht Werneck errichtet, dessen Sprengel aus dem vorherigen Landgerichtsbezirk Werneck gebildet wurde und die Orte Bergrheinfeld, Brebersdorf, Eckartshausen, Egenhausen, Eßleben, Ettleben, Euerbach, Garstadt, Geldersheim, Hergolshausen, Kronungen, Kützberg, Niederwerrn, Obbach, Oberwerrn, Rundelshausen, Schleerieth, Schnackenwerth, Schraudenbach, Schwanfeld, Sömmersdorf, Stettbach, Theilheim, Vasbühl, Waigolshausen, Werneck, Wipfeld und Zeuzleben umfasste.
Siehe auch
Literatur
- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
- Barbara Weber und Reinhard Weber: Die Landes- und Volksbeschreibung des Landgerichtbezirks Werneck von 1861. Zur ländlichen Kultur Unterfrankens um die Mitte des 19. Jahrhunderts. Eine kommentierte Edition von Barbara und Reinhard Weber. Würzburg 1994, S. 29–96 (Veröffentlichungen zur Volkskunde und Kulturgeschichte. Herausgegeben von Wolfgang Brückner und Lenz Kriss-Rettenbeck, Bd. 51). [nicht ausgewertet]
Einzelnachweise
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 376)
- ↑ Landgericht Werneck. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1369–1372.