Die Landmesser-Elle war ein Längenmaß zum Vermessen von Landgütern im russischen Liefland und Kurland. Sie war zur Rigaer Elle verschieden, denn diese hatte eine Länge nur von 537,99 Millimeter.

Das Maß Landmesser-Elle galt ab 1804 und wurde unrichtig mit „Schwedische Elle“ bezeichnet. Ab 1822 wurde das Maß gesetzlich.

Längenmaß

Im Jahr 1822 änderte sich das Maß

  • 1 Landmesser-Elle = 270,2283 Pariser Linien = 609,58 Millimeter
  • 1 Meßkette/Kette = 25 Landmesser-Ellen = 50 Fuß (russ. und engl.)

Flächenmaß

Wurde diese Landmesser-Elle im Quadrat als Feldmaß angewandt, so entsprachen im Jahr 1822

  • 400 Landmesser-Quadratellen = 1 Kappe/Kapp = 1,4846 Ar
  • 10000 Landmesser-Quadratellen = 25 Kappen = 1 neue Lofstelle = 37,1599 Ar

Die alte Lofstelle vom Jahr 1804 war 37,4544 Ar, also 0,2945 Ar größer Zur Tonn(en)stelle, bereits 1815 gesetzlich, ebenfalls als Flächenmaß für Ackerflächen, war unter der Bedingung eine Kappe mit 400 Landmesser-Quadratellen

  • 1804: 1 alte Tonn(en)stelle = 35 Kappen = 52,4361 Ar
  • 1822: 1 neue Tonn(en)stelle = 35 Kappen = 14000 Landmesser-Quadratellen = 52,0238 Ar

Literatur

  • Anton Wach: Gemeinnütziger Bauratgeber bei allen Arbeits- und Materialberechnungen im Baufache, Verlag Friedrich. Lempsky, Prag 1863, S. 433.

Einzelnachweise

  1. Christian Noback, Friedrich Eduard Noback: Vollständiges Taschenbuch der Münz-, Maß- und Gewichtsverhältnisse. F. A. Brockhaus, Leipzig 1849, S. 1013.
  2. August Schiebe: Universal-Lexikon der Handelswissenschaften: enthaltend: die Münz-, Maß- und Gewichtskunde. Band 3, Fleischer/Schumann, Leipzig/Zwickau 1839, S. 63.
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