Als Königreich Preußen wird Preußen seit der Krönung des Kurfürsten von Brandenburg Friedrich III. zum ersten preußischen König Friedrich I. 1701 bis zur Abdankung von König Wilhelm II. während der Novemberrevolution 1918 bezeichnet. Da es sich um die bedeutendste Zeit in der Geschichte Preußens handelt, wird der Hinweis auf seine Staatsform Monarchie meistens weggelassen und nur von Preußen gesprochen. Vorher existierte Preußen als Deutschordensstaat und anschließend als Herzogtum Preußen nur am Südrand des Baltikums. Nachher entstand aus dem inzwischen monarchischem Groß- bzw. größtem Teilstaat im Deutschen Reich die parlamentarische Demokratie Freistaat Preußen.
Die Krönung von Friedrich I. fand im 1618 geerbten Herzogtum Preußen statt. In Brandenburg war dieses nicht möglich, weil der Kurfürst dort der Lehnshoheit des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation (HRR) unterworfen war. Das Herzogtum lag außerhalb der Reichsgrenzen, und die Brandenburger hatten in ihm auch die volle Souveränität, nachdem es der Große Kurfürst 1660 von der Lehnshoheit des polnischen Königs befreit hatte. Allgemein wurden sofort nach der Krönung alle Besitzungen der Brandenburger gemeinsam als Königreich Preußen mit Berlin als seine Hauptstadt verstanden.
Seit dem für das Königreich Preußen siegreichem Ende des Siebenjährigen Krieges (1756–1763) gehörte es zu den fünf europäischen Großmächten und war nach der österreichischen Habsburgermonarchie die zweite deutsche Großmacht.
Im Wiener Kongress 1814/15 wurden ihm territoriale Zuwächse im Westen Deutschlands zugesprochen, wodurch es erheblich größer wurde. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts trieb das Königreich Preußen die Schaffung eines deutschen Nationalstaats voran. Es bildete 1867 den Norddeutschen Bund, in dem die Österreich zugewandten süddeutschen Staaten vorerst noch fehlten. Infolge des preußischen Sieges im sogenannten Deutschen Krieg gegen Österreich wandten sich diese von Österreich ab und traten noch während des Deutsch-Französischen Krieges dem Norddeutschen Bund bei. Sowohl im Norddeutschen Bund als auch im 1871 daraus entstandenen Kaiserreich war das Königreich Preußen der weitaus größte und dominierende Gliedstaat. Der König von Preußen nahm als Staatsoberhaupt des Reiches den zusätzlichen Titel Deutscher Kaiser an.
Geschichte
Die Geschichte der preußischen Monarchie umfasst zwei markante Abschnitte: Die erste Hälfte von 1701 bis 1806, bekannt als die Zeit der altpreußischen Monarchie, und die „Neupreußische Monarchie“ von 1807 bis 1918. Die Jahre von 1806 bis 1809 führten zur Erneuerung sämtlicher Staatsinstitutionen in einem veränderten Staatsterritorium, altpreußische Traditionslinien und Strukturen wurden fallengelassen und es begann eine neue Zeitrechnung. Im Zuge der preußischen Reformen entstand der „Neupreußische Staat“.
Rangerhöhung unter König Friedrich I. (1701–1713)
Der neue preußische Staat
Die Länder der Hohenzollerndynastie mit ihrem herrschaftlichen Schwerpunkt in der Mark Brandenburg waren 1700 nach europäischen Maßstäben eine Mittelmacht. Als Kurfürsten von Brandenburg hatten die Hohenzollern seit dem 15. Jahrhundert eine herausgehobene Stellung als Reichsstand im Heiligen Römischen Reich inne. Das Kaiserreich konnte sich nach 1648 noch einmal konsolidieren, doch war die politische Stellung der Reichsfürsten mit dem Westfälischen Frieden erheblich gestärkt worden. Mit ihrer Lage im Nordosten des Reichs war die Bindung der Hohenzollerngebiete an den Kaiser lockerer als in den zentralen Gebieten am Rhein und in Süddeutschland. Bereits in den vorangegangenen Jahrhunderten hatten die brandenburgischen Kurfürsten, im Zuge der Reformationsauswirkungen und Glaubenskriege, im Ringen zwischen unitarischer Kaisermacht und polyzentrischer Fürstenmacht im Reich, auch zusammen mit den sächsischen Kurfürsten, zeitweise einen regionalen Gegenpol zur Kaisermacht gebildet.
Rang, Reputation und Prestige eines Fürsten waren um 1700 wichtige politische Faktoren. Kurfürst Friedrich III., die Zeichen der Zeit erkennend, strebte nach dem Königstitel. Damit suchte er vor allem die Ranggleichheit mit dem Kurfürsten von Sachsen, der zugleich König von Polen war, und mit dem Kurfürsten von Hannover, der Anwärter auf den englischen Thron war. Mit dem Einverständnis Kaiser Leopolds I. nutzte der Kurfürst seine Souveränität im Herzogtum Preußen, indem er sich dort in Königsberg am 18. Januar 1701 als Friedrich I. zum „König in Preußen“ krönte. Der Titel eines Königs von Preußen hätte einen Konflikt mit dem Königreich Polen heraufbeschworen, das ebenfalls Teile des einstigen preußischen Ordensstaates besaß. Im Gegenzug trat die Königlich-Preußische Armee im Spanischen Erbfolgekrieg auf Seiten des Kaisers gegen Frankreich an. Während des zeitgleich an der nordöstlichen Grenze ausgebrochenen Großen Nordischen Kriegs gelang es Friedrich, sein Land von den Auseinandersetzungen freizuhalten.
Das einschränkende „in Preußen“ blieb erhalten, weil die Bezeichnung „König von Preußen“ als Herrschaftsanspruch auf ganz Preußen, also auch auf den seit 1466 zu Polen gehörenden westlichen Teil des Deutschordensstaats „Preußen“, verstanden worden wäre. Mit der Titelbezeichnung „in“ wurden auch mögliche polnische Ansprüche auf Ostpreußen abgewendet. Im Hohenzollernstaat galt weiterhin die Ständeordnung der einzelnen Landesteile, von denen die Mark Brandenburg gefolgt von Ostpreußen die herausragenden waren; das Herzogtum Magdeburg, Hinterpommern und das Fürstentum Halberstadt bildeten die mittleren Provinzen. Die kleineren westlichen Landesteile erhielten zunächst eine nachgeordnete Rolle. Sämtliche Behörden, staatliche Institutionen und Amtsträger trugen fortan den königlich-preußischen Titel und „Preußen“ als der Name des nun zum Königreich erhobenen Herzogtums wurde bald zur Bezeichnung der Gesamtheit der mit Kurbrandenburg durch die Personalunion verbundenen Lande. Amtlich sprach man von ihnen als „die preußischen Staaten“ oder als den „Staaten des Königs von Preußen“, oder den „Königlichen Preußischen Staaten“. Erst ab etwa 1800 kam für die Monarchie die Bezeichnung „Preußischer Staat“ auf.
Die Wende zum 18. Jahrhundert markiert die beginnende Hochzeit des europäischen Absolutismus, in der die Landesfürsten nach den bereits im 16. Jahrhundert erfolgten Säkularisierungen des Kirchenbesitzes auch die Macht der immediaten Städte und des landsässigen Adels erheblich zurückdrängen konnten. Im Zuge der Machtzunahme der Hohenzollern wurde Berlin zum politischen Zentrum, auf Kosten der einst politisch autonomen Städte und der untertänigen Bauern. Neu gegründete landesherrliche Institutionen begannen, überkommene Ständestrukturen Schritt für Schritt zu verdrängen. Die stark erweiterte kurbrandenburgische Armee gewann eine zentrale und für den König machtsichernde Rolle.
In den östlichen Gebieten der Monarchie hatte sich im 17. Jahrhundert die Gutsherrschaft des Landadels durchgesetzt, die aus ehemals freien Bauern Hörige machte; die westlichen Provinzen waren davon nicht betroffen, auch weil dort andere Gewerbe dominierten. Die Besiedlungsdichte nahm zum Osten hin ab; die größten Städte waren Berlin und Königsberg, die mit mehr als 10.000 Einwohnern auch zu den 30 größten Städten des Reichs gehörten.
Korruption, Pest, Hungersnot und höfische Prachtentfaltung
Der König regierte im Kabinett und es bildete sich durch das häufige indirekt agierende Regierungshandeln ein Günstlingssystem mit Seilschaften um den König. Es gab über ihn hinaus weitere einflussreiche Amtsträger am Hofe, die die Regierung maßgeblich gestalteten. In den 1700er Jahren war es vor allem das Drei-Grafen-Kabinett, das die eigentliche Staatspolitik Preußens bestimmte. Dadurch entstand ein erhebliches Maß an Korruption, die von den höchsten Staatsämtern ausging. Die Staatsfinanzen wurden dadurch erheblich belastet. Dies vollzog sich in einer Krisenzeit, als die Große Pest von 1708 bis 1714 das Ostpreußen heimsuchte, die viele Tausend Menschen das Leben kostete. Zusätzlich führte der Jahrtausendwinter von 1708/1709 zu einer Hungersnot.
Friedrich I. konzentrierte sich auf eine aufwändige Hofhaltung nach französischem Vorbild. Dies und die allgemeine staatliche Misswirtschaft brachte den preußischen Feudalstaat an den Rand des finanziellen Ruins. Nur durch Vermietung weiterer preußischer Soldaten an die Allianz im Spanischen Erbfolgekrieg konnte der König die kostspieligen Aufwendungen für den Prunk am Hof bestreiten. So erhielt Preußen während seiner Amtszeit 14 Millionen Taler an Subsidienzahlungen von den Alliierten. Der Staatshaushalt betrug 1712 rund vier Millionen Taler, von denen allein 561.000 ausschließlich der Hofhaltung zugeführt wurden. Die Einnahmen bestanden nur zum Teil aus Steuern. Die Subsidienzahlungen der Alliierten hingen vom Kriegsverlauf ab, bildeten also keine verlässlichen Einnahmen. In der Amtszeit Friedrichs I. fand ein bedeutender Anstieg der reinen Steuereinnahmen nicht statt.
Trotzdem leistete sich der König eine aufwendige barocke Hofhaltung mit dem Bau neuer Schlösser (Schloss Charlottenburg, Schloss Monbijou) und Jagdhäuser im Umland von Berlin. Der, gegenüber anderen Fürstentümern, wahrgenommene Zivilisationsrückstand des traditionellen Agrarstaats sollte durch ein ambitioniertes höfisches Ausbauprogramm innerhalb weniger Jahre aufgeholt werden. Das Kunstgewerbe wurde über vermehrte Aufträge besonders gefördert. Erstmals in der Geschichte Brandenburg-Preußens wirkten auch international bedeutende Künstler und Architekten wie Andreas Schlüter zu dieser Zeit in Preußen. Der gesamte Hofstaat Friedrichs befand sich fortwährend innerhalb der Berliner Residenzenlandschaft in Bewegung. Bauprojekte und Infrastrukturmaßnahmen wurden angeschoben, wodurch die Mark Brandenburg von Berlin aus stärker eingebunden und erschlossen wurde. Ein glänzender Höhepunkt in dieser Zeit war das Dreikönigstreffen 1709 im Caputher Schloss. Hier konnte Friedrich I. die seit 1701 gestiegene Bedeutung des preußischen Staates darstellen. Durch die Einwanderung der Hugenotten wenige Jahre zuvor gab es inzwischen hauptsächlich im Berliner Raum eine gebildete und wirtschaftlich aktive Bürgerschicht, die die Basis für die sich nun vergrößernde gesellschaftliche Differenzierung bildete. Die Nachfrage des Berliner Hofstaats führte zur Gründung neuer Gewerbebranchen und Manufakturen. Auch in die Landwirtschaft brachten die Hugenotten Innovationen ein, wie den Tabakanbau in der Uckermark. Auch die Residenz Berlin wurde erheblich ausgebaut und durch Vorstädte (Friedrichstadt, Dorotheenstadt) erweitert. Die Zahl der Einwohner der preußischen Hauptstadt stieg beträchtlich. Die Gründung der Königlich Preußischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin aber auch die neu gegründete Universität Halle verbesserten das höhere Bildungsangebot.
Innere Konsolidierung unter König Friedrich Wilhelm I. (1713–1740)
Ausbau der Armee, Kürzung der Kultur
Der Sohn Friedrichs I., Friedrich Wilhelm I., war nicht prunkliebend wie sein Vater, sondern vielmehr sparsam und praktisch veranlagt. Folglich kürzte er, eben aus dem Sterbezimmer des Vaters kommend, die Ausgaben für die Hofhaltung und entließ nach der Beerdigung die meisten Höflinge. Alles, was dem höfischen Luxus diente, wurde entweder abgeschafft oder anderen Nutzungen zugeführt. Alle Sparmaßnahmen des Königs zielten auf den Ausbau eines starken stehenden Heeres, in dem der König die Grundlage seiner Macht nach innen und außen sah. Von den jährlichen Staatseinnahmen verwendete er 73 % für die laufenden Militärkosten, während Hof und Verwaltung mit 14 % auskommen mussten. In seiner Amtszeit baute er die preußische Armee zu einer der schlagkräftigsten Armeen in ganz Europa aus, was ihm den Beinamen „der Soldatenkönig“ verschaffte. Angesichts der Größe der preußischen Armee im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, 83.000 Soldaten zu 2,5 Millionen Einwohnern im Jahre 1740, schrieb Georg Heinrich von Berenhorst später: „Die preußische Monarchie bleibt immer – nicht ein Land, das eine Armee, sondern eine Armee, die ein Land hat, in welchem sie gleichsam nur einquarti[e]rt steht.“
Kurz nach Regierungsantritt endete der Spanische Erbfolgekrieg, in dem preußische Hilfstruppen gegen Subsidien jahrelang fernab des eigenen Territoriums kämpften. Preußen hatte in dem Krieg keine selbständige Rolle gespielt; trotz dieser schwachen Position erhielt es aber in den Friedensverhandlungen die zuvor eroberten Gebiete um Geldern, Neuchâtel und Lingen aus der oranischen Erbschaft zugesprochen. Der Friedensschluss von 1714 ermöglichte es dem König, sich dem noch nicht beendeten nordeuropäischen Konflikt zuzuwenden. Zwei Jahre später führte er den mehrmonatigen Pommernfeldzug, der Preußens Besitz um einen Teil von Schwedisch-Vorpommern einschließlich des Oderdeltas mit der wichtigen Hafenstadt Stettin vermehrte. Es folgte in Europa eine längere Friedenszeit, die es Preußen ermöglichte, sich der inneren Entwicklung zu widmen.
Friedrich Wilhelm gelang es in seiner Regierungszeit, die im Verhältnis zu seinen Ressourcen überdimensionierte Armee über Jahrzehnte hinweg zu finanzieren und einsatzbereit zu halten. In der Folge von Massendesertionen kam es, zum Erhalt der Mannsollstärken, zu ausufernden Zwangswerbungen. Mit der Einführung einer vor allem die niederen Stände betreffenden Wehrpflicht, dem Kantonsreglement, sowie einer effektiven Administration und der Einbindung aller gesellschaftlichen Kräfte, auch des Adels, unter die Ziele des Königs gelang es, den preußischen Militärstaat zu festigen. Weitere außenpolitische Ziele wurden dabei zunächst nicht verfolgt.
Verwaltungsreformen, Manufakturen und Staatseinnahmen
Der von Kurfürst Friedrich Wilhelm begonnene Staatsumbau zugunsten der fürstlichen Macht und zulasten der Stände und der autonomen Städte, wurde unter seinem Enkel König Friedrich Wilhelm I. im Wesentlichen bis 1740 vollendet. Die Transformation des staatlichen Überbaus vollzog sich unter dem Einfluss des in Europa vorherrschenden Absolutismus, der seinen Höhepunkt in Preußen zur Mitte des 18. Jahrhunderts erreichte. Insbesondere König Friedrich Wilhelm I. und sein Sohn und Nachfolger Friedrich II. „regierten durch“ mittels Einzelverfügungen selbst in Nebenangelegenheiten. Daraus ergab sich in der älteren Geschichtsschreibung eine stark personalisierte Darstellung der preußischen Geschichte, bis hin zu einer Legenden- und Mythenbildung, die sich um die großen preußischen Herrscher dieser Epoche bildete.
Mit der Gründung eines Generaldirektoriums wurde die zunächst rein fürstliche Verwaltung auf allgemeine Belange des Gemeinwesens ausgeweitet, wodurch eine einheitliche gesamtstaatliche Hierarchie mit eindeutigen Zuständigkeiten entstand. Ständische Einflüsse des Adels wurden durch die patriarchische Herrschaftsführung Friedrich Wilhelms I. zurückgedrängt. Mit der auf die Person des Monarchen ausgerichteten Zentralverwaltung, die ein einheitliches königliches Beamtentum beinhaltete, und mit dem forcierten Ausbau des stehenden Heeres wurden Institutionen geschaffen, die das geografisch weiterhin zersplitterte Land vereinten.
Mit einem ausgedehnten Domänenbesitz und der Akzise war den Verwaltungsorganen eine weit über das fiskalische Interesse hinausgehende Sorge für die Entwicklung der Landwirtschaft gegeben. Es folgte eine spezielle auf Ertragszuwächse ausgerichtete Reform der königlichen Domänenbewirtschaftung, deren jährliche Erlöse sich zwischen 1714 mit 1,9 Millionen Talern und 1740 3,5 Millionen Talern fast verdoppelten. Durch ein verbreitertes Besteuerungssystem mit einer einheitlichen Grundsteuer, die Bauern- und Adelsgüter gleichermaßen umfasste, steigerten sich die Einnahmen. Eine merkantilistische Wirtschaftspolitik, die Förderung von Handel und Gewerbe sowie die Steuerreform halfen, die jährlichen Staatseinnahmen von 3,4 auf 7 Millionen Taler zu verdoppeln. Die Maßnahmen insgesamt führten in der Zeit von 1713 bis 1740 zu einer Periode großen staatlichen Fortschritts.
Außenpolitik
Außenpolitisch agierte der König nicht immer glücklich. Seine spartanische Auffassung von Repräsentation wich von der dominierenden französischen Kulturvorstellung erheblich ab. An den ausländischen Höfen war der preußische König als Sergeant verschrien. Im höfischen Ränkespiel war die Meinung verbreitet, man könne den König „wie einen Tanzbären auf dem diplomatischen Parkett herumführen“. Insgesamt gab sich der König zeitwährend „kaiserlich“ loyal. Dynastische Bindungen bestanden zu Hannover, das wiederum mit Großbritannien dynastisch verbunden war. Der Konflikt mit dem Thronfolger, 1730 in der versuchten Flucht Friedrichs II. gipfelnd, entwickelte sich zu einem diplomatischen Skandal. Mit Sachsen führte Friedrich Wilhelm I. eine rege Diplomatie; abwechselnd in Konkurrenz und Kooperation zueinander stehend, ergaben sich mehrere bedeutende Staatsbesuche, Handelsvereinbarungen oder auch das Zeithainer Lustlager. Mit Russland wurden bedeutende Allianzverträge geschlossen, die sich vor allem gegen Polen richteten.
Hallescher Pietismus, Sozialdisziplinierung, Peuplierung
Mit abnehmendem Einfluss der evangelischen Kirche, übernahm der sich unter Friedrich Wilhelms I. aktivem Einwirken ausformende Staat mit Hilfe eines ethischen Beamtentums immer mehr soziale Aufgaben, wozu Sozialreform, Armenfürsorge und Bildung gehörten. Der fromme König förderte in seiner Regierungszeit den Halleschen Pietismus, der zur staatsbestimmenden geistigen Grundlage in Preußen wurde, womit nach der These des Historikers Gerhard Oestreich eine Sozialdisziplinierung beziehungsweise „Fundamentaldisziplinierung“ erreicht werden sollte. Die mit den Mitteln eines im 18. Jahrhundert entwickelten, für Preußen charakteristischen Menschenbilds mit ausgedehnten Prügelstrafen umgesetzte Sozialdisziplinierung verbreitete sich auch europaweit über staatliche Reformprogramme. Die Formung der Bevölkerung war langfristiges Ziel einer staatlich gelenkten Wirtschaftspolitik und des Aufbaus eines stehenden Heeres. Dank einer an Regeln, Normen, übergeordnete Standards und Pflichten gewöhnten Bevölkerung, konnten gesellschaftliche Institutionen geschaffen werden, die weite Teile des Staates einschlossen. Die Universität Halle wurde zur wichtigsten Schule des aufgeklärten Beamtentums. Vernunft wie Glaube sollten Umsetzung in das staatliche Handeln finden. Ein staatspolitischer „preußischer Stil“ entstand mit gewissen rechtlichen und sozialen Gleichheitsvorstellungen. Neben dem „Recht der Gesetze“ berücksichtigte die Verwaltung in gewissem Umfang nun auch das „Recht der Verhältnisse“, also die sozialpolitischen Auswirkungen des Rechts. Für die Erfüllung des Ausgleichsgedankens wurden dabei auch Abstriche beim Recht in Kauf genommen. Erste Ansätze einer Sozialpolitik entstanden; einzelne Einrichtungen wie das Potsdamer Militärwaisenhaus oder die Franckeschen Stiftungen in Halle wurden gegründet. Um die nötigen Fachkräfte zu gewinnen, führte man die allgemeine Schulpflicht ein und errichtete volkswirtschaftliche Lehrstühle an preußischen Universitäten; sie waren die ersten ihrer Art in Europa. Gab es zu Beginn der Regentschaft des Soldatenkönigs im Jahre 1717 erst 320 Dorfschulen, so waren es im Jahr 1740 schon 1480 Schulen.
Im Zuge einer massiv betriebenen Peuplierungspolitik ließ er Menschen aus ganz Europa ansiedeln; so holte er mehr als 17.000 protestantische Salzburger Exulanten und andere Glaubensflüchtlinge ins dünn besiedelte Ostpreußen.
Als Friedrich Wilhelm I. 1740 starb, hinterließ er ein wirtschaftlich und finanziell gefestigtes Land. Er hatte Preußens Fläche um 8.000 km² auf 119.000 km² vergrößert, und es gilt als sein Verdienst, dass sich die Bevölkerungszahl, die 1688 noch 1,5 Mio. Einwohner betragen hatte, bis 1740 auf 2,4 Mio. erhöhte. Eine Schattenseite seiner Amtszeit war allerdings die starke Militarisierung des Lebens in Preußen.
Aufstieg zur europäischen Großmacht unter König Friedrich II. (1740–1786)
Schlesische Kriege
Am 31. Mai 1740 bestieg sein Sohn Friedrich II. – später auch „Friedrich der Große“ genannt – den Thron. Anders als dessen Vater, dachte dieser daran, das aufgebaute militärische und finanzielle Potential zur eigenen Machtausdehnung einzusetzen. Zwar war der König als Kronprinz der Philosophie und den schönen Künsten zugeneigt, doch die pazifistisch anmutende Grundhaltung wirkte sich nicht spürbar auf sein Regierungshandeln aus. Noch in seinem ersten Regierungsjahr ließ er die preußische Armee in Schlesien einmarschieren, auf das die Hohenzollern umstrittene Ansprüche erhoben. Dabei setzte sich Preußen gegen seinen südlichen Nachbarn, das Kurfürstentum Sachsen durch, das ebenso Ansprüche auf Schlesien angemeldet hatte, wodurch die beiderseitigen Beziehungen nachhaltig belastet wurden. Der Erwerb Schlesiens stärkte die kriegswirtschaftliche Infrastruktur Preußens erheblich. In den drei Schlesischen Kriegen (1740–1763) gelang es ihm, die Eroberung gegen Österreich zu behaupten, im letzten, dem Siebenjährigen Krieg (1756–1763), sogar gegen eine Koalition aus Österreich, Frankreich und Russland. Dies war der Beginn der preußischen Großmachtstellung in Europa und des preußisch-österreichischen Dualismus im Reich. Bereits 1744 war die Grafschaft Ostfriesland, mit der seit 1683 Handelsbeziehungen bestanden, nach Aussterben des dortigen Fürstengeschlechts der Cirksena, an Preußen gefallen.
Aufgeklärter Absolutismus, Gesellschaftspolitische Reformen
Mit Friedrich II. begann das Zeitalter des aufgeklärten Absolutismus. Dies äußerte sich in Reformen und Maßnahmen, mit denen der König den staatlichen Einfluss auf nahezu alle Bereiche ausdehnte. Die Folter wurde abgeschafft und die Zensur gelockert. Mit der Begründung des allgemeinen preußischen Landrechts und der Gewährung völliger Glaubensfreiheit lockte er weitere Exulanten ins Land. Nach seiner Auffassung sollte in Preußen „jeder nach seiner Façon selig werden“. Bekannt wurde in diesem Zusammenhang auch sein Ausspruch: „Alle Religionen seindt gleich und gut, wan nuhr die leute, so sie profesieren, Ehrlige leute seindt, und wenn Türken und Heiden kämen und wollten das Land pöplieren, so wollten wir sie Mosqueen und Kirchen bauen lassen“. In den späten Jahren seiner bis 1786 währenden Herrschaft förderte Friedrich II., der sich als „erster Diener des Staates“ verstand, besonders die Landesentwicklung. Die Peuplierung der dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe, so etwa des Oderbruchs, stand auf seiner politischen Agenda an vorderster Stelle.
Die Friedrichs aufgeklärter Staatsauffassung folgenden Maßnahmen führten zu verbesserter Rechtsstaatlichkeit. Obwohl die Rechtspflege zu seinen Hoheitsrechten als absoluter Herrscher gehörte, verzichtete Friedrich II. für mehr Gerechtigkeit weitgehend darauf. 1781 führte Friedrich eine Gesetzgebungskommission ein, die seine erlassenen Gesetze gutachterlich bewerten sollte. Er hob damit Rechtsprechung und Gesetzgebung aus seiner rein subjektiven Machtsphäre heraus, ohne seine fürstlichen Hoheitsrechte verfassungsrechtlich zu beschränken. In dem Bestreben, die bis dahin gültige religiös-patriarchalische Staatsauffassung (Gottesgnadentum, Gott mit uns) zugunsten eines rationaleren Staatswesens zu verdrängen, das auf einem immateriellen Gesellschafts- und Unterwerfungsvertrag (Leviathan (Thomas Hobbes)) beruhte, entschied sich Friedrich für die Wohlfahrt der Gesellschaft und gegen ordnungspolitische Willkür. Er verkörperte nicht mehr den Staat, sondern war selbst nur eine Institution im Dienste des Staates; die Staatsdiener hatten das Recht und die Sicherheit innerhalb der staatlichen Gemeinschaft zu bewahren.
Der Wille des Königs wurde dennoch weiterhin durch Dekrete, Ordern, geheime Dienstinstruktionen, Verordnungen oder Patente autokratisch durchgesetzt. Der Verwaltung mangelte es an rechtlicher und formaler Systematik, mit der Folge häufiger Umorganisation, Kompetenzstreitigkeiten sowie Ziellosigkeit des behördlichen Handelns. Der König konterkarierte deren Arbeit, indem er über sie hinweg entschied, die Verwaltung reagierte mit geschönten und verfälschten Berichten. Die schwerfällige Staatsverwaltung um 1750 ermöglichte dennoch eine relativ dichte Herrschaftsintensität. Ein modernes Berufsbeamtentum, das nach dem Ressortprinzip arbeitete, war noch nicht vorhanden; zur Verbesserung wurde deshalb für die Rekrutierung von höheren Staatsdienern und Beamten ein erfolgreich absolviertes Universitätsstudium als Voraussetzung eingeführt. Mit zunehmendem Alter fiel es dem König immer schwerer, die Fäden in der Hand zu behalten und die Bürokratie entwickelte zunehmend Eigeninteressen, womit der persönlich aufgeklärte Absolutismus Friedrichs in einen bürokratischen Staatsabsolutismus überging.
Friedrich II. ordnete alles politische Handeln der Staatsräson unter. Das führte zu einem Staatszentrismus, der Opferbereitschaft und Unterordnung jedes Einwohners als folgsamer Untertan vorsah («Hunde, wollt ihr ewig leben»). Die Gesellschaft als aktive politische Größe sah Friedrich II. nicht vor, Gesellschaft und Wirtschaft blieben seinem Herrschaftsanspruch unterworfen. Bis 1806 dominierte der Adel die Leitungsstellen der Verwaltung und des Militärs, Bürgerlichen war der Zugang zur höheren Ministerialbürokratie und zum höheren Militärdienst verschlossen. Trotzdem entfaltete sich mit königlicher Protektion in den Gewerbe- und Handelszentren ein Wirtschaftsbürgertum. Die feudale Standesordnung zu erhalten, war Ziel der Sozialpolitik Friedrichs II., womit er eine soziale Mobilität verhinderte. Der Erhalt des politischen und sozialen Status quo wurde zum traditionellen Grundpfeiler der preußischen Innenpolitik. Indem alle sozialen Schichten innerhalb der ihnen vom Staat zugewiesenen Schranken verblieben, nutzten sie dem Staat und seiner Armee im Sinn einer expansiven Außenpolitik. Finanzpolitisch blieben Einnahmesteigerung und Begrenzung der Ausgaben zum Erhalt der hohen Wehrhaftigkeit ein fortwährendes staatspolitisches Ziel mit hoher Priorität; die Wirtschaftspolitik war der Finanzpolitik und der Verteidigungspolitik untergeordnet.
Retablissement, Bayerischer Erbfolgekrieg, Fürstenbund und Erste Polnische Teilung
Nach den hohen Kriegsverlusten Preußens, Schätzungen gehen für den Siebenjährigen Krieg von 360.000 Zivilisten und 180.000 gefallenen Soldaten aus, widmete sich Friedrich II. nach 1763 dem Wiederaufbau des Landes im Rahmen eines Gesamtplans, der als langfristiges Ziel die Hebung der Volksbildung, die Verbesserung der Lage der Bauern und die Schaffung von Manufakturen vorsah. Dazu bediente er sich merkantilistischer Methoden mit staatlichen Subventionen für Unternehmungen sowie Aus- und Einfuhrverboten weiteren Maßnahmen zur Marktregulierung. Gegen große innere Widerstände führte er die französische Regie ein und verpachtete die Akzise an Marcus Antonius de la Haye de Launay. Den polnischen Getreidehandel auf der Weichsel beschränkte er 1772 durch einen ungleichen Handelsvertrag. Ein Münzdekret mit Währungsabwertung um 33 bis 50 Prozent brachte dem Staat 1764 Erleichterung bei den Staatsfinanzen. Die Hungerjahre von 1771 und 1772 gingen damit an Preußen vorbei. Mit Sachsen und Österreich lieferte sich Preußen Handelskriege. Hunderte neue Kolonistendörfer entstanden in Flussniederungen auf zuvor trocken gelegten Sumpfgebieten (Friederidzianische Kolonisation).
