Jülich-Kleve-Berg war bis 1822 eine der zehn Provinzen des Königreichs Preußen. Sie wurde nach dem Wiener Kongress 1815 mit der „Verordnung wegen verbesserter Einrichtung der Provinzialbehörden“ vom 30. April 1815 gebildet. Die offizielle Arbeitsaufnahme der Provinz erfolgte am 22. April 1816.

Geschichte

Die Provinz umfasste nicht nur die schon vorher in preußischem Besitz befindlichen Gebiete, das Herzogtum Kleve, Teile des ehemaligen Herzogtums Geldern und das Fürstentum Moers, sondern auch die nach 1815 an Preußen gelangten rheinischen Territorien, das Herzogtum Berg und einen großen Teil des Herzogtums Jülich – kurioserweise aber ohne die namensgebende Stadt Jülich, die wie der ganze Kreis Jülich zum Regierungsbezirk Aachen der Provinz Großherzogtum Niederrhein gehörte –, das Kurfürstentum Köln und die Freie Reichsstadt Köln sowie kleinere Herrschaften. Sie war Nachfolgerin des napoleonischen Großherzogtums Berg. Nach Ende der Napoleonischen Kriege wurde zunächst provisorisch das Generalgouvernement Berg gebildet, aus dessen Teilen dann die Provinz Jülich-Kleve-Berg entstand. Bereits im Jülich-Klevischen Erbfolgestreit hatte Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg Anspruch auf die Gebiete – damals zusammengefasst in den Vereinigten Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg – erhoben. Später hatte Brandenburg-Preußen an dem Anspruch grundsätzlich festgehalten.

Der Oberpräsident der Provinz Jülich-Kleve-Berg (Provinzialregierung) hatte seinen Sitz in Köln, einziger Oberpräsident war Friedrich zu Solms-Laubach.

Die Provinz gliederte sich in die drei Regierungsbezirke Düsseldorf, Kleve und Köln, deren Verwaltungen ebenfalls zum 22. April 1816 ihre Tätigkeit aufnahmen.

Am 22. Juni 1822 wurde per Kabinettsordre die Provinz Jülich-Kleve-Berg mit der Provinz Großherzogtum Niederrhein zur preußischen Rheinprovinz mit Verwaltungssitz in Koblenz vereinigt.

Verwaltungsgliederung

Die Verwaltungsgliederung mit dem Stand im Jahr 1819:

Die beiden bis 1806 reichsunmittelbaren Herrschaften Gimborn und Homburg waren zunächst innerhalb des preußischen Staatsgebiets Standesherrschaften. Dem preußischen Landrat unterstanden nur die Hoheits-, Militär- und Steuerangelegenheiten, alle kommunalen Angelegenheiten einschließlich der Gerichtsbarkeit stand den Standesherren zu. Bezüglich der (preußischen) verwaltungsmäßigen Zuordnung gibt es unterschiedliche Angaben, auf die der Geograph Hassel bereits 1819 hinwies: beide Standesherrschaften waren nach seinen Quellen in die benachbarten Kreise eingegliedert, Gimborn in den Kreis Wipperfürth, Homburg in den Kreis Waldbröl. Der Geograph Christian Gottfried Daniel Stein hingegen führt beide Standesherrschaften als Kreis Gimborn und Kreis Homburg auf. Nachdem schon 1819 das Landratsamt nach Gummersbach verlegt und die beiden Kreise verwaltungsmäßig zusammengefasst wurden, erfolgte 1825 die formelle Zusammenlegung und Umbenennung in Kreis Gummersbach.

Literatur

  • Georg Mölich/Veit Veltzke/Bernd Walter: Rheinland, Westfalen und Preußen – eine Beziehungsgeschichte, Aschendorff-Verlag Münster, 2011, ISBN 978-3-402-12793-3

Einzelnachweise

  1. PrGS 1815 S. 85–98
  2. Rüdiger Schütz: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815–1945. Reihe A: Preußen, Band 7 Rheinland. Johann-Gottfried-Herder-Institut, Marburg (Lahn) 1978, ISBN 3-87969-122-3, S. 11–12.
  3. Georg Hassel: Vollständige und neueste Erdbeschreibung der Preußischen Monarchie... Geographisches Institut, Weimar 1819, S. 451 ff. (Google Books).
  4. Christian Gottfried Daniel Stein: Handbuch der Geographie und Statistik nach den neuesten Ansichten für die gebildeten Stände... Band 2, J. C. Hinrichs, Leipzig 1819, S. 195 (Google Books).
  5. Landesarchivs Nordrhein-Westfalen (Memento des Originals vom 16. Juni 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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