Schwarzburg-Rudolstadt
Wappen Flagge
Lage im Deutschen Reich
Landeshauptstadt Rudolstadt
Regierungsform Monarchie
Staatsoberhaupt Graf, seit 1710 Fürst
Dynastie Haus Schwarzburg
Bestehen 15991918
Fläche 941 km² (1910)
Einwohner 100.702 (1910)
Bevölkerungsdichte 107 Einwohner/km²
Entstanden aus Grafschaft Schwarzburg
Aufgegangen in Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt
Stimmen im Bundesrat 1 Stimme
Kfz-Kennzeichen SR
Karte

Schwarzburg-Rudolstadt ist der Name eines ehemaligen Fürstentums in Thüringen. Es wurde 1599 zunächst als Grafschaft Schwarzburg-Rudolstadt gebildet und war von 1710 bis 1918 ein Fürstentum. Nach dem Sturz der Monarchie wurde das Land 1918 zum Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt und ging 1920 im Land Thüringen auf.

Geschichte

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals 1123 ihren heutigen Namen führten. Durch verschiedene Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft Schwarzburg bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Nach dem Tod von Graf Günther XLI. im Jahr 1583 teilten seine beiden Brüder die Grafschaft Schwarzburg und bildeten ab 1584 die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt. Die Gebiete der beiden Grafschaften und späteren Fürstentümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen blieben im Wesentlichen bis 1920 unverändert. Schwarzburg-Rudolstadt war Teil des Obersächsischen Reichskreises.

Kaiser Leopold I. sprach 1697 die Erhebung in den Reichsfürstenstand aus. Albert Anton nahm die Erhebung nicht an. 1710 sprach Kaiser Joseph I. die Erhebung erneut aus, und Schwarzburg-Rudolstadt akzeptierte. Die Zulassung zum Reichsfürstenrat erfolgte erst 1754. Die Lehnsrechte Kursachsens waren zuvor finanziell abzugelten.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. 1816 trat die erste Verfassung des Landes in Kraft. 1835 fand der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

1848 gab es auch im Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt Unruhen, welche zur Folge hatten, dass Bürgerwehren gebildet wurden und im Herbst des Jahres Bundestruppen einrückten. Das neue Wahlrecht mit einem allgemeinen, gleichen und indirekten Wahlsystem wurde erst 1854 durch ein neues Wahlgesetz für den Landtag mit Dreiklassenwahlrecht, die liberalen Gesetze von 1848 und ein neues Grundgesetz für das Fürstentum außer Kraft gesetzt. Nachdem Schwarzburg-Rudolstadt 1866 im Deutschen Krieg gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Am 1. Januar 1871 wurde aus dem Bund das Deutsche Reich.

Nach wiederholter Zurückweisung von Steuererhöhungen durch den Landtag war Schwarzburg-Rudolstadt 1870 in einer Staatskrise und musste beim Bundespräsidium seinen Konkurs anzeigen. Das Bürgertum war zu finanziellen Mehrbelastungen nur bei gleichzeitig größeren politischen und wirtschaftlichen Freiheiten bereit. Kosteneinsparungen durch Einschränkung der Ministerialbürokratie und des Hofstaates waren dem Ministerium nicht möglich, so dass durch den Landtag Ende 1870 eine Wahlrechtsreform erreicht wurde. Danach setzte sich der Landtag aus vier Abgeordneten der Höchstbesteuerten und zwölf Abgeordneten zusammen, die aus allgemeinen gleichen Wahlen der männlichen Staatsangehörigen in zwölf Wahlbezirken hervorgingen. Das fortschrittliche Landtagswahlrecht bewirkte zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine hohe Anzahl von Landtagsabgeordneten der SPD, welche 1911 erstmals die absolute Mehrheit im Landtag besaß und mit Franz Winter den ersten sozialdemokratischen Landtagspräsidenten in Deutschland stellte. Die französischen Kriegsentschädigungen, höhere Steuereinnahmen durch einen Wirtschaftsaufschwung sowie ein neues Einkommensteuergesetz von 1876 beendeten die Krise der Staatsfinanzen, änderten aber nichts an den 1910 mit 48 Mark pro Einwohner höchsten Staatsschulden in Thüringen.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dankte – rund zwei Wochen später als die anderen Bundesfürsten – am 23. November 1918 Fürst Günther Victor, der in Personalunion seit 1909 auch das Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen regierte, als letzter deutscher Monarch ab. Ohne vorgängige Änderung der Verfassung, meinte er, lasse sich die Monarchie nicht abschaffen – ein Argument, dem sich auch die SPD-Mehrheit im Landtag nicht verschließen mochte. Ende November 1918 entstand der Freistaat Schwarzburg-Rudolstadt, der 1920 im neuen Land Thüringen aufging.