Die preußische Außenpolitik blieb auch nach 1763 vom instabilen europäischen Mächtesystem geprägt. Krisen drohten sich zu kontinentalen Krisen auszuweiten, doch waren Preußen aber auch Österreich und Frankreich nach 1763 zu erschöpft für neue Waffengänge. Der Antagonismus zwischen Österreich und Preußen setzte sich fort, zugespitzt im Bayerischen Erbfolgekrieg. Die preußische Politik eigener staatlicher Souveränität gegenüber dem Reich blieb bestimmend. Mit der Gründung des Fürstenbunds gerierte sich Friedrich II. zeitweise als Beschützer des Reichs. Gemeinsam mit Österreich und Russland betrieb Friedrich die Teilung Polens. Bei der ersten Teilung 1772 fielen Polnisch-Preußen, der Netzedistrikt und das Fürstbistum Ermland an Brandenburg-Preußen. Die für Friedrich II. wichtige Landverbindung zwischen Pommern und dem außerhalb des Reichsgebiets liegenden Königreich Preußen war damit hergestellt. Nun befanden sich „beide Preußen“ in seinem Besitz und er konnte sich „König von Preußen“ nennen. Verwaltungstechnisch bestand das Königreich jetzt aus den Provinzen Westpreußen und Ostpreußen sowie dem Netzedistrikt.
Der König vergrößerte sein Territorium während seiner Herrschaft um 76.000 km² auf 195.000 km² (1786). Während dieser Zeit wuchs die Bevölkerungszahl Preußens von etwa 2,4 Millionen auf 5,629 Millionen Einwohner, trotz des Verlustes von etwa 500.000 Menschen während des Siebenjährigen Krieges. Die Zahl der Einwanderer nach Preußen in der Zeit von 1740 bis 1786 wird auf 284.500 geschätzt. Trotz zeitweiliger Zerrüttung der Wirtschaft durch die langandauernden Kriege in seiner Herrschaftszeit stiegen die Staatseinnahmen von 7 Millionen Taler im Jahr 1740 auf 20 Millionen im Jahr 1786. Friedrich der Große starb am 17. August 1786 im Schloss Sanssouci.
Hybris und Nemesis (1786–1807)
Auswirkungen der Französischen Revolution
Mit dem Tod Friedrichs II. endete die Phase der preußischen Monarchie, in der der König als politischer Akteur selbständig eigene programmatische Ziele aufstellen, in Maßnahmenpaketen definieren und anordnen konnte. Der stetig auf Inspektionsreisen befindliche Friedrich II. versuchte noch mit seinem ausgeprägten Dienstethos die zunehmenden Aufgaben zu bewältigen, woraus sich die Legende vom „König überall“ bildete. Der Staatsapparat war aber inzwischen auf eine Größe angewachsen, die es ihm nicht mehr ermöglichte, die politischen Geschäfte selbst nur der obersten Staatsebene zu überblicken und zu kontrollieren. Spätestens um 1800 war der Staat schon zu groß geworden und die Gesellschaftsentwicklung zu weit fortgeschritten. Seine Nachfolger beschränkten sich im Regierungsgeschäft auf einen weniger zeitintensiven Herrschaftsstil. Der stetig vergrößerte Unterbau der Staatsadministration übernahm nun die Problemdefinition und die Lösungserarbeitung, die der König als höchste Instanz nur noch bewilligen musste.
1786 wurde Friedrichs Neffe, Friedrich Wilhelm II. (1786–1797) neuer preußischer König. Aufgrund seiner mangelnden Fähigkeiten geriet das monarchische System in eine Schieflage und es etablierte sich ein Hofstaat mit Mätressen und Günstlingen. Seine berühmteste Mätresse war Wilhelmine Enke, die er mit dem Titel einer Gräfin Lichtenau adelte. Berlin wuchs in den 1790er Jahren zu einer ansehnlichen Residenzstadt heran. Im Jahr 1791 wurde das Brandenburger Tor vom Architekten Carl Gotthard Langhans fertiggestellt. Andere klassizistische Bauten folgten.
Die Aufklärungsbewegung unter Friedrich II. hatte zu einer stetig größer werdenden Gesellschaft mündiger, selbstbewusster und eigenständiger Individuen geführt, deren politisches Sendungsbewusstsein sich in Mitbestimmungsforderungen und kritischen Debatten in den vorhandenen Medien und öffentlichen Zirkeln widerspiegelte. Der Sturz der absoluten Monarchie in Frankreich führte bei den deutschen Fürsten zu Ängsten, dass sich die Ideen der französischen Revolution auch in ihren eigenen Ländern mit Hilfe des aufgeklärten Bürgertums ausbreiten könnten. Friedrich Wilhelm II. stand daher schon früh unter dem Einfluss gegenaufklärerischer Bestrebungen, vertreten von Johann Christoph Wöllner und Johann Rudolf von Bischoffwerder. Die aufklärerische Berliner Mittwochsgesellschaft musste deshalb im Geheimen tagen; Mitglieder waren unter anderem die Verfasser des Allgemeinen Landrechts Carl Gottlieb Svarez und Ernst Ferdinand Klein, die Herausgeber der Berlinischen Monatsschrift Gedike und Biester, der Verleger Friedrich Nicolai und als Ehrenmitglied Moses Mendelssohn. Allerdings wurden Personen, die sich revolutionär und abfällig über die preußische Regierung äußerten, seit 1790 entweder für mehrere Wochen festgesetzt und auch ausgewiesen, andere emigrierten freiwillig. Im Jahre 1794 wurde das bereits unter Friedrich II. begonnene Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten eingeführt. Das umfassende Gesetzeswerk verlor während der Herrschaft Friedrich Wilhelms II. zwar seinen aufgeklärten Charakter, stellte aber dennoch eine allgemeingültige Rechtsgrundlage für alle preußischen Provinzen dar.
Teilungen Polens, Beendigung des Dualismus mit Österreich, Frieden mit Frankreich
Die Teilungspolitik gegenüber Polen wurde von Friedrich Wilhelm II. sowie von Russland und Österreich fortgesetzt. Bei der zweiten und der dritten Teilung Polens (1793 und 1795) sicherte sich Preußen weitere Gebiete bis nach Warschau. Durch diese Gebietszuwächse vergrößerte sich auch die Bevölkerung um 2,5 Millionen Polen und man stand vor der schwierigen Aufgabe, diese in den Staat zu integrieren. Ob dies letztendlich gelungen wäre, lässt sich nicht abschließend sagen, da die Gebiete der beiden letzten Teilungen Polens zunächst unter der Herrschaft Napoléons für Preußen wieder verloren gingen.
Preußen war außenpolitisch vor allem daran interessiert, die Stärke und den Einfluss Österreichs in Deutschland zu verringern. In den 1780er Jahren hatten sich die Spannungen zwischen den beiden Großmächten erheblich verschärft. So unterstützte Preußen Revolten gegen die österreichische Herrschaft in Belgien und Ungarn. Dies veranlasste den Kaiser und österreichischen König Leopold II. sich Preußen während der Zeit der Französischen Revolution anzunähern. Mit der Konvention von Reichenbach vom 27. Juli 1790 war die Ära des erbitterten preußisch-österreichischen Dualismus, die seit 1740 die Politik des Heiligen Römischen Reichs geprägt hatte, vorbei. Beide Mächte verfolgten fortan ihre Interessen gemeinsam. Ein erstes Zusammentreffen zwischen Leopold II. und Friedrich Wilhelm II. am 27. August 1791 mündete auf Einwirken des Grafen von Artois, des späteren französischen Königs Karl X., in der Pillnitzer Deklaration. Darin erklärten sie ihre Solidarität mit dem französischen Königtum und drohten mit militärischen Aktionen, allerdings unter dem Vorbehalt, dass die anderen europäischen Mächte einem solchen Schritt zustimmen würden. Weitergehend wurde am 7. Februar 1792 ein Verteidigungsbündnis, der Berliner Vertrag, zwischen Österreich und Preußen geschlossen. Das revolutionäre Frankreich erklärte daraufhin am 20. April 1792 Österreich und somit auch Preußen den Krieg. Der Vormarsch des preußisch-österreichischen Heeres kam am 20. September 1792 nach der erfolglosen Kanonade von Valmy zum Erliegen, so dass französische Truppen wiederum bis in das Rheinland vorstoßen konnten. In diesem kräfteverzehrenden ersten Koalitionskrieg gegen Frankreich suchte Preußen schließlich den Ausgleich. Die beiden Mächte einigten sich im preußisch-französischen Sonderfrieden von Basel von 1795. Preußen erkannte die linksrheinischen Eroberungen Frankreichs an und erzielte eine bis nach Franken reichende norddeutsche Neutralitätszone. Damit durchzog Deutschland eine Demarkationslinie, die die Einflusszonen der drei Großmächte Frankreich, Österreich und Preußen definierte und zum Frieden im deutschen Norden führte, während der Süden Deutschlands Kriegsschauplatz blieb.
Norddeutsche Neutralitätszone, Auflösung des Heiligen Römischen Reichs
Der preußische Alleingang bewirkte, dass die anderen europäischen Mächte dem preußischen König misstrauten, so dass er in den Folgejahren isoliert war. Mit seinem einseitigen Ausscheren aus der Kriegskoalition zeigte Preußen seine Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal des Reiches. Österreich, alleine zu schwach, gab ebenfalls auf und räumte damit das Ende der preußisch-österreichischen Großmachtpolitik in Europa ein. Während die Reichspublizistik Preußen für den ungezwungenen Frieden mit Frankreich scharf verurteilte, blieben die anderen Reichsstände zurückhaltend. Mit den Berliner Verträgen vom 5. August 1796 kam Preußen in den Besitz der Bistümer Münster, Würzburg und Bamberg. Für den Norden bildete der Hildesheimer Kongress eine Art Gegenreichstag; Zahlungen der norddeutschen Reichsstände gingen nun nicht mehr an den Kaiser, sondern an die preußische Kasse. Die Umgestaltung des europäischen Staatensystems vollendete Frankreich mit der geschäftsmäßigen Liquidation des Kaiserreichs. Am 16. November 1797 starb Friedrich Wilhelm II., sein Sohn Friedrich Wilhelm III. (1797–1840) wurde sein Nachfolger. Dem persönlichen Charakter des neuen Königs entsprechend, wurde die preußische Staatsführung im Inneren wie nach außen schwankender, bedächtiger und hinhaltender. Der König herrschte zwar um 1800 formell noch immer absolut, doch hatte die Staatsverwaltung in vielen Bereichen die politische Initiative übernommen, während der König nur reagierte, ohne programmatisch aktiv und gestaltend wirken zu können.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss konnte Preußen 1802/1803 die im Frieden von Basel beschlossenen erheblichen Zugewinne an Land und Menschen realisieren und verleibte sich mit der Säkularisation die vormals geistlichen Herrschaftsgebiete des Hochstifts Hildesheim, des Hochstifts Paderborn (Fürstentum Paderborn), des Hochstifts Münster (Erbfürstentum Münster), die Reichsstifte Quedlinburg, Elten, Essen, Werden und Cappenberg sowie kurmainzische Besitzungen in Thüringen ein; außerdem erhielt es die vormaligen Reichsstädte Mühlhausen, Nordhausen und Goslar.
Der Beginn des 19. Jahrhunderts vollendete eine über hundert Jahre anhaltende Wachstums- und Expansionsphase. Als ursprüngliche europäische Mittelmacht hatte Preußen bis 1800 zu den vorderen Rängen aufgeschlossen. Unter den fünf Großmächten des zur damaligen Zeit wirtschaftlich, gesellschaftlich, technologisch und militärisch fortschrittlichsten Kontinents war Preußen aber immer noch die mit Abstand kleinste, bezogen auf seine Wirtschaftskraft, seine Bevölkerungsdichte und selbst hinsichtlich seiner Armee von 240.000 Mann. Seine politische Reputation zehrte um 1800 vor allem von symbolischen Faktoren aus den vergangenen Ruhmeszeiten der Schlesischen Kriege. Dies führte unter den damaligen nationalen Konkurrenten zu Fehlwahrnehmungen bezüglich ihrer realen eigenen Kräfte.
Rang nach EW | Staat | Einwohner | Fläche in km² | Einwohner je km² | Armeegröße | Staatseinkommen in Gulden | Staatseinkommen in Gulden pro Kopf |
---|---|---|---|---|---|---|---|
1 | (europäisches) Russisches Kaiserreich | 36.385.000 | 4.356.336 | 8,4 | 510.000 | 110.000.000 | 3 |
2 | Französisches Kaiserreich | 32.359.000 | 642.365 | 50,4 | 600.949 | 252.300.000 | 8 |
3 | Kaisertum Österreich | 25.588.000 | 670.513 | 38,2 | 356.000 | 120.000.000 | 5 |
4 | Vereinigtes Königreich Großbritannien und Irland | 15.024.000 | 315.093 | 47,7 | 200.000 | 260.000.000 | 17 |
5 | (europäisches) Osmanisches Reich | 11.040.000 | 670.208 | 16,5 | 100.000 | 54.000.000 | 5 |
6 | Spanien | 10.730.000 | 506.996 | 21,2 | 76.000 | 75.000.000 | 7 |
7 | Preußische Monarchie | 9.851.000 | 316.287 | 31,1 | 240.000 | 60.000.000 | 6 |
Europa | 182.599.000 | 9.598.225 | 19,0 | 2.549.686 | 1.173.730.000 | 6 |
Vierter Koalitionskrieg mit Frankreich
Preußens wankelmütige Neutralitätspolitik bewirkte vor allem in Frankreich seine politische Abwertung. In den zeitgenössischen Analysen, Diskursen und Berichten forderten französische Stimmen von Preußen, auf Ansprüche zu verzichten, «die nur dem Genie des großen Friedrich für dreißig Jahre zu verdanken gewesen wären, die aber nicht mit der Stärke der anderen Mächte übereinstimmten» (Conrad Malte-Brun, 1803). Stattdessen sollte es sich Frankreich, ebenso wie die anderen deutschen Staaten, als Verbündeter unterwerfen, ohne eine Sonderstellung zu erwarten.
Die Überlegenheit der französischen Armee stellte eine neuartige und existenzielle Bedrohung dar. Napoleon I. war auch nicht gewillt, die französische Expansion zu begrenzen, und ließ deshalb internationale Verträge und Abkommen unbeachtet. Dadurch stand die preußische Regierung vor einer Zerreißprobe. 1806 beging Preußen nach etlichen Provokationen den folgenschweren Fehler, sich mit Frankreich militärisch zu messen, ohne sich vorher der Unterstützung der anderen Großmächte zu versichern. In der Schlacht bei Jena und Auerstedt erlitt Preußen eine vernichtende Niederlage gegen die Truppen Napoleons. König Friedrich Wilhelm III. und seine Familie mussten vorübergehend nach Memel fliehen, und für Preußen begann die sogenannte „Franzosenzeit“. Im Frieden von Tilsit gab es 1807 etwa die Hälfte seines Staatsgebietes, darunter alle Gebiete westlich der Elbe sowie die Landgewinne aus der zweiten und dritten Teilung Polens ab, die nun an das neue, von Napoléon etablierte Herzogtum Warschau fielen.
Staatsreformen und Befreiungskriege (1807–1815)
Die Staatslehre Christian Wolffs (Wolffianismus) wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts von Immanuel Kant in seinen staatstheoretischen Entwürfen weiterentwickelt; für ein gutes Zusammenleben der Menschen des Staates sollte Grundlage allen Rechts die Freiheit des Einzelnen sein. Damit stützte er sich auf Ideen von Adam Smith, Rousseau und Montesquieu und besonders auf die Idee der Gewaltenteilung und des Volonté générale. Die Erfahrung der Amerikanischen und der Französischen Revolution beförderte Ideale, die mit den vorhandenen politischen Bedingungen einer beharrenden absoluten Monarchie inkompatibel waren. Der Reformbedarf war nach dem Tod Friedrichs II. zwar groß, doch blieben die Reformansätze zunächst zaghaft und begrenzt. Für die Verwirklichung späterer Reformen waren diese Ideen maßgeblich, doch war dafür zuerst ein Totalabsturz des bestehenden politischen Systems notwendig.
Preußen musste 1807 die französische Besatzung erdulden, die fremden Truppen versorgen und große Kontributionszahlungen an Frankreich leisten. Diese einschränkenden Friedensbedingungen bewirkten wiederum seine staatspolitische Erneuerung mit dem Ziel, die Grundlagen für den Befreiungskampf zu bereiten. Mit den Stein-Hardenbergschen Reformen unter Leitung von Freiherr vom Stein, Scharnhorst und Hardenberg wurde das Bildungswesen neu gestaltet, die Leibeigenschaft der Bauern aufgehoben und 1808 die Selbstverwaltung der Städte sowie 1810 die Gewerbefreiheit eingeführt. Die Heeresreform wurde 1813 mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht abgeschlossen.
Nach der Niederlage der „Grande Armee“ in Russland wurde am 30. Dezember 1812 bei Tauroggen der Waffenstillstand von dem preußischen Generalleutnant Graf Yorck und für das Russische Kaiserreich von General Hans von Diebitsch unterzeichnet. In der Konvention von Tauroggen, die York zunächst in Eigeninitiative ohne Mitwirkung des Königs vereinbarte, wurde beschlossen, die preußischen Truppen aus der Allianz mit der französischen Armee herauszulösen; das war der Beginn des Aufstands gegen die französische Fremdherrschaft. Bereits Anfang Februar 1813 war die gesamte Provinz Ostpreußen dem Zugriff des preußischen Königs entzogen, die Autorität übte der Freiherr vom Stein als Bevollmächtigter der russischen Regierung aus. In dieser Lage ging auch die Berliner Regierung langsam auf Distanz zum französischen Bündnispartner. Mitte Februar hatte sich die aufrührerische Stimmung bereits über die Oder bis in die Neumark ausgeweitet und es gab erste Anzeichen einer Revolution. Berater des Königs verdeutlichten ihm, dass der Krieg gegen Frankreich mit ihm an der Spitze oder notfalls auch ohne ihn stattfinden werde. Nach einer Phase der Unentschlossenheit beschloss der König schließlich Ende Februar mit Russland zusammenzugehen; der Vertrag von Kalisch wurde als ein antinapoleonisches Bündnis geschlossen und Absprachen über den zukünftigen Besitz von Territorien der Nachbarländer getroffen.
Als der König am 17. März 1813 mit der Parole „An Mein Volk“ zum Befreiungskampf aufrief, standen aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht 300.000 preußische Soldaten (6 Prozent der Gesamtbevölkerung) bereit. Preußen wurde erneut zum Kriegsgebiet. Die Hauptkämpfe entlang der preußisch-sächsischen Grenzzone endeten für Preußen und seine Alliierten mit dem Sieg über die Reste der französischen Truppen. Nach der entscheidenden Völkerschlacht bei Leipzig, bei der 16.033 Preußen getötet oder verwundet wurden, war das Ende der Vorherrschaft Napoleons über Deutschland in greifbare Nähe gerückt. Mit dem Herbstfeldzug 1813 und dem Winterfeldzug 1814 wurden Napoleons Truppen weiter entscheidend geschwächt. Preußen sah sich nach der demütigenden Niederlage von 1807 rehabilitiert und wieder auf einer Stufe mit dem Kaisertum Österreich. Unter dem Marschall Blücher gelang den preußischen Truppen gemeinsam mit ihren Alliierten in der Schlacht von Waterloo 1815 der endgültige Sieg über Napoleon.
Restauration und Reaktion, Vormärz und Märzrevolution (1815–1848)
Wiener Kongress, Metternichsches System, Deutscher Bund
Nach dem Ende des Revolutionszeitalters setzten unter den Siegergroßmächten die Verhandlungen einer stabilen Nachkriegsordnung in Europa ein, die zu einer konservativen Wende und der Etablierung des Metternichschen Systems führte. Friedrich Wilhelm III., der Kaiser von Russland (Alexander I.) und der Kaiser von Österreich (Franz II.) gründeten die Heilige Allianz; sie sollte Demokratiebestrebungen in ganz Europa unterdrücken und das absolute monarchische System wiederherstellen.
Beim Wiener Kongress 1815 erhielt Preußen einen Teil seines alten Staatsgebietes zurück. Neu hinzu kamen Schwedisch-Pommern, der nördliche Teil des Königreichs Sachsen, die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz. Preußen erhielt zwar die zuvor polnische Provinz Posen zurück, nicht jedoch die Gebiete der zweiten und der dritten polnischen Teilung, die an Russland gingen. Preußen bestand seitdem aus zwei großen, aber räumlich getrennten Länderblöcken in Ost- und Westdeutschland. Die neugewonnenen Provinzen hatten tradierte Raumstrukturen und Bindungen, die nun wegfielen. Der Begriff Musspreuße bezeichnet den schwierigen und emotional belastenden Übergang der damaligen Bewohner in den neuen Staat. Die Bevölkerung vornehmlich der Rheinprovinz brachte mit ihrer großen und selbstbewussten städtischen Mittelschicht eine konstante Unruhe in das Königreich.
Machtpolitisch konnte sich Preußen auf dem Wiener Kongress nicht durchsetzen; die zukünftige Gestaltung der deutschen Staaten konnte es nicht entscheidend beeinflussen und Sachsen blieb als Staat erhalten. Die preußische Delegation wünschte sich ein Deutschland mit starken und zentralen Regierungsfunktionen unter eigener Führung. In der Schlussakte am 8. Juni 1815 zur Deutschen Bundesakte setzte sich aber die österreichische Konzeption durch. Damit wurde Preußen Mitglied des Deutschen Bundes, eines losen Verbandes der deutschen Staaten unter österreichischer Führung, der von 1815 bis 1866 existierte. Zwar hatte Preußen damit formell keine Machtbefugnis über Norddeutschland doch es blieb genügend Spielraum, um eine begrenzte de-facto Hegemonialstellung auszuüben.
Die neue, auf Defensive setzende außenpolitische Ordnung in Europa führte zu einem Aufleben des Festungsbaus. In den neuen Provinzen im Westen entstanden in Koblenz, Köln und Minden mächtige Festungen, gebaut nach der neupreußischen Befestigungsmanier. Preußen blieb nach 1815 von den europäischen Großmächten mit Abstand die kleinste. Aufgrund seines begrenzten außenpolitischen Spielraums war Preußen streng genommen weder Großmacht noch Kleinstaat, sondern es lag zwischen diesen beiden Ebenen. Für Preußen begann damit eine lange Phase außenpolitischer Passivität, während der es versuchte, sich aus allen Konflikten herauszuhalten und sich möglichst mit allen Mächten gut zu stellen. Einem Konflikt mit Österreich wich Preußen aus. Auch zu Russland unterhielt es weitgehend gute Beziehungen, indem es die russische Hegemonie über größere Teile Europas akzeptierte.
Konservative Wende
Mit dem Mord am Theaterdichter und russischen Gesandten August von Kotzebue in Mannheim durch den Studenten Karl Ludwig Sand zeigte sich die Radikalität der nationalen Einigungsbewegungen. Mit den Karlsbader Beschlüssen vom August 1819 wurden schärfere Zensur- und Überwachungsmaßnahmen erlassen, die am 20. September 1819 vom Bundestag in Frankfurt am Main einstimmig gebilligt wurden. Die konservativen Ratgeber um den Hugenotten Jean Pierre Frédéric Ancillon, die während der französischen Besatzung Einfluss auf den König Friedrich Wilhelm III. gewonnen hatten, veranlassten eine als Demagogenverfolgung bezeichnete Verhaftungswelle. Die königliche Kabinettsregierung, vornehmlich aus dem Trio Sophie Marie von Voß, Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein und Ancillon bestehend, widersetzte sich dem Kanzler Hardenberg, von dem der König abhängig geworden war. Intrigen und ein insgesamt konservativeres politisches Klima in Europa führte zu einer konservativen Wende. Eine vergiftete politische Atmosphäre, die jeden, der sich nicht streng linientreu verhielt, verdächtigte, führte Ende 1819 zur Entlassung so bedeutender Reformer wie Humboldt, Beyme und von Boyen; zuletzt gingen auch Heinrich Dietrich von Grolman und August Neidhardt von Gneisenau. Das während der Freiheitskriege gegebene Versprechen, dem Land eine Verfassung zu geben, löste Friedrich Wilhelm III. nie ein. An Stelle einer zentralen Volksvertretung wie in anderen deutschen Staaten gab es in Preußen ab 1823 nur die Provinziallandtage, die nach ständischen Gesichtspunkten gewählt und organisiert wurden und langjährigen Grundbesitz für die Abgeordneten voraussetzten. Durch Quoten war zunächst gewährleistet, dass der einheimische Adel zunächst ein Übergewicht hatte. Wegen einer strukturellen wirtschaftlichen Krise sah sich der preußische Landadel zunehmend gezwungen Grundbesitz an bürgerliche Schichten zu veräußern. In der Provinz Ostpreußen sank damit der Anteil des Adels am Grundbesitz von 75,6 Prozent im Jahr 1806 auf 48,3 Prozent im Jahr 1829. In der Folge gelangten die Provinzialstände immer mehr unter die Kontrolle von Plutokraten.
Die Provinzialstände hatten keine legislativen oder steuerlichen Vollmachten, sondern waren vor allem beratende Gremien. Die Konservativen hatten sich durchgesetzt, ohne dadurch echte politische Stabilität zu erzeugen. Einerseits hatten die Reformer bleibende Veränderungen im Denken der politischen Klasse bewirkt und die Konservativen hatten selbst viele der Reformideen bereits übernommen. Dazu gehörte die gewandelte Auffassung vom preußischen Staat als alle Bewohner einbeziehende und organisch gewachsene Nation. Beträchtliche Machtzentren blieben aber bei der Regierung, vor allem in den Ressorts Finanzen, Außenpolitik, Bildung, Religion und Gesundheit. Letztlich entwickelten sich die Provinzialstände zu wichtigen Brennpunkten des politischen Wandels. Immer stärker trachteten die Landtage danach, die ihnen zugewiesene Rolle auszuweiten und erhöhten in den Provinzen allmählich den liberalen politischen Druck. Als politische Foren forderten sie von der Regierung eine Generalständeversammlung und die Erfüllung des Verfassungsversprechens. Ihre Einbettung in die provinzielle Öffentlichkeit über die Provinzpresse und politische Kreise der städtischen Gesellschaft, wie den Club Aachener Casino, führten zur zunehmenden Verbreitung der an sich geheimen Landtagsdebatten. Durch diese von der Regierung eher unerwünschte Beteiligung des politischen Hinterlands stieg der Einfluss der öffentlichen Meinung auf die Rolle der Landtage. Mit vielen Petitionen breiter Bevölkerungsschichten wurden von der Berliner Regierung erweiterte Beschlussrechte gefordert.
Zollverein
Aufgrund der Zweiteilung seines Staatsgebiets lag die wirtschaftliche Einigung Deutschlands in Preußens ureigenem Interesse. Dem Bestreben der königlichen Regierung, Liberalismus, Demokratie und die Idee der Einigung Deutschlands zu bekämpfen, standen damit starke ökonomische Zwänge entgegen. Wirtschaftliche Deregulierung und Zollharmonisierung wurden mit dem Zollgesetz vom 26. Mai 1818 beschlossen; es entstand das erste homogene und landesweite Zollsystem. Mit der 1834 erfolgten Gründung des Deutschen Zollvereins unter preußischer Schirmherrschaft gelang eine Harmonisierung über Preußens Grenzen hinaus. Damit setzten auch außerhalb des Landes immer mehr Befürworter auf eine deutsche Einigung; insbesondere die Protestanten hofften darauf, dass Preußen Österreich als Führungsmacht des Deutschen Bundes ablöst. Die Regierung wollte von „Preußens deutscher Sendung“ für die politische Einigung Deutschlands jedoch nichts wissen und widersetzte sich immer noch dem lauter werdenden Ruf nach einer Verfassung und einem Parlament selbst im eigenen Land.
Vormärz
Die Phase des sogenannten Vormärz, die in Frankreich 1830 mit dem Sturz des Bourbonenkönigs Karl X. begann und Metternichs außenpolitisches System der Restauration zerstörte, machte sich in Preußen ab 1840 verstärkt bemerkbar. Die Restaurationspolitik hatte es nicht vermocht, die dynamischen Kräfte der bürgerlichen Bewegung und des politischen Fortschritts auf Dauer zu unterdrücken. In den 1830er Jahren waren die herrschenden konservativen Kräfte Preußens noch stark genug gewesen, um die hier und da aufflammenden liberalen Kräfte zu unterdrücken und damit zu verhindern, dass ihre Bedeutung zunahm. Kollektive Protestaktionen und Ausbrüche des Unmuts gegen die staatliche Gängelung blieben kurzlebige Erscheinungen und klangen nach ihrer Niederschlagung ohne nennenswerte politische Folgen wieder ab. Bekanntgeworden sind Protesthandlungen wie die Berliner Schneiderrevolution vom 16.-20. September 1830, so wie Tumulte in Köln, Elberfeld, Jülich und Aachen. Auch im Osten wurde Preußen indirekt von einer Revolutionswelle getroffen. In der polnisch geprägten Provinz Posen, musste ein Übergreifen der Aufstandsbewegung aus Kongresspolen verhindert werden. Mit einer Germanisierungspolitik versuchte man der durch den polnischen Aufstand von 1830 ausgelösten Begeisterungswelle Herr zu werden, in deren Folge tausende Posener die Grenze überschritten, um für die polnische Nation zu kämpfen.
Stärker waren die deutschen Kleinst- und Mittelstaaten von der von Frankreich ausgehenden Julirevolution von 1830 betroffen. In vier Staaten erzwangen soziale Proteste den Übergang zu moderneren konstitutionellen Formen. Die verfassungslosen Großmächte Preußen und Österreich bereiteten dagegen in Geheimgesprächen neue Unterdrückungsmaßnahmen vor, die 1832 von der Bundesversammlung für den Deutschen Bund beschlossen wurden.
Der alternde König Friedrich Wilhelm III. starb am 7. Juni 1840, der neue König Friedrich Wilhelm IV. wurde von den liberalen Kräften hoffnungsvoll erwartet. Zu den mit dem Regierungswechsel verbundenen Neuerungen gehörte eine im Dezember 1841 verfügte Lockerung der Zensur. Es folgte eine überschäumende politische Publizistik, so dass im Februar 1843 neue Zensurbestimmungen eingeführt wurden. Mit der Kabinettsorder vom 4. Oktober 1840 distanzierte sich der neue König, wie bereits sein Vorgänger 1815, ausdrücklich von dem gegebenen Verfassungsversprechen.
Konflikt um den Vereinigten Landtag
Die Hoffnungen, die der Regierungsantritt Friedrich Wilhelm IV. (1840–1861) bei Liberalen und Anhängern der deutschen Einigung zunächst geweckt hatte, wurden bald enttäuscht. Auch der neue König machte aus seiner Abneigung gegen eine Verfassung und einen gesamtpreußischen Landtag keinen Hehl. Zur notwendigen Bewilligung der Mittel für den Bau der von den Militärs geforderten Ostbahn ließ der König einen ständischen Ausschuss zusammentreten, dem Vertreter aller Provinziallandtage angehörten. Als dieser Ausschuss sich für nicht zuständig erklärte und aufgrund des wachsenden öffentlichen Drucks fand sich Friedrich Wilhelm IV. im Frühjahr 1847 schließlich bereit, einen seit langem geforderten vereinigten Landtag einzuberufen.
