Als Liberierung bezeichnet man in der Schweiz die Einzahlung von gezeichneten Gesellschaftsanteilen (Aktien oder Obligationen).

Anlass

Durch Liberierung erwerben die Gesellschafter Anteile am Vermögen einer juristischen Person. Bei Aktien spricht man von Teil- oder Vollliberierung, je nachdem, ob auf dem Aktiennennwert nur ein Teilbetrag oder der gesamte Betrag einbezahlt wird.

Literatur

Einzelnachweise

  1. http://www.eskript.unibas.ch/gruendung/ag/aktienzeichnung_und_liberierung/
  2. UBS Bankfachwörterbuch. UBS, abgerufen am 8. August 2013.
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