Lieferverkehr ist im Straßenverkehrsrecht ein gewerblicher Verkehr zum Abtransport und Lieferung von Gütern, der mitunter von Streckensperrungen für Fahrzeuge ausgenommen ist, wenn sein Ziel oder Ursprung auf dieser Strecke liegt.

In Fußgängerzonen kann beispielsweise zu bestimmten Tageszeiten Lieferverkehr freigestellt sein. Der Unterschied zu einem freigestellten Anliegerverkehr ist die Eingrenzung des Zwecks.

Einzelnachweise

  1. BVerwG v. 08-09.1993: Zum Anspruch auf Zulassung von privatem Liefer- und Anliegerverkehr in der Fußgängerzone. Bundesverwaltungsgericht, abgerufen am 23. Januar 2013.
  2. Lkw-Durchfahrtsverbot in München seit 1. Februar 2008. Polizei Bayern, abgerufen am 3. März 2012.
  3. Heiße Debatte um Lieferverkehr in der Fußgängerzone. Südkurier, abgerufen am 3. März 2012.

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