Schon in seiner Eröffnungsrede machte der König unmissverständlich deutlich, dass er den Landtag nur als Instrument der Geldbewilligung ansehe und dass er grundsätzlich keine Verfassungsfragen erörtert sehen wolle; er werde nicht zulassen, „daß sich zwischen unseren Herrgott im Himmel und dieses Land ein beschriebenes Blatt gleichsam als zweite Vorsehung eindränge“. Da die Mehrheit des Landtags von Beginn an nicht nur das Etatbewilligungsrecht, sondern auch eine parlamentarische Kontrolle der Staatsfinanzen und eine Verfassung forderte, wurde das Gremium schon nach kurzer Zeit wieder aufgelöst. Damit offenbarte sich ein Verfassungskonflikt, der schließlich in die Märzrevolution mündete.
Deutsche Revolution von 1848/1849
Nach den Volkserhebungen in Südwestdeutschland erreichte die Revolution am 18. März 1848 schließlich auch Berlin. Friedrich Wilhelm IV., der zunächst noch auf die Aufständischen hatte schießen lassen, ließ die Truppen aus der Stadt zurückziehen und schien sich nun den Forderungen der Revolutionäre zu beugen. Der Vereinigte Landtag trat noch einmal zusammen, um die Einberufung einer preußischen Nationalversammlung zu beschließen. Gleichzeitig mit den Wahlen zur preußischen fanden die zur gesamtdeutschen Nationalversammlung statt, die in Frankfurt am Main zusammentreten sollte.
Der preußischen Nationalversammlung war von der Krone die Aufgabe zugedacht worden, mit ihr gemeinsam eine Verfassung auszuarbeiten. Die Versammlung, in der weniger gemäßigte Kräfte saßen als noch im Vereinigten Landtag, stimmte dem Regierungsentwurf für eine Verfassung jedoch nicht zu, sondern arbeitete mit der „Charte Waldeck“ einen eigenen Entwurf aus. Die vom König nach scheinbaren Zugeständnissen verordnete Gegenrevolution führte schließlich zur Auflösung der Nationalversammlung und zur Einführung einer oktroyierten Preußischen Verfassung von 1848/1850. Diese behielt zwar einige Punkte der Charte bei, stellte aber andererseits zentrale Vorrechte der Krone wieder her. Ein aus zwei Kammern bestehendes Ständeparlament für ganz Preußen wurde geschaffen. Vor allem das Dreiklassenwahlrecht hat die politische Kultur Preußens bis 1918 entscheidend geprägt. Österreichisches Gegenstück zur oktroyierten Verfassung Preußens war die kurzlebige, 1849 von Kaiser Franz Joseph I. oktroyierte Märzverfassung, die mit dem Silvesterpatent von 1851 wieder abgeschafft wurde.
In der Frankfurter Nationalversammlung ging man zunächst von einer großdeutschen Lösung aus: Zum entstehenden Deutschen Reich sollte wie selbstverständlich derjenige Teil Österreichs gehören, der bereits dem Bund angehört hatte. Da Österreich aber nicht bereit war, in seinen nichtdeutschen Landesteilen eine getrennte Verwaltung und Verfassung einzurichten, wurde schließlich die so genannte kleindeutsche Lösung beschlossen, d. h. eine Einigung unter Preußens Führung. Demokratie und deutsche Einheit scheiterten aber im April 1849, als Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserkrone ablehnte, die ihm die Nationalversammlung angetragen hatte. Die Revolution wurde in Südwestdeutschland mit Hilfe preußischer Truppen endgültig niedergeschlagen.
Nach Preußens gescheiterter Politik, mit der Erfurter Union (1849/1850) einen konservativeren aber konstitutionellen Nationalstaat zu gründen, erzwang Österreich in der Olmützer Punktation die Wiederherstellung der vorrevolutionären Verhältnisse im Deutschen Bund. Während der folgenden Reaktionsära arbeitete Preußen eng mit Österreich zusammen, um die liberale und nationale Bewegung und vor allem die Demokraten zu bekämpfen.
Als Konstitutionelle Monarchie bis zur Reichsgründung (1849–1871)
Von der Reaktionsära bis zur Neuen Ära
Die Industrialisierung brachte eine Neustrukturierung der sozialen Schichten mit sich. In Preußen zeigte sich ein schnelles Wachstum der Bevölkerung. In der Struktur der Beschäftigten folgte ein noch schnelleres Anwachsen des Fabrikproletariats, ausgelöst durch die Landflucht. Das städtische Proletariat lebte in der Regel am Existenzminimum. Es entstand eine neue soziale Schicht, die, getrieben durch ihre missliche Lage, sich fortan politisch in den Vordergrund drückte. Der Eisenbahnbau kurbelte den Bergbau und das Hüttenwesen im Ruhrgebiet an.
Das Wertsystem des vormärzlichen Liberalismus verlor nach der gescheiterten Revolution von 1848 an Bedeutung. Zwar war dem Bürgertum die politische Mitsprache verwehrt geblieben, doch blieb ihm weiterhin das Betätigungsfeld in der Wirtschaft. Durch die Akkumulation von Kapital und Produktionsmitteln gelangten so die Fähigsten unter ihnen in dem Adel vergleichbare gesellschaftliche Spitzenpositionen. Der Herausbildung wirtschaftlicher Klassen und Klassengegensätze folgte der Bruch der Einheit von Bildung und Besitz. Die bürgerlichen Gruppen, die bis dahin die Idee von Rechtsstaatlichkeit und Freiheit hochgehalten hatten, erlahmten in ihrem Kampf um eine gerechte liberale Ordnung. In der Besitzelite schwand das Interesse an umfassenden politischen Reformen, je mehr sich ihre wirtschaftliche und soziale Position festigte. Auch die bürgerliche Bildungselite war nach den Erfahrungen der 1848er Revolution in ihrem Glauben an die politischen Wirkungsmöglichkeiten schwankend geworden. Die Arbeiterklasse übernahm in Konkurrenz zu den bürgerlichen Institutionen einen Teil der progressiven Programmatik für ihre eigene sich neu formierende Arbeiterbewegung. Letztere war nicht bereit, als Hilfstruppe für einen von Bildung und Besitz beherrschten deutschen Nationalstaat zu kämpfen, die Oppositionsbewegung gegen das staatliche Regime war fortan geteilt. Nur die Idee von der deutschen Einheit hatte für das Bürgertum, allen Enttäuschungen zum Trotz, ihren Glanz behalten. Die politische Entwicklung in den 1850er und 1860er Jahren gab der bürgerlichen Nationalbewegung einen mächtigen Auftrieb.
Wilhelm I., der schon 1858 die Regentschaft für seinen nach mehreren Schlaganfällen regierungsunfähigen Bruder Friedrich Wilhelm IV. übernommen hatte, übernahm 1861 den Königstitel und begründete eine Phase der „Neuen Ära“; damit schien die Zeit der politischen Reaktion vorüber. Mit Kriegsminister Roon strebte er eine Heeresreform an, die längere Dienstzeiten und eine Aufrüstung der preußischen Armee vorsah. Die liberale Mehrheit des Preußischen Landtags, dem das Budgetrecht zustand, wollte die dafür nötigen Gelder jedoch nicht bewilligen. Es kam zu einem Verfassungskonflikt, in dessen Verlauf der König die Abdankung in Erwägung zog. Als letzten Ausweg entschloss er sich 1862, Otto von Bismarck als Ministerpräsidenten zu berufen. Dieser war ein vehementer Befürworter des königlichen Alleinherrschaftsanspruchs und regierte jahrelang gegen Verfassung und Parlament und ohne gesetzlichen Haushalt. Das liberale Parlament und auch Bismarck machten sich gegenseitig mehrere Vorschläge des Ausgleichs, lehnten diese aber beide immer wieder ab. So kam es, dass Bismarck 1866, nach dem gewonnenen Krieg gegen Österreich, als Schadloserklärung das Indemnitätsgesetz vorlegte, in der die unbewilligten Budgets nachträglich bewilligt wurden.
In der Annahme, dass die preußische Krone nur dann Rückhalt im Volk gewinnen könne, wenn sie sich an die Spitze der deutschen Einigungsbewegung setzte, führte Bismarck Preußen in drei Kriege, die König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone einbrachten.
Erster Einigungskrieg: Deutsch-Dänischer Krieg
Der König von Dänemark war in Personalunion Herzog der Herzogtümer Schleswig und Holstein, über die es im Vertrag von Ripen 1460 heißt, dass diese op ewig ungedeelt („auf ewig ungeteilt“) bleiben sollten. Obschon es in Folge mehrmals zu Landesteilungen innerhalb der Herzogtümer kam, beriefen sich die deutschen Nationalliberalen im 19. Jahrhundert auf ebendiese Aussage des Ripener Vertrages, um ihre Forderung nach einer Anbindung Schleswigs an Holstein und den Deutschen Bund zu rechtfertigen. Staatsrechtlich gehörte nur das Herzogtum Holstein als früheres römisch-deutsches Lehen zum Deutschen Bund, während Schleswig ein dänisches Lehen war (siehe auch: Dänischer Gesamtstaat). Der Beschluss der Kopenhagener Regierung nach der Ablehnung der vorherigen Gesamtstaatsverfassung durch den Dt. Bund mit der Novemberverfassung eine Verfassung allein für Schleswig und Dänemark zu verabschieden, führte im Dezember 1863 zunächst zu einer Bundesexekution gegen das bundesangehörige Holstein und ab Februar 1864 schließlich unter Protest des Deutschen Bundes zum Deutsch-Dänischen Krieg und der Besetzung Schleswigs und weiter Teile Norderjütlands durch Preußen und Österreich. Nach dem preußisch-österreichischen Sieg musste die dänische Krone im Frieden von Wien auf die Herzogtümer Schleswig, Holstein und Lauenburg verzichten. Die Herzogtümer wurden zunächst gemeinsam in einem preußisch-österreichischen Kondominium verwaltet. Nach der Gasteiner Konvention von 1865 fiel Schleswig unter preußische, Holstein zunächst unter österreichische Verwaltung, während Österreich seine Rechte am Herzogtum Lauenburg an die preußische Krone verkaufte. 1866 wurden Schleswig, das zuvor annektierte Holstein und Lauenburg zu der neuen preußischen Provinz Schleswig-Holstein vereinigt.
Zweiter Einigungskrieg: Krieg gegen Österreich
Bald nach Ende des Kriegs mit Dänemark brach zwischen Österreich und Preußen Streit um die Verwaltung und die Zukunft Schleswig-Holsteins aus. Dessen tiefere Ursache war jedoch das Ringen um die Vorherrschaft im Deutschen Bund. Es gelang Bismarck, den aus Gründen der Loyalität gegenüber Österreich lange zögernden König Wilhelm zu einer kriegerischen Lösung zu überreden. Preußen hatte zuvor bereits ein geheimes Militärbündnis mit dem Königreich Sardinien-Piemont abgeschlossen, das u. a. Gebietsabtretungen Österreichs vorsah. Österreich wiederum hatte Frankreich in einem Geheimvertrag die Errichtung eines „Rheinstaates“ auf Kosten Preußens zugesichert. Dies waren klare Rechtsbrüche, da die Bundesakte von 1815 Mitgliedern des Deutschen Bundes untersagte, Bündnisse gegen andere Mitgliedsstaaten einzugehen.
Nach dem preußischen Einmarsch in das unter österreichischer Verwaltung stehende Holstein beschloss der Frankfurter Bundestag die Bundesexekution gegen Preußen. Preußen erklärte seinerseits den Deutschen Bund als erloschen und besetzte die Königreiche Sachsen und Hannover sowie Kurhessen. Auf der Seite Österreichs standen auch die übrigen deutschen Königreiche und weitere, vor allem südwest- und mitteldeutsche Staaten. Die Freie Stadt Frankfurt als Sitz des Bundestages neigte der österreichischen Seite zu, verhielt sich aber offiziell neutral. Auf Seiten Preußens trat neben einigen norddeutschen und thüringischen Kleinstaaten auch das Königreich Italien in den Krieg ein (→ Schlacht bei Custozza und Seeschlacht von Lissa).
Im Deutschen Krieg errang Preußens Armee unter General Helmuth von Moltke am 3. Juli 1866 in der Schlacht von Königgrätz den entscheidenden Sieg. Mit dem Prager Frieden vom 23. August 1866 wurde der Deutsche Bund, der faktisch schon durch den Krieg zerfallen war, auch formell aufgelöst und Österreich musste aus der deutschen Politik ausscheiden. Durch die Annexionen der gegnerischen Staaten Königreich Hannover, des Kurfürstentum Hessen, Herzogtum Nassau und der Freien Stadt Frankfurt konnte Preußen fast alle seine Territorien miteinander verbinden. Aus den gewonnenen Gebieten bildete es die Provinzen Hannover, Hessen-Nassau und Schleswig-Holstein.
Bereits fünf Tage vor dem Friedensschluss hatte Preußen zusammen mit den Ländern nördlich der Mainlinie den Norddeutschen Bund gegründet. Anfangs ein Militärbündnis, gaben ihm die Vertragsparteien 1867 eine Verfassung, die ihn zu einem von Preußen dominierten, aber dem Föderalismus in Deutschland gerecht gewordenen Bundesstaat machte. Dessen von Bismarck entworfene Verfassung nahm in wesentlichen Punkten die des Deutschen Kaiserreiches vorweg. Der König von Preußen war Inhaber des Bundespräsidiums und ernannte den preußischen Ministerpräsidenten Bismarck zum Bundeskanzler. Die süddeutschen Staaten blieben außerhalb des Norddeutschen Bundes, gingen aber „Schutz- und Trutzbündnisse“ mit Preußen ein.
Die durch den militärischen Erfolg gestiegene Popularität Bismarcks hatte diesen im Vorfeld der Gründung des Norddeutschen Bundes dazu bewogen, den preußischen Landtag nachträglich um Straffreiheit für die budgetlose Regierungszeit zu ersuchen. Die Annahme dieser Indemnitätsvorlage führte zur Spaltung des Liberalismus in einen obrigkeitshörigen (Nationalliberale Partei) und einen weiterhin oppositionellen Teil (Deutsche Fortschrittspartei als Rumpfpartei). Das 1867 durch Bismarcks zähe Verhandlungsführung und auf Druck der Wirtschaft eingerichtete Deutsche Zollparlament brachte die Einbeziehung süddeutscher Vertreter in eine preußisch bzw. norddeutsch dominierte Institution mit sich. Mehrheitsbeschlüsse ersetzten das im Deutschen Zollverein bisher bestehende Vetorecht der Einzelstaaten. Bayerische und württembergische Patrioten reagierten ebenso besorgt wie der französische Kaiser Napoléon III. Als dieser jedoch als Gegenleistung für Frankreichs Stillhaltepolitik gegenüber Preußen einen territorialen Ausgleich verlangte, schürte er damit ungewollt das Misstrauen der Öffentlichkeit in den süddeutschen Staaten. Dies wiederum stärkte deren Bindungen an Preußen.
Dritter Einigungskrieg: Deutsch-Französischer Krieg
Mit vagen Versprechungen, Luxemburg eventuell Frankreich zu überlassen, hatte Bismarck Napoléon III. dazu gebracht, seine Politik gegenüber Österreich zu dulden. Nun sah sich Frankreich einem erstarkten Preußen gegenüber, das von den früheren territorialen Zusagen nichts mehr wissen wollte. Die Beziehungen zwischen beiden Ländern verschlechterten sich zusehends. Schließlich spitzte Bismarck den Streit um die spanische Thronkandidatur des katholischen Hohenzollernprinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen in der Affäre der Emser Depesche bewusst so weit zu, dass die französische Regierung Preußen den Krieg erklärte. Dies stellte für die süddeutschen Staaten Bayern, Württemberg, Baden und das südlich der Mainlinie noch unabhängige Hessen-Darmstadt den Bündnisfall dar.
Nach dem raschen deutschen Sieg im Deutsch-Französischen Krieg und der darauf folgenden nationalen Begeisterung in ganz Deutschland sahen sich nun auch die süddeutschen Fürsten gedrängt, dem Norddeutschen Bund beizutreten. Bismarck kaufte König Ludwig II. von Bayern mit Geldern aus dem so genannten Welfenfonds die Bereitschaft ab, König Wilhelm die deutsche Kaiserkrone anzutragen. Das Deutsche Reich wurde als kleindeutscher einheitlicher Nationalstaat gegründet, was schon als Einigungsmodell von der Nationalversammlung 1848/49 vorgesehen war. Im Spiegelsaal von Versailles wurde Wilhelm I. am 18. Januar 1871 – am 170. Jahrestag der Königskrönung Friedrichs I. – zum Deutschen Kaiser proklamiert.
Als Bundesstaat im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)
Reichsverfassung
Mit der Reichsgründung hörten die deutschen Einzelstaaten auf, Völkerrechtssubjekte und souveräne Mitglieder des europäischen Staatensystems zu sein. Sie wurden innerhalb der internationalen Staatengesellschaft nun durch das Deutsche Reich vertreten. Noch 1848 war die preußische Elite sich selbst genug und stand der Nationalbewegung ablehnend gegenüber. Zur Zeit der Reichsgründung trat der preußische Partikularismus nicht mehr so deutlich hervor. Es blieben aber Befürchtungen seitens der Führungsschicht, dass Preußen gänzlich hinter das Reich zurücktreten würde.
Von 1871 an ging Preußen ebenso sehr im deutschen Reich auf, wie das Deutsche Reich preußischen Charakter annahm. Die Führungsrolle Preußens war verfassungsrechtlich in Artikel 11 verankert, der dem König von Preußen das Präsidium des Reiches mit dem Titel Deutscher Kaiser zuerkannte. Aus der Personalunion von König und Kaiser ergab sich faktisch auch die Personalunion der Ämter des preußischen Ministerpräsidenten und Reichskanzlers, die allerdings in der Verfassung nicht vorgeschrieben war. Der Ministerpräsident und Kanzler musste aber nicht unbedingt Preuße sein, wie die Ernennung von Chlodwig zu Hohenlohe-Schillingsfürst zeigt. Insgesamt gab es drei solche kurze Unterbrechungen, die sich alle nicht bewährten. Der Reichskanzler brauchte für die Reichspolitik den Machtrückhalt, den ihm der Vorsitz im preußischen Staatsministerium gab. Die Bezeichnung „Deutscher Kaiser“ und nicht „Kaiser von Deutschland“ bedeutete hierarchisch eine Geringerwertung des Kaisertitels. Dieser geschaffene Titel war in der Stellung zu den anderen Souveränen im Reich als Primus inter pares gedacht. Eine direkte Herrschaft des preußischen Königs als deutscher Kaiser über nicht-preußisches Gebiet war verfassungsrechtlich nicht möglich.
Die preußische Hegemonie im Reich gründete auf seine reale Macht in Deutschland. Etwa 2/3 der Staatsfläche war preußisches Territorium. Etwa 60 Prozent der Bevölkerung waren preußische Staatsbürger. Preußen war mit seiner bewährten Armee die militärische Vormacht. Von 36 vorhandenen Divisionen des Reichsheeres 1871 waren 25 preußisch. Ebenso war Preußen die wirtschaftliche Vormacht Deutschlands. Es besaß in Deutschland die größte Industrie und die meisten Lagerstätten nutzbarer Mineralien. Auch die Braunkohle- und Steinkohlevorkommen befanden sich fast ausschließlich auf preußischem Gebiet. Die großen fruchtbaren Agrargebiete lagen ebenso auf preußischen Territorium.
Die Ausarbeitung von Reichsgesetzentwürfen und die Erfüllung anderer Reichsaufgaben durch preußische Minister und Behörden bedeutete, dass das Reich anfangs von Preußen regiert und verwaltet wurde. Verstärkt wurde diese Übermacht noch durch den Umstand, dass das Reich in den ersten Jahren nur über wenige eigene Behörden verfügte und für die Führung der Amtsgeschäfte auf die preußischen Behörden zurückgreifen musste. Um die verfassungsmäßigen Aufgaben des Reichs zu gewährleisten, gab Preußen in den 1870er Jahren mehrere Ministerien und weitere zentrale Behörden an das Reich ab. Dazu gehörte das Auswärtige Amt, die Zentralnotenbank Preußens, das Generalpostamt, das Marineministerium.
Durch diese gestaffelte Institutionenübergabe von Preußen an das Reich wandelte sich das Bild der preußischen Dominanz mit der Zeit. Dies wurde auch durch die Clausula antiborussica strukturell gefördert. Einerseits erhielt Preußen nur 17 von 58 Stimmen im Bundesrat, dem zentralen föderalen Staatsorgan des Reiches. Damit konnte es von den anderen deutschen Staaten bei Beschlüssen überstimmt werden, auch wenn dies nur selten vorkam. Dafür hatte Preußen ein Vetorecht gegen Änderungen der Militärverfassung, der Zollgesetze und der Reichsverfassung (Art. 5, 35, 37 und 78 der Reichsverfassung).
Insgesamt emanzipierten sich die Reichsbehörden mit der Zeit von Preußen und das frühere Verhältnis zwischen Preußen und Reich kehrte sich um. Die Staatssekretäre der Reichsämter drängten nun in die preußischen Spitzenämter. Damit traten die Interessen der Reichspolitik über die Interessen Preußens.
Außenpolitik, Innenpolitik
Die Außenpolitik des neuen Reichs wurde in Berlin betrieben, von größtenteils preußischem Personal unter Leitung von Preußens Außenminister Bismarck, der zugleich Reichskanzler war. Die außenpolitischen Kontinuitäten der preußischen Außenpolitik blieben auch nach der Staatsgründung erhalten. Das deutsche Kaiserreich, das vom Wesen her ein vergrößertes Preußen darstellte, war weiterhin geopolitisch zwischen Russland und Frankreich eingezwängt und konnte durch eine Koalition der beiden Großmächte in eine existenzielle Gefährdungslage geraten. Durch die Fortführung der traditionellen Ost-Allianz mit Russland sollte der Status quo gesichert werden. Das Deutsche Reich konnte wie schon zuvor Preußen auch zwischen den Mächten lavieren um eine breite anti-deutsche Koalition der europäischen Großmächte zu verhindern.
Zwischen 1871 und 1887 führte Bismarck in Preußen den sogenannten Kulturkampf, der den Einfluss des politischen Katholizismus zurückdrängen sollte. Widerstände der katholischen Bevölkerungsteile und des Klerus, insbesondere im Rheinland und in den ehemals polnischen Gebieten, zwangen Bismarck aber dazu, die Auseinandersetzung ergebnislos zu beenden. In den mehrheitlich von Polen bewohnten Landesteilen ging der Kulturkampf mit dem Versuch einer Germanisierungspolitik einher. Die preußische Ansiedlungskommission etwa versuchte mit beschränktem Erfolg polnisches Land für deutsche Neusiedler zu erwerben. Nach Bismarcks Entlassung wurde die Germanisierungspolitik vom Deutschen Ostmarkenverein fortgeführt, der 1894 in Posen gegründet wurde.
Auf Wilhelm I. folgte im März 1888 der bereits schwer kranke Friedrich III., der nach einer Regierungszeit von nur 99 Tagen verstarb. Im Juni des „Drei-Kaiser-Jahres“ bestieg Wilhelm II. den Thron. Er entließ 1890 Bismarck und versuchte fortan, in spätbyzantinischer Manier, in der obersten Politik des Landes mitzubestimmen. Der Hofstaat und das Hofzeremoniell quoll noch mal in aller Pracht auf. Der Kaiser bemühte sich, seine Stellung und Funktion als bedeutender Amtsträger zu erhalten oder zumindest in der Repräsentation den Eindruck zu erwecken, als wäre er, der König weiterhin die wichtigste Figur in der Politik.
Hochindustrialisierung
Die Zeit der Hochindustrialisierung brachte für Preußen einen umfassenden Modernisierungsschub, auf dessen Höhepunkt um 1910 der Bundesstaat Preußen und das Deutsche Kaiserreich zur Gruppe der politisch, wirtschaftlich und technologisch führenden Staaten der Erde gehörte. Die Städte wuchsen sprunghaft an und Berlin entwickelte sich zu einer der größten Metropolen der Welt. Auch das Ruhrgebiet und das Rheinland erfuhren ein beispielloses Wachstum. Binnen weniger Jahre wurden dort aus unbedeutenden Provinzstädtchen pulsierende Großstädte hochgezogen. Insbesondere die Landflucht aber auch die Bewohner aus den östlichen Gebieten Preußens trugen zu diesem Bevölkerungswachstum an Rhein und Ruhr bei. Die Demographie trug Züge einer Bevölkerungsexplosion. Großfamilien waren die Norm. Damit verbunden waren Seuchenausbrüche wie die Cholera aber auch Pauperismus weit verbreitet. Der Gründerboom brachte einen wirtschaftlichen Entwicklungsschub.
Innovation, Fortschrittsgeist und Spitzenleistungen fanden in Preußen gehäuft in den Dekaden um 1900 statt. Die Verwissenschaftlichung der Wirtschaft erfolgte vor allem in der Elektroindustrie, der Chemieindustrie, bei Maschinen- und Schiffbau und auch in der Großlandwirtschaft. Diese Entwicklung setzte in Preußen früher und stärker ein als in den anderen deutschen Staaten. In Verbindung mit wirtschaftlichen Interessen kam es zu zahlreichen Gründungen von regional oder lokal begrenzten wissenschaftsfördernden Gesellschaften, Akademien, Stiftungen und Vereinen. Dadurch wurden Berlin, das Ruhrgebiet, Oberschlesien und das Rheinland zu global bedeutenden Innovationsclustern. Als zentrale Netzwerkträgergesellschaft bildete sich die Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften aus.
Imperialismus und Deutschnationalismus
Der herrschende Imperialismus führte zu einer Übersteigerung der Selbstwahrnehmung, die größenwahnhafte Züge entwickelte und alle Bevölkerungsschichten erfasste. Kriegstreiberei, Deutschtümelei und maskulines Aggressionsgebaren («Wir Deutsche fürchten Gott, aber sonst nichts in der Welt») gewannen im Vorfeld des Ersten Weltkriegs den Charakter einer verbreiteten kulturell akzeptierten Massenerscheinung. Das preußisch-patriarchische Gesellschaftsmodell und das herrische Auftreten der Staatseliten ahmten nun auch die hierarchisch unten stehenden Männer in ihrem direkten Umfeld auf der Arbeit, in ihren Familien, auf der Straße, in den Vereinen nach. Die preußische Männlichkeitskultur (z. B. Burschenschafter, Wehrdienstleistende) dieser Zeit führte dazu, dass die überwiegende Mehrheit der Männer sich eine unnatürliche Härte aber auch heteronormative Zwangsvorstellungen abtrotzte, um so nach außen dem gesellschaftlich geforderten Typus eines „(echten) Deutschen Mannes“ zu entsprechen. Dies wiederum prägte ein strukturelles gesellschaftliches Gewaltpotential und förderte die militaristische Haltung der meisten Männer dieser Zeit. Die Fehlausprägung in der Erziehungs- und Sozialisierungskultur zeigte sich musterhaft bei Wilhelm II., der seine körperliche Behinderung unbedingt verbergen wollte. Durch Unterdrückung der individuellen Persönlichkeit und dadurch hervorgerufene Gefühlsabspaltungen verbreitete sich in Preußen ein Menschentyp mit autoritärer Persönlichkeit, der diese selbst einschränkenden Sozialformen dann auch an die nächste Generation übertrug und damit als „psychologische Basis“ die Verfehlungen der deutschen Geschichte zwischen 1933 und 1945 mit verursachte.
Beantwortung der sozialen Frage
Parallel dazu war aber auch von 1850 bis 1914 der Lebensstandard der gesamten Gesellschaft deutlich angestiegen. Es bildete sich eine breitere bürgerliche Mittelschicht aus und die Leistungsspitzen der Bürgerklasse schafften den Aufstieg in die High Society. Damit gab es genügend Integrationsanreize und -angebote durch die (Staats-)Eliten für die Vertreter der bürgerlichen Klasse, so dass sich diese mit den herrschenden politischen Verhältnissen abfanden und arrangierten. Der Charakter der Staatseliten wandelte sich von Feudalaristokratisch zu Plutokratisch. Damit einher ging auch eine Wandlung der Selbstdarstellung der neuen Eliten. Der faktische Elitenumbau in Preußen seit 1850 bewirkte eine Zunahme der Steuerungskompetenzen der Elitenschicht, die nun sowohl staatliche Amtsträger aber auch die besitzenden Kräfte aus der Wirtschaft umfasste. Es kamen in einem zunehmenden Maße auch weichere Herrschaftsmethoden (Soft Power) zum Einsatz, die den Charakter des bis dahin eher autoritären, väterlichen Staates mit veränderten. Dieser gewann damit eine fürsorgliche, quasi mütterliche Komponente dazu, die das autoritäre Muster des staatlichen Überbaus ergänzte, ohne es zu verdrängen. Der Staat behandelte zu dieser Zeit demnach seine Bürger eher wie bei einem Eltern-Kind-Verhältnis. Die Staatsbürger wurden durch den Staat noch nicht als mündige und selbständige Personen betrachtet.
Gesellschaftliche Neuerungen fanden nach 1848 folglich nicht mehr im Bereich politische Teilhabe und demokratische Mitbestimmung statt, sondern vorwiegend im Sozial(fürsorge)bereich. Die Beantwortung der durch die Kämpfe der Arbeiterklasse aufgeworfenen sozialen Frage durch den Staat führte zu neuen staatlichen Fürsorgeverpflichtungen, die sich in einer beginnenden Sozialgesetzgebung äußerte. Es war der Versuch, nachdem die bürgerlichen Klassen nach 1848 in den staatlichen Institutionen stärker Berücksichtigung fanden und damit „Agenten des monarchischen Systems“ wurden, auch die Arbeiter an das herrschaftliche System zu binden und deren Radikalität und Revolutionsgedanken zu neutralisieren. Es entstanden Sozialversicherungen und ein breiteres Netz an Sozialeinrichtungen. Damit sollten die Missstände wie Kinderarbeit, Lohndumping, slumähnliche Wohnverhältnisse bekämpft werden, die im Zuge der Hochindustrialisierung etwa 30 bis 35 Prozent der Bevölkerung erfasst hatten.
Das Verdienst der Arbeiterklasse war es, den Schwerpunkt der gesellschaftlichen Entwicklung verschoben zu haben. Zuvor drehte diese sich unter den bürgerlichen Reformern um eine elitenähnliche Debatte um eine hypothetische Mitbestimmung auf theoretischem und abstraktem Niveau, von denen die Masse des Volkes kaum spürbar profitierte. Nun ging es im gesellschaftlichen Diskurs um ganz konkrete und praktische Fragestellungen, die sich um die Befriedigung von individuellen Grundbedürfnissen drehte (genügend zu essen, Arbeitsrechte, eingeschränkte Arbeitszeiten, Absicherung bei Notlagen, Bildung, medizinische Versorgung, Sicherheit, Hygiene, Wohnraum).
Die gesellschaftliche Ausgangslage, auf deren Basis sich die Gesellschaftsentwicklung vollzog, war um 1850 noch gering. So war die Masse der Menschen im 18. Jahrhundert im sozialen Leben noch stärkeren Zwangslagen ausgesetzt und rechtlich mit einem noch geringeren Schutz versehen (Menschen auf der Stufe von Gegenständen ohne Grundrechte). Insofern trugen alle Probleme aber auch Verbesserungen bereits Zeichen einer fortgeschritteneren Zivilisation mit höheren Kulturstandards als zuvor.
