Polen-Litauen Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego Königliche Republik der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen 1569–1795 | |||||
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Wahlspruch | Si Deus nobiscum, quis contra nos | ||||
Verfassung | Articuli Henriciani 1573–1791/1792–1795 Pacta conventa 1573–1791/1792–1795 Verfassung vom 3. Mai 1791 1791–1792 | ||||
Kanzleisprachen und Landessprachen | Polnisch (1569–1795) Ruthenische Sprache (1569–1697) Latein Landessprachen: Polnisch Masurisch Litauisch Schemaitisch Lettisch Kaschubisch Deutsch Russisch Hebräisch Jiddisch Armeno-Kiptschakisch ukrainische, altbelarussische und russinische Sprachen | ||||
Hauptstadt | Krakau und Vilnius Warschau (ab 1596) | ||||
Staatsform | Aristokratische Republik auf Basis eines feudalen Föderalstaats (1569–1791/1792–1795) Aristokratisch-Bürgerliche Republik auf Basis eines Einheitsstaats (1791–1792) | ||||
Regierungssystem | Parlamentarische Monarchie mit einem Erbmonarchen an der Staatsspitze auf Grundlage einer aristokratisch-parlamentarischen Repräsentativen Demokratie (1569–1572) Parlamentarische Monarchie mit einem Wahlmonarchen an der Staatsspitze auf Grundlage einer aristokratisch-parlamentarischen Repräsentativen Demokratie (1573–1791/1792–1795) Konstitutionell-parlamentarische Monarchie auf Grundlage einer aristokratisch-bürgerlich-parlamentarischen Repräsentativen Demokratie (1791–1792) | ||||
Staatsoberhaupt | Polnischer König und Litauischer Großfürst | ||||
Regierungschef | Vorsitzender des Senats | ||||
Fläche | 729.900 km² (1772) | ||||
Einwohner | 12.000.000 (1772) | ||||
Währung | Złoty | ||||
Gründung | 12. August 1569 (Lubliner Union) | ||||
Auflösung | 24. Oktober 1795 (Dritte Polnische Teilung) | ||||
Nationalhymne | Gaude Mater Polonia | ||||
Polen-Litauen um 1618 mit den heutigen Staatsgrenzen
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Polen-Litauen (auch Rzeczpospolita oder Königliche Republik sowie lateinisch Respublica Poloniae genannt) war ein von 1569 bis 1795 bestehender Staat in Mittel- und Osteuropa. Der föderale und feudale Ständestaat besaß Elemente einer Republik auf Basis einer parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie und einen mehrheitlich von der Aristokratie in der Freien Wahl gewählten Herrscher an der Staatsspitze.
Da nach dem Aussterben der Jagiellonen-Dynastie eine Wahlmonarchie eingeführt worden war und das Ständeparlament, der Sejm, der im Wesentlichen die Interessen der Aristokratie vertrat, umfangreiche Kompetenzen erhalten hatte, wird oft auch von einer Adelsrepublik sowie, auf die polnischen Staaten nach 1918 bezugnehmend, der Ersten Polnischen Republik gesprochen.
Die beiden namensgebenden Länder, das Königreich Polen (polnisch meist einfach Korona bzw. die Krone genannt) und das Großfürstentum Litauen, wurden bereits 1386 in einer Personalunion zusammengeführt. Das Gebiet umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1618 den größten Teil des Staatsgebietes des heutigen Polen, das heutige Litauen, Lettland und Belarus, große Teile der heutigen Ukraine sowie kleinere Teile des heutigen Russland, Estland, Rumänien und Moldawiens.
Polen-Litauen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten. Katholische, protestantische, orthodoxe und armenische Christen sowie Juden und Muslime lebten hier mit- und nebeneinander und genossen trotz der Dominanz des katholischen Klerus eine politisch gestützte Religionsfreiheit.
Mit der Realunion von 1569 verschmolzen das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen sowie das Königliche Preußen und das Herzogtum Livland zu einem gemeinsamen Staatskörper. Auch die ländlichen Gebiete des Königlichen Preußen wurden von polnischen Starosten verwaltet, jedoch erhielten die Stadtrepubliken Danzig, Thorn und Elbing, aber auch das Fürstbistum Ermland ein großes Maß an weitgehender Autonomie. Andere Gebiete, wie das Herzogtum Preußen, das Herzogtum Kurland und Semgallen und zeitweilig auch die Donaufürstentümer der Moldau und der Walachei unterstanden Polen-Litauen nur als Lehen. Polen-Litauen verfügte außerdem bis 1772 über die Zipser Städte, die 1421 vom Königreich Ungarn an das Königreich Polen verpfändet worden waren.
Name
Die offizielle polnische Eigenbezeichnung des Staates war Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego (deutsch wörtlich Gemeinwesen der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen), amtlich abgekürzt Rzeczpospolita.
Weil auf Polnisch auch die polnischen Republiken seit der Wiederherstellung der polnischen Souveränität 1918 als Rzeczpospolita bezeichnet werden, lässt sich der Name des Gemeinwesens deutsch auch mit Republik der Polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen wiedergeben, aufgrund der etymologischen Herkunft von polnisch rzeczpospolita aus lateinisch rēs pūblica. Die Verfassung Polen-Litauens wird als aristokratisch-republikanisch charakterisiert, weil der gesamte Adel, die sogenannte Szlachta, Mitte des 16. Jahrhunderts etwa 25.000 Geschlechter mit etwa 500.000 Angehörigen, etwa 7 % der Landesbevölkerung (manchmal noch durch das ethnische Konstrukt einer vorgeblichen sarmatischen Herkunft abgeschirmt) als „Staatsnation“ das Heeresaufgebot stellte, das Gerichtswesen bestimmte, den König wählte und seine Politik durch das Liberum Veto im Sejm auch korrigieren konnte. Im Laufe des 17. Jahrhunderts wandelte sie sich zu einer faktischen Dominanz, einer Oligarchie des Hochadels, der sogenannten Magnaten, die es sich leisten konnten, dauerhaft in eigenen Palais in der Hauptstadt Warschau zu residieren.
In historischen Quellen lateinischer Sprache findet sich als Name Respublica sive Status Regni Poloniae, Lituaniae, Prussiae, Livoniae… (deutsch Republik oder Staat des Königreiches…, 1627) und Reges et Respublica Poloniae (deutsch Könige und Republik Polens, 1677), aber auch Regnum Poloniae Magnusque Ducatus Lithuaniae (deutsch Königreich Polen und Großfürstentum Litauen, 1729).
Im Warschauer Vertrag von 1773 zwischen Polen-Litauen und dem Königreich Preußen steht auf Französisch: Traité entre Sa Majesté le Roi de Prusse et Sa Majesté le Roi et la Republique de Pologne, conclu à Varsovie le 18. Sept. 1773, also verkürzt Republique de Pologne. Im Teilungstraktat zur Zweiten Teilung Polen-Litauens von 1793 steht, ebenfalls auf Französisch: S(erenissime). République de Pologne.
Im Englischen wird Rzeczpospolita oft mit dem Begriff Commonwealth übersetzt.
Möglicherweise erst im Nachhinein geprägte kürzere Bezeichnungen sind Republik beider Nationen oder Völker (polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów, litauisch Abiejų Tautų Respublika und ruthenisch Рѣчъ посполитая ѡбоига народовъ) und Republik Polen-Litauen.
Geschichte
Realunion von Lublin
Durch die Lubliner Union vom 12. August 1569 wurde die in der Union von Krewo 1385 entstandene Personalunion mangels Thronfolger von Polen und Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der neue Staat wurde „Gemeinwesen beider Nationen“ genannt. Es war eine Wahlmonarchie mit gemeinsamer Währung, gemeinsamem Parlament (dem Sejm) und Monarchen. Beteiligt an der Wahl war die Aristokratie, die zeitweilig ungefähr 10 % der Bevölkerung ausmachte (deutlich mehr als in den meisten übrigen europäischen Staaten), sowie das Bürgertum der autonomen Stadtrepubliken. Der niedere polnische Adel wurde Szlachta genannt, der hohe die Magnaten. Aufgrund seiner aristokratischen Elemente (Wahlkönigtum mit starker Stellung des Adelsparlaments Sejm) wird dieser Staat auch als Adelsrepublik bezeichnet. Er existierte bis 1795. Der Sejm hatte schon vor der Reform von 1791 deutlich größere Befugnisse, beispielsweise in Sachen Außenpolitik, Jurisprudenz, Legislative, Armee oder auch Adelsprädikaten, als zu der Zeit das britische Parlament.
Jeder der beiden Reichsteile hatte jedoch ein eigenes Heer, mit jeweils einem Großhetman und einem Feldhetman an der Spitze. Auf dem Wahlsejm von 1697 wurde die Gleichstellung (coaequatio jurium) des litauischen mit dem polnischen Adel beschlossen. Dadurch wurden die Vorrechte des Großhetmans von Litauen beschnitten, der zuvor die großfürstliche Reichshälfte dominiert hatte. Zugleich wurde die ruthenische (altbelarussische) Kanzleisprache im Großfürstentum Litauen durch das Polnische ersetzt.
Gewählte Könige
Die Könige nach Knüpfung der polnisch-litauischen Personalunion bis zur Union von Lublin waren außer Jogaila alle in Polen geboren und bis auf Sigismund den Alten sogar alle in der Königsstadt Krakau.
Bei der ersten Möglichkeit, frei einen König zu wählen, entschied sich der Sejm im Mai 1573 für einen Ausländer, den Kapetinger Heinrich von Valois aus Frankreich. Nur ein Jahr danach verließ dieser jedoch heimlich Polen, um nach dem nahenden Tod seines schwerkranken älteren Bruders Karl IX. König von Frankreich zu werden. Daraufhin wurde die mit 52 Jahren noch unverheiratete Anna Jagiellonica, Tochter des vorletzten Jagiellonen Sigismunds I. des Alten, zum König (nicht Königin) gewählt und ein männlicher Königskandidat mit der Bedingung gesucht, sie zu ehelichen. Der Siebenbürger Ungar Stephan Báthory hatte für den Sejm den Vorteil, keiner der großen europäischen Dynastien verbunden zu sein. Zehn Jahre jünger als seine Frau Anna, starb er jedoch zehn Jahre vor ihr. Anna unterstützte daraufhin erfolgreich die Wahl ihres schwedischen Neffen Sigismund III. Wasa zum König und Großfürsten im Jahre 1587. Nach dessen Tod wählte der Sejm nacheinander zwei seiner in Krakau geborenen Söhne zum Staatsoberhaupt.
Die nächsten beiden Könige entstammten einheimischen Adelsgeschlechtern, wenn auch aus Orten, die heute nicht mehr zu Polen gehören, 1669 Michael Korybut Wiśniowiecki und 1674 Johann III. Sobieski, der entscheidend in die Geschichte Europas eingriff, als die polnische Armee mit seinen Verbündeten 1683 das osmanische Heer vor Wien schlug.
Mit dem sächsischen Kurfürsten Friedrich August I. von Sachsen wurde 1697 wieder ein Ausländer gewählt, der als August II. polnischer König wurde. Allerdings war das Kurfürstentum Sachsen schwächer als Polens fünf potente Nachbarn, Schweden, Russland, die Osmanen, das Habsburgerreich und das Königreich Preußen. Trotzdem wurde die polnische Politik nun stark von den Nachbarn und Frankreich beeinflusst, was in häufig wechselnden Königen zum Ausdruck kam: 1704 wurde August II. durch Stanislaus I. Leszczyński ersetzt, 1709 konnte August II. noch einmal die Macht erringen. Nach seinem Tod 1733 wurde von der einen Partei wieder Stanislaus I. zum polnischen König gewählt. Die andere Partei wählte August III., den Sohn August II., was zum Polnischen Erbfolgekrieg führte. Nach dem Tod August III. wurde 1764 mit Stanislaus II. August Poniatowski ein einheimischer Adeliger mit guten Beziehungen zum russischen Zarenhof zum, wie sich herausstellen sollte, letzten König und Großfürsten der polnisch-litauischen Republik gewählt.
Blütezeit
Im frühen 17. Jahrhundert hielt sich Polen-Litauen aus dem Dreißigjährigen Krieg heraus und expandierte nach Osten, wobei im Polnisch-Russischen Krieg 1609–1618 der Kreml in Moskau (1610) und die Küste am Schwarzen Meer besetzt wurde. In der Zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schränkten dann die Folgen des Zweiten Nordischen Krieges, innere Querelen sowie die erstarkenden Nachbarn Russland und Brandenburg-Preußen die Macht von Polen-Litauen zunehmend ein. Der Versuch, den Staat als dreieinige Adelsrepublik Polen-Litauen-Ruthenien zu reformieren, scheiterte 1658 am polnischen Widerstand. Im Vertrag von Andrussowo 1667 verlor die Republik Smolensk und Kiew an Russland. Seit 1697 fand sich die Adelsrepublik als Teil der Personalunion Sachsen-Polen wieder, die mit Unterbrechungen bis 1763 währte. Im Jahre 1772 umfasste Polen-Litauen 729.900 km² und hatte rund 12 Millionen Einwohner.
Teilungen
Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Rzeczpospolita durch das Liberum Veto zunehmend handlungs- und reformunfähig, was den Nachbarn die Erste Teilung Polens ermöglichte. Als Konsequenz daraus und unter dem Eindruck der Unabhängigkeit der USA und der Französischen Revolution entstand die liberale Verfassung vom 3. Mai 1791. Sie hob die Föderation zwischen Polen und Litauen auf mit dem Ziel einer vollständigen staatlichen Vereinheitlichung. Die verbliebenen Teile der aristokratisch-bürgerlichen Republik, nach der Ersten Teilung Polens 1772, wurden in einem Einheitsstaat zu Rzeczpospolita Polen vereint. Die absolutistisch regierten Nachbarmonarchien nahmen 1793 die Zweite Teilung Polens vor, und weitere zwei Jahre später die dritte und vollständige Aufteilung – nicht zuletzt wegen Ähnlichkeiten der reformierten polnisch-litauischen Verfassung mit derjenigen des revolutionären Frankreich. Polen-Litauen verschwand, wie schon manche andere einst souveräne Staaten, bis 1918 von den politischen Landkarten Europas. Das Gebiet Polen-Litauens wurde zwischen dem Königreich Preußen, der Habsburgermonarchie und dem Russischen Kaiserreich aufgeteilt.
Administrative Einteilung
Abgesehen von den königlichen Freistädten (Danzig, Thorn, Elbing und Riga) war Polen-Litauen in Woiwodschaften eingeteilt. Die Einteilung des Gebietes der Polnischen Krone in die Großprovinzen Großpolen und Kleinpolen hatte rein traditionelle Bedeutung. Einige Herrschaften waren einer Woiwodschaft rechtlich gleichgestellt, z. B. das Fürstbistum Ermland und das Herzogtum Samogitien.
Religion und Bevölkerung
Die konfessionelle Vielfalt war einzigartig in Europa. Das Spektrum der in Polen-Litauen vertretenen Religionen reichte vom Judentum (im Zeitraum 1500–1578 stieg die Anzahl der Juden von anfangs nur etwa 18.000 auf rund 100.000) über den Protestantismus, Katholizismus und die Orthodoxie bis zum Islam; in Litauen hielten sich auch noch Reste der vorchristlichen litauischen Mythologie.
Die Bevölkerung bestand