Kommen an einem Standort verschiedene Unkrautarten vor, von denen eine vorherrscht (dominiert), wird diese als Leitunkraut bezeichnet. Die Wahl der Bekämpfungsmaßnahmen orientiert sich in der Regel an dieser Art. Im Hackfruchtanbau zählen die Gemeine Quecke, Zurückgekrümmter Amarant, Weißer Gänsefuß, Hühnerhirse, u. a. zu den Leitunkräutern.

So haben sich beispielsweise Storchschnabel-Arten in einigen Ackerbauregionen von Rand- und Nebenunkräutern zu behandlungsentscheidenden Leitunkräutern entwickelt. Intensive Fruchtfolgen im Raps- und Maisanbau sind davon besonders betroffen.

Als weitere Leitunkräuter werden in der Literatur Kletten-Labkraut, Vogelmiere, Taubnessel und Ehrenpreis genannt.

Einzelnachweise

  1. Peter Nawroth: Mechanische Unkrautregulierung in landwirtschaftlichen Reihenkulturen ohne Eingriffe in das Bodengefüge. Technische Universität München, S. 71, abgerufen am 19. Mai 2019.
  2. Klaus Gehring, Stefan Thyssen, Thomas Festner: Möglichkeiten der Kontrolle von Storchschnabel-Arten (Geranium spp.) mit Herbiziden im Ackerbau. In: Julius-Kühn-Archiv; 434 (2); 671-678. 2012, doi:10.5073/jka.2012.434.087 (openagrar.de [abgerufen am 19. Mai 2019]).
  3. Der Pflanzenarzt, Bände 57–59. Bundesanstalt für Pflanzenschutz, Wien 2004, S. 5.
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