Um 1900 gab es zeitgleich ein heterogenes vereinsbezogenes gesellschaftliches Leben in Sport, Kultur, Freizeit. Tourismus wurde zunehmend bedeutender. Der Meinungspluralismus trat immer deutlicher hervor.
Im Ergebnis ist die gesamtgesellschaftliche Entwicklung positiv, auch wenn aufgrund des geringen Ausgangsentwicklungsniveaus zur Kaiserzeit die Probleme und Konfliktfelder in der Gesellschaft groß blieben. Exakte Messdaten zur Verhältnisbestimmung fehlen (bis auf die politischen Wahlergebnisse), jedoch ist die Annahme plausibel, von einem annähernd ausgeglichenen Verhältnis zwischen liberal-progressiv-demokratischen und sozial-progressiven, teilweise politisch radikalisierten Kräften auf der einen Seite und den rückwärtsgewandten, aggressiv gebärdenden national-reaktionären Kräften auf der anderen Seite in der Gesellschaft Preußens vor dem Ersten Weltkrieg auszugehen. Beide Seiten hielten sich in etwa die Waage.
Durch die deutsche militaristische Bedrohungskultur, die sich in einer überbordenden Aufrüstung äußerte, isolierte sich das Kaiserreich international zunehmend. Der Funke für den Ausbruch des Großen Kriegs 1914 beendete das vorangegangene Zeitalter, in dem die Monarchie in Preußen mit unterging.
Ende der Monarchie in Preußen
Preußen war ein ökonomisches, militärisches, kulturelles und wissenschaftliches Schwergewicht in der Welt. Einerseits global führend in diversen Bereichen, blieb das politische System Preußens, ungeachtet der erstrittenen Fortschritte im 19. Jahrhundert, im Vergleich zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung, die ja nicht stillstand, sondern stetig an Fahrt aufnahm, strukturell zu rückständig und nicht anpassungsfähig genug.
Neue Sozialformen mit Massenanhang (Gewerkschaften, Parteien) hatten sich seit der Hochindustrialisierung gebildet und forderten auf breiter Linie Partizipation. Den alten Eliten Preußens, die als eine Kombination von junkeradelig dominiertem Militär und der Beamtenschaft als Agenten der inneren Staatsbildung bestanden, gelang es in den letzten Dekaden der Monarchie nicht mehr, die mobilisierte Gesellschaft integrativ zu steuern und zusammen zu halten. Staat und Gesellschaft gerieten bis 1918 in ungelöste Gegensätze, die preußischen Leitmaximen, die sich in einem immateriellen Gesellschaftsvertrag der damaligen bürgerlichen, monarchischen und adeligen Eliten manifestierten und die den Aufstieg Preußens im 17. und 18. Jahrhundert beförderten, wirkten unter den grundlegend gewandelten Bedingungen des späten 19. und frühen 20. Jahrhundert nicht mehr.
Die staatlichen Kräfte, unfähig außenstehende Gesellschaftsteile in das politisch-administrative System zu integrieren, vertieften die politisch-strukturelle Rückständigkeit insoweit, dass sich aufgrund eines gesellschaftspolitischen Reformstaus bedeutende sozialpolitische Kräfte in Preußen wie in anderen ebenso politisch-rückständigen Staaten Mittel-, Ost- und Südeuropas außerhalb der staatlichen Macht kumulierten und in der Krisensituation des Ersten Weltkriegs dann explosionsartig entluden («Das alte Morsche ist zusammengebrochen; der Militarismus ist erledigt»).
Am 9. November 1918, als Folge der Novemberrevolution, kam es in Berlin zur Ausrufung der Republik. Wilhelm II. dankte als König von Preußen und als Deutscher Kaiser ab. Der preußische Staat wurde mit einer republikanischen Verfassung als Freistaat Preußen ein Land des Deutschen Reiches. Die preußische Königskrone wird heute auf der Burg Hohenzollern bei Hechingen verwahrt.
Wirtschaft
Nationaleinkommen
Nach zeitgenössischen Schätzungen lag das Nationaleinkommen Preußens 1804 bei 248 Millionen RT. Davon wurden 41 Millionen RT. im manufakturgeprägten Gewerbesektor (unter Ausschluss des Handwerks) erwirtschaftet und weitere 43 Millionen RT in der zunftgeprägten Bierbrauerei und Branntweinbrennerei.
Das Nationaleinkommen Preußens wuchs zwischen 1871 und 1914 viermal stärker als die Bevölkerung dieser Zeit, wodurch sich das durchschnittliche Nettosozialeinkommen pro Kopf deutlich erhöhte. 1913 wiesen im Reich lediglich Hamburg und Sachsen noch höhere Einkommenswerte pro Kopf auf als Preußen.
Wirtschaftssektoren
Landwirtschaft
Preußens Wirtschaftsstruktur wies um 1800 typische Charakteristiken eines Agrarstaats auf. Es dominierte der Anbau von Getreide, besonders Weizen, Roggen, Gerste und Hafer. Ebenso wurden um 1800 Hülsenfrüchte, Flachs, Färberkrapp und Tabak angebaut. Auch eine intensive Holzwirtschaft wurde betrieben. Daneben betrieb die Landbevölkerung ausgedehnte Viehwirtschaft. 10,2 Millionen Schafe der Schafzucht generierte im Jahr 1.000 Tonnen Wolle, die zur Textilherstellung weiterverarbeitet wurde. Der Gesamtbestand von 5,06 Millionen Rindtieren, 2,48 Millionen Schweinen nebst Kleinvieh diente unter anderem der Fleischproduktion. 1,6 Millionen Pferde wurden für die Wirtschaft und die Armee gehalten. Es gab insgesamt drei königliche Gestüte in Trakehnen, Neustadt an der Dosse und Triesdorf.
Die 1769 gegründete Emder Heringsfischerei-Gesellschaft betrieb Loggerfischerei und setzte um 1800 über 50 Büsen nebst zwei Jagdschiffen ein.
Sorte | Ernte in t | Eigenverbrauch in t |
---|---|---|
Weizen | 400.000 | 280.000 |
Roggen | 2.000.000 | 1.900.000 |
Gerste | 1.100.000 | 1.020.000 |
Hafer | 1.300.000 | 1.200.000 |
Die Getreideüberschüsse wurden zumeist nach Westeuropa exportiert. Zusammengenommen produzierte Preußen um 1800 eine Gesamtmenge von rund 4,8 Millionen Tonnen Getreide. Das rund neunmal bevölkerungsreichere Deutschland produzierte 2016 45,3 Millionen Tonnen an Getreide auf einer ähnlich großen Staatsfläche.
Die Umstände der Durchsetzung des Kartoffelanbaus in Preußen wurden zu einer historischen Legende stilisiert und halten im kollektiven Erinnerungsgedächtnis der heutigen Bewohner an.
An natürlichen Ressourcen verfügte Preußen über Salz, das 1800 in 14 Salzbergwerken gefördert wurde. Daneben wurde Alaun gefördert. Steinkohle wurde um 1800 hauptsächlich in Westfalen (50 Prozent der Gesamterzeugung) in 135 Zechen und in Schlesien (33 Prozent der Gesamterzeugung) gewonnen.
An Baumaterialien wurden Ummendorfer Sandstein, Bebertaler Sandstein, Rüdersdorfer Kalkstein, Prieborner Marmor, Groß-Kunzendorfer Marmor und weitere gefördert.
Tertiärer Sektor: Handel, Banken und Dienstleistungen
In den ersten Jahrzehnten der Monarchie stand der preußische Handel auf einem niedrigen Entwicklungsniveau. Einen überregional bedeutenden Großhandel gab es nur in den wenigen Kapitalen des Staates, vornehmlich Berlin, Königsberg und Magdeburg. Der Landtransit zwischen Westen und Osten war bedeutender als der Austausch über Seehäfen. Eine eigene Seeschifffahrt von übergeordneter Bedeutung existierte noch nicht. Die staatliche Handelspolitik begann eine Schutzzoll- und Privilegienpolitik (Monopolrechte) zur Förderung des einheimischen Gewerbes.
Die Geldwirtschaft entwickelte sich erst langsam. Preußens weite ländliche Teile waren im 18. Jahrhundert noch nicht an die wenigen geldwirtschaftlichen großstädtischen Zentren angeschlossen, sondern betrieben weiterhin ihre eigene extensive naturalwirtschaftliche Ackerbau-, Weide- und Waldwirtschaften.
Bereits in den 1670er und 1680er Jahren hatte Brandenburg-Preußen mit der Brandenburgisch-Afrikanischen Kompanie versucht am Dreieckshandel mit Sklaven im Atlantik teilzunehmen, war aber auf Dauer dem europäischen Konkurrenzdruck nicht gewachsen. Friedrich II. versuchte in den 1740ern Handelsverträge mit Spanien und Frankreich zur Förderung des schlesischen Leinenexports zu schließen, hatte damit aber keinen Erfolg. In dieser Situation ließ er die Asiatische Kompanie in Emden gründen, die den Handel mit China aufnahm. Vier nach Kanton entsendete Schiffe kehrten mit Ladungen an Seide, Tee und Porzellan zurück. Der 1755 ausbrechende Seekrieg beendete aber nach wenigen Jahren die Aktivitäten der Überhandelsgesellschaft aus Mangel am Schutz durch eine eigene Seekriegsflotte, die sich die Landmacht Preußen nicht leisten konnte.
Die Hofbankiers das Bank- und Handelshaus Splitgerber & Daum und die (Berliner) Juden beherrschten die Finanzgeschäfte Preußens im 18. Jahrhundert. Die jüdische Gemeinde zu Berlin bestand um 1750 aus 2200 Personen in 320 Familienhaushalten. 78 Prozent der meist reichen jüdischen Haushaltsvorstände Berlins waren im Handelsgeschäft aktiv. 119 Vorstände arbeiteten im Großhandel als Geldverleiher, Geldhändler, Wechsler, Münzlieferanten, Bankiers, 42 arbeiteten als Pfandleiher und 28 als Kommissionswaren-, Messe- und Weinhändler. Bedeutender Finanzier war Veitel Heine Ephraim und Daniel Itzig. Staatliche Aktivitäten im öffentlichen Finanzwesen fanden zunächst überhaupt nicht statt.
Wirtschaftsgeschichte
Wirtschaftliche Expansion unter König Friedrich-Wilhelm I. (1713–1740)
In der Regierungszeit des Soldatenkönigs stand das „Plusmachen“, also das Streben nach dauerndem wirtschaftlichen Gewinn, im Mittelpunkt der Wirtschaftspolitik. In seiner Herrschaftszeit erreichte Preußen ökonomische Stabilität und Prosperität. Erst die Grundlage eines geordneten Staatshaushalts ermöglichte den Aufstieg zu einer der Wirtschaftsmächte Deutschlands im 18. Jahrhundert und ließ die militärische Expansion seines Sohnes, Friedrich II., in den darauffolgenden Jahrzehnten denkbar werden.
Ein Motor der positiven Entwicklung der zentralisierten Wirtschaft war die preußische Armee, welche versorgt werden musste. 1713 gründete Friedrich Wilhelm I. in Berlin mit dem Königlichen Lagerhaus eine Tuchmanufaktur, die 1738 4.730 Menschen beschäftigte. 1717 wurde durch die Ansiedlung von Webern in Luckenwalde der Grundstein für die dortige Textilindustrie gesetzt. Mit einem Ausfuhrverbot für die heimische Wolle im Jahre 1718 sicherte der König die Weiterverarbeitung in seinen Landen.
In Spandau und Potsdam entstand ab 1722 eine Gewehrmanufaktur. Die benötigten Facharbeiter wurden vor allem in Lüttich, einem Zentrum der Waffenherstellung, angeworben. Für den Nachwuchs sorgte unter anderem das im selben Jahr gegründete Große Militärwaisenhaus in Potsdam. Betreiber der Gewehrfabrik war das mit königlichen Privilegien ausgestattete Handelshaus Splitgerber & Daum, das weitere metallverarbeitende Manufakturen pachtete und zum größten Waffenproduzenten Preußens wurde. Abnehmer der Waffen war überwiegend die preußische Armee. Für den zivilen Bedarf produzierte das Handelshaus Kupferbleche (Dacheindeckung), Kupferkessel (Brauereien, Siedereien), Messingteile (Behälter, Beschläge, Scharniere) und Eisen- und Stahlerzeugnisse (Bohrer, Scheren, Messer).
Ab 1716 nahm die königliche Deichkommission für die Oder ihre Arbeit auf. Die Entwässerung von Havelländischem und Rhinluch (nordwestlich von Nauen) brachte guten Gewinn an relativ ertragreichem Boden. Glaubensflüchtlingen aus dem Franken- und Schwabenland wurden Siedlungsplätze in menschenarmen Gegenden in der Uckermark zugewiesen, um diese urbar zu machen.
Um die Gewerbetätigkeit zu kontrollieren, wurde 1733 seitens des Königs eine Handwerksordnung erlassen, die alle Zünfte der Staatsaufsicht unterstellte, ihre Rechte stutzte, die Verbindung zu Nachbarstaaten untersagte und das Wandern der Gesellen kontrollierte.
Der wirtschaftliche Aufschwung war anhaltend, denn die Förderung beschränkte sich nicht mehr in erster Linie auf die hofzentrierten Wirtschaftszweige – wie unter Friedrich I. –, sondern weit über den Radius der Residenzen hinaus, und konzentrierte sich im militärischen Bereich, der fast überall im altpreußischen Staat vorhanden war.
Kriegswirtschaft, Krisen und wirtschaftliche Genesung (1740–1806)
Die infolge der kostspieligen Kriege (1740–1742, 1744–1745, 1756–1763) in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter Friedrich II. weitgehend zerrüttete preußische Wirtschaft gewann mit der Eroberung Schlesiens eine wirtschaftlich bedeutsame Region (Textilgewerbe, Bodenschätze) hinzu. Fortschritte wurden außerdem durch die Trockenlegung und Urbarmachung des Oderbruchs, des Netzebruchs und des Warthebruchs und die Ansiedlung einer großen Zahl von Bauern und Handwerkern erzielt. Der König förderte den Ausbau von Wasserstraßen, wie die Verbindung Berlins mit Stettin durch den Finowkanal, den Bromberger Kanal, die Regulierung der Netze und im Westen die Ruhrkanalisierung. Das Straßennetz blieb aber in einem schlechten Zustand; wegen zu hoher Kosten konnte der Bau von festen Straßen erst nach dem Tod Friedrichs des Großen begonnen werden.
Durch systematisches Anlegen von Getreidemagazinen gelang es, die Getreidepreise auch in Notzeiten zu kontrollieren. Friedrich II. förderte auch besonders die Seidenindustrie. Dazu wurden zahlreiche Fabrikanten, Facharbeiter und Spezialisten nach Preußen geholt und inländische Arbeiter und Hilfskräfte ausgebildet. Das gelang mit Hilfe von Geschenken, Vorschüssen, Privilegien, Stuhlprämien, Exportprämien, Lehrlingsgelder, Abgabenfreiheit für Rohmaterialien sowie Einfuhrverbot ausländischer Produkte. Hierdurch konnte sowohl der Landesbedarf an Seide gedeckt, als auch ein Überschuss für den Export erwirtschaftet werden. Auch die Baumwollindustrie, die noch unter König Friedrich Wilhelm (1713–1740) verboten war, um die eigene Wollweberei nicht zu gefährden, wurde gefördert. 1742 entstand die erste Baumwollfabrik, 1763 gab es in Berlin bereits zehn Baumwollfabriken. Im Vergleich zur Seidenindustrie kam dieser Wirtschaftszweig fast ohne staatliche Unterstützung aus. 1763 wurde die Berliner Porzellanmanufaktur KPM vom preußischen Staat gekauft.
Der König ließ auch mehrere Fabrikanlagen, für die private Unternehmer das Wagnis nicht eingehen wollten, auf eigene Kosten errichten:
- Uhrenfabrik zu Berlin und Friedrichsthal (1781 für 141.235 Taler)
- Papierfabrik in Spechthausen (1781 für 56.000 Taler)
- Berliner Lackierfabrik (56.000 Taler)
- Garnfärberei in Caputh (1765 für 30.000 Taler)
Mit den im Land hergestellten Manufaktur- und Handwerkswaren konnte nahezu die gesamte inländische Nachfrage befriedigt und außerdem ein größerer Export erzielt werden, womit die notwendige Rohstoffeinfuhr fiskalisch mehr als ausgeglichen werden konnte. Die Handelsbilanz – 1740 noch mit einer halben Million Talern im Defizit, 1786 mit drei Mio. Talern im Überschuss – wurde unter Friedrich dem Großen erstmals positiv gestaltet.
In der Zeit nach dem Tod von Friedrich II., von 1786 bis 1806, gab es Auseinandersetzungen in Preußen zwischen den Befürwortern des herrschenden Merkantilsystems und den Verfechtern der neu aufkommenden liberalen Strömungen. Unter Friedrich Wilhelm II. begnügte man sich damit, einige der protektionistischen Schranken und Verbote abzubauen:
- Beseitigung von Monopolen (Tabaksadministration, Kaffeebrenn-Monopol, Zuckersiederei-Monopol) und gleichzeitiges Verbot neuer Monopole
- Aufhebung von Zöllen und Akzisen (Seide, Baumwolle, Garn, Häute)
- Beseitigung der verhassten französischen Regie (eine mit französischen Beamten besetzte Behörde der Finanzverwaltung, die in der Bevölkerung sehr unbeliebt war)
Unter diesem gemilderten Protektionismus erlebte die preußische Wirtschaft einen, im Zuge einer guten äußeren Konjunktur, bedeutenden Aufschwung. Preußen hatte in den eineinhalb Jahrhunderten zwischen dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 und dem Beginn der Napoleonischen Kriege 1806 deutliche wirtschaftliche Fortschritte erreicht. Der modernste Staat des 17. und 18. Jahrhunderts gehörte um 1800 auch ökonomisch zu den am stärksten entwickelten Staaten Europas. Gleichwohl arbeitete um 1800 immer noch die Mehrheit der erwerbstätigen Menschen in Preußen in der Landwirtschaft.
Wirtschaftsreformen, Technisierung, industrielle Revolution (1807–1871)
Die Katastrophe der napoleonischen Besetzung 1807 brachte Preußen auch wirtschaftlich an den Rand des Zusammenbruchs. Insofern waren die Reformgesetze der Zeit nach 1806, was ihre wirtschaftlichen Bereiche und Folgen betraf notwendig, um den Staat wirtschaftlich und finanziell am Leben zu erhalten und um einen späteren Befreiungskrieg möglich zu machen. Die preußische Wirtschaftsreform nach 1806 gehörte zu den erfolgreicheren Neuerungsmaßnahmen der preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts.
Die nominelle Bauernbefreiung war die Voraussetzung für den wirtschaftlichen Aufschwungs der nächsten Jahrzehnte in Preußen. Gleiches galt für die Gewährung der vollständigen Gewerbefreiheit, da diese überhaupt erst die Mobilität großer Menschenmassen, die Bewegung der ländlichen Bewohner Preußens in die wachsenden Industriestädte des Landes möglich gemacht hatte. Die preußische Staatsverwaltung ihrerseits erreichte mit einigen wichtigen Maßnahmen, der zu diesem Zeitpunkt darniederliegenden Wirtschaft des Landes auf die Beine zu helfen. Preußen verwirklichte mit dem Handels- und Zollgesetz vom 26. Mai 1818 ein eigenes einheitliches Zollgebiet ohne Binnenzölle.
Nachdem alle innerstaatlichen Handelsschranken in Preußen gefallen waren, wurde auf Initiative Preußens 1834 der Deutsche Zollverein gegründet. Preußen hatte – unter anderem wegen seines zersplitterten Staatsgebiets – ein Eigeninteresse daran, die Zollgrenzen im Deutschen Bund abzuschaffen. Diese Maßnahme beflügelte den innerdeutschen Handel und trug zum Wirtschaftswachstum der folgenden Dekaden maßgeblich bei.
Im Zuge der Industrialisierung wurde eine Anzahl von Land-, Wasserwegen und Kanälen gebaut, welche quer durch Deutschland den Westen mit dem Osten verbanden. Im Oberland West- und Ostpreußens entstand der Oberländische Kanal, der die Ostsee und Elbing im Norden mit Masuren im Süden verband. Mit der 1865 erfolgten Gründung der Königlich Preußischen Elbstrom-Bauverwaltung wurde die Elbe in sechs Kreise eingeteilt, die den Brücken- und Kanalbau, die Fähren, Mühlen, Hafenanlagen und Deiche zu überwachen hatten. Vormals unbedeutende Regionen (Ruhrgebiet, Saargebiet und Oberschlesisches Industriegebiet) entwickelten sich in der Zeit nach 1815, durch die Ausbeutung von Kohlevorkommen und den späteren Eisenbahnbau zu prosperierenden Zentren von Montanindustrie und Maschinenbau. Damit wuchs das wirtschaftliche Gewicht Preußens gegenüber Österreich im Deutschen Bund.
Im Eisenbahnbau hinkte Preußen lange Zeit international hinterher. Dies hatte auch für seine Wirtschaft Folgen. So kam es, dass amerikanisches Getreide, englische und belgische Kohle und Roheisen und andere Artikel preiswerter als die heimischen Erzeugnisse waren. Dies lag daran, dass es in England, Belgien und in den USA bereits effiziente Eisenbahnnetze für den Massengütertransport gab. Erste größere private Eisenbahnen wurden daher 1837 mit der Rheinischen Eisenbahn-Gesellschaft (Köln – Aachen – belgische Grenze) und 1843 mit der Köln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft vom Rheinland bis zu den schiffbaren Häfen in Minden (mit Zugang zu den bremischen Häfen) angelegt. Der Staat Preußen selbst wurde im Eisenbahnbau 1850 mit der Königlich-Westfälischen Eisenbahn-Gesellschaft und der Preußischen Ostbahn sowie 1875 mit der Berliner Nordbahn tätig. In der Folge wurden zunehmend private Eisenbahnen durch finanzielle Unterstützung, durch Aufkauf oder durch Enteignung (nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866) der staatlichen Regie unterworfen.
Obwohl Preußen in wirtschaftlicher Hinsicht in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts zu einer Großmacht aufstieg, war der Hohenzollernstaat bis weit in das 19. Jahrhundert hinein agrarisch geprägt.
Jahr | Steinkohle | Roheisen | Stahl | Eisenbahnnetz |
---|---|---|---|---|
1815 | 998.000 t | – | – | – |
1825 | 1.292.000 t | 40.837 t | – | – |
1835 | 1.709.000 t | 65.591 t | – | – |
1845 | 3.564.000 t | 85.100 t | – | 845 km |
1850 | 4.419.000 t | 135.000 t | 149.300 t | 3.144 km |
1855 | 8.670.000 t | 301.400 t | 317.400 t | 4.353 km |
1865 | 18.592.000 t | 772.000 t | 611.000 t | 7.647 km |
1875 | 33.520.000 t | 1.393.000 t | 1.346.000 t | 13.703 km |
1885 | 52.977.000 t | 2.664.000 t | 2.348.000 t | 22.201 km |
1895 | 72.751.000 t | 3.778.000 t | 4.346.000 t | 26.700 km |
1905 | 113.188.000 t | 7.106.000 t | 8.557.000 t | 32.367 km |
1913 | 180.057.000 t | 12.260.000 t | 11.860.000 t | 36.032 km |
Wirtschaft im Deutschen Kaiserreich (1871–1918)
Obwohl die politische Bedeutung Preußens im neugegründeten Deutschen Kaiserreich seit 1871 sank, stellte Preußen immer noch das wirtschaftlich mächtigste Land des Kaiserreiches dar. Das in Preußen gelegene Rheinland, Berlin sowie Schlesien, die Provinz Sachsen und die Rhein-Main-Region waren denn auch die wichtigsten Wirtschaftszentren des Reiches. Die Industrialisierung in Preußen nahm auch im Kaiserreich nach 1871 stetig zu. Dies zeigte der Anstieg des Erwerbstätigenanteils, die in der Industrie, Handwerk und Bergbau beschäftigt waren. So stieg dieser Erwerbstätigenanteil im Sekundärsektor und Bergbau zwischen 1871 und 1907 von 30,4 % auf 42,8 % an.
Allerdings verlief dieser Prozess regional unterschiedlich: In der Provinz Ostpreußen nahm der Anteil des Sekundärsektors und des Bergbaus von 1871 bis 1907 nur von 16,1 % auf 20,4 %, in der Rheinprovinz dagegen von 41,3 % auf 54,5 % zu. Allerdings lag der Industrialisierungsgrad Gesamt-Preußens lange Zeit noch unter dem Reichsdurchschnitt.
Im Jahre 1913 wurde in Preußen 62 % des Nettonationaleinkommens des Deutschen Reiches erwirtschaftet. Die Zahl entsprach genau dem Anteil der preußischen Bevölkerung an der gesamten Reichsbevölkerung.
Ab 1880 bis 1888 erfolgte die Verstaatlichung der meisten Privatbahnen. Am Ende des Ersten Weltkrieges bildeten die staatlichen preußischen Eisenbahnen ein 37.500 km großes Eisenbahnnetz. Die regelmäßigen Mehreinnahmen der Preußischen Staatseisenbahnen dienten auch dazu, den Staatshaushalt auszubalancieren.
Gesellschaft
Die Gesamtheit aller Individuen und Gruppen auf dem Territorium des preußischen Staats bildete keine Gesellschaft im Sinne einer Nation. Es bestanden sehr unterschiedliche regionale, kulturelle und soziale Welten. Die Nationswerdung vollzog sich nach 1815 lediglich rudimentär in den altpreußischen Provinzen, unter Ausschluss der neupreußischen Gebiete am Rhein und in Westfalen.
Repräsentative (feudale) und bürgerliche Öffentlichkeiten
Noch in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts bestand in Preußen wie in anderen europäischen Staaten nahezu ausschließlich die „repräsentative Öffentlichkeit“. Deren systemimmanente Merkmale trennten nicht ausreichend zwischen Privaten und Öffentlichen, sondern nur zwischen Gemeinen und Privilegierten. Träger der repräsentativen Öffentlichkeit war das Hofzeremoniell, also der preußische Hofstaat, das höfische Leben im Allgemeinen. Dies bedeutete den Ausschluss des Volkes von der Öffentlichkeit. Alles Nichthöfische war demnach Kulisse und in einer passiven, zuschauenden Rolle, während das Höfische die Bühne besetzte, auf die sich die Untertanen auszurichten hatten. Im weiteren Verlauf des 18. Jahrhunderts zerfielen die feudalen Gewalten, Kirche, Fürstentum und Herrenstand, an denen die repräsentative Öffentlichkeit haftete, in eine öffentliche und eine private Sphäre. Seit dem Ende des 17. Jahrhunderts wurde der Nachrichtenverkehr in Mitteleuropa allgemein zugänglich und gewann damit einen öffentlichen Charakter. Die Printmedien erhielten die Rolle von Türöffnern für die eingezwängte bürgerliche Schicht auf ihrem Weg zur Mündigkeit. Zu den bedeutenden Periodika der Aufklärung zählte die Berlinische Monatsschrift. Der publizistische Stil enthielt in der Mehrzahl der Beiträge einen diskursiven, dialogähnlichen Charakter. Weitere namhafte Zeitungen waren die Schlesische Zeitung, Schlesische Provinzialblätter, Spenersche Zeitung, die Vossische Zeitung (seit 1785: Königlich Privilegirte Berlinische Zeitung von Staats- und gelehrten Sachen).
Aus der neu gewonnenen privaten Sphäre, die neben der staatlich-repräsentativen Öffentlichkeit entstanden war, entwickelte sich die Vorform der bürgerlichen Öffentlichkeit. Dies war zunächst die literarische Öffentlichkeit. Die Grundlagen hierfür bildete die im 18. Jahrhundert in Europa und den Amerikas wirkende Geistesströmung der Aufklärung. Diese förderte die Entstehung einer mündigen Schicht von Bewohnern, die sich nicht mehr nur als folgsame Untertanen mit dinglichen, automatenhaften Grundzügen verstanden, sondern als selbstbewusste Individuen mit angeborenen Naturrechten. Da die Leserschaft eine genuine Gruppe aus der sozialen Elite war, die sich selbstaufklärerisch fotbildete, entstand so eine neue soziale Kategorisierung, später gemeinhin als das Bildungsbürgertum charakterisiert.
Die zunehmende Selbständigkeit dieser „Staatsbürger“ förderte die Bildung von autonomen gesellschaftlichen Netzwerken, die nicht mehr durch monarchisch-staatliche Regelungen beeinflusst wurden. Die Netzwerke aus Vereinen und Gesellschaften funktionierten wie Volksversammlungen mit freiem Rederecht. Sie sollten der privaten Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten, über sich selbst und die wichtigsten Fragen der Zeit nachzudenken. Dies förderte die Entstehung von Lesegesellschaften. Einige Zirkel und Kreise trafen sich informell. Auch Buchhandlungen waren wichtige Treffpunkte für die neugebildete Öffentlichkeit. Neben Lesegesellschaften, Logen und patriotisch-gemeinnützigen Gesellschaften gab es noch zahlreiche literarische und philosophische Vereinigungen und Gruppen von Gelehrten, die sich auf Naturwissenschaft, Medizin oder Sprachen spezialisierten. Zu den Praktikern dieser entstehenden Zivilgesellschaft gehörten in Preußen zur Mitte des 18. Jahrhunderts Schriftsteller, Dichter, Verleger, Club-, Gesellschafts- und Logenmitglieder, Leser und Abonnenten. Diese intellektuellen Gruppen beschäftigten sich mit den großen Fragen der Zeit, literarischen ebenso wie wissenschaftlichen und politischen. Bedeutende Persönlichkeiten der Zeit in Preußen waren beispielsweise Karl Wilhelm Ramler oder der Verleger Friedrich Nicolai.
Im Ergebnis entstand aus der einstmals sehr stillen und lethargisch wirkenden preußischen Gesellschaft des 17. Jahrhunderts eine laute, lebendige und vielfältige Öffentlichkeit mit offenen Diskursen. Die literarische Öffentlichkeit wandelte sich später weiter zu einer politischen Öffentlichkeit, die sich als Kritik an der autokratischen Staatsmacht insgesamt etablierte. Das wurde gefördert durch den vorübergehenden Wegfall der Zensur beim Beginn der Herrschaft Friedrichs II. 1740. Kritik am politischen System und am Monarchen war mit der Berliner Aufklärung, für Europa einmalig, möglich geworden. Grundsätzlich bestanden die feudalen und bürgerlichen Öffentlichkeiten bis zum Ende der Monarchie 1918 parallel, wenn auch ein stetiger Substanz- und Bedeutungsverlust der monarchischen, adeligen Öffentlichkeitskultur erkennbar war.
Preußische Agrarverfassung
Im 17. Jahrhundert hatte sich in den ostelbischen Gebieten Brandenburg-Preußens die Gutsherrschaft durchgesetzt. Die entrechteten Bauern waren als Unfreie an den Gutsherrn gebunden und leisteten ihm Frondienste. Wesentliche Machtbefugnisse lagen in den Händen der adeligen Guts- und Grundbesitzer, den Junkern. Dabei kontrollierten wenige wohlhabende Adlige mit großem Landbesitz fast die gesamte Provinzpolitik. Der preußische Staat verfügte, von der Kreisebene abwärts, nur über geringe Gestaltungskompetenzen. Die mit der Bauernbefreiung Anfang des 19. Jahrhunderts einsetzende soziale Mobilität führte zu Landflucht großer Bevölkerungsteile in die Städte. Die damit verbundene Verfügbarkeit billiger Arbeitskräfte war eine Voraussetzung der einsetzenden industriellen Revolution.
