Als Lovemobil (deutsch Liebesmobil) werden mobile Bordelle, meist in Form von Wohnwagen oder Wohnmobilen, bezeichnet. Sie werden von Prostituierten zur Ausübung ihres Gewerbes genutzt und stehen in Deutschland meist an den Ausfallstraßen vieler Städte. Während Wohnwagen meistens etablierte Plätze besetzen, sind Wohnmobile beweglicher.

Rechtliche Lage in Deutschland

Die niedersächsische Stadt Soltau (Heidekreis) wollte 2012 die Dichte von „Lovemobilen“ im Stadtumfeld einschränken und erhob eine Vergnügungssteuer auf die Prostitution in Wohnmobilen. Damit stellte sie die mobilen Bordelle anderen Betrieben, zum Beispiel Schaustellbetrieben gleich. Ein Eigentümer von fünf derartigen Fahrzeugen klagte beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg gegen eine entsprechende Abgabe von fünf Euro pro Tag. Die Stadt sah den Betreiber als Unternehmer, der zu versteuernde Veranstaltungen anbietet. Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hatte in erster Instanz die Abgabe für zulässig befunden.

Sicherheit

Die Lovemobile stehen meist in abgelegenen Teilen von Orten. Damit setzen sich die darin arbeitenden Prostituierten einem Sicherheitsrisiko aus. Es kommt immer wieder zu Fällen, in denen Gewalt gegen Prostituierte ausgeübt wird, ohne dass diese schnell Hilfe holen können. 2016 ermordete ein 30-Jähriger bei Peine in Niedersachsen eine aus Ungarn stammende Prostituierte und stahl ihre Tageseinnahmen. Er wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.

Einzelnachweise

  1. Hamburger Abendblatt: „Lovemobile“ beschäftigen Oberverwaltungsgericht. 26. November 2012, abgerufen am 28. Februar 2020.
  2. Hohenbosteler vergewaltigt Prostituierte im Lovemobil. In: Leinetal Online News. 15. März 2012, abgerufen am 7. September 2016.
  3. Lovemobile an B 214 in Brand gesteckt (Memento vom 4. März 2016 im Internet Archive)
  4. Tatort „Lovemobil“: Prostituierte ermordet – Lebenslange Haft für 30-Jährigen. In: Neue Osnabrücker Zeitung. 17. Januar 2018, abgerufen am 10. Dezember 2020.
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