Als Märzregierung oder Märzkabinette werden Regierungen von Staaten des Deutschen Bundes bezeichnet, die im März 1848 von den Landesfürsten eingesetzt wurden, um einige Forderungen aus der Märzrevolution zu erfüllen.

Meist ersetzten diese Märzregierungen konservative Ministerien und führten einen gemäßigt-liberalen Kurswechsel durch, der aber im Zuge der Radikalisierung der Revolution oft nicht ausreichte, um die innere Ordnung wiederherzustellen. Die meisten dieser Regierungen wurden Ende 1848 oder im ersten Halbjahr 1849 wieder abberufen, sobald sich der jeweilige Landesfürst wieder innenpolitisch stark genug fühlte, um ein neues, konservativeres Kabinett durchzusetzen.

Den Märzregierungen gehörten als Märzminister meist überregional bekannte Liberale an, so beispielsweise:

In einigen Staaten kam es aus unterschiedlichen Gründen allerdings nicht zur Einsetzung von Märzministerien. Es handelt sich dabei um das Herzogtum Sachsen-Coburg und Gotha, die Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen, Liechtenstein, Reuß jüngerer Linie und Schaumburg-Lippe und die Freien Städte Bremen, Frankfurt, Hamburg und Lübeck. Im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin wurde eine Sonderlösung gefunden, bei der die reformwilligen Mitglieder der bisherigen Regierung im Amt blieben und liberale Politiker in eine Verfassungskommission berufen wurden, aber keine exekutiven Befugnisse erhielten (auch, weil ohnehin eine Reform der Regierungsstruktur geplant war).

Literatur

  • Eva Maria Werner: Die Märzministerien. Regierungen der Revolution von 1848/49 in den Staaten des Deutschen Bundes. Göttingen 2008.

Einzelnachweise

  1. Baudis, Klaus: Die Demokraten im Parteienlager der Revolution von 1848/49 in Mecklenburg, in: Michael Heinrichs/Klaus Lüders (Red.): Modernisierung und Freiheit. Beiträge zur Demokratiegeschichte in Mecklenburg-Vorpommern. Schwerin 1995, S. 472
  2. Eva Maria Werner: Die Märzministerien. Regierungen der Revolution von 1848/49 in den Staaten des Deutschen Bundes. Göttingen 2008, S. 91f. und S. 282
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