Von der Ständegesellschaft zur Klassengesellschaft
Das städtische Bürgertum bestand Ende des 17. Jahrhunderts traditionell aus der zunftgeprägten Handwerkerschaft, die sich die Macht in den Stadträten mit wenigen einflussreichen Patriziern teilten. Mit der Aufklärung und dem einsetzenden Merkantilismus um 1700 verloren die Handwerker zunehmend ihren Einfluss an eine kleine, reiche Schicht von Großbürgern, bestehend aus Manufakturbesitzern, Großkaufleuten und Geldwechselbankiers, die neue städtische Oberschicht. Bedeutende Vertreter waren im 18. Jahrhundert Johann Ernst Gotzkowsky, Wilhelm Kaspar Wegely, Johann Jacob Schickler, Friedrich Heinrich Berendes. Auch die preußische Beamtenschaft gewann an Bedeutung; das Militär bestehend aus dienenden Soldaten mit ihren Familien und Invaliden bildete im 18. Jahrhundert eine rechtlich gesonderte Zwischenschicht.
Die auf dem Land in den ostelbischen Gebieten bestehende junkergeprägte Gutsherrschaft fort wird in der Geschichtsschreibung oft mit „ökonomischer Rückständigkeit“, „Junkerwillkür“ und Untertanengeist plakatiert. Prügel gehörte zu den verbreiteten Disziplinierungsmitteln der Gutsherren. Die einfache Landbevölkerung gab sich königstreu und glaubte an die Legende vom „gerechten König“. Der Staat untersagte allerdings gröbere Misshandlungen, stützte aber auch die Gutsbesitzer, da Frondienst und Schollenpflicht die ländliche Gesellschaft prägten. Gegen Bauernrevolten, die es mehrfach in Schlesien von 1765 bis 1793, 1811 und 1848 gegeben hat, setzte der Staat Militär ein. Erst Bauernbefreiung, Ablösung, Landflucht und die Durchsetzung der Lohnarbeit führten zu einer langsamen Veränderung dieser Verhältnisse.
Übriggebliebene ständische Einflüsse und staatliche Eingriffe prägten die städtische Gesellschaft im 19. Jahrhundert. Aufgrund der sozialen Ungleichheit verbunden mit großen Einkommensunterschieden, entstand in den Städten eine breite ökonomische Unterschicht. Diese bestand aus Manufakturarbeitern, die erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts an Selbstbewusstsein gewann. Die preußische Zivilgesellschaft des 18. und 19. Jahrhunderts bestand zu großen Teilen aus Tagelöhnern und Bettlern die häufig als Schlafgänger an der Grenze zur Obdachlosigkeit lebten. Diese Klassengesellschaft veränderte sich nur langsam durch zunehmende Bildung, berufliche Ausdifferenzierung, Wohlstandszuwachs und Interventionen des Staates.
Feudal-kapitalistische Herrenkaste
Preußens Herrschaftssystem basierte auf der Königsherrschaft. Der König sicherte seine Macht über den Landadel und in den Städten durch seine Garnisonen und die staatliche Bürokratie. Der Einfluss des städtischen Bürgertums beschränkte sich auf die kommunale Selbstverwaltung. Im Zuge der Aufklärung entstand eine Schicht von Bildungsbürgern, die neue Ideen und Konzepte zur Teilhabe entwickelte und sich Mitsprache einforderte. Die Feudalklasse geriet dadurch erstmals zwischen 1789 und 1815 in die Defensive. Die Feudalherrschaft konsolidierte sich in der Zeit der Restauration, um im Vormärz erneut von der weiter erstarkten bürgerlichen Klasse herausgefordert zu werden.
Das politische Bürgertum hatte sich nach der verunglückten Revolution von 1848 erneut zurückgezogen und sich wieder auf seine wirtschaftlichen Kernkompetenzen reduziert. Die politische Macht überließ es wieder den „alten Eliten“. Doch es entstanden neue Interessengruppen, die zwar keine politische Macht, aber über Kapital, Produktion und Arbeit bedeutende Machtmittel besaßen, die ihnen großen Einfluss auf die staatliche Politik gewährten. Diese neuen Eliten sammelten sich in freien Unternehmerverbänden jenseits der schon bestehenden öffentlichen Industrie- und Handelskammern. Die weiterhin tonangebende, etablierte adelige Schicht, überwiegend aus den mittleren und östlichen, ländlichen Provinzen stammend, nahm für sich in Anspruch, das Gemeinwohl in einer Mischung aus Bevormundung und Fürsorge zu verkörpern.
„Er werde sich zunächst einige Jahre mit der rekrutendressierenden Fuchtelklinge amüsieren. Nach der Militärzeit werde er ein Weib nehmen, einige Kinder zeugen und auf dem väterlichen Gut das Land bebauen. (…) In zehn Jahren (…) werde er ein fettgemästeter schnurrbärtiger Gutsherr sein, der eine (…) Abscheu vor Juden und Franzosen hegt und Hunde und Bedienstete auf das Brutalste prügelt, wenn er von seiner Frau tyrannisiert wurde. Zu des Königs Geburtstag werde er sich besaufen, 'Vivat' schreien und ansonsten über Pferde fachsimpeln.“
Allerdings verlor der Adel durch die Industrialisierung seine auf Grundbesitz und Landwirtschaft beruhende ökonomische Führungsrolle an die Bourgeoisie, behielt aber seinen hohen gesellschaftlichen Rang. Dem Wirtschaftsbürgertum fehlte zunächst ein eigenständiges Klassenbewusstsein. Statt politischer Teilhabe strebte man nach Aufnahme in die Adelsklasse (Verheiratung, Nobilitierung). Die „Neureichen“ kopierten den Lebensstil des Adels und kauften und bezogen dessen Rittergüter, wodurch eine neue, feudal-kapitalistische Herrenschicht in Preußen entstand.
Gesellschaftspolitische Bewegungen
Die Differenzierung der sich ausprägenden staatsfernen Zivilgesellschaft nahm im 19. Jahrhundert an Fahrt auf. Sowohl die bürgerliche Klasse als auch die Arbeiterklasse bildeten weitere eigene Unterschichten aus, die sich ebenso in verschiedene gesellschaftliche Richtungen heterogenisierten und entfalteten.
Nationalliberalismus, Preußischer Patriotismus, Deutscher Nationalismus
Aus den Erschütterungen der französischen Revolution ergaben sich in Deutschland Einigungsbestrebungen, die vor allem von der aufgeklärten, städtisch geprägten bürgerlichen Klasse getragen wurde. Nach Jena gründete sich der Tugendbund in Königsberg 1808. Dieser galt dem König als die erste revolutionäre Zelle, einer Bewegung, die es in Wirklichkeit als geschlossene Formation gar nicht gab. Als intellektuelle Anführer galten Ernst Moritz Arndt, Friedrich Schleiermacher und Johann Gottlieb Fichte.
Die Anhänger der deutschen Einigungsbestrebungen gehörten in den Befreiungskriegen überproportional oft zu den Kriegsfreiwilligen in Preußen. Bürgerwehren und Freiwilligenverbände waren Ergebnisse der Patriotismuswelle. Insgesamt 30.000 Mann der preußischen Streitkräfte, rund 12,5 Prozent der Gesamtstärke machten diese Freikorps aus, von denen die Lützowschen Jäger die Berühmtesten waren. Es handelte sich hier um eigenständige, zudem bewaffnete Gruppierungen außerhalb der monarchischen Strukturen. Der emotionale Patriotismus der auch mit potenziell subversiven Visionen versehenen Freiwilligen war, von der Vorstellung einer idealen politischen Ordnung für Deutschland und Preußen durchdrungen. Sie leisteten ihren Eid nicht auf den König, sondern nur auf das deutsche Vaterland. Sie begriffen den Krieg gegen Frankreich als Aufstand des Volkes. Die gemeinsame Schnittmenge politischer Inhalte zum monarchischen System war damit denkbar klein.
Die deutsche Nationalbewegung war in dieser Phase eng mit dem Liberalismus verbunden. Gerade dessen linker Flügel zielte auf eine nationale Demokratie ab: Die als anachronistisch und reaktionär empfundene Kleinstaaterei sollte durch einen liberalen Nationalstaat gleichberechtigter Staatsbürger abgelöst werden.
Aus der jugendlichen politischen Unzufriedenheit nach dem Ende der Befreiungskriege, die das Ende der nationalen Hoffnungen bedeuteten, bildeten sich die vor allem für Preußen wichtige Turnerbewegung und die burschenschaftlichen Gemeinschaften als quasi-politische Zentren heraus. Die Bewegung breitete sich rasch auf andere Universitäten aus. Nach dem Wartburgfest wurden beide Bewegungen aus Angst vor einem Wiederaufflammen des Jakobinismus verboten. Die nationale und liberale Bewegung wurde dadurch organisatorisch schwer getroffen und in ihrer Entfaltung für 20 Jahre zurückgeworfen. Die deutsche Nationalbewegung unter Führung von Barthold Georg Niebuhr, Friedrich Ludwig Jahn, Karl Theodor Welcker, Joseph Görres zählte bis dahin rund 40.000 Anhänger.
Der eingetretenen konservativen Wende in Preußen begegneten viele aus dem Bürgertum durch einen Rückzug ins Häusliche. Ein apolitischer, auf Behaglichkeit und Beschaulichkeit ausgerichteter Wohn- und Lebensstil mit einem ausgeprägten geselligen Leben mit starken Anleihen bei der Romantik setzte sich bei den besser gestellten bürgerlichen Kreisen durch. Der Begriff Biedermeier veranschaulicht den durch die reaktionäre Politik erzwungenen Rückzug ins private Häusliche. Trotz Restauration der monarchischen Ordnung wurde vor allem im Bürgertum und an den Universitäten weiterhin für liberale und nationale Ideen geworben.
Die staatlichen Akteure lernten auf lange Sicht, das Mobilisationspotenzial der Idee von der Nationalen Einigung für sich nutzbar zu machen. Es entstand eine Synthese, in der populäre und dynastische Elemente als komplementäre Bestandteile angesehen wurden. trotz aller Widersprüche und Gegensätzlichkeiten wurde der preußische Krieg gegen Napoleon letztlich zu einem nationalen Befreiungskrieg umgewidmet und die Nationalliberale Bewegung wurde damit staatlicherseits eingehegt.
Arbeiterbewegung
Die Arbeiterbewegung war die größte demokratische Emanzipationsbewegung Preußens. Sie bildete einen Teil des europäischen gesellschaftlichen Emanzipationsprozesses zwischen 1789 und 1918. Der Bedarf ergab sich einmal aus den sozialen Folgen (soziale Frage) der Industrialisierung, Bevölkerungsexplosion und Landflucht, die eine breite Schicht verarmter und besitzloser Tagelöhner und rechtloser Lohnarbeiter erzeugt hatte (Pauperismus).
Zudem hatte das Bürgertum in Preußen erkennbare Mühe, seine Interessen gegenüber den traditionellen Führungsschichten durchzusetzen. Politisch war die Bürgerliche Klasse nach dem Scheitern der Revolution von 1848/49 nachhaltig geschwächt worden und akzeptierte die von oben vorgegebenen Strukturen und fügte sich fortan darin ein. Die damit ausgefallene Rolle als Erneuerungskraft und Reformationsgruppierung übernahm fortan die Arbeiterschaft.
Die Prologereignisse zur Gründung der Arbeiterbewegung, formiert in Arbeitervereinen, der Sozialdemokratischen Partei und Gewerkschaften, bildete die Revolution von 1848. Ihre formative Phase vollzog sich in den 1860er und 1870er Jahren. Zunächst entstand aber im April 1848 in Berlin das Central-Comité der Arbeiter unter Führung von Stephan Born, der für den 23. August einen Allgemeinen Deutschen Arbeiter-Kongress nach Berlin einberief. Dort gründete sich die Allgemeine Deutsche Arbeiterverbrüderung. Mit der Neuen Ära in Preußen beeinflusst entstand eine neue Nationalbewegung und mit ihr, teilweise auch rekursiv beeinflusst, entstanden neue Arbeitervereine. Diese strebten nach Autonomie von der bürgerlich-liberalen Bevormundung und forderten seit 1862 unabhängige Arbeitervereine. Daraus ergab sich die Formierung des ADAV, dessen Wirkungsbereich die Kerngebiete Preußens umfasste. Insgesamt war die Arbeiterbewegung gesamtdeutsch organisiert, wie die Gründung der SPD, 1869 zunächst als SDAP in Eisenach zeigte. Ihr organisatorisches und Netzwerkbezogenes Zentrum bildete fortan Leipzig.
Die Sozialdemokratie stand der Bismarckschen Politik kritisch gegenüber und wurde zur systemablehnenden Oppositionspartei. Dieser reagierte mit den Sozialistengesetz und begann eine Verfolgungswelle.
Bildung
Im Zuge der Frühaufklärung und des Wirkens des Halleschen Pietismus im preußischen Staat erfolgte 1717 durch königlichen Edikt die Einführung der allgemeinen Schulpflicht in den preußischen Staaten. Die damalige nur gering ausgeprägte Staatsverwaltung verfügte nicht über die Möglichkeiten, den Schulbesuch zu kontrollieren. Auch mangelte es an den nötigen Finanzen, um ein flächendeckendes und professionelles Schulsystem zu etablieren. Die entstehenden Dorfschulen vom Niveau einfacher Klippschulen wurden weiterhin von Küstern geleitet. Das Edikt von Friedrich Wilhelm I. zeigte in der Praxis wenig Wirkung, bildete aber die Grundlage für das Generallandschulreglement, das Friedrich II. 1763 erließ. Gesetzlich wurde damit noch einmal die Schulpflicht bestätigt und vertieft. Es sah eine Schulpflicht von acht statt sechs Jahren vor. Der Unterricht sollte regelmäßig je drei Stunden vor- und nachmittags stattfinden, nach einem festen Lehrplan und mit ordentlich ausgebildeten Lehrer. Noch Anfang des 19. Jahrhunderts gingen nur knapp 60 Prozent der Kinder regelmäßig zum Unterricht. Das änderte sich erst, als die Kinderarbeit gesetzlich verboten wurde.
1804 gab es auf dem Territorium des preußischen Staats acht Universitäten.
Universität | Studenten | Stand |
---|---|---|
Universität Halle | 634 | 1802 |
Universität Königsberg | 300 | 1802 |
(Universität Erlangen) | 300 | 1801 |
Universität Breslau | 239 | 1803 |
(Talmudschule) Fürth | 200 | 1797 |
Brandenburgische Universität Frankfurt | 180 | |
Alte Universität Duisburg | 67 | 1804 |
(Universität Erfurt) | 50 |
Zusätzlich gab es die Preußische Akademie der Künste und die Königlich Preußische Akademie der Wissenschaften zu Berlin, die als akademische Gelehrte Gesellschaften um 1700 in Berlin gegründet wurden und ein großes Renommee im internationalen Künstler und Wissenschaftsgefüge aufbauten.
Im Zuge der Preußischen Reformen kam es auch zur Reform des Bildungssystems, zu dem Wilhelm von Humboldt beauftragt wurde. Dieser legte ein liberales Reformprogramm vor, das die Bildung in Preußen völlig umkrempelte. Der Staat erhielt ein einheitliches, standardisiertes öffentliches Bildungssystem, das die aktuellen pädagogischen Entwicklungen aufnahm (Pestalozzis Pädagogik). Neben der Vermittlung von Fach- und technischen Fähigkeiten sollte vor allem die geistige Selbständigkeit der Schüler gefördert werden. Es entstand eine zentrale Abteilung auf Ministerialebene, die für die Erstellung von Lehrplänen, Lehrbüchern und Lernhilfen Zuständigkeit erhielt. Lehrerkollegien wurden gegründet, um für die chaotischen Grundschulen geeignetes Personal auszubilden. Es entstand ein standardisiertes System staatlicher Prüfungen und Inspektionen.
1810 folgte die Gründung der heutigen Humboldt-Universität zu Berlin, als Friedrich-Wilhelms Universität. Diese erlangte bald danach eine vorherrschende Stellung unter den protestantischen deutschen Staaten.
Die Ausweitung und Professionalisierung der Lehrerausbildung machte nach 1815 rasche Fortschritte. In den 1840er Jahren besuchten mehr als 80 Prozent der Kinder zwischen sechs und vierzehn Jahren eine Grundschule. Eine ähnlich hohe Quote erreichten zu der Zeit lediglich noch Sachsen und Neuengland. Entsprechend niedrig war auch die Analphabetenquote.
Preußens Bildungssystem und die Wissenschaftsförderung wurden seit dem frühen 19. Jahrhundert auch international als vorbildlich angesehen. Bewundert wurden die Effektivität, die breiten Zugangsmöglichkeiten und der liberale Ton der Einrichtungen. Den Kindern wurde bereits zu dieser Zeit beigebracht, ihre geistigen Fähigkeiten selbst einzusetzen, durch Lehrer, die sich dabei nicht mehr der klassisch-autoritären Mittel (Prügel) bedienten. Bestrafungen von Fehlverhalten oder Mittel der Angsterzeugung gehörten nicht mehr zum damaligen Erziehungsrepertoire des Lehrpersonals. Im zeitgenössischen Urteil internationaler Zeugen aus fortschrittlichen Gesellschaften überwog die Verwunderung über die zeitgleiche Existenz eines so fortschrittlichen pädagogischen Systems innerhalb eines despotischen Staatswesens.
Kultur
Begriffsbestimmung
Zur preußischen Kultur werden die Kernbereiche Staatskultur (Gebäude, Denkmäler, Feiern), Kulturstaatlichkeit (Staatliche Förderung und Aufsicht in Schulen, Hochschulen, Museen, Theater usw.) und die staatsferne Zivilgesellschaft (Freie Kunstszene, Großstadtleben, Arbeiterbewegung) aber auch im weiteren Sinne die Bereiche Bildung, Wissenschaft sowie die christlichen Kirchen mit einbezogen.
Die Kultur in Preußen umfasste die geistigen und gesellschaftlichen Lebensformen, materiell wie immateriell. Der Kulturbereich war mehrfach untergliedert. Den Kern bildete der Hochkulturbereich, wozu die bildenden Künste (Malerei, Bildhauerei, Architektur) zählen. Ergänzend kommen Musik, Literatur sowie die Gesamtkunstgenres Theater, Oper dazu. Bildungs- und Wissenschaftsdisziplinen, Religion und Staatskultur (Gedenktage, Denkmäler, Rituale) vervollständigten den erweiterten Kulturbegriff.
Die Kultur Preußens gliederte sich in den Jahrhunderten in die europäisch dominierten Kunstepochen (Barock, Klassizismus, Sturm und Drang, Romantik, Biedermeier, Impressionismus, Historismus, Gründerzeit, Jugendstil, Expressionismus) aber auch nach regionalen Gesichtspunkten. Kultur und Kunst sollte Ausdruck und Weltdeutung schaffen und den Staat, Kirche oder soziale Gruppen repräsentieren.
Entwicklung
Das Gebiet Preußens galt im 17. Jahrhundert als kulturell zurückgeblieben gegenüber den anderen Reichsterritorien. Bis die Bürgerliche Klasse formiert war, gingen vornehmlich von der kleinen Schicht des Hochadels Kulturförderungen aus. Unter Friedrich Wilhelm von Brandenburg wurden bedeutende kulturelle Fortschritte erzielt, die sein Nachfolger Friedrich III./I. intensivierte. In der Bildnismalerei wirkte sich die Berufung von Antoine Pesne 1710 nach Berlin als Hofmaler entscheidend aus, da dieser in seiner 46-jährigen Wirkzeit zahlreiche Schüler ausbildete und überregional wirkte. Das erste öffentliche Denkmal Berlins, das Reiterstandbild des Großen Kurfürsten wurde zu einem Hauptwerk der Barock-Plastik.
Nach der ersten kulturellen Blüte zur Anfangszeit des preußischen Königtums unter Friedrich I. erfolgte 1713 unter dem Nachfolger Friedrich Wilhelm I. ein abrupter Einschlag allen kulturellen Lebens, der bis 1740 anhielt. Militärisches drang in das gesamte kulturelle Leben ein. Die Bildnismalerei in Preußen entwickelte sich stark zurück. Die Mittelmäßigkeit der Kunstwerke des Hofmalers Dismar Degen waren stilprägend für den gesamten Kunstsektor Preußens dieser Zeit. Mit Herrschaftsantritt Friedrichs II. entfaltete sich wieder eine höhere Kultur im preußischen Staat. Friedrich II. forcierte den Auftrag des Staates zur Hebung der Landeskultur und bediente gleichzeitig das eigene monarchische Repräsentationsbedürfnis. In den 1740er Jahren entstand die erste Oper Preußens, die Königliche Hofoper zu Berlin, später ergänzt um eine königliche Bibliothek als Bestandteil des Forum Fridericianum in Berlin. Die Pläne für den Platz wurden in der sich formierenden preußischen Öffentlichkeit über Publikationen in den Berliner Zeitungen und bei Gesprächen der Salons diskutiert. Der zentralste Platz Preußens wurde ein Residenzplatz ohne eine Residenz, wodurch er sich von anderen europäischen Schlossplätzen unterschied. Mit dieser herausgehobenen stadtplanerischen Anlage verdeutlichten die Macher, das die Repräsentation des Staates von der der preußischen Dynastie entkoppelt war.
In der Herrschaftszeit Friedrichs II. entstand eine regionale Ausprägung des Rokoko, die als friderizianisches Rokoko bezeichnet wird. Die Dekorationen sind im Vergleich zum Stil der Zeit meist zurückhaltender, zierlicher und eleganter und gehen auf die Arbeiten des Stuckateurs und Bildhauers Johann August Nahl und des Baumeister Georg Wenzeslaus von Knobelsdorff zurück.
Der Staat Preußen unterhielt fortan eine Hofkapelle auf dem finanziellen Niveau einer mittelgroßen Macht. Der Residenzenausbau im Berliner Raum wurde intensiviert. In Berlin entstanden dutzende neue auf Repräsentation und Prachtentfaltung ausgerichtete Stadtpalais. Neue Theatergebäude, wie kurzzeitig das französische Komödienhaus oder das königliche Schauspielhaus in Potsdam entstanden.
Mit den Friedensjahrzehnten, die nach 1763 folgten, begann in Preußen eine kulturelle Blüte. Sie setzte sich unter Förderung der folgenden Könige tendenziell verstärkend auch nach 1800 fort. Berlin wurde neben Weimar und als dessen Nachfolge wichtigstes geistig-kulturelles Zentrum Deutschlands.
Andreas Schlüter eröffnete, die Hofbaumeister Johann Friedrich Grael und Philipp Gerlach prägten, Carl Gotthard Langhans und Friedrich Gilly vollendeten den preußischen Stil. Die Einflüsse des preußischen Staats durch die Regierungspolitik auf die Gesellschaft formten die Ausprägungen und Bildung kultureller Formen mit. Dementsprechend wirkte sich auch der Militarismus, das preußische Beamtentum mit seinen postulierten Tugenden und Kants Philosophie auf die Ausprägung des preußischen Stils aus. Darin drückte auch der maskuline Charakter des preußischen Staats, verstanden als Vaterland aus.
Für die Gesamtheit der kulturellen Erscheinungen in Preußen für die Zeit des Klassizismus gilt der Begriff Preußische Klassik. Das Entstehen der Preußischen Klassik hing zeitlich eng mit der politischen Expansion des Machtstaats Preußen zusammen. Diese generierte die Mittel aber auch den zunehmenden Bedarf und Anspruch auf eine angemessene kulturelle Ausdrucksform der hinzugewonnenen Möglichkeiten und des erhöhten Status. Nach der einflussreichen Programmschrift des Kunsthistorikers Arthur Moeller „Der Preußische Stil (1916)“ war für ihn die Preußische Klassik subsumierter Anspruch (der herrschenden Eliten), aus der Idee einer «vornehm-spartanischen Lebensart», künstlerische Ausdrucksformen zu entwickeln. Daraus entstanden beispielsweise die in der Kunstwelt sowohl als «geschmackvoll» aber auch «karg» (oder „edelkalte“ Formen) geltenden Landschlösser und Herrenhäuser der Mark Brandenburg.
Architekturgeschichtlich gipfelte der sowohl politisch als auch kulturell zu verstehende Anspruch der Preußischen Klassik in der Nachahmung einer neuen Dorischen Ordnung ähnlich dem Antiken Vorbild. Die Nordgriechischen Dorer galten ähnlich wie der preußische Staat in ihrer zivilisatorischen Frühphase ebenso in kultureller Hinsicht der übrigen griechischen Welt unterlegen und setzten eher auf harte, kriegerische Politikmittel, die ihnen die Eroberung des Antiken Griechenlands ermöglichte. Die angenommenen historischen Parallelen zwischen Dorern und Altpreußischem Staat, die kurzgefasst nach zeitgenössischer (preußischen) Erklärungsmustern, «mit wenig mehr als unfruchtbaren Boden, Willenskraft und Organisationstalent eine Großmacht formten», führte zu spiegelbildlichen Wiedererkennungswirkungen zeitgenössischer Akteure in kulturellen Bereichen Preußens. Die so versinnbildlichte Vorbildwirkung Dorischer Kunst führte zu intensiven künstlerischen Bezugnahmen und Nachahmungen in den künstlerischen Werken in Preußen.
In der Bildhauerei entstand 1785 die Strömung der Berliner Bildhauerschule. In der Literatur taucht für diese Phase der Begriff Berliner Romantik auf. Bedeutende Einzelpersönlichkeiten auf kulturellem-gesellschaftlichem Gebiet in Preußen wurden u. a. Karl Friedrich Schinkel, Albert Dietrich Schadow, Wilhelm und Alexander von Humboldt, Johann Gottlieb Fichte, Georg Wilhelm Friedrich Hegel, Friedrich Carl von Savigny, Heinrich von Kleist, Christian Friedrich Tieck, E.T.A. Hoffmann (Berliner Romantik). Die vielfach gebrauchte Bezeichnung von Spree-Athen für Berlin beschreibt den damaligen in Preußen herrschenden kulturellen Geist.
Staat
Charakteristiken und Merkmale
Die Entwicklung des preußischen Staats war eingebettet in die europäische Gesellschaftsentwicklung. Das bedeutet, dass jede Entwicklung, die sich in Preußen vollzog, stets zeitgleich oder zumindest verzögert die Strömungen von außen aufnahm und auf die spezifisch preußischen Bedürfnisse anpasste. Eine autonome Eigenentwicklung aus sich heraus fand folglich nicht statt, sondern der Staat und die Gesellschaft wandelte sich nach isomorphischen Gesichtspunkten nach den Vorgaben der gesellschaftlichen Vorreiter aus den Niederlanden, Frankreich und England.
Der Beginn der modernen europäischen Staatenentwicklung in der Frühen Neuzeit führte zunächst über die Säkularisierung öffentlicher Macht unter Hinausdrängung der Katholischen Kirche aus allen weltlichen Machtbereichen im Zeitalter der Renaissance. Nachdem dieser Prozess abgeschlossen war, gingen die so gestärkten weltlichen Territorialfürsten daran, sich einen eigenen Unterbau zu schaffen, der die vorhandenen ständisch geprägten Verwaltungsstrukturen überformte. Dieser Prozess begann im 17. Jahrhundert, maßgeblich programmatisch definiert im Leviathan und war um 1750 in Preußen abgeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war der preußische Staat ein Schwacher Staat. Die schwach entwickelte Staatlichkeit galt gleichermaßen für alle damaligen Staaten weltweit. Bereits zu dieser Zeit entwickelte sich in Preußen eine prägnante Ausformung eines Rechtsstaats, die zu dieser Zeit als vorbildlich galt (vgl. Müller-Arnold-Fall). Getragen wurde der Staat vornehmlich von seiner professionalisierten Beamtenschaft. Der preußische Staat trug daher Züge eines typisierten Beamtenstaats mit ausgeprägter Bürokratie, was eine geregelte Aktenführung, Schriftlichkeit, Unbestechlichkeit und weitere Merkmale nach Max Webers Modell einbezog. Da die Amtsträger ihr Handeln unzureichend legitimieren mussten, galt der preußische Staat zeitwährend auch als Obrigkeitsstaat.
Danach führte das Wirken neuer geistiger Strömungen dazu, dass weitere bürgerliche Einflussgruppen in das Zentrum der Macht drängten und Mitsprache forderten. Daraus ergab sich nach langwierigen innenpolitischen Kämpfen zwischen den monarchischen Kräften und Reformern im Zeitraum von 1790 bis 1850 der preußische Verfassungsstaat.
Der Staatscharakter wandelte sich in dem Zeitraum nicht nur politisch, sondern auch durch seinen stetigen Aufgaben-, Ausgaben- und Personalaufwuchs institutionell. Zunächst war der Staat aber nicht viel mehr als ein Privatinstrument des Landesfürsten zur Sicherung seiner Machtstellung nach innen und außen. In Preußen wurden zeitweise 90 Prozent der Staatsmittel nur für die Armee verwendet. Während bereits mehr als 100.000 Mitglieder als quasi-öffentliche Mitarbeiter im Armeedienst ihren Dienst verrichteten, bestand die Verwaltung um 1750 aus weniger als 1000 Personen. Dieses Missverhältnis bedingte, dass der preußische Staat zeitwährend und auch in der Nachbetrachtung als Militärstaat oder auch Militärmonarchie eingestuft wurde.
Später erweiterten sich die Funktionen dieses Ordnungsstaats, je stärker die Gesellschaft sich entwickelte. Neue Standards, Technologien bedingten neue Aufgabenfelder, die vom Staat unter Leitung der Administration erschlossen wurden.
Der Staat im Sinne eines heute üblichen Sozialstaats oder auch Wohlfahrtsstaats begann sich erst in den letzten Dekaden um 1900 in Ansätzen zu entwickeln. Bis dahin waren ordoliberale Vorstellungen im Staatsbereich vorherrschend.
Ausgehend von einem angesammelten monarchischen Territorienkonglomerat (Composite Monarchy), entwickelte sich der Zentralstaat erst nach und nach. Die preußischen Staaten des 18. Jahrhunderts hatten sämtlich eigene überkommene innere Verwaltungsstrukturen gebildet, die seit dem Spätmittelalter und der Ausbildung des Ständewesens entstanden waren. Die lokalen und regionalen (ständischen) Akteure dieser Strukturen wie zum Beispiel die Kreisorganisationen, Kreisausschüsse oder Kreistage innerhalb eigener Landschaften bestanden bis zu Beginn der preußischen Reformen fort. Auch die immediatären Städte, die Güter des landsässigen Adels mit allen darauf befindlichen Dörfern, Vorwerken und Menschen sowie die Ämter der Domänengüter des Königs bildeten zusammen die örtliche und überörtliche Verwaltungsebene unter dem sich ausprägenden Gesamtstaat und seinen eigenen Provinzialinstitutionen. Die häufige Kleinteiligkeit dieser organisch verwachsenen Strukturen und auch deren tradierte und fortwährende Erhaltungsbestrebungen durch ihre Mitglieder im Austausch mit den zentralen Staatsstrukturen lähmten den politischen Prozess. Neuerungen und Veränderungen vollzogen sich langsam und mühselig. Um 1800 führte dies zu allmählichen fundamentalen Veränderungbestrebungen, die von der Staatsspitze aus angeschoben wurden.
