Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen
Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle
Kurztitel: Locarno Abkommen
Titel (engl.): Locarno Agreement Establishing an International
Classification for Industrial Designs
Datum: 8. Oktober 1968
Fundstelle: BGBl. II S. 1677, 1679
Vertragstyp: Multinational
Rechtsmaterie: Gewerblicher Rechtsschutz / Klassifikationsabkommen
Unterzeichnung:  ?
Ratifikation: 56 Verbandsländer (15. Januar 2019)
Deutschland: 25. Oktober 1990 (BGBl. II S. 1677, 1679)
Österreich: 26. September 1990 (BGBl. II S. 1677)
Schweiz: 27. April 1971 (BGBl. II S. 1677)
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Vertragsfassung.

Die Locarno-Klassifikation ist eine internationale Klassifikation der Waren für geschützte Designs, die durch ein internationales Abkommen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes geregelt ist. Sie hat ihren Namen nach dem Ort Locarno, an dem 1968 ein völkerrechtlicher Vertrag über die Einteilung von Waren für Designs (in einigen Rechtsgebieten auch Geschmacksmuster genannt) als Abkommen von Locarno zur Errichtung einer Internationalen Klassifikation für gewerbliche Muster und Modelle beschlossen wurde.

Organisation

Die dem internationalen Abkommen beigetretene Länder bilden einen "besonderen Verband". Dessen Arbeit wird vom Internationalen Büro der WIPO koordiniert. Stand Januar 2019 sind 56 Staaten beigetreten. Die Klassifikation wird immer wieder angepasst.

Umfang und Zweck

Derzeit teilt die Locarno-Klassifikation insgesamt 6.677 Waren ein, für die Designs angemeldet werden können. Sie sieht dabei 32 Hauptklassen und diverse Unterklassen vor. Gemäß Abkommen sind die Waren in Englisch und Französisch angegeben.

Bei der Anmeldung eines Designs müssen die Waren angegeben werden, in die das Design aufgenommen oder bei denen es verwendet werden soll. Hier dürfen nur Begriffe der Locarno-Klassifikation angegeben werden. Somit ist für jedes Design die Klasse und Unterklasse bekannt, und man kann auf Basis der Locarno-Klassifikation sprachenunabhängig eine Recherche in den relevanten Warengruppen durchführen. Zudem stellen die nationalen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes, meist die jeweiligen Patentämter, für die Waren der Klassifikation neben den verbindlichen Bezeichnungen in Englisch und Französisch auch Übersetzungen in Amtssprachen der beigetretenen Staaten zur Verfügung. Die Klassifikation erleichtert somit den Umgang mit geschützten Designs im internationalen Rechtsverkehr.

Klasseneinteilung

Die Klassifikation umfasst eine Einteilung der Klassen und Unterklassen und, zur Erleichterung der Arbeit, eine alphabetische Liste der Waren mit Angabe der Klassen und Unterklassen, in die sie eingeordnet sind. Die Hauptklassen der Locarno-Klassifikation (12. Ausgabe, gültig ab 1. Januar 2019, deutsche Fassung des DMPA) sind:

Klasse Inhalt
01 Nahrungsmittel
02 Bekleidung und Kurzwaren
03 Reiseartikel, Etuis, Schirme und persönliche Gebrauchsgegenstände, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
04 Bürstenwaren
05 Nichtkonfektionierte Textilwaren, Folien (Bahnen) aus Kunst- und Naturstoffen
06 Möbel
07 Haushaltsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
08 Werkzeuge und Kleineisenwaren
09 Verpackungen und Behälter für den Transport oder den Warenumschlag
10 Uhren und andere Messinstrumente, Kontroll- und Anzeigegeräte
11 Ziergegenstände
12 Transport- und Hebevorrichtungen
13 Apparate zur Erzeugung, Verteilung oder Umwandlung von elektrischer Energie
14 Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung oder Verarbeitung von Informationen
15 Maschinen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
16 Fotografische, kinematografische und optische Artikel
17 Musikinstrumente
18 Druckerei- und Büromaschinen
19 Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf
20 Verkaufs- und Werbeausrüstungen, Schilder
21 Spiele, Spielzeug, Zelte und Sportartikel
22 Waffen, Feuerwerksartikel, Artikel für die Jagd, den Fischfang und zur Schädlingsbekämpfung
23 Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten, sanitäre Anlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, feste Brennstoffe
24 Medizinische und Laborausrüstungen
25 Bauten und Bauelemente
26 Beleuchtungsapparate
27 Tabakwaren und Raucherartikel
28 Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse, Toilettenartikel und -ausrüstungen
29 Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer, zur Unfallverhütung und Rettung
30 Artikel für das Halten und Pflegen von Tieren
31 Maschinen und Apparate für die Zubereitung von Nahrung oder Getränken, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
32 Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen

Die Zahl der Unterklassen pro Hauptklasse variiert.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. wipo.int (PDF; 120 kB)
  2. wipo.int

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