In Sondershausen starb 1925 der kinderlose Fürst Günther Victor und 1951 seine Gattin Anna Luise. Nachfolger als Chef des Hauses Schwarzburg wurde der 1896 als erbberechtigt erklärte Prinz Sizzo von Leutenberg, aus einer morganatischen Ehe des 1867 verstorbenen Fürsten Friedrich Günther von Schwarzburg-Rudolstadt mit Gräfin Helene von Reina stammend. Sein Sohn Friedrich Günther verstarb am 9. November 1971 in München und war das letzte zur Thronfolge berechtigte Familienmitglied. Es existiert noch ein Namensträger. Die 1938 geschlossene und sogleich wieder geschiedene Ehe von Friedrich Günther mit Sophie Luise, geborene Prinzessin von Sachsen-Weimar-Eisenach, blieb kinderlos. Die Nachfahren seiner Schwester Marie Antoinette führen den Namen Graf respektive Gräfin zu Solms-Wildenfels.

Weitere Daten

Orte mit über 2000 Einwohnern im Jahr 1910:

Ort Einwohner
1. Dez. 1910
Rudolstadt 12.937
Frankenhausen 6.566
Stadtilm 3.798
Blankenburg 3.450
Königsee 3.209
Schlotheim 3.104
Neuhaus am Rennweg 2.553
Oberweißbach 2.117
Meuselbach 2.049

Gesamtbevölkerung:

  • 1871: 75.523 Einwohner
  • 1900: 93.059 Einwohner
  • 1910: 100.702 Einwohner

Etwa 98,5 % bekannten sich zur evangelisch-lutherischen Kirche.

Das Staatsgebiet von Schwarzburg-Rudolstadt bestand aus den drei getrennten Teilgebieten Rudolstadt, Frankenhausen und Leutenberg. Dazu kamen noch eine größere Anzahl von Exklaven.

Oberherrschaft

Unterherrschaft

Die Ämter Kelbra und Heringen in Nordthüringen waren zwischen 1419 und 1815 im gemeinschaftlichen Besitz der Grafen von Schwarzburg (ab 1599 Schwarzburg-Rudolstadt) und Grafen zu Stolberg (ab 1706 Stolberg-Roßla) unter Lehnsoberherrschaft der albertinischen Wettiner (späteres Kurfürstentum Sachsen).

Verwaltungsgliederung mit Einwohnerzahlen 1871

OberherrschaftEinwohner 1871
Oberherrschaft59.013
LandratsamtEinwohner 1871
Königsee27.118
Rudolstadt31.895
UnterherrschaftEinwohner 1871
Unterherrschaft16.510
LandratsamtEinwohner 1871
Frankenhausen16.510

Währung und Postregal

Das Fürstentum trat 1838 dem Dresdner Münzvertrag bei. Zwei Taler im preußischen 14-Taler-Münzfuß entsprachen nun 312 süddeutschen Gulden im 2412-Gulden-Fuß, was als gemeinsame Vereinsmünze der „contrahierenden Staaten“ gelten sollte. Diese Vereinsmünze zu „2 Taler = 312 Gulden“ war in jedem Zollvereins-Land gesetzlich gültig – unabhängig davon, wer der jeweilige Emittent der Vereinsmünze war. Schwarzburg-Rudolstadt prägte eigene Münzen:

  • für die Oberherrschaft Rudolstadt im bayerischen Münzfuß (1 Gulden zu 60 Kreuzer zu 240 Pfennigen), Münzstätte in München 1841–1861,
  • für die Unterherrschaft Frankenhausen im preußischen Münzfuß (1 Speciestaler zu 32 Groschen zu 384 Pfennigen, sodann 1 Reichstaler zu 24 Groschen zu 288 Pfennigen, ab 1838 1 Taler zu 30 Silbergroschen zu 360 Pfennigen); Münzstätten bestanden in Saalfeld bis 1841, Berlin 1841–1889.