Die preußischen Landesteile wurden 1815–1818 im Zuge der Verwaltungsreformen nach den gewonnenen Freiheitskriegen gegen Napoleon und den Territorialgewinnen im Zuge des Wiener Kongresses 1815 in eine moderne Organisation aus Provinzen, Regierungsbezirken und Landkreisen überführt.
Der Staat Preußen gliederte sich ähnlich wie die Staaten heute auch in eine Gesamtstaatliche Ebene, eine Länderebene (Provinzen) und eine kommunale Ebene mit örtlichen und überörtlichen Aufgabenbezügen.
Staatsform und Staatsoberhaupt
Die Preußische Monarchie war von 1701 bis 1848 eine absolute Monarchie. Staatsoberhaupt war der preußische König, der seinen Anspruch auf das Königsamt als Erbrecht der Dynastie der Hohenzollern von Geburt an innehatte. Das fürstliche Haus bildete den Kern der Staatlichkeit, ehe im Bürgerlichen Zeitalter europaweit der moderne Anstaltstaat die Monarchie aus dem Zentrum des Staats verdrängte. Die auffälligste Abweichung der Monarchie zu einem modernen Staat war die Rolle die der preußische Hofstaat im Regierungsgefüge innehatte. Das dort angesiedelte Kabinett des Königs, von dem aus dieser mittels Ministervorträgen und schriftlichen Berichten regierte, hatte aufgrund seiner Machtfülle eine Sonderstellung inne, die zwischen öffentlichem und privaten Raum stand und damit noch aus staatsrechtlicher Perspektive als vormodern gilt.
Der eigentliche Verdrängungsprozess der Monarchie aus den staatlichen Institutionen begann in Preußen mit den erfolglosen Abwehrversuchen gegen die Auswüchse der Französischen Revolution, die mit der Pillnitzer Deklaration begann und in der Schlacht bei Jena und Auerstedt einen für die Monarchie ersten negativen Höhepunkt erlebte. Der Restaurierung absoluter Königsmacht nach 1815 folgten Vormärz und die 1848er Revolution, die der Königsmacht nun auch konstitutionell verankert die Schranken wies.
Von 1848 bis 1918 war der Staat eine Konstitutionelle Monarchie. Formell blieb der König im Staat ranghöchste Institution. Spätestens mit Bismarcks Regierung lag die staatliche und politische Kontrolle bei der Ministerregierung und nicht mehr beim König. Im 19. Jahrhundert nahm hier die Bedeutung des Königs im gleichen Maß ab, wie die Größe und der Aufgabenumfang des bürokratischen Staats zunahm. Das Amt entwickelte in der Ausgestaltung eine repräsentativere Bedeutung, was einem Bedeutungsverlust gleichkommt.
Symbole und Leitsätze
Das Preußenlied, Borussia und Heil dir im Siegerkranz waren Volks- beziehungsweise Nationalhymnen Preußens. Die Flagge Preußens zeigte einen schwarzen Adler auf weißem Grund, der auch auf dem preußischen Wappen zu sehen war. In einer Reihe von Abzeichen wurde das Eiserne Kreuz zu einem identitären Symbol in Bezug zu Preußen.
Die Monarchie wurde durch die Preußischen Kronjuwelen symbolisiert.
Der preußische Wahlspruch Suum cuique war die Hausordensdevise des 1701 von Friedrich I. gestifteten Schwarzen Adlerordens. Der Spruch machte das Bestreben der preußischen Könige deutlich, Recht und Gerechtigkeit zu üben. Auf den Koppelschlössern der Soldaten stand der gebräuchliche Schlachtruf Gott mit uns.
Da es sich bei dem Staat Preußen um einen Monarchie und nicht um einen Volksstaat handelte, spielten die politischen Ideen von Volk, Freiheit oder materiellem Wohlstand für das Selbstverständnis des Staates keine Rolle.
Gesetze und Verordnungen
Schriftliches Regierungshandeln mündete zur Umsetzung von Programmen oder Handlungen final in die Erstellung eines Dokuments, das die Regeln oder Handlungsanweisungen fest bestimmte. Deren Publikation und Verbreitung bildete den Grundstock für die erfolgreiche Umsetzung der getroffenen Maßnahmen.
Die preußischen Gesetze und Verordnungen wurden in der Preußischen Gesetzessammlung veröffentlicht und damit vergegenwärtigt. Diese wurden ab 1810 fortlaufend nummeriert. Während die so genannten Kabinettsordren als Verwaltungsanordnung mit Gesetzstatut aufzufassen sind, hatten Verordnungen einen allgemeinbestimmenden Charakter.
Die Schriftdokumente hatten einen Anordnungscharakter, die in einzelnen Artikeln und Abschnitten untergliedert wurden und darin Einzelbestimmungen mit teilweisen Erläuterungs- und Beschreibungscharakter aufwiesen. Die Länge eines Gesetzes differierte je nach Subjekt von wenigen Seiten bis zu mehreren Dutzend. Die Schriftform des Dokuments eröffnete bei den nach außen gerichteten Staatsgesetzen in der Regel mit einer persönlichen Bezugnahme des Königs (Wir Name des Königs, von Gottes Gnaden, König von Preußen thun kund und fügen hiermit zu wissen Inhalt). Der Schluss eines Gesetzesdokuments bildete die Nennung des Königsnamens samt Orts- und Datumsangabe.
Die Dokumentenbezeichnungen im 19. Jahrhundert unterlagen einem Wandel der Nomenklatur und waren abhängig vom Bestimmungskreis (nach innen oder an das Volk) und gliederten sich hauptsächlich nach:
- Allerhöchste Kabinettsordre (Staatsinterner Bestimmungskreis)
- Allerhöchste Verordnung, Staatsvertrag mit einem anderen Rechtsobjekt
Nicht als Gesetz wurden im 19. Jahrhundert Privilegien oder Allerhöchste Erlasse bezeichnet, die Regelungen mit Einzelfallcharakter trafen. Im 18. Jahrhundert waren die Gesetzesdokumente als Reskript, Reglement, Circulare, Edikt, Patent, Declaration benannt.
Die Zahl der Gesetze nahm bis 1870 bedingt durch eine allgemeine Zunahme der staatlichen Aufgaben zu. Mehr und mehr Teilaspekte von Gesellschaft und Lebensverhältnissen mussten normiert und geregelt werden. Danach wandelte sich die Formenstruktur der Anordnungen in eine striktere Aufteilung von Dokumenten mit Gesetzescharakter und Normenblätter unterhalb der Gesetzesebene, so dass die Zahl der Gesetze abnahm, nicht aber die Regelungsdichte als solche.
- vom 1. Januar 1800 bis 31. Dezember 1809 wurden 567 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1810 bis 31. Dezember 1819 wurden 613 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1820 bis 31. Dezember 1829 wurden 661 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1830 bis 31. Dezember 1839 wurden 842 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1840 bis 31. Dezember 1849 wurden 1124 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1850 bis 31. Dezember 1859 wurden 1960 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1860 bis 31. Dezember 1869 wurden 2404 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1870 bis 31. Dezember 1879 wurden 1103 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1880 bis 31. Dezember 1889 wurden 696 Gesetze erlassen
- vom 1. Januar 1890 bis 31. Dezember 1899 wurden 795 Gesetze erlassen
Kampf um die Verfassung
Die politischen Auseinandersetzungen um die Einführung einer Verfassung knüpften an einen politischen Evolutionsprozess an, der in der Mitte des 18. Jahrhunderts an Fahrt aufnahm. Das zu der Zeit etablierte frideridzianische Herrschaftssystem des aufgeklärten Absolutismus trug den Anspruch in sich, als Monarch nur «ein erster Diener des Staates zu sein», womit dieser sich gegenüber der Institution Staat zunächst trennte und dann in einem zweiten Schritt sich selbst im Verhältnis zueinander herabsetzte, womit der Monarch nicht mehr allumfassende Verfügungshoheit gegenüber den Staat stellen konnte. Um 1740 war dies noch ein bedeutender gesellschaftlicher Fortschritt, galt bis dahin der monarchische Ausspruch, L’état, c’est moi in Kontinentaleuropa als weiterhin zulässig. Der Ausspruch Ludwigs XIV. bedeutete die Selbsterhöhung des Königs über den Staat, in sich vereint. Im Ergebnis dieses in Europa zwischen 1650 und 1750 real existierenden politischen Systemanspruchs war der Staat eine rechtlich unselbständige Organisation ohne Rechtspersönlichkeit, die als Privatschatulle als quasi-überdimensioniertes Privatgrundstück des Königs fungierte. Diese erste in Preußen in den 1740er Jahren vollzogene Systemtransformation sollte in einem allgemeinen Gesetzeswerk festgehalten und verbindlich gemacht werden.
Entsprechend der Kräfteverteilung im preußischen politisch-administrativen System überwogen lange Zeit die reaktionären Kräfte gegenüber den progressiven Fraktionen. Zwar wurde seit den 1780er Jahren das Gesetzeswerk erarbeitet und es gewann einen Grundgesetzcharakter. Nach Verabschiedung des fertigen Allgemeinen Landrechts war dieses aber schon wieder veraltet. Es kodifizierte lediglich die bereits bestehenden Verhältnisse, war also folglich nur eine Abbildung des Status quo der herrschenden Machtverhältnisse ohne einen neuen Systemansatz zu verwirklichen. Aufgrund seiner veralteten Systemkonstruktion blieben von dem Gesetzeswerk letztlich für eine echte Verfassung unzureichend, nur Nebenaspekte bedeutend. Dazu gehörte, das es als oberstes Gesetzeswerk des Absoluten Monarchenstaates diesem eine umfassende Rechtsordnung verlieh, die für alle Provinzen gleichermaßen galt. An eine Beteiligung der Staatsbürger am politischen Prozess war dagegen nicht gedacht worden. In der Historiografie wurde das noch lange fortbestehende Gesetzeswerk als wichtige Grundvoraussetzung für die nachfolgenden Reformansätze gewertet.
Mit dem Erstarken der bürgerlichen Kräfte in den letzten Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts und den zeitgleichen globalen Entwicklungen (Erklärung der Virginia Declaration of Rights 1776 und die französische Revolution von 1789), dem Wirken der aufklärerischen Schriften Rousseaus und Montesquieus, die die Bildung einer Volkssouveränität auf Basis einer verankerten Gewaltenteilung forderten, gewannen nach 1800 die politischen Auseinandersetzungen im preußischen Staat zwischen den verschiedenen Strömungen an Kontur und Intensität.
Die monarchische Gewalt geriet dabei erheblich unter Druck und versuchte unter dem Einsatz von taktischen Verzögerungen, Lavieren, Hinhalten und losen Versprechungen dem Druck der vornehmlich bürgerlichen und idealistisch denkenden Staatsreformern auszuweichen. Dies gelang dem Königtum letztlich mit Erfolg. Mehrfach, einmal nach 1815 und auch 1848 gelang es den Monarchen, ihre politische Stellung im politischen System zu restaurieren und sich im Zentrum des Staates als oberste politische Instanz zu halten.
Das änderte auch (noch) nicht die letztlich am 6. Februar 1850 eingeführte Verfassung Preußens. Zumindest mit dem in Artikel 3 bis 42 verfassten Grundrechtskatalog fanden Begriffe und Ziele der liberalen Bewegung und der 1848er Revolution Eingang in den Text. Mit der deklarierten Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz (§ 4) waren die Rechtsinstitutionen der geburtsständischen Gesellschaftsordnung aufgehoben. Damit war das Grundprinzip der modernen bürgerlichen Gesellschaft deklariert worden. Persönliche Freiheit des religiösen Bekenntnisses, der Wissenschaft und der Presse, Unverletzlichkeit von Wohnung und Eigentum, Vereins- und Versammlungsfreiheit waren ebenso festgelegt. Allgemeine Schulpflicht und Allgemeine Wehrpflicht bildeten weitere Säulen des Staates.
Der Monarch blieb aber Herrscher aus eigenem Recht, während Volk und Volksvertreter ihre Rechte aus der Verfassungsurkunde ableiteten. Infolgedessen war der Monarch unverletzlich und trug für die Regierung keine Verantwortung. Dem König allein lag die vollziehende Gewalt zu. Er führte den Oberbefehl über das Heer, erklärte Krieg und Frieden und schloss völkerrechtliche Verträge.
Mit der Einführung der Verfassung glich sich das politische System Preußens den internationalen Entwicklungen und Standards an, beziehungsweise folgte diesen nach. Diese Entwicklung bedeutete die Beendigung eines überlebten und aus verfassungsrechtlicher Perspektive gesehenen „quasi-despotischen“ Herrschaftsregime und die Nachfolge durch den Verfassungsstaat. Legitimation und Herrschaftsfolge standen damit auf einer breiteren Basis als zuvor.
Der erreichte Entwicklungsstand bildete allerdings nur die erste Hälfte des Weges zu einer echten demokratisch legitimierten Volkssouveränität, wie sie erstmals mit der Weimarer Republik Wirklichkeit werden sollte.
Staatshaushalt
Überschrift | 1688 | 1713 | 1740 | 1786 | 1796 | 1800 | 1820 | 1830 | 1848 |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Einnahmen | 1.553.795 | 3.400.000 | 7.400.000 | 27.000.000 | 30.000.000 | 35.000.000 | |||
Ausgaben | 6.850.000 | ||||||||
Staatsschatz | – | – | 8.700.000 | 60.000.000 | – | 4.000.000 | 18.000.000 | 19.000.000 | |
Staatsschulden | – | – | – | – | 30.000.000 |
Die Staatseinnahmen setzten sich bei der Staatsbildung Preußens vor allem aus den (privaten königlichen) Dominaleinkommen zusammen. Dazu gehörten die Einnahmen aus den Domänenämtern bzw. -gütern, die Regalieneinnahmen aus Münze, Post, Zölle, Salzmonopol, sowie die Chargensteuer (eine Art Einkommenssteuer für Staatsbedienstete). Um 1700 betrugen diese Einnahmen rund 1,9 bis 2,0 Millionen RT. Davon gehörten 700.000 Rt zum Privatvermögen des Königs (Schatullkasse, vgl. Schatullrechnungen Friedrichs des Großen). Vom Rest wurde der Hofstaat und Löhne und Gehälter beglichen. Die Diskrepanzen in der Verwendung der Staatsmittel zeigten sich besonders im Pestjahr 1711, als für die gebeutelte Provinz in Ostpreußen mit vielen Tausenden Opfern lediglich 100.000 RT verwendet wurden.
Seit der Zeit des Großen Kurfürsten wurde eine indirekte Verbrauchssteuer auf Konsumwaren, die Akzise an den Stadtein- und Ausgängen erhoben. Diese wurde von den Steuer- und Kriegskommissaren erhoben.
Durch stetige Reformmaßnahmen stiegen die Einnahmen aus den Domänengütern zwischen 1713 und 1740 von 1,8 Millionen RT auf 3,3 Millionen RT an. Auch die Einnahmen aus den Grundsteuern erhöhten sich in dem Zeitraum. Dazu gehörte der zwischen 1716 und 1720 eingeführte Generalhufenschoß auf Bodenbesitz, der erstmals auch den Grundbesitzenden Adel miteinbezog. Die Einführung einer Ablöseabgabe für den überkommenen Lehnskanon führte zu erbitterten Auseinandersetzungen mit dem einheimischen Adel, wurde aber vom König durchgesetzt. Bauern hatten Kontributionen (Grundsteuer) an den Staat zu leisten, der 40 Prozent des Reinertrags ausmachte. Danach waren von den verbliebenen 60 Prozent noch die Ansprüche der Gutsbesitzers zu bedienen.
Die Staatseinnahmen setzten sich 1740 aus folgenden Einnahmequellen zusammen: Domänengüter 2,6 Millionen RT, Kontributionen 2,4 Millionen RT, Akzise 1,4 Millionen RT, Postregal 0,5 Millionen RT, Salzregal 0,2 Millionen RT. Davon wurden sechs Millionen RT für den Unterhalt des Heeres verwendet. 0,65 Millionen RT wurden dem Staatsschatz zugeführt. Der Aufbau eines Staatsschatzes in Form von Münz- und Silberwaren die in Truhen im Berliner Stadtschloss lagerten, führte zu wirtschaftlich schädlichen Deflationstendenzen, da diese volkswirtschaftlich bedeutenden Mittel dem Geldumlauf entzogen wurden und nicht in neue Aktivitäten gebunden wurden. Der Wirtschaftskreislauf wurde durch das staatliche Horten geschädigt. Der Hof erhielt 740.000 RT für seine Ausgaben. Von den höfischen Ausgaben entfielen die meisten Ausgaben auf Lohnkosten, Handwerker- und Manufakturaufträge. Im Zeitraum von 1713 bis 1740 entstanden folgende Investitionsaufwendungen:
- 5 Millionen RT für den Erwerb von Domänengütern
- 2,5 Millionen RT für den Festungsbau
- 2 Millionen RT für den zivilen Bau
- 6 Millionen RT für das Rétablissement in Ostpreußen
- 2 Millionen RT für die Erwerbung Schwedisch-Pommerns bis zur Peene
- 12 Millionen RT für die Soldatenwerbung im Ausland
1785, ein Jahr vor dem Tod Friedrichs II. betrugen die Einnahmen für den Staatshaushalt 27 Millionen RT. Der preußische Hofstaat kostete in dem Jahr 1,2 Millionen RT, die preußische Armee hatte ein Budget von 12,5 Millionen RT, das diplomatische Korps verfügte über 80.000 RT, Pensionen machten einen Etat von 130.000 RT aus, die sonstigen Ausgaben betrugen fünf Millionen RT. 1797 wurde vom Gesamthaushalt von 20,5 Millionen RT 14,6 Millionen RT für die preußische Armee, 4,3 Millionen RT für Hof- und Zivilverwaltung und 1,5 Millionen RT für Schuldentilgung und den Zinsdienst aufgewendet.
1740 im Jahr der Amtsübernahme Friedrichs II. hatte der Staatsschatz einen Umfang von sieben Millionen RT erreicht. 1786 betrugen die Staatsrücklagen 60 bis 70 Millionen RT. Der preußische Staat war durch seine finanzielle Autarkie machtpolitisch unabhängig geworden. In wenigen Jahren danach wurden diese Rücklagen unter der Ägide von Friedrich Wilhelm II. komplett aufgebraucht und Staatsschulden aufgenommen, und Preußen wieder auf dem Weg zur Schuldenwirtschaft und Subsidienabhängigkeit. Unter dem nachfolgenden König Friedrich Wilhelm III. wurden die Schulden wieder abgetragen.
Staatliche Aufgaben
Innere Sicherheit
Bis weit in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts lag die staatliche Gewalt beim besitzenden Landadel, der auf seinen Gütern über rund 75 bis 80 Prozent der ländlichen Bevölkerung verfügte. Neben der Gerichtsbarkeit beinhaltete das auch Polizeiaufgaben.
Reine Exekutivbeamte mit sicherheitspolitischen Aufgaben gab es zu Anfang des 18. Jahrhunderts noch nicht. Die Polizeigewalt lag bei den Magistraten und von ihnen beauftragten Stadtdienern; besondere Polizeiabteilungen gab es in den Stadtverwaltungen nicht.
Die ersten acht Polizisten mit Sicherheitsaufgaben wurden 1735 eingestellt. Berlin erhielt 1742 Polizeibezirke, denen jeweils ein Kommissar vorstand. Um die Jahrhundertmitte bestand die nichtmilitärische Sicherheitsinstitution in Berlin aus 18 Kommissaren, acht Polizisten und 40 Nachtwächtern. Auch von anderen Städten wurde das Berliner Polizeisystem übernommen. Das Militär besaß allerdings überall die beherrschende Stellung. In Berlin kamen noch 1848 auf gut 400.000 Einwohner nur 204 Polizisten.
Stadt- und Raumplanung und -ordnung
Im 18. Jahrhundert setzten europaweit größere Stadtbauprojekte ein. Wesentlicher Treiber dieser zentralstaatlichen Ausbauprogramme waren auch verteidigungspolitische Aspekte. So dominierten zunächst militärische Funktionalbauten und Einrichtungen neben den Wohnbauprogrammen die staatlichen Aktivitäten.
In Preußen hingegen verzögerten sich im 18. Jahrhundert einige dieser raumplanerischen Entwicklungen. Dazu gehörte zunächst die erst spät durchgeführte Landesvermessung und die Erstellung von Landkarten. Auch der Verkehrswegeausbau und Wegeleitsysteme wurden in Preußen später als in anderen deutschen Staaten eingeführt. Oft behinderten verteidigungspolitische Erwägungen ambitionierte Vorhaben. Ein gut ausgebautes Wege- und Leitsystem oder auch öffentlich zugängliche exakte Kartenwerke hätten ja einem militärischen Gegner Vorteile ermöglichen können. Erneuerungen in den Städten beschränkten sich darauf, Altes durch Neues in ähnlicher Größenordnung zu ersetzen. Anlässe dafür waren Stadtbrände (zwei von 100 Städten brannten jedes Jahr in Preußen ab), Kriegszerstörungen oder Naturgewalten. Stadt- und Raumplanung dienten hauptsächlich dem Erhalt und Wiederaufbau. Gebündelt wurden solche Aktivitäten im Oberbau-Departement des Generaldirektoriums.
Der Staat investierte seit dem 18. Jahrhundert in zunehmendem Maße in die Errichtung von zivilen und militärischen Bauten. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurden Kasernen errichtet, so zwischen 1763 und 1767 zwei Artillerie- und fünf Infanteriekasernen mit Ställen und Magazinen, denen fortan weitere folgten. In Berlin wurden zwischen 1769 und 1777 149 Bürgerhäuser auf Staatskosten errichtet. Zwischen 1780 und 1785 wurden aus königlichen Mitteln insgesamt 1,2 Millionen RT für die Errichtung von Kasernen, Kirchen, die königliche Bibliothek, 91 große Wohnhäuser, das Palais des Prinzen Heinrich und zahlreichen Manufakturen ausgegeben. In und um Potsdam investierte der König zwischen 1740 und 1786 insgesamt 3,5 Millionen RT für die Errichtung von 720 Wohn- und Kolonistenhäusern. Zusätzlich kamen Ausgaben von 216.000 RT für Fabriken, 450.000 RT für Militärgebäude und 1,1 Millionen RT für das Große Militärwaisenhaus, Kirchen und Stadttore dazu. Insgesamt 10,5 Millionen RT investierte Friedrich II. für den Ausbau Potsdams. Für die sonstige Kurmark wurden in dem Zeitraum von 1740 bis 1786 9,2 Millionen RT für die Errichtung von Wohn- und Fabrikbauten und die Hebung der Landeskultur eingesetzt.
Währungspolitik und Münzregal
Der Preußische Reichstaler war die Währung Preußens bis 1857.
Formell galt für das Heilige Römische Reich die in den Münzedikten von 1551, 1559 und 1566 geschaffene Reichsmünzordnung auch im 17. Jahrhundert bestehen. Die Normen wurden allerdings nicht beachtet, so dass der brandenburgische Kurfürst zusammen mit dem sächsischen Kurfürsten eine eigene Münzkonvention erließ. Seit 1667 galt für Brandenburg-Preußen die Münzkonvention von Zinna. Der preußisch-österreichische Dualismus führte zu währungspolitischen Umwälzungen, die das Gebiet des Heiligen Römischen Reiches in zwei Währungsgebiete aufteilte. 1750 führte Friedrich II. nach dem Plan seines Münzdirektors Johann Philipp Graumann eine Münzreform durch. Durch die Graumann’sche Münzreform wurde der 14-Talerfuß in Preußen eingeführt. Außerdem gab Preußen die etwas leichtere Reichstaler und Goldmünzen, die Friedrich d’or aus. Durch die Reform wurde Preußen währungspolitisch unabhängig vom Ausland. 1821 Im Rahmen einer Münzreform wurde der preußische Taler in 30 Silbergroschen zu je 12 Pfennigen eingeteilt.
Bis dahin wurde der Taler in 24 Groschen, die jeweils 12 Pfennige wert waren, unterteilt. Daneben existierten in den östlichen Landesprovinzen weitere Unterteilungen. Preußens Währung wurde im Jahre 1821 vereinheitlicht, wodurch diese Unterteilungen wegfielen. Im Jahr 1857 wurde der preußische Taler durch den Vereinstaler ersetzt.
Königliche Post
Die Königliche Preußische Post bildete bis zur Etablierung eines dichten Eisenbahnstreckennetzes das erste öffentlich betriebene Verkehrsnetz, das alle Provinzen und Landesteile Preußens verband und damit eine zentrale Integrationsfunktion für das Zusammenwachsen des preußischen Staates innehatte.
1786 gab es 760 Postanstalten in Preußen, vier Oberpostämter in Berlin, Breslau, Königsberg und Stolzenberg, 246 Postämter sowie 510 Postwärterämter, die als nicht eigenständige Postanstalten dem nächstgelegenen Postamt zugeteilt waren. Oberste Dienststelle war das 1741 zur selbständigen Behörde erhobene Generalpostamt. Der Generalpostmeister bekleidete den Rang eines Staatsministers und stand zugleich dem Fabrik-, Handels- und Salzdepartement des Generaldirektoriums vor. Später folgte dann die Eingliederung in das neu geschaffene Innenministerium.
Im Jahre 1850 beschäftigte die preußische Post insgesamt 14.356 Bedienstete in 1.723 Postanstalten. Die Postverwaltung unterhielt 6.534 Postwagen und 12.551 Pferde. Über 2,1 Millionen Reisende wurden befördert.
Föderale Gliederung
Die „Staaten des Königs von Preußen“, für deren Gesamtheit sich um die Mitte des 18. Jahrhunderts der Name „Preußen“ einbürgerte, bestanden Anfang des 18. Jahrhunderts aus den Landesteilen Königreich Preußen, Markgrafschaft Brandenburg, Herzogtum Pommern, Geldern, Kleve, Moers, Tecklenburg, Lingen, Minden, Mark, Ravensberg, Lippstadt, Herzogtum Magdeburg, Halberstadt, dem souveränen Fürstentum Neuenburg und der souveränen Grafschaft Valangin. 1713 wurden die Landesteile in folgende Provinzen gegliedert: Mittel-, Ucker- und Altmark, Neumark-Pommern-Kassuben, Preußen, Geldern-Kleve, Minden-Mark-Ravensberg, Magdeburg-Halberstadt, Neuenburg (Land) und Valangin (Land). 1740 wurden die Provinzialbehörden in Kriegs- und Domänenkammern überführt oder neu gegliedert. Auch deren Gestalt änderte sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte mehrmals, als weitere Gebiete, darunter Schlesien als souveräner Besitz, zu Preußen kamen.
Nach dem Wiener Kongress 1815 wurde der Staat Preußen mit der Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden vom 30. April 1815 in zehn Provinzen eingeteilt, die mit Ausnahme von Ostpreußen, Westpreußen und Posen als Verwaltungseinheiten Preußens zum Territorium des Deutschen Bundes zählten. Nach der bereits 1822 erfolgten Fusion der beiden rheinischen Provinzen waren dies neun Provinzen (in Klammern die Hauptstadt):
- Provinz Brandenburg (Potsdam)
- Provinz Ostpreußen (Königsberg)
- Provinz Westpreußen (Danzig)
- Provinz Pommern (Stettin)
- Provinz Schlesien (Breslau)
- Provinz Posen (Posen)
- Rheinprovinz (Koblenz), 1822 entstanden aus
- Provinz Westfalen (Münster)
- Provinz Sachsen (Magdeburg)
1829–1878 waren Ost- und Westpreußen zur Provinz Preußen (Hauptstadt Königsberg) vereinigt.
Nach dem Deutschen Krieg von 1866 annektierte Preußen das Königreich Hannover, das Kurfürstentum Hessen, das Herzogtum Nassau, die Herzogtümer Schleswig und Holstein sowie die Freie Stadt Frankfurt. Aus diesen Gebieten wurden drei Provinzen gebildet:
- Provinz Hannover (Hannover)
- Provinz Hessen-Nassau (Kassel)
- Provinz Schleswig-Holstein (Kiel, 1879–1917 Schleswig)
Preußen umfasste damit zwölf Provinzen. Diese Einteilung blieb bis zum Inkrafttreten des Versailler Vertrags im Jahre 1920 bestehen.
Oberste Staatsbehörden und Provinzverwaltung
Die preußischen Könige regierten „im Kabinett“, das zu Zeiten Friedrichs II. aus zwei bis drei Geheimen Kabinettsräten und mehreren Kabinettssekretären bestand, was bedeutete, dass der König vor allem schriftlich mit seinen Ministern kommunizierte. Seine Anweisungen, die berühmten Kabinettsordren, kamen Gesetzen gleich. Die Kabinetts-, Justiz- und Staatsminister sowie ranghohe Diplomaten gehörten zugleich dem ursprünglich zentralen Geheimen Rat an, der aber zunehmend an Bedeutung verlor. Die eigentliche Zentralverwaltung übernahmen im späten 18. Jahrhundert das Justiz- und das Kabinettsministerium sowie das Generaldirektorium. Das Kabinettsministerium, das den König außenpolitisch beriet, bestand aus ein bis zwei Ministern und fünf bis sechs Geheime Legationsräten. Seit 1723 war das Generaldirektorium zuständig für die Finanz-, innere und Militärverwaltung Preußens. In den Provinzen gab es im Jahr 1772 insgesamt 12 so genannte Kriegs- und Domänenkammern, die für die Finanz-, Polizei- und Militärverwaltung zuständig waren. Ihnen stand ein adeliger Kammerpräsident vor, dem ein bis zwei Direktoren assistierten. Sie verfügten über mehrere Oberforstmeister, einen Baudirektor sowie, je nach Größe und Bedeutung der Provinz, zwischen fünf und 20 Kriegsräte und auch Steuerräte, die mit lokaler Überwachung in Polizei-, Handels-, Gewerbe- und Akzisefragen betreut waren. Dazu kamen noch die adeligen Landräte, die den Landkreisen der Provinzen vorstanden; diese waren königliche Gefolgsleute und zugleich, als gewählte Repräsentanten der Kreistage, Vertreter der Landstände. Es gab auch eine Oberrechenkammer, die mit 25 Räten und 13 Sekretären eine Art Rechnungsprüfungskammer war. In enger Verbindung mit dem Generaldirektorium standen die Königliche Hauptbank, die Seehandlungssozietät und die General-Salz-Administration, die von jeweils einem eigenen Finanzminister geleitet wurden. Jeder Abteilung des Generaldirektoriums stand ein Minister vor. Bis 1806 erweiterte sich der Zuständigkeitsbereich dieses „Superministeriums“ durch Gründung neuer Abteilungen. 1806 gab es sieben Ressortchefs, die Zahl der Räte betrug 52, die Zahl der Sekretäre betrug 73. Neben dem Generaldirektorium stand das Schlesische Finanzdepartement mit Sitz in Breslau. Diese Behörde besaß eine eigene Zuständigkeit für die beiden Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau. Damit nahmen im 18. Jahrhundert die Fürstentümer Schlesiens in Preußen eine Sonderstellung ein. Das Justizministerium wurde von vier Ministern und sieben Räten geführt. Es war zugleich zuständig für Religionsangelegenheiten. Ihm unterstanden die „Regierungen“ sowie Hof- und Obergerichte, die die Rechtsprechung vertraten; diese verwalteten zudem Hoheits-, Grenz-, Lehens-, Kirchen- und Schulangelegenheiten.
