Das Fürstentum Liechtenstein ist in zwei Wahlkreise und elf Gemeinden unterteilt. Fünf Gemeinden gehören der Region Unterland (historische Herrschaft Schellenberg) an, die restlichen sechs Gemeinden der Region Oberland (historische Grafschaft Vaduz). Schellenberg und Vaduz waren früher Reichsherrschaften (die Herrschaft Schellenberg wurde 1699 durch die Fürsten von Liechtenstein erworben, und die Grafschaft Vaduz 1712), und in den 1930er-Jahren Verwaltungsbezirke. Heute sind es Wahlkreise ohne Verwaltungsfunktion.

Politischer Status des Unterlandes und des Oberlandes

In Artikel 1 der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein wird davon gesprochen, dass das Fürstentum einen „Staatsverband von zwei Landschaften mit elf Gemeinden“ bildet. Aufgrund dieser Bestimmung könnte man meinen, dass die beiden Landschaften staatsrechtlich eine hohe Bedeutung haben, ähnlich wie ein US-Bundesstaat, ein Schweizer Kanton oder ein österreichisches oder deutsches Bundesland. Entgegen der liechtensteinischen Gemeinden haben die beiden Landschaften, das Oberland und das Unterland, keinen Anteil an der Staatsgewalt. Die beiden Landschaften tragen und vollziehen keine hoheitlichen Aufgaben. Eine Funktion haben die Landschaften lediglich bei den Landtagswahlen, wo die Landschaften jeweils einen Wahlkreis bilden. Diese zwei Wahlkreise sind keinem anderen Wahlkreis untergeordnet - ein landesweiter Wahlkreis existiert nicht. Der Staatsgerichtshof sieht die beiden Wahlkreise als „föderalistisches Element“, dies darf aber nicht überbewertet werden: das Ober- und Unterland haben kein eigenes Parlament, sondern bilden „nur“ die Wahlkreise für die Wahl des gesamtstaatlichen Parlaments. Liechtenstein ist ein Einheitsstaat. Es gibt keine föderale Untergliederungen des Staates, die über eigene Gesetzgebungskompetenzen verfügen. Dennoch ist Liechtenstein nicht zentralisiert, da die Gemeinden Verwaltungsaufgaben ausüben und formelle Satzungen und generelle Anordnungen erlassen.

Gemeinden

WappenPostleitzahl,
Gemeindename
Einwohner
30. Juni 2022
Ausländer
in Prozent
Einwohner-
dichte
Fläche
in km²
OrteWahlkreis
9491 Ruggell247427,43357,378RuggellUnterland
9488 Schellenberg111326,13133,559SchellenbergUnterland
9487 Gamprin172831,52796,188Gamprin, BendernUnterland
9492 Eschen457334,8 44110,381Eschen, NendelnUnterland
9493 Mauren451338,8 6027,491Mauren, SchaanwaldUnterland
9494 Schaan604937,422526,920SchaanOberland
9498 Planken48026,7905,341PlankenOberland
9490 Vaduz577142,233317,315VaduzOberland
9497 Triesenberg263221,78929,694Triesenberg, Masescha,
Silum, Gaflei, Steg, Malbun
Oberland
9495 Triesen542337,520526,479TriesenOberland
9496 Balzers468827,123819,731Balzers, MälsOberland
Fürstentum Liechtenstein39'44434,4246160,477

Ex- und Enklaven

Die Gemeinden Liechtensteins weisen trotz ihrer geringen Grösse komplexe Formen in ihrer territorialen Ausdehnung auf. Sieben Gemeinden umfassen neben einem Hauptteil auch eine oder mehrere Exklaven, wie die Gemeindekarte zeigt. Dabei handelt es sich häufig um die Berggebiete des Rhätikon, im Osten des Landes. Nur vier der insgesamt 19 Exklaven sind gleichzeitig Enklaven, da nur sie vollständig jeweils vom Gebiet einer einzigen Gemeinde umgeben sind.

GemeindeEx- und Enklaven
Balzerszwei Exklaven (Gapfahl 1,786 km², Guschgfiel/Matta/Güschgle 7,598 km²)
Escheneine Exklave (Rheinau-Tentscha 1,379 km²)
Gamprineine Exklave (Nendler Berg 1,417 km²)
Mauren-
Plankenvier Exklaven (Riet-Äscher 0,169 km², Wes 0,031 km², Plankner Neugrütt 0,030 km², Plankner Garselli 1,867 km²)
zwei Enklaven (Brunnenegg – Gemeinde Schaan, Rüttistein – Gemeinde Vaduz)
Ruggell-
Schaanvier Exklaven (Brunnenegg 0,124 km², Plankner Neugrütt 0,010 km², Gritsch 3,429 km², Guschg/Vorder-/Mittlervalorsch 7,596 km²)
zwei Enklaven (Wes – Gemeinde Planken, Forst – Gemeinde Vaduz)
Schellenberg-
Triesen-
Triesenbergeine Exklave (Malbun mit den Alpen Turna und Sareis 6,599 km²)
Vaduzsechs Exklaven (Vaduzer Riet 1,100 km², Forst 0,161 km², Rüttistein 0,064 km², Dachsegg 0,108 km² (auch Dachseck), Hintervalorsch 1,057 km², Pradamee-Hahnenspiel 3,689 km²)

Einzelnachweise

  1. Art. 1 - Verfassungskommentar: IV. Der staatsrechtliche Aufbau, abgerufen am 4. Dezember 2022
  2. Bevölkerungsstand 30. Juni 2022. (Excel-Tabelle; 262 KB) In: llv.li. Amt für Statistik (AS), Fürstentum Liechtenstein, abgerufen am 29. August 2023.
  3. Statistisches Jahrbuch Liechtensteins 2016, Seite 35, abgerufen am 25. März 2016
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