Das Landkommissariat Neustadt (amtlich: Land-Commissariat Neustadt) war einer von zwölf Verwaltungsbezirken im bayerischen Rheinkreis (1837 in „Kreis Pfalz“ umbenannt), der ab 1818 bestand und 1862 in Bezirksamt Neustadt an der Haardt umbenannt wurde. Das Verwaltungsgebiet lag im heutigen Rheinland-Pfalz.

Kantone und Gemeinden

Das Landkommissariat Neustadt gliederte sich in die Kantone Dürkheim und Neustadt und umfasste 42 Gemeinden (alle Orte in der amtlichen Schreibweise von 1817):

Kanton Dürkheim

Kanton Neustadt

Geschichte

Der bayerische König Maximilian Joseph I. hatte am 30. April 1816 das Gebiet des später eingerichteten Rheinkreises aufgrund eines Tauschvertrages mit dem österreichischen Kaiser Franz I. förmlich in Besitz genommen.

Aus der sogenannten Franzosenzeit hatte Bayern in der Pfalz zunächst die seit 1798 entstandene Verwaltungsstruktur im Wesentlichen übernommen. Der neu entstandene Rheinkreis war in vier „Kreisdirektionen“, später auch „Bezirksdirektionen“ genannt, eingeteilt. Die nachgeordneten Verwaltungsebenen Kantone und Bürgermeistereien, abgesehen von geringfügigen Gebietsanpassungen, blieben bestehen.

Das Gebiet des Landkommissariats Neustadt gehörte bis 1814 zum Departement Donnersberg. Nach der Inbesitznahme durch Bayern und der Einrichtung der Kreisdirektionen gehörte das Gebiet zur Kreisdirektion Frankenthal. Mit Wirkung vom 1. April 1818 wurden die Distrikte der bisherigen vier „Bezirks-Directionen“ des Rheinkreises in zwölf „Land-Commissariate“ neu aufgeteilt. Der Aufgabenbereich und die Zuständigkeiten änderten sich nicht. Zum „Land-Commissär“ wurde Karl Witt bestimmt, der bis dahin „Bezirks-Directions-Assessor“ zu Kaiserslautern war. Dem Landkommissar standen ein Aktuar, zwei Schreiber und ein Bote zur Verfügung, für Gehälter und Bürokosten waren 3900 Gulden pro Jahr veranschlagt.

Zum 1. Juli 1862 erhielten die Landkommissariate in der Pfalz die Benennung „Bezirksämter“, aus denen 1938 die Landkreise entstanden. Die Geschichte des Landkommissariats Neustadt setzten das Bezirksamt bzw. der Landkreis Neustadt an der Haardt bzw. Weinstraße, die seit 1920 kreisfreie Stadt Neustadt sowie das 1902 bis 1931 bestehende Bezirksamt Dürkheim fort.

Einzelnachweise

  1. Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 26. November 1817: Bekanntmachung vom 17. November 1817, Kantonal-Eintheilung des Rheinkreises (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  2. Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 1. Juli 1816: Besitzergreifungspatent vom 30. April 1816 (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  3. Amtsblatt für das kön. baierische Gebiet auf dem linken Rheinufer vom 25. Juli 1816: Bekanntmachung vom 22. Juli 1816, Liste der zu den Kreisdirektionen gehörenden Kantone (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  4. Amtsblatt der Königl. baierischen Regierung des Rheinkreises vom 18. Februar 1818: Allerhöchstes Rescript vom 6. November 1817, Bekanntmachung vom 17. Februar 1818, Einführung der Land-Commissariate (bavarica.digitale-sammlungen.de)
  5. Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt der Pfalz vom 22. Mai 1862: Königlich Allerhöchste Verordnung vom 19. April 1862, Veränderung der Benennung der Landcommissariate der Pfalz (bavarica.digitale-sammlungen.de)
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