KURFÜRST VON BRANDENBURG KÖNIG VON/IN PREUSSEN | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Hofkanzlei ‘’Gerichtsbarkeit und Verwaltung’’ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1516 Kammergericht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1537 Ratsstube | Rentkammer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1543 Kurmärkisches Konsistorium | 1540 Kammergericht (Neuorganisation) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1604 Geheimer Rat | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Kultus | Justiz | Auswärtiges | Finanzen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1685 Collegium Medicum | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1689 Geheime Hofkammer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1713 Generalfinanzdirektorium (Domänen, Regalien) | 1713 Generalkriegskommissariat (Steuern) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1714 Generalrechenkammer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1725 Obercollegium Medicum | 1728 Kabinettsministerium | 1723 Generaldirektorium | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1737 Justizministerium | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1750 Oberkonsistorium | 1747-1751 Justizreform Instanzenzug | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1802 Oberrechnungskammer | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1799 Obercollegium Medicum et Sanitatis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Gerichte 1., 2. und 3. Instanz | 1808 Justizministerium | 1808 Staatsministerium | 1808 Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten | 1808 Kriegsministerium | 1808 Ministerium des Innern | 1808 Finanzministerium | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
1817 Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten | 1817 Schatzministerium | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Provinzialkonsistorien | 1824 Oberrechnungskammer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Rechtsstaat
Die seit Friedrich Wilhelm I. gesamtstaatlich ausgerichtete Organisation der Verwaltungsbehörden führte dazu, dass auch im Bereich der Justizverfassung ein zentralstaatlicher Gerichtsaufbau etabliert wurde. Dieser sollte die bis dahin unverbundenen, für die verschiedenen Landesteile zuständigen Spitzengerichte vereinigen. Als zentralstaatliches höchstes Gericht wurde 1748 das sogenannte Große Friedrichs Kollegium errichtet, in welchem das Kammergericht und die in Berlin befindlichen Oberappellationsgerichte zusammengeschlossen wurden. Eine organische Justizorganisation mit einer einheitlichen für alle preußischen Staaten zuständigen Spitze wurde erst 1782 verwirklicht, als das mit dem Kammergericht verbundene Obertribunal selbständig wurde und fortan als Geheimes Obertribunal höchste Instanz für die gesamte Monarchie wurde. Als Mittelinstanzen in den Provinzen fungierten fortan das brandenburgische Kammergericht, das ostpreußische Tribunal, die schlesischen Oberamtsregierungen und in den anderen Landesteilen die so genannten „Regierungen“.
Die wesentliche Ausformung des preußischen Rechtssystems im 18. Jahrhundert wurden von Samuel von Cocceji und Johann Heinrich von Carmer erarbeitet und geleitet.
Auswärtiges
Staatsbeziehungen
Mit seiner Machtpolitik, baute Preußen seine Stellung im internationalen Gefüge des europäischen Mächtegleichgewichts aus. Es galt als aufstrebende Militärmacht und wurde deshalb von den europäischen Großmächten bis 1740 als Auxiliarmacht umworben. Ohne natürliche Grenzen hatte Preußen keine Sicherheitszone, was eine zunehmende Bedenkenlosigkeit bei der Wahl seiner außenpolitischen Mittel nach sich zog und ihm den Vorwurf der Unzuverlässigkeit einbrachte.
Preußens Außenpolitik war daher wechselhaft und richtete sich stets nach den eigenen Erfordernissen; daraus ergab sich bisweilen eine „Schaukelpolitik“. Bündnisse wurden mit kurzfristiger Laufzeit und auf die Erreichung von Einzelzielen hin geschlossen, die Treue zu internationalen Verträgen war „lax“. Daraus ergaben sich Unberechenbarkeit und Unsicherheit für seine Nachbarn.
Direkte und enge Beziehungen unterhielt Preußen zum Kaiserreich Russland, mit dem es im 18. und 19. Jahrhundert diverse Allianzverträge geschlossen hatte. Zu Schweden, das als niedergehender Hegemon im Kampf um das Dominium maris Baltici lange Zeit aggressive Tendenzen gegenüber seinen südlichen Nachbarn unterhielt, hatte Preußen ein konfrontatives, häufig kriegerisches Verhältnis. Zwischen 1630 und 1763 führte es insgesamt fünf Kriege gegen Schweden. Das Königreich Dänemark war für Preußen dagegen ein natürlicher Bündnispartner und wichtige Bezugs- und Orientierungsmacht. Ähnlich positiv gestaltete sich das Verhältnis zu den Niederlanden, deren Bedeutung für den Frühpreußischen Staat und seine Eliten vor allem in kultureller Adaption, Bezugnahme und Referenzialität bestand. Zur Weltmacht Großbritannien überwog ein positiver gegenseitiger Austausch. Zur kontinentalen Führungsmacht Frankreich stand Preußen mehrfach und anhaltend in Konflikt. Von 1674 bis 1807 ergaben sich insgesamt sechs kriegerische Auseinandersetzungen mit Frankreich. Die im 18. Jahrhundert stagnierende ehemalige Großmacht Polen wurde zum Opfer der preußisch-russisch-österreichischen Teilungspolitik.
Die preußische Politik gegenüber dem Heiligen Römischen Reich führte im 18. Jahrhundert zu einer erheblichen Schwächung des Reichszusammenhalts. Zum einen war der Einmarsch preußischer Truppen in Schlesien Ende 1740 ein eklatanter Verstoß gegen die Rechtsordnung des Reiches. Außerdem war Friedrich II. darauf bedacht, die Autonomie seines Königreichs gegenüber dem Reich auszubauen. Damit positionierte es sich vor allem gegen die Habsburgermonarchie mit dem Kaiser an der Spitze, der als mächtigster Fürst im Reich für dessen Erhaltung eintrat. Daraus entwickelte sich der bis 1866 anhaltende deutsche Dualismus.
Mit den sonstigen deutschen Staaten gab es einen vielfältigen und dichten Austausch. Preußen übernahm im Verlauf des 18. Jahrhunderts die Führungsrolle als erster protestantischer Reichsstand vor Sachsen. Dass gegen Preußen keine wesentlichen Veränderungen an den rechtlichen und territorialen Verhältnissen des Reichs mehr möglich war, demonstrierte es 1785 mit dem von ihm initiierten Fürstenbund.
Diplomatisches Korps
Seit 1700 entstanden überall in Europa ständige Gesandtschaften, die die temporären Missionsgesandtschaften, die bis dahin in der europäischen Diplomatie üblich waren, verdrängten. Im Westfälischen Frieden 1648 hatten alle Reichsfürsten auch formell das Bündnisrecht und damit auch das Recht auf eine eigenständige Außenpolitik erhalten.
In der Folge baute auch Preußen ein europaweites Gesandtschaftswesen an den europäischen Herrscherhöfen auf. Als die 1728 als „Departement der Auswärtigen Affären“ eingerichtete Behörde 1867 zunächst als Auswärtiges Amt an den Norddeutschen Bund und dann ab 1871 zum Deutschen Kaiserreich übertragen wurde, bestand das diplomatische Korps der ehemals preußischen Behörde aus insgesamt 60 Etatstellen. Die Behörde unterhielt insgesamt vier Botschaften in London, Paris, Petersburg und Wien, 16 Gesandtschaften, acht Gesandtschaften innerhalb des Reichs, acht Ministerresidenturen, sieben Generalkonsulate mit diplomatischen Status, 33 Berufskonsulate und vier Berufsvizekonsulate.
Historische Geografie
Überblick
Die einzelnen Landesteile Preußens waren landschaftlich, gesellschaftlich und strukturell sehr unterschiedlich. Zwischen der Stadt Memel im Osten und der westlichsten preußischen Stadt Geldern lagen 1080 Kilometer Luftlinie. Zwischen Memel im Norden und dem schlesischen Pless im Süden betrug die Entfernung in Luftlinie 655 Kilometer. Die bedeutendsten Nachbarstaaten im Osten waren Polen-Litauen und ab 1720 das russische Kaiserreich. Bis 1815 hatte Preußen eine Landgrenze mit Schweden, mit Dänemark war es ab 1866 benachbart. Zum Kaisertum Österreich gab es über Schlesien eine direkte Landverbindung. Im Westen hatte Preußen eine direkte Grenze zu den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und Frankreich. Die westlichen preußischen Provinzen waren eher gewerblich und städtisch geprägt, die östlichen Provinzen dagegen agrarisch mit minderprivilegierter, bäuerlicher Bevölkerung. In der strukturschwachen östlichen Region waren städtische Zentren selten. Wirtschaftliche Kernregionen waren der Berliner Raum, Schlesien als gewerbezentrierte Region und seit 1850 stark anwachsend das Rhein- und Ruhrgebiet. Bedeutende Rohstofflager gab es im Ruhrgebiet und im Schlesischen Montanrevier.
Geografisch ist der überwiegende Teil des Staatsgebiets der Norddeutschen Tiefebene zuzuordnen. Die Ostsee bildete für den preußischen Staat eine bedeutende und lange maritime Nordgrenze. Die Teilnahme am Ostseehandel aber auch am kontinentalen Ost-West Handel (u. a. über die Via Regia, Leipziger Messe, Messe Frankfurt an der Oder) war für den preußischen Staat von grundlegendem wirtschaftlichen Interesse.
Das Territorium zerfiel einerseits in mehrere voneinander isolierte Gebietsblöcke und war zeitlich von einer starken Veränderungsdynamik geprägt. Viele spätere Territorien Preußens wechselten ihre Staatsangehörigkeit im Zuge von Kriegsniederlagen fremder Mächte oder der Übertragung von Erbschaftsansprüchen, Kauf oder im diplomatischen Tausch gegen andere Territorien in den Besitz Preußens.
Vier wesentliche geografische Blöcke mit ähnlichen soziokulturellen Zusammenhängen formten die altpreußische Monarchie bis 1806. Dies war zunächst das Kerngebiet Preußens mit den mittleren Provinzen um die Mark Brandenburg, dann die östlichen Provinzen mit ihren idellen Zentrum in Königsberg, der Nordwesten mit verschiedenen kleineren Landesteilen kam seit Anfang des 17. Jahrhunderts in den Besitz der Hohenzollerndynastie. Die südlichen Provinzen bildeten eine kurz währende Ausnahmeerscheinung des preußischen Staatsgebiets. Diese Territorien wurden bereits 1805 im Tausch gegen Kurhannover wieder abgetreten, das ebenso binnen Jahresfrist wegen der Kriegsniederlage gegen Frankreich abgetreten wurde.
Provinzgruppe | Nummer | Provinz | Anfall | Abgang | km² | EW | EW/km² | Städte | Städte >5.000 EW | Städte 2.000–5.000 EW | Städte <2.000 EW |
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Ost | 1. | 176.596 | 4.104.000 | 23,24 | 525 | 18 | 73 | 434 | |||
1.1 | (Alt-)Ostpreußen | 1618 | 1945 | 39.424 | 990.000 | 25,11 | 67 | 6 | 25 | 36 | |
1.2 | Neuostpreußen | 1795 | 1807 | 51.240 | 877.000 | 17,12 | 129 | 0 | 8 | 121 | |
1.3 | Westpreußen | 1772/76 | 1920/45 | 32.256 | 817.000 | 25,33 | 94 | 6 | 18 | 70 | |
1.4 | Südpreußen | 1793 | z. T. 1807 | 53.676 | 1.420.000 | 26,46 | 235 | 6 | 22 | 207 | |
Zentral | 2. | 109.310 | 4.203.400 | 38,45 | 380 | 33 | 104 | 243 | |||
|
2.1 | Herzogtum Schlesien | 1741 | 1945 | 40.656 | 2.047.000 | 50,35 | 147 | 11 | 43 | 93 |
|
2.2 | Mark Brandenburg | 1415 | z. T. 1945 | 35.728 | 1.177.000 | 32,94 | 123 | 13 | 34 | 76 |
|
2.3 | Herzogtum Pommern | 1648, 1721 | z. T. 1945 | 24.761 | 518.000 | 20,92 | 56 | 3 | 14 | 39 |
|
2.4 | Herzogtum Magdeburg mit Grafschaft Mansfeld | 1648, 1680 | (z. T. 1807–1813) | 6.093 | 320.000 | 52,52 | 36 | 3 | 5 | 28 |
2.5 | Grafschaft Hohnstein, Fürstentum Halberstadt, Quedlinburg | 1648 | 1807–1813 | 2.072 | 141.400 | 68,24 | 18 | 3 | 8 | 7 | |
2.6 | Fürstentum Erfurt und Eichsfeld | 1802 | 1806 | 2.716 | 158.000 | 58,17 | 9 | 3 | 3 | 3 | |
Nord-West | 3. | 17.645 | 873.000 | 49,48 | 104 | 8 | 21 | 75 | |||
3.1 | Grafschaft Kleve und Grafschaft Mark | 1612 | 1801/07–1815 | 4.004 | 202.000 | 50,45 | 36 | 3 | 10 | 23 | |
3.2 | Fürstentum Minden und Grafschaft Ravensberg | 1648 | 1807–1815 | 1.951 | 166.000 | 85,08 | 14 | 1 | 2 | 11 | |
3.3 | Grafschaft Lingen und Grafschaft Tecklenburg | 1702 | 1807–1815 | 728 | 46.000 | 63,19 | 8 | 0 | 0 | 8 | |
3.4 | Fürstentum Münster | 1802 | 1807–1815 | 2.744 | 127.000 | 46,28 | 9 | 1 | 1 | 7 | |
3.5 | Fürstentum Paderborn | 1802 | 1807–1815 | 2.800 | 98.500 | 35,18 | 23 | 0 | 2 | 21 | |
3.6 | Fürstentum Hildesheim | 1802 | 1807–1866 | 2.240 | 114.000 | 50,89 | 9 | 2 | 3 | 4 | |
3.7 | Fürstentum Ostfriesland | 1744 | 1807–1866 | 3.178 | 119.500 | 37,60 | 5 | 1 | 3 | 1 | |
Süd | 4. | 7.658 | 540.600 | 70,59 | 48 | 8 | 8 | 32 | |||
4.1 | Fürstentum Ansbach | 1791 | 1806 | 3.514 | 270.000 | 76,84 | 25 | 5 | 3 | 17 | |
4.2 | Fürstentum Bayreuth | 1791 | 1807 | 3.220 | 223.000 | 69,25 | 18 | 3 | 3 | 12 | |
4.3 | Fürstentum Neufchatel | 1707 | 1806 | 924 | 47.600 | 51,52 | 5 | 0 | 2 | 3 | |
Preußische Monarchie | 311.209 | 9.721.000 | 31,24 | 1057 | 67 | 206 | 784 |
Staatsgebiet
Die Entwicklung der Staatsfläche Preußens zwischen 1701 und 1939 zeigt eine stark steigende Tendenz: Von 1608, kurz vor den ersten außerbrandenburgischen Territorialerwerbungen der Hohenzollern bis zum Zusammenbruch des altpreußischen Staats knapp 200 Jahre später, expandierte das feudale Staatswesen um nahezu das zehnfache seiner Ursprungsgröße. Ausgehend von der Bevölkerungsentwicklung betrug der Wachstumsfaktor in diesem Zeitraum 1:23,6.
Das 1701 zum Königreich erhobene Herzogtum Preußen hatten die brandenburgischen Hohenzollern 1618 durch Erbschaft erworben. Zudem waren im letzten Jahrhundert das Clevische Erbe und die im Westfälischen Frieden zugesprochenen Gebiete wie Hinterpommern oder Herzogtum Magdeburg an Brandenburg-Preußen gefallen.
Jahr | Bevölkerung | Fläche |
---|---|---|
1608 | 0,41 Mio. | 35.728 km² |
1640 | k. A. | 80.826 km² |
1686 | <1,5 Mio. | 109.830 km² |
1713 | 1,6 Mio. | 111.574 km² |
1740 | 2,4 Mio. | 117.928 km² |
1786 | 5,4 Mio. | 190.223 km² |
1797 | 8,7 Mio. | 307.785 km² |
1804 | 9,7 Mio. | 316.232 km² |
1807 | 4,94 Mio. | 158.000 km² |
1816 | 10,3 Mio. | 280.000 km² |
1840 | 15 Mio. | 280.000 km² |
1861 | 18,5 Mio. | 280.000 km² |
1871 | 24,6 Mio. | 348.780 km² |
1880 | 27 Mio. | 348.780 km² |
1910 | 40,16 Mio. | 348.780 km² |
1715 kam Schwedisch-Pommern bis zur Peene zum preußischen Staat dazu. Durch Erbschaft gelangte Ostfriesland zu den preußischen Staaten. 1742 wurden die Fürstentümer Schlesiens als Provinz für Preußen erobert und gehalten. Durch die Teilungen Polens gab es weitere große territoriale Zugewinne wie 1772 die Provinz Westpreußen. Nach dem Erwerb der Hohenzollerngebiete in Franken 1791 kamen durch die Säkularisation und den Reichsdeputationshauptschluss große Gebiete im Nordwesten Deutschlands zu Preußen. Der Staatscharakter Preußens war dadurch in wenigen Jahren völlig verändert worden. Die Neupreußischen Territorien im Westen Deutschlands und im altpolnischen Siedlungsraum hatten keinerlei preußisch-(deutsche) Traditionen, wiesen ganz eigene oder andere Raumbindungsgefüge auf und gingen durch die Bestimmungen des Friedens von Tilsit 1807 wieder verloren. Preußen erhielt jedoch im Zuge des Wiener Kongresses im Jahre 1815 seine ungefähre frühere Größe zurück. Die bisher vereinzelten preußischen Provinzen am Rhein wurden nun in einen Gesamtrheinisch-westfälischen Territorialkomplex zusammengefasst. Das war eine britische Idee und keine preußische, deren Akteure lieber das gesamte Sachsen erhalten hätten. Stattdessen sollte nach Britischem Willen Preußen als Ersatz für das ausgeschiedene Habsburg die Rolle des „Wächters am Rhein“ gegenüber Frankreich übernehmen. Diese neue Gebietseinheit veränderte den preußischen Staat nach 1815 erheblich. Die bis dahin dominanten mittleren Provinzen Preußens verloren bis 1918 einen Teil ihrer Bedeutung zugunsten der rheinischen Provinzen. Das außenpolitische Streben der preußischen Regierung nach 1815 zielte insgeheim darauf ab, die beiden großen geografisch durch eine 40 Kilometer breite Lücke getrennten Gebiete im Westen und in „Altpreußen“ zu vereinen. Die dazwischen liegenden Fürstentümer wie das Königreich Hannover wurden dadurch, wie zuvor schon bei der Reduktion des Königreichs Sachsen erfolgt, zu einer territorialen Verfügungsgröße Preußens in dessen außenpolitischen Ambitionen. Da nur ein Teil der Erwerbungen aus der dritten Teilung Polens erneut Preußen zugeschlagen wurde, erhielt der Gesamtstaat Preußen wieder eine eher Gesamtdeutsche Position.
Bevölkerung
Der Anstieg der Bevölkerungszahl im 17. und 18. Jahrhundert beruhte auf Gebietsgewinnen und einer intensiv betriebenen Peuplierungspolitik. Die gezielte Werbung und Ansiedlung von ausländischen Kolonisten, häufig Exulanten und Glaubensflüchtlinge aus habsburgischen Ländern, in den eher bevölkerungsarmen östlichen Provinzen Ostpreußen, Westpreußen, Neumark und Hinterpommern beförderte den Landesausbau, der auch die Kultivierung und Urbarmachung von Sumpfgebieten einbezog. In den menschenleeren Gebieten entlang der regulierten Ströme Warthe und Oder entstanden im 18. Jahrhundert viele hundert Kolonistendörfer. Typenbildende Ortsgründungen bildeten die Webersiedlungen Nowawes und Zinna. Weiterer Bevölkerungszugewinn erfolgte über Gebietserweiterungen infolge der Einigungskriege und beruhte auch auf einem hohen natürlichen Bevölkerungswachstum im 19. und frühen 20. Jahrhundert.
Um 1800 galten knapp 43 Prozent der Bevölkerung als Slawen. Darunter zählten vorwiegend Polen, Sorben, Litauer, Kaschuben, Kuren und Letten. Eine weitere Minorität waren die im 17. Jahrhundert eingewanderten französischen Hugenotten, die, Nachkommen eingeschlossen, eine Gesamtheit von 65.000 Personen umfasste. Insgesamt 250.000 Juden wurden von den damaligen Erhebungen als „Ethnie“ eingestuft und erfasst.
50,6 Prozent der Bewohner waren lutherisch, 44,1 Prozent katholisch, der Rest waren Reformierte, Mennoniten, Griechisch-orthodoxe und Hussiten.
Die Bevölkerung setzte sich 1804 aus folgenden soziale Schichten zusammen:
- 328.000 Personen von adeligem Stand, in den überwiegend polnisch geprägten Provinzen Neuostpreußen und Südpreußen war der polnische Kleinadel, Szlachta, mit 34.000 von insgesamt 54.000 Personen vertreten.
- 2,7 Millionen Personen wurden dem Bürgerstand zugerechnet.
- 6,828 Millionen Personen waren Landbewohner und zum Teil unfreie Bauern.
- Der Klerus war mit 40.000 Personen vertreten.
Städte
Rangfolge 1804 | Rangfolge 1910 | Stadt | Einwohner 1804 | Einwohner 1850 | Einwohner 1875 | Einwohner 1910 |
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1 | 1 | Berlin | 178.308 | 419.000 | 966.859 | 2.071.257 |
2 | 3 | Breslau | 60.950 | 114.000 | 239.050 | 512.105 |
3 | 10 | Königsberg | 60.690 | 76.000 | 122.636 | 245.994 |
4 | 16 | Danzig | 46.213 | – | 97.931 | 170.337 |
5 | 9 | Magdeburg | 37.451 | 72.000 | 87.925 | 279.629 |
6 | – | Potsdam | 26.980 | – | 45.003 | 62.243 |
7 | 11 | Stettin | 22.335 | 49.000 | 80.972 | 236.113 |
8 | 15 | Halle (Saale) | 21.350 | – | 60.503 | 180.843 |
9 | – | Elbing | 18.805 | – | 33.520 | 55.000 |
10 | 17 | Posen | 15.253 | 45.000 | 60.998 | 156.691 |
11 | – | Frankfurt an der Oder | 17.501 | 29.969 | 47.180 | 68.277 |
12 | – | Halberstadt | 13.816 | 20.395 | – | 46.481 |
13 | – | Brandenburg an der Havel | 12.499 | 21.000 | 27.776 | 68.277 |
14 | – | Quedlinburg | 10.023 | 13.886 | 18.437 | 27.233 |
15 | – | Emden | 10.416 | zu Hannover | 13.400 | 24.500 |
6 | Charlottenburg | – | – | 25.847 | 305.978 |
Rangfolge unter den neupreußischen Städten | Rangfolge in Gesamtpreußen 1910 | Stadt | Einwohner 1850 | Einwohner 1875 | Einwohner 1910 |
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1 | 2 | Köln | 97.000 | 135.371 | 516.527 |
2 | 4 | Frankfurt am Main | – | 103.136 | 414.576 |
3 | 5 | Düsseldorf | 27.000 | 80.695 | 358.728 |
4 | 7 | Hannover | – | 106.677 | 302.375 |
5 | 8 | Essen | – | 54.790 | 294.653 |
6 | 12 | Duisburg | – | 37.380 | 229.438 |
7 | 13 | Dortmund | – | 57.742 | 214.226 |
8 | 14 | Kiel | – | 37.246 | 211.627 |
Die Städtedichte nahm von Westen nach Osten hin ab. Die Stadt Berlin durchlief von 1700 bis 1918 ein außergewöhnlich starkes Wachstum und besaß am Ende der Monarchie die größte Stadtregion. Mit Berlin bildeten die Städte Brandenburg an der Havel (Gericht und frühe Hauptstadt), Potsdam (Residenz) und Frankfurt an der Oder (Messe, Universität) den traditionellen Kern des expandierenden preußischen Staats. Die Städte der preußischen Rheinprovinzen erlangten erst im 19. Jahrhundert eine gesteigerte Bedeutung. Die Städte im heutigen Sachsen-Anhalt, Magdeburg, Halle, Quedlinburg und Halberstadt, waren aufgrund ihrer zentralen Lage strategisch bedeutsam und deshalb lange zwischen Sachsen und Brandenburg umstritten. Die östlichen Metropolen Danzig und Königsberg bildeten dominante Monozentren in ihren jeweiligen Provinzen.
Die Liste von 1804 der einwohnerstärksten preußischen Städte weicht in der Zusammensetzung erheblich von der für das Jahr 1910 ab. Das 19. Jahrhundert war insgesamt ein Jahrhundert der Verstädterung und der Landflucht in Europa, so dass nach dem eher stagnierenden Verlauf der Frühen Neuzeit, die Städte an Einwohnern zulegten. Da zeitgleich eine große Migrationsbewegung aus den östlichen Provinzen Preußens in die wirtschaftlich boomenden Rheinprovinzen einsetzte, wuchsen zwischen 1850 und 1910 die Städte im Rhein- und Ruhrgebiet schneller als diejenigen im zentralen und östlichen Staatsgebiet.
Flüsse
Als Handelswege bedeutsam waren die Flüsse Havel, Spree, Elbe, Oder und später der Rhein. Spree, Havel, Oder und Elbe wurden durch den Bau künstlicher Wasserstraßen ab dem 17. Jahrhundert miteinander verbunden und bildeten ein gemeinsames Flusswegenetz, über das ein erheblicher Anteil des preußischen Getreidexports aber auch anderer Güter (z. B. Kalksteine von Rüdersdorf nach Berlin) zu den Häfen an Ost- und Nordsee transportiert wurden.
Gebirge
Preußen bestand zu großen Teilen aus Ebenen oder wies einen flachwelligen Charakter auf, nur im südlichen Staatsgebiet gab es markante Erhebungen. Das seit 1741 zu Preußen gehörende Schlesien war mit dem Riesengebirge als Teil der Sudeten seine gebirgigste Provinz. Daneben war der Harz das nächstbedeutende Gebirge, auf das Preußen seit Ende des 18. Jahrhunderts zumindest zum Teil Zugriff erhielt und diesen dann nach den Gebietserwerbungen von 1866 komplett in sein Staatsterritorium einschloss.
Mit der Vergrößerung des preußischen Territoriums seit 1815 um große Teile des deutschen Rheinlandes, gehörten dazu auch die kleinflächigeren Mittelgebirge Hunsrück, Westerwald und Eifel. Auch Westfalens Mittelgebirge, das Rothaargebirge und das Weserbergland, gehörten ab dann zu Preußen.
Der höchste preußische Berg war die Schneekoppe mit 1.603 Metern Höhe, gefolgt vom Reifträger mit 1.362 Metern Höhe, der Brocken mit 1.141 Metern Höhe und der Ochsenberg mit 1.033 Metern Höhe.
Vegetation, Böden und Landschaften
Größere Anteile des Staatsgebiets waren im 18. und 19. Jahrhundert von Sümpfen, Heiden und Dünen geprägt gewesen. Menschliche Eingriffe haben diese Naturlandschaften im 20. Jahrhundert größtenteils den Zivilisationsbedürfnissen zugunsten von Siedlungs- und Landwirtschaftsflächen angepasst und die ursprünglichen Erscheinungsformen erheblich zurückgedrängt,.
Die Güte der Böden variierte erheblich je nach Region. Es gab sehr nährstoffreiche und ertragreiche Böden wie in der Magdeburger Börde, in Südpreußen oder dem westlichen Schlesien. Weite Teile der mittleren Provinzen oder auch Ostpreußen hatten dagegen nährstoffarme Sandböden.
Mit neu errichteten Deiche, Flussbegradigungen und Kanalbauten wurden tausende Quadratkilometer Sumpfland dauerhaft trockengelegt. Die Erschließung landwirtschaftlicher Flächen war ein bedeutender Teil staatlicher Politik. 21,5 Prozent der Landesfläche war 1804 bewaldet, das größte Waldgebiet bildeten die Johannisburger Heide und die Rominter Heide in Ostpreußen. Die Provinz Westfalen war im Vergleich eher waldarm.
Seen, Buchten und Inseln
Die zu den verschiedenen Zeitpunkten zu Preußen gehörenden Küstenabschnitte wiesen insgesamt eine starke Gliederung auf. Markante Buchten bildeten das Stettiner Haff, das Frische Haff und das Kurische Haff mit seiner Kurischen Nehrung. Die bedeutendsten altpreußischen Inseln waren Usedom und Wollin, seit 1815 auch Rügen, nach 1866 kamen auch die Inselketten Niedersachsens und Schleswig-Holsteins dazu.
Die größte Seenkette Preußens bildete die Masurische Seenplatte in Ostpreußen, darunter der Spirdingsee.
Klima
Während in den westlichen Provinzen Westfalen und Rheinland maritimes Buchenklima vorherrscht, sind die östlichen Gebiete von kontinentalerem Eichenklima geprägt. Dies bedeutete für den Osten tendenziell kältere Winter bei wärmeren Sommern und für die Westgebiete ganzjährig geringere Temperaturschwankungen mit etwas längerer Vegetationsperiode und mehr Niederschlägen.
Im Bestehenszeitraum der preußischen Monarchie machte sich die durch die Industrialisierung bedingte und menschengemachte globale Erwärmung noch nicht bemerkbar. In der Anfangszeit war die Kleine Eiszeit auf ihrem Höhepunkt, die Winter brachten in der Regel überall strenge und anhaltende Frostperioden mit sich.
Historiografie
Die Geschichtsschreibung zur preußischen Monarchie ist äußerst umfangreich und thematisch facettenreich. Ihre inhaltliche Ausrichtung unterliegt Zeitströmungseinflüssen und sich wandelnden Werturteilen. Forschungsschwerpunkte sind: Transnationalen Verflechtungen und Transferprozesse, strukturelle Lage zwischen Ost und West, Akteure interner Staatsbildung, regionale Akteure, Militärsystem, Folgen staatlicher Wirtschaftspolitik, Wirkungsmacht von Elitengruppen, Umgang mit Minderheiten, Bedeutung von Kultur, Wissenschaft, Bildung und Kirchen, Demokratisierung und Nationsbildung.
Erst im 19. Jahrhundert bildeten sich einzelne fachhistorische Forschungsfelder zur preußischen Geschichte aus dem Hauptfeld der Ereignisgeschichte. Dazu gehörten die Agrargeschichte (Georg Friedrich Knapp), die Staatsstrukturgeschichte und die Verwaltungsgeschichte (z. B. Siegfried Isaacsohn).