Erst mit der Einführung der Mark als Reichswährung zum 1. Januar 1876 nach dem Gesetz vom 4. Dezember 1871 wurde die Zersplitterung des Währungswesens aufgehoben. Die Thurn-und-Taxis-Post sicherte sich durch Verträge mit den Schwarzburger Fürstentümern das Postregal:

  • 8. Juni 1812 mit Schwarzburg-Sondershausen für die Oberherrschaft Arnstadt,
  • 23. August 1817 mit Schwarzburg-Rudolstadt für die Oberherrschaft Rudolstadt.

Die Unterherrschaften Sondershausen und Frankenhausen wurden von der preußischen Post verwaltet.

Schon äußerlich war die gemeinsame Verwaltung am Namen, an den Postwappen und an den Uniformen, die sich durch verschiedene Kragenfarben unterschieden, zu erkennen. So lautete der Name der Postanstalt: „Fürstlich Schwarzburg-Rudolst., Fürstlich Thurn und Taxissche Lehenspostexpedition“. Das Postwappen vereinte demzufolge beide Wappen, unten das Schwarzburger, darüber das fürstlich Thurn und Taxissche (siehe Abbildung). Von 1852 bis 1866 gab die Thurn-und-Taxis-Post eigene Briefmarken in zwei verschiedenen Währungen aus. Die Oberherrschaft gehörte zum Südlichen Bezirk mit Kreuzerwährung. Ab 1867 ging das Postregal an Preußen über, das jedoch – ebenso wie der Norddeutsche Bund – bis zur Einführung der Reichswährung 1876 Briefmarken in Groschen- und Kreuzerwährung ausgab.

Gerichtswesen

Die Gerichtsbarkeit oblag dem allen thüringischen Staaten gemeinsamen Oberlandesgericht in Jena. Es umfasste die vier sachsen-ernestinischen Staaten, das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt und die beiden reußischen Fürstentümer sowie die preußischen Kreise Schmalkalden, Schleusingen und Ziegenrück. Die zweite Instanz repräsentierte das Landgericht Rudolstadt, dem im Fürstentum sieben Amtsgerichte unterstellt waren. Das Landgericht fungierte auch für den Saalfelder Kreis von Sachsen-Meiningen und den preußischen Kreis Ziegenrück.

Militär

Als Mitglied des Deutschen Bundes stellte das Fürstentum ein Kontingent von 539 Mann Infanterie und gehörte zum 10. Bataillon der Reservedivision des Bundesheeres. Die Kontingente beider Fürstentümer bildeten zusammen ein Bataillon. In Rudolstadt sowie in Sondershausen bestanden je zwei Kompanien, von deren Stand jedoch regelmäßig nur ein Sechstel präsent waren. Erst um 1850 verdoppelte man die Truppenstärke, so dass nun jedes Fürstenhaus ein Bataillon stellte.

Das fürstliche Militär bildete nach der am 4. Februar 1867 mit Preußen geschlossenen Militärkonvention im Deutschen Kaiserreich gemeinsam mit den Kontingenten von Sachsen-Altenburg und den beiden Reuß das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, das zum 4. preußischen Armeekorps in Magdeburg gehörte und von dem ein Bataillon in Rudolstadt in Garnison lag.

Wappen

Das Wappen von Schwarzburg-Rudolstadt ist dem von Schwarzburg-Sondershausen gleich, lediglich das Regalienfeld unterschied sich in den beiden Fürstentümern. Blasonierung des großen Staatswappens: Schildhalter des Wappens ist links (heraldisch rechts) ein Wilder Mann, rechts (heraldisch links) ein weibliches Pendant. Der Hauptschild ist gespalten und ist von einem schmalen, blau-golden-schwarz schräggestückten Kreuz überdeckt, das bis zum Schildfuß reicht. (Das Kreuz rührt aus dem Titel eines „Viergrafen des Reiches“, den die Grafen von Schwarzburg seit 1356 führten und der von den deutschen Kaisern 1518, 1566, 1576, 1612 und 1638 erneuert oder bestätigt wurde.)

  • Linke Hälfte, Felder 1 und 4: In Gold ein schwarzer, gold bewehrter und rot gezungter Adler (Herrschaft Arnstadt).
  • Linke Hälfte, Felder 2 und 3: In Silber ein rotes Hirschgeweih mit drei seitlichen und drei oberen Enden (Herrschaft Sondershausen).
  • Rechte Hälfte, Felder 1 und 4: Rot-silbern geschacht (Grafschaft Hohnstein).
  • Rechte Hälfte, Felder 2 und 3: In Rot über vier goldenen Balken ein goldener, doppelschwänziger Löwen mit roter Zunge und ebensolcher Bewehrung (Grafschaft Lauterberg).
  • Schildfuß: Regalienschild in Silber wegen des Bergregals und der eigenen Silbergewinnung in der Herrschaft Leutenberg.
  • Herzschild der linken Schildhälfte: In Blau ein goldener, hersehender Löwe, golden gekrönt und rot gezungt und doppelschweifig. (Grafschaft Schwarzburg).
  • Herzschild der rechten Schildhälfte: In Silber ein schwarzer schreitender Hirsch (Klettenberg).
  • Mittlerer Herzschild: Der deutsche Reichsadler in Gold (zugleich kleines Staatswappen. Zum Andenken an die von Günther XIX. 1349 bekleidete deutsche Königswürde).

Regierende Grafen und Fürsten

Mit der Teilung der schwarzburgischen Ländereien 1599 bildet sich die Hauptlinie Schwarzburg-Rudolstadt.

Minister

Siehe auch

Literatur

  • Friedrich Apfelstedt: Das Haus Kevernburg-Schwarzburg von seinem Ursprunge bis auf unsere Zeit. Thüringer Chronik-Verlag H.E. Müllerott, Arnstadt 1996, ISBN 3-910132-29-4 (1890, Neuauflage).
  • Johann Christian August Junghans: Geschichte der schwarzburgischen Regenten. Hartmann, Leipzig 1821 (Google Books).
  • Ermentrude von Ranke: Das Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt zu Beginn des 18. Jahrhunderts. Der Landstreit gegen die fürstliche Willkür vor Reichskammergericht und Reichshofrat. Kaemmerer, Halle a. S. 1915 (Halle-Wittenberg, Univ., Diss., 1915).
  • Jens Henkel, Lutz Unbehaun (Red.): Die Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt. 1710–1918. Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt 1997, ISBN 3-910013-27-9 (3. Auflage (= Kleine kulturgeschichtliche Reihe. Band 1), ebenda 2001).
  • Jens Beger u. a. (Red.): Die Grafen von Schwarzburg-Rudolstadt. Albrecht VII. bis Albert Anton (= Kleine kulturgeschichtliche Reihe. Band 3). Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt 2000, ISBN 3-910013-40-6.
  • Hans Herz: Land- und Ausschußtage in Schwarzburg-Rudolstadt 1531–1736. Jena/Stuttgart/Lübeck/Ulm 1997, ISBN 3-437-35378-0.
  • Ulrich Hess: Geschichte der Staatsbehörden in Schwarzburg-Rudolstadt. Jena/Stuttgart 1994, ISBN 3-334-60503-5.
  • Heinrich Schöppl: Die Regenten des Fürstentums Schwarzburg-Rudolstadt. Rudolstadt 1915.
  • Lutz Unbehaun (Hrsg.): Das Schwarzburger Militär. Ein Überblick zu Truppengeschichte, Bewaffnung und Uniformierung in den Fürstentümern Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen 1700 bis 1914. Thüringer Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt 1994, ISBN 3-910013-13-9.
  • Karlheinz Blaschke, Uwe Ulrich Jäschke: Kursächsischer Ämteratlas. Leipzig 2009, ISBN 978-3-937386-14-0, S. 90 f. (Ämter Kelbra und Heringen)
  • Andreas Schulz: Das Kaiserreich wird abgewählt – Wahlen in den schwarzburgischen Fürstentümern 1867–1918 und Deutschlands beginnende Demokratisierung. Wien/Köln 2021.
Commons: Schwarzburg-Rudolstadt – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Stammbaum der Adelsfamilie Schwarzburg
  2. Friedrich Günther Prinz zu Schwarzburg
  3. Marie Antoinette Prinzessin zu Schwarzburg
  4. Fußnote: Volkszählung 1871
  5. Heinrich Ambros Eckert, Dietrich Monten: Das deutsche Bundesheer. Band II. Dortmund 1981, S. 16.
  6. 1 2 Meyers Konversationslexikon. Vierte Auflage, XIV. Band, Leipzig 1889, S. 691.
  7. Paul Arnold: Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentümer. In: Großer deutscher Münzkatalog von 1800 bis heute. 4. Auflage. München 1974, S. 338.
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