Das Landgericht Zabern war 1871 bis 1918 eines von sechs deutschen Landgerichten im Reichsland Elsaß-Lothringen mit Sitz in Zabern.
Geschichte
Im deutschen Kaiserreich
Nach der Abtretung Elsass-Lothringens im Frieden von Frankfurt an das Deutsche Reich 1871 wurde die Gerichtsstruktur mit dem Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871 und der Ausführungsbestimmung hierzu vom gleichen Tag neu geregelt. Die bestehenden Arrondissementsgerichte wurden aufgehoben und Landgerichte als Gerichte zweiter Instanz eingerichtet. Das Landgericht Zabern war dem Oberappellationsgericht Colmar bzw. seit 1879 dem Oberlandesgericht Colmar nachgeordnet.
Der Landgerichtsbezirk umfasste den Bezirk des Arrondissementsgerichts Saarburg, den Bezirk des Arrondissementsgerichts Zabern mit Ausnahme der Kantone Hochfelden und Saar-Union, aus dem Arrondissementsgericht Straßburg die Kantone Molsheim und Wasselnheim und aus dem Arrondissementsgericht Schlettstadt die Kantone Oberehnheim-Rosheim und Schirmeck-Sâles. Dem Landgericht waren zunächst 10 Friedensgerichte unterstellt.
Das am Landgericht Straßburg eingerichtete Schwurgericht war auch für Schwurgerichtsfälle im Landgerichtsbezirk Zabern zuständig.
Zum 1. Oktober 1879 traten die Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes in Kraft. Die Eingangsgerichte, die in Frankreich die Bezeichnung Friedensgericht getragen hatten, wurden nun einheitlich im Reich zu Amtsgerichten.
Dem Landgericht waren folgende Friedens-, nun Amtsgerichte nachgeordnet:
Quelle siehe
Das Gericht hatte 1880 einen Präsidenten, zwei Direktoren und sieben Richter und war für etwa 206.000 Einwohner zuständig.
Mit der Reannexion Elsass-Lothringens durch Frankreich nach dem Ersten Weltkrieg 1918 wurde wieder die französische Gerichtsorganisation eingeführt.
Deutsche Besetzung 1940–1944
Nach Eroberung des Elsaß und Lothringens im Sommer 1940 wurde eine deutsche Zivilverwaltung unter CdZ Robert Wagner eingerichtet, wobei bei der Gerichtsstruktur im Wesentlichen auf die Strukturen von 1918 zurückgegriffen wurde. Die bisherigen Kantonsgerichte wurden in Amtsgerichte, die bisherigen Gerichte 1. Instanz in Landgerichte umgewandelt. Allerdings wurden dem Landgericht Zabern die lothringischen Teile des Gerichtsbezirks (Amtsgerichtsbezirke Finstingen, Lörchingen, Pfalzburg und Saarburg) sowie der Bezirk des Amtsgerichts Schirmeck nicht wieder zugeordnet, dafür kamen aber die Amtsgerichtsbezirke Saar-Union (als „Saarbuckenheim“) und Drulingen hinzu. Das Landgericht Zabern wurde dem Oberlandesgericht Kolmar unterstellt. Ab 1. November 1940 galten in Elsaß und Lothringen zudem das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung.
Die Gebiete, die einem CdZ unterstellt waren, wurden zwar wie Reichsgebiet behandelt, aber nicht annektiert und gehörten deswegen nicht zum Reich. Zum Ende des Jahres 1944 brach die deutsche Besatzung mit dem Vorrücken der Alliierten zusammen.
Das Gerichtsgebäude
Das Landgericht war im Gebäude der ehemaligen bischöflichen Justizkanzlei (heute: Rue du Tribunal) untergebracht. Das Gebäude wurde 1738 durch den Kardinal Armand-Gaston de Rohan-Soubise erbaut. Seine Grundmauern stehen auf dem östlichen Bollwerk der alten römischen Ringmauer der Stadt. Einen Turm dieser Stadtmauer wurde in das Gebäude integriert. Im Ancien Regime war hier das Kriminalgericht und der Rechnungshof untergebracht. Nach der Französischen Revolution diente das Gebäude dem Tribunal de Grande Instance als Sitz. Nach der Annexion durch das Deutsche Reich war es der Sitz des Landgerichtes. Heute hat das Tribunal de Grande Instance hier wieder seinen Sitz. 1899 wurde auf der linken Seite das Gebäude das Amtsgerichtes Zabern errichtet, welches heute Sitz des Tribunal d' Instance ist. Das Gebäude ist in der Base Mérimée als unter Denkmalschutz stehend eingetragen.
Literatur
- Carl Pfaffenroth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 418, online
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Gesetz, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 165 ff., online
- ↑ Verordnung zur Ausführung des Gesetzes, betreffend Abänderung der Gerichtsverfassung vom 14. Juli 1871, Gesetzblatt für Elsass-Lothringen Nr. 5, 1871, S. 169 ff.
- ↑ 1880
- ↑ Das Amtsgericht Rosheim wurde erst durch Verordnung vom 15. April 1884 für den Bezirk des Kantons Rosheim errichtet.Gesetzblatt für Elsaß-Lothringen 1884, Nr. 6, S. 82
- ↑ Michael Rademacher: Olg_colmar. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
- ↑ Verordnung über die Eingliederung der Amtsgerichtsbezirke Drulingen und Saarbuckenheim in den Landgerichtsbezirk Zabern vom 18. Dezember 1940 (Verordnungsblatt des Chefs der Zivilverwaltung im Elsaß Nr. 26, S. 492)
- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates. Handbuch für die Benutzung von Quellen der nationalsozialistischen Zeit. Amtsbezeichnungen, Ränge und Verwaltungsgliederungen, Abkürzungen und nichtmilitärische Tarnbezeichnungen De Gruyter, 1997, S. 175. ISBN 978-3-598-11271-3.
- ↑ Eintrag IA00055446 in der Base Mérimée
Koordinaten: 48° 44′ 26,6″ N, 7° 21′ 54,6″ O