Bis 1945 war die deutsche Geschichtsschreibung des 19. und frühen 20. Jahrhunderts vorwiegend „borussophil“ geprägt. Die zwei wichtigsten Vertreter dieser Periode waren Otto Hintze und Johann Gustav Droysen. Nachfolgend bedeutsam waren auch Heinrich von Sybel und Leopold von Ranke. Viele der damaligen Geschichtsschreiber waren Oberlehrer und Juristen, mithin prägnante Typen des historisch interessierten preußischen Bildungsbürgertums. Als umfassendstes Werk dieser Periode erschien die von Gustav von Schmoller begründete Acta Borussica.
Der deutsche Nationalismus von 1871 bis 1945 prägte das Bild einer gesamtdeutschen Mission Preußens, der sich das Haus Hohenzollern von Anfang an verschrieben haben soll. Nach Wolfgang Neugebauer trifft hierfür der Begriff nationalteleologische Geschichtsschreibung zu. Zudem herrschte eine starke personenfixierte Geschichtsschreibung vor, die das Geschehen in der Zeit von 1640 bis 1786 auf das Wirken der Monarchen verkürzte, nach dem wiederkehrenden Muster:
- Friedrich I. war ein Verschwender auf dem Thron.
- Der Große Kurfürst und der Soldatenkönig haben die Fundamente des preußischen Staats gesetzt.
- Friedrich II. habe aus Preußen eine Großmacht gemacht.
- Danach kehrte wieder Verschwendung, Unzucht und Müßiggang ein.
- Die Niederlage von 1806 führte zu einem Wachstum neuer Kräfte und zu einer Erneuerung.
- Mit erwachtem Nationalgeist und äußerster Kraftanstrengung befreite Preußen sich selbst und das deutsche Vaterland von den französischen Besatzern.
Nach dem Ende des Dritten Reichs wurde Preußen aufgrund seiner starken Militarisierung und dem ausgeprägten Obrigkeitsdenken eine geistige Nähe zum Faschismus unterstellt, die den Nährboden für die totalitäre NS-Diktatur geliefert haben soll (Kontinuitätsthese: Von Friedrich II. über Bismarck zu Hitler). Gordon A. Craig ist ein bedeutender Autor dieser Strömung.
Neuere Themenschwerpunkte bilden seit 1990 die Konstruktion und Dekonstruktion preußischer Geschichtsmythen und Erinnerungskultur, die sozialhistorische Militärgeschichte, die mikrohistorische Rekonstruktion von Lebenswelten, die Geschlechtergeschichte sowie die internationale Verflechtung und der transnationale Austausch in der preußischen Politik.
Die DDR-Historiographie brachte eine Reihe bekannterer Fachautoren hervor, darunter Erika Hertzfeld und Ingrid Mittenzwei. Thematisch stand die klassenzentrierte Verlaufsgeschichte im Vordergrund, indem das Verhältnis von Feudalklasse, Bürgerklasse und Arbeiterklasse zueinander immer wieder nach einem festen Ablaufschema und mit feststehendem Ergebnis analysiert wurde: Am Ende siegte die Arbeiterklasse und der feudale Adel befand sich fortdauernd in einem verzweifelten Abwehrkampf. Zudem war die bourgeoise Elite im 19. Jahrhundert angeblich ein Bündnis mit dem adeligen Junkertum eingegangen, das alles Fortschrittliche bekämpfte. Ein solches Bündnis wurde nie in Frage gestellt und sein Vorhandensein konnte auch nicht bewiesen werden, es wurde nur als gegebene Tatsache im geschichtlichen Weltsystem der DDR-Historiker verankert.
Die Rückführung der wichtigsten Archivalien aus den Sammlungen der früheren DDR brachte für die Preußenforschung noch einmal einen zusätzlichen Schub. Als historiographische Standardwerke gelten das Handbuch der Preußischen Geschichte und die Moderne Preußische Geschichte 1648–1947. Die Historische Kommission zu Berlin, die sich seit ihrer Gründung 1958 der preußischen Geschichte in Monographien, Aufsatzsammlungen, Editionen und internationalen Fachtagungen angenommen hatte, verlor durch Beschluss des Senats von Berlin 1996 ihren Forschungsauftrag, wodurch das Institut schließen musste, aber als Gelehrtenvereinigung weiterbesteht. Die am häufigsten zitierten aktuellen Autoren zur preußischen Geschichte sind Wolfgang Neugebauer, Otto Büsch und Christopher Clark. Sie waren oder sind Mitglieder der Preußischen Historischen Kommission, die eine zentrale Schnittstelle für Forschungen zur preußischen Geschichte ist. Das Geheime Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz verwahrt die wichtigsten Primärquellen, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz verwaltet den kulturellen und dinglichen Nachlass der preußischen Monarchie.
Erinnerungskultur
Museale Erinnerung betreiben das Preußen-Museum Minden, das Preußen-Museum Wesel und das Brandenburg-Preußen Museum. Kriegerdenkmäler oder monarchische Denkmäler wurden im Deutschen Kaiserreich an vielen Orten errichtet und werden auch heute noch gepflegt. Seit der Preußenausstellung Preußen – Versuch einer Bilanz von 1981 hat sich der Umgang mit dem Thema Preußen insgesamt entspannt, so dass man auch von einer Preußenrenaissance spricht.
Wesentlich getrieben wird die auch staatlich unterstützte Preußenerinnerung durch die Person Friedrichs II. Im wiedervereinigten Deutschland erlangte die Rückführung seiner Gebeine von der Burg Hohenzollern nach Potsdam 1991 Bedeutung, indem das Land Brandenburg die Bestattung Friedrichs II. auf Schloss Sanssouci und dessen Vaters im Mausoleum der Potsdamer Friedenskirche ermöglichte. Ein Gottesdienst und eine Gedenkfeier wurden aus diesem Anlass organisiert. Eine Einheit der Bundeswehr eskortierte den Sarg und der damalige Bundeskanzler Kohl nahm als Privatmann an der Feier teil.
Medial ist Preußens Geschichte zudem präsent in öffentlichen Veranstaltungen wie dem Preußenjahr 2001 oder den Feierlichkeiten zum 300. Geburtstag Friedrichs II. Regelmäßig wiederkehrende anlassbezogene Sonderausgaben der Zeitschriften Geo, Der Spiegel und Stern sind auf eine große Leserschaft ausgerichtet. Auch Fernsehserien oder mehrteiliger Fernsehfilme wie Sachsens Glanz und Preußens Gloria und Der Thronfolger (1980) befassten sich mit dem Thema. Die militärische Komponente Preußens findet heute in Vereinen zum Thema Reenactment Widerhall: Zu bestimmten Anlässen stellen Amateurdarsteller in zeitgenössischen Uniformen Kriegsereignisse nach, wie beispielsweise die Potsdamer Langen Kerls.
Siehe auch
Literatur
Moderne Abhandlungen
- Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer: Moderne preussische Geschichte: 1648–1947. 3 Bände. De Gruyter Verlag, Berlin 1981, ISBN 3-11-008324-8.
- Handbuch der preussischen Geschichte. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001
- Band 1, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Das 17. und 18. Jahrhundert und große Themen der Geschichte Preußens.
- Band 2, Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte.
- Band 3, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens.
- Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Deutsche Verlagsanstalt, München 2007, ISBN 978-3-421-05392-3 (weitere Ausgaben als Taschenbuch).
- Ingrid Mittenzwei, Erika Herzfeld: Brandenburg-Preußen 1648–1789. 1. Auflage. Verlag der Nation, Berlin 1987, ISBN 3-373-00004-1.
- Uwe A. Oster: Preußen. Geschichte eines Königreichs. München 2010, ISBN 978-3-492-05191-0.
- Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019
- Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984.
Digitalisiertes älteres Schrifttum
- Franz Heinrich Ungewitter: Die preußische Monarchie nach den zuverlässigsten Quellen geographisch, statistisch, topographisch und historisch ausführlich und übersichtlich dargestellt. Ein Handbuch für Staats- und Communalbehörden, so wie zum Privatgebrauch. Nicolai, Berlin 1859 (Google Books).
- Königl. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vorläufige Ergebnisse der Volkszählung vom 1. Dezember 1890 im Königreiche Preußen sowie in den Fürstenthümern Waldeck und Pyrmont, Berlin 1891 (Google Books)
- Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1803, Unger, Berlin 1803 (Google Books).
- Handbuch über den Königlich Preußischen Hof und Staat für das Jahr 1896. Verlag G. Schenck, Berlin 1895 (Google Books).
- Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik des preußischen Staats, nach seinen neuesten Bestimmungen. Vossische Buchhandlung, Berlin 1919 (Google Books).
- Alexander August Mützell, Leopold Krug (Hrsg.): Neues topographisch-statistisch-geographisches Wörterbuch des preußischen Staats
- Band 1: A-F. Bei Karl August Kümmel, Halle 1821 (Digitalisat) (Google Books).
- Band 2: G–Ko. Bei Karl August Kümmel, Halle 1821 (Digitalisat) (Google Books).
- Band 3: Kr–O. Bei Karl August Kümmel, Halle 1822 (Digitalisat) (Google Books)
- Band 4: P–S. Bei Karl August Kümmel, Halle 1823 (Digitalisat) (Google Books).
- Band 5: T–Z Und eine tabellarische Übersicht der wichtigsten statistischen Verhältnisse der 857 kleinern Städte des Staats enthaltend. Bei Karl August Kümmel, Halle 1823 (Digitalisat) (Google Books).
- Band 6: Tabellarische Übersicht der wichtigsten statistischen Verhältnisse der einzelnen Städte, Landrätlichen Kreise und Regierungsbezirke des preußischen Staats. Karl August Kümmel, Halle 1825 (Digitalisat) (Google Books).
- Kraatz (Hrsg.): Topographisch-statistisches Handbuch des Preußischen Staats, enthaltend die sämmtlichen Städte, Flecken, Dörfer … mit Angabe des Gerichts erster Instanz … Unter Benutzung der Akten des Königlichen Justiz-Ministeriums. Deckersche Geheime Ober-Hofbuchdruckerei, Berlin 1856 (Digitalisat). (Google Books).
- Uebersicht des Flächenraums und der Einwohnerzahl des Preussischen Staats, und Alphabetisches Verzeichniß der Städte in demselben, mit Angabe der Civil-Einwohnerzahl am Schlusse des Jahres 1855, Verlag R. Decker, Berlin 1857 (Google Books).
- Karl Friedrich Rauer: Die ständische Gesetzgebung der Preußischen Staaten. (Neue Folge). Heymann, Berlin 1853.
- Teil I: Texte der ständischen Gesetze (Google Books).
- Teil II: Systematische Darstellung der ständischen Gesetzgebung (Google Books).
- Karl Friedrich Rauer: Alphabetischer Nachweis (Adressbuch) des in den Preussischen Staaten mit Rittergütern angesessenen Adels. Berlin 1857 (Google Books).
- Karl Friedrich Rauer: Hand-Matrikel der in sämmtlichen Kreisen des Preussischen Staats auf Kreis- und Landtagen vertretenen Rittergüter. Berlin 1857 (Google Books).
Weblinks
- Akademienvorhaben zur späten preußischen Monarchie der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften
- Reinhard Nelke: Darstellung der Geschichte Preußens. Abgerufen am 7. Februar 2009.
- Statistische und historische Informationen zu Preußen bei HGIS
- rbb online: Preußen – Chronik eines Deutschen Staats. Abgerufen am 7. Februar 2009.
- Sammlung historischer Landkarten zur preußisch/deutsch-polnischen Geschichte (Memento vom 16. Juni 2007 im Internet Archive)
Einzelnachweise
- ↑ Barbara Stollberg-Rilinger: Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation: Vom Ende des Mittelalters bis 1806. 5. Auflage. C.H.Beck Verlag, 2013, Kapitel V – Von der Konsolidierung zur Krise der Reichsinstitutionen (1555–1618), S. 66–69
- ↑ Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947. 1 Auflage. Pantheon Verlag, 2008, S. 105.
- ↑ Hans-Joachim Schoeps: Preussen. Geschichte eines Staates. Propyläen, Berlin 1966, S. 44; auch Monika Wienfort: Geschichte Preußens. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-56256-3, S. 7, „preußische Staaten“ S. 10.
- ↑ Gerd Heinrich: Geschichte Preußens. Staat und Dynastie. Propyläen, Frankfurt u. a. 1981, ISBN 3-549-07620-7, S. 132.
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 86.
- ↑ Peter-Michael Hahn: Fürstliche Territorialhoheit und lokale Adelsgewalt: Die herrschaftliche Durchdringung des ländlichen Raums zwischen Elbe und Aller (1300–1700). Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin, Band 72, De Gruyter, Berlin/New York 1989, S. 1–10.
- ↑ Preußen 1701 – Eine europäische Geschichte. Band II: Essays. Hrsg. Deutsches Historisches Museum und SPSG, Ausstellungskatalog zur gleichnamigen Ausstellung im Schloss Charlottenburg vom 6. Mai 2001 bis 5. August 2001. Henschel Verlag, S. 34
- ↑ Ines Elsner: Friedrich III./I. von Brandenburg-Preußen (1688–1713) und die Berliner Residenzlandschaft: Studien zu einem frühneuzeitlichen Hof auf Reisen – Ein Residenzhandbuch. Berliner Wissenschaftsverlag, Berlin 2012, Zusammenfassung als Buchbesprechung in: Zeitschrift für Historische Forschung 42 (2015) 2, S. 358f
- ↑ Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947. 1. Auflage. Pantheon Verlag, 2008, S. 99.
- ↑ Georg Heinrich von Berenhorst: Aus dem Nachlass, ed. E. v. Bülow I, Dessau 1845, S. 187.
- ↑ Gerhild H. M. Komander: Der Wandel des „Sehepuncktes“: die Geschichte Brandenburg-Preußens in der Graphik von 1648–1810. Lit Verlag, Münster / Hamburg 1995, S. 113
- ↑ Sven Externbrink: Friedrich der Große, Maria Theresia und das Alte Reich: Deutschlandbild und das alte Reich. Akademie Verlag, Berlin 2006, S. 211.
- 1 2 Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495 bis 1934). Springer Verlag, Berlin / Heidelberg 2008, S. 276.
- ↑ Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713–1806): Studien zum Verständnis des Absolutismus. Walter de Gruyter, Berlin 2003, S. 363f.
- ↑ Hans Rosenberg: The Formation and Transformation of the Bureaucratic Nobility during the 18th Century. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 2, S. 649 ff.
- ↑ Michael Kotulla: Deutsche Verfassungsgeschichte: Vom Alten Reich bis Weimar (1495 bis 1934). Springer Verlag, Berlin/Heidelberg 2008, S. 274.
- ↑ Hugo Rachel: Der Merkantilismus in Brandenburg-Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 2, S. 951 ff.
- ↑ Lorenz Friedrich Beck, Julius H. Schoeps, Thomas Gerber, Marco Zabel: Der Soldatenkönig: Friedrich Wilhelm I. in seiner Zeit. Verlag für Berlin-Brandenburg, 2003, S. 53.
- ↑ Michael Maurer: Kirche, Staat und Gesellschaft im 17. und 18. Jahrhundert (= Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Band 51). R. Oldenbourg Verlag, München 1999, S. 93–97.
- ↑ Klaus Schubert, Nils C. Bandelow: Lehrbuch der Politikfeldanalyse. 3. Auflage. de Gruyter / Oldenbourg, München 2014, S. 36f.
- ↑ Auswirkungen beschreibt Klaus Schwieger: Militär und Bürgertum. Zur gesellschaftlichen Prägkraft des preußischen Militärsystems im 18. Jahrhundert. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein (Ts.) 1980, S. 179 ff.
- ↑ Zu den Gesamtaspekten der Herrschaftszeit Friedrich II. siehe Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König. Freiburg / Würzburg 1986.
- ↑ Simone Schmon: Machtspruch und Gesetzesherrschaft: das Staatsverständnis in Heinrich von Kleists «Prinz Friedrich von Homburg». Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien 2007, S. 27
- ↑ Einen Überblick zur friderizianischen Aufklärung gibt Henri Brunschwig: Aufklärung in Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 3, S. 1307 ff.
- ↑ Hermann Conrad: Rechtsstaatliche Bestrebungen im Absolutismus Preußens und Österreichs am Ende des 18. Jahrhunderts. Westdeutscher Verlag, Köln / Opladen 1961, S. 14, 18 f.
- ↑ Simone Schmon: Machtspruch und Gesetzesherrschaft: das Staatsverständnis in Heinrich von Kleists «Prinz Friedrich von Homburg». Böhlau Verlag, Köln / Weimar / Wien 2007, S. 30–34
- ↑ Bruno Gebhardt, Walter Demel: Handbuch der deutschen Geschichte: Reich, Reformen und sozialer Wandel, 1763–1806. 12. Band. 10. Auflage. Klett-Cotta Verlag, 2005, S. 228 f.
- ↑ Peter Nitschke: Staatsräson kontra Utopie? Von Thomas Müntzer bis zu Friedrich II. von Preussen. Verlag J.B. Metzler, Stuttgart 1995, S. 246 f.
- ↑ Bruno Gebhardt, Walter Demel: Handbuch der deutschen Geschichte: Reich, Reformen und sozialer Wandel, 1763–1806. 12. Band. 10. Auflage. Klett-Cotta Verlag, 2005, S. 237.
- ↑ Alexander Ritter: J. G. Müller von Itzehoe und die deutsche Spätaufklärung: Studien zur Literatur u. Gesellschaft im 18. Jh. [aus Anlass d. 150. Todestages d. Schriftstellers Johann Gottwerth Müller am 23. Juni 1978]. Westholsteinische Verlagsanstalt Boyens, 1978, S. 215
- ↑ Adelheid Simsch: Die Wirtschaftspolitik des preußischen Staates in der Provinz Südpreußen 1793–1806/7. In: Schriften zur Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Band 33. Duncker & Humblot, Berlin 1983, S. 40–42
- ↑ Christopher Duffy: Friedrich der Große: Ein Soldatenleben. Weltbild, Augsburg 1994, ISBN 3-89350-558-X, S. 329
- ↑ František Stellner: Zu den Ergebnissen des siebenjährigen Kriegs in Europa. (PDF; 7,4 MB) S. 86
- ↑ Martin Vogt: Deutsche Geschichte: Von den Anfängen bis zur Wiedervereinigung. Verlag J.B. Metzler, Stuttgart / Weimar 1994, S. 272
- ↑ Bruno Gebhardt, Walter Demel: Handbuch der deutschen Geschichte: Reich, Reformen und sozialer Wandel, 1763–1806. 12. Band. 10. Auflage. Klett-Cotta Verlag, 2005, S. 264 f.
- ↑ Hoffmann/Jander: Modernes Preußen im 18. Jahrhundert?, Herrman Schroedel Verlag KG, Hannover 1981, S. 100.
- ↑ Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713–1806): Studien zum Verständnis des Absolutismus. Walter de Gruyter, Berlin 2003, S. 336
- ↑ Hermann Conrad: Das Allgemeine Landrecht von 1794 als Grundgesetz des friderizianischen Staates. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 2, S. 598 ff.
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 335
- ↑ Heinz Duchhardt: Altes Reich und europäische Staatenwelt 1648–1806. In: Enzyklopädie Deutscher Geschichte, Band 4. R. Oldenbourg Verlag, München 1990, S. 47 f.
- ↑ Karl Otmar von Aretin: Vom Deutschen Reich zum Deutschen Bund. 2. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1993, S. 75–79
- ↑ Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713–1806): Studien zum Verständnis des Absolutismus. Walter de Gruyter, Berlin 2003, S. 340
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. (PDF; 101 MB) 2 Teile, Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 3 ff.
- ↑ Wilhelm Bringmann: Preußen im Jahr 1806. ibidem Verlag, Stuttgart 2019, S. 44
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 333
- ↑ Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713–1806): Studien zum Verständnis des Absolutismus. Walter de Gruyter, Berlin 2003, S. 345
- ↑ Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713–1806): Studien zum Verständnis des Absolutismus. Walter de Gruyter, Berlin 2003, S. 346
- ↑ Georg Kotowski: Wilhelm von Humboldt und die deutsche Universität. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 3, S. 1346 ff.
- ↑ Gordon A. Craig: Stein, Scharnhorst und die Preußischen Reformen. In: Ders.: Die preußisch-deutsche Armee 1640–1945. Staat im Staate, Düsseldorf 1960, S. 56–72. Jürgen Kloosterhuis, Sönke Neitzel (Hrsg.): Krise, Reformen – und Militär. Preußen vor und nach der Katastrophe von 1806. Duncker & Humblot, Berlin 2009.
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 416–419
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 429 f.
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 467
- 1 2 Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 449
- 1 2 Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 451
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 458
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 459
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 460
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 462
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 463
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 465
- ↑ Zur historischen Perspektive noch in der Kaiserzeit siehe Otto Hintze: Das monarchische Prinzip und die konstitutionelle Verfassung (Erstpublikation 1911), in: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 2, S. 731 ff.
- 1 2 Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 470
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 466
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 469
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 471. 474
- ↑ Richard H. Tilly: Die politische Ökonomie der Finanzpolitik und die Industrialisierung Preußens, 1815–1866. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein (Ts.) 1980, S. 203 ff.
- ↑ William Otto Henderson: Prussia and the Founding of the German Zollverein. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 2, S. 1088 ff.
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 468
- ↑ Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. In: Handbuch der preußischen Geschichte, Band 2. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001, S. 192
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 472 f.
- ↑ Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. In: Handbuch der preußischen Geschichte, Band 2. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001, S. 195
- ↑ Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens. In: Handbuch der preußischen Geschichte, Band 2. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001, S. 199
- ↑ Otto Büsch (Hrsg.): Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der preußischen Geschichte, Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992–2001, S. 202
- ↑ Brigitte Beier: Die Chronik der Deutschen. Chronik Verlag, Gütersloh / München 2007, S. 230
- ↑ Kurt Klotzbach: Das Eliteproblem im politischen Liberalismus: Ein Beitrag zum Staats- und Gesellschaftsbild des 19. Jahrhunderts. Springer Fachmedien, Wiesbaden 1966, S. 67 f.
- ↑ Brigitte Beier: Die Chronik der Deutschen. Chronik Verlag, Gütersloh / München 2007, S. 236
- ↑ Jürgen Müller: Der Deutsche Bund 1815–1866. Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-55028-4, S. 46–47.
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 36
- ↑ Siegfried A. Kaehler: Das preußisch-deutsche Problem seit der Reichsgründung. In: Dirk Blasius (Hrsg.): Preußen in der deutschen Geschichte. Königstein (Ts.) 1980, S. 57 ff.
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 25
- ↑ Hanno Kube, Rudolf Mellinghoff, Ulrich Palm: Leitgedanken des Rechts zu Staat und Verfassung: Studienausgabe, C.F. Müller, Heidelberg 2015, S. 121
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 26
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 27
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 29
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 34
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 39
- ↑ Georg Franz-Willing: Der große Konflikt: Kulturkampf in Preußen. In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band 3, S. 1395 ff.
- ↑ Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 568
- ↑ Friedrich Hartau: Wilhelm II. 9. Auflage. rororo, Reinbek bei Hamburg 2007, ISBN 978-3-499-50264-4, S. 42.
- ↑ Alfred Lévy: Erich Fromm: Humanist zwischen Tradition und Utopie, Königshausen & Neumann, Würzburg 2002, S. 151 f.
- ↑ Peter Hammerschmidt, Juliane Sagebiel (Hrsg.): Die Soziale Frage zu Beginn des 21. Jahrhunderts. Schriftenreihe Soziale Arbeit der Fakultät für angewandte Sozialwissenschaften der Hochschule München. 1. Auflage. Neu-Ulm 2011, S. 14
- ↑ Jan Turowski: Sozialdemokratische Reformdiskurse, VS Verlag für Sozialwissenschaften. 1. Auflage. Wiesbaden 2010, S. 152.
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 444
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 10.
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 67
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 12.
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 13.
- ↑ FAO: Getreideproduktion nach Ländern Produktionsstatistik der FAO, aufgerufen am 29. April 2013
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 16.
- ↑ Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 13
- 1 2 Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 40
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- ↑ Zum Folgenden vgl. Karl Heinrich Kaufhold: Wirtschaft, Gesellschaft und ökonomisches Denken. In: Wilhelm Treue (Hrsg.): Preußens großer König, S. 101 ff.
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- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 295
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- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 109
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 110
- ↑ Jan Friedmann: Restauration und Revolution: Morsche Macht. In: Spiegel Special. Nr. 3, 2007, S. 124–127.
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- ↑ Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 180
- ↑ Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 181
- ↑ Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 182
- ↑ Otto Büsch: Das 19. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußens, Handbuch der Preußischen Geschichte Band 2, Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 179
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- ↑ Bernd Faulenbach: Geschichte der SPD: Von den Anfängen bis zur Gegenwart. Verlag C.H. Beck, München 2012, S. 19
- ↑ Masashi Urabe: Funktion und Geschichte des deutschen Schulzeugnisses. Verlag Julius Klinkhardt, Bad Heilbrunn 2009, S. 43
- 1 2 Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 29–52
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 385 f.
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 387
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 251
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- ↑ Frank Göse, Winfried Müller, Kurt Winkler, Anne-Katrin Ziesak (Hrsg.): Preußen und Sachsen – Szenen einer Nachbarschaft. Sandstein Verlag, 2014, S. 340
- ↑ Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947, Pantheon Verlag; Auflage: 1, 2008, S. 286 f.
- ↑ Autor: Michael Senf: Schloss Sanssouci, (Hrsg.) SPSG, Deutscher Kunstverlag, Berlin-München 2009, S. 10
- ↑ Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 38
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- ↑ Ortstermine – Stationen Brandenburg-Preußens auf dem Weg in die moderne Welt. In: Museumsverband des Landes Brandenburg (Hrsg.): Ausstellungskatalogs des Projektes „Kulturland Brandenburg 2001“. Verlag Henschel, 2001, S.XXIII
- ↑ Hans Bentzien: Unterm Roten und Schwarzen Adler – Geschichte Brandenburg-Preußens für jedermann. Verlag Volk&Welt, Berlin 1992, S. 286
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 186
- ↑ Allgemeine Einführung in das Thema: Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 444–449
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 185
- ↑ Jürgen Frölich, Esther-Beate Körber, Michael Rohrschneider: Preußen und Preußentum vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart Berlin-Verlag Spitz, 2002, S. 101.
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 446
- ↑ digizeitschriften.de
- ↑ Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 603–619
- ↑ Christopher Clark: Preußen. Aufstieg und Niedergang 1600–1947, Pantheon Verlag; Auflage: 1, 2008, S. 330
- ↑ Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 303
- ↑ Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 304
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 26
- ↑ Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 25
- 1 2 Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 49
- 1 2 Herbert Obenaus: Anfänge des Parlamentarismus in Preussen bis 1848. Droste Verlag, 1984, S. 257
- ↑ David Justus Ludwig Hansemann: Preussen und Frankreich: staatswirthschaftlich und politisch, unter vorzüglicher Berücksichtigung der Rheinprovinz. Brüggemanns Verlagsexpedition, Leipzig 1833, S. 241
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- ↑ Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 12
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- ↑ Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 160
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- ↑ Wolfgang Knöbl: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess: Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700–1914. Campus Verlag, Frankfurt am Main / New York 1998, S. 79
- ↑ Wolfgang Knöbl: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozess: Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700–1914. Campus Verlag, Frankfurt am Main / New York 1998, S. 80
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- ↑ Wilhelm Treue: Wirtschafts- und Technikgeschichte Preußens. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1984, S. 154 f.
- ↑ Willi Albers, Anton Zottmann: Handworterbuch Der Wirtschaftswissenschaft (Hdww). Band 3. Gustav Fischer Verlag, Stuttgart 1981, S. 368 f.
- ↑ Eckart Schremmer (Hrsg.): Wirtschaftliche und soziale Integration in historischer Sicht: Arbeitstagung. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1996, S. 131
- ↑ Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. Teil 1 – Biographien A-L. K.G. Saur Verlag, München 2009, S. XVIII
- ↑ Rolf Straubel: Biographisches Handbuch der preußischen Verwaltungs- und Justizbeamten 1740–1806/15. Teil 1 – Biographien A-L. K.G. Saur Verlag, München 2009, S. XIX
- ↑ Otto Büsch: Handbuch der preussischen Geschichte. Band 2. de Gruyter Verlag, Berlin / New York 1992, S. 629 f.
- ↑ Frank Göse, Winfried Müller, Kurt Winkler, Anne-Katrin Ziesak (Hrsg.): Preußen und Sachsen – Szenen einer Nachbarschaft. Sandstein Verlag, 2014, S. 50
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 287
- ↑ Christopher Clark: Preußen Aufstieg und Niedergang 1600 bis 1947. Pantheon Verlag, 2008, S. 288
- ↑ Klaus Schwabe: Das diplomatische Korps: 1871–1945. In: Deutsche Führungsschichten in der Frühen Neuzeit, Band 16. Harald Bold Verlag, Boppard am Rhein 1985, S. 41 f.
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 29–52. uni-koeln.de
- ↑ Siehe auch Kurt Hinze: Die Bevölkerung Preußens im 17. und 18. Jahrhundert (…). In: Otto Büsch, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Moderne Preußische Geschichte Band I, S. 282–315. Wolfgang Köllmann: Demographische „Konsequenzen“ der Industrialisierung in Preußen, ebda, S. 447–465.
- ↑ Stanisław Salmonowicz: Preussen: Geschichte von Staat und Gesellschaft. Stiftung Martin-Opitz-Bibliothek, 1995, S. 50
- 1 2 Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg Verlag, Braunschweig 1805, S. 9
- ↑ Georg Hassel: Statistischer Umriss der sämtlichen europäischen Staaten in Hinsicht ihrer Größe, Bevölkerung, Kulturverhältnisse, Handlung, Finanz- und Militärverfassung und ihrer aussereuropäischen Besitzungen. 2 Teile. Vieweg, Braunschweig 1805, S. 28–52
- ↑ Michel Hubert: Deutschland im Wandel: Geschichte der deutschen Bevölkerung seit 1815. Franz Steiner Verlag, Stuttgart 1998, S. 63
- 1 2 Hubert Kiesewetter: Industrielle Revolution in Deutschland: Regionen als Wachstumsmotoren. S. 135
- ↑ Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 17
- 1 2 Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 303
- ↑ Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 309
- ↑ Michael Stürmer: IV. Preußen als Problem der Forschung. Moderne Preußische Geschichte 1648–1947. Band 1: Eine Anthologie. 1981, S. 74–102, hier S. 74.
- ↑ Wolfgang Neugebauer: Preußische Geschichte als gesellschaftliche Veranstaltung: Historiographie vom Mittelalter bis zum Jahr 2000. Ferdinand Schöningh Verlag, 2018, S. 578
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 7
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 2
- ↑ Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Handbuch der preußischen Geschichte. Vom Kaiserreich zum 20. Jahrhundert und Große Themen der Geschichte Preußen. Band 3. Walter de Gruyter Verlag, Berlin / New York 2001, S. 3 f.
- ↑ Hartwin Spenkuch: Preußen – eine besondere Geschichte: Staat, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur 1648–1947. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, S. 7f.
- ↑ Barbara Vogel: Review: Das alte Preußen in der modernen Geschichtswissenschaft, Vandenhoeck & Ruprecht. In: Geschichte und Gesellschaft, 1985, 11. Jahrg., Heft 3, S. 377–396, S. 377.
- ↑ Beerdigung nach 200 Jahren. Deutschlandfunk, 17. August 2011, abgerufen am 16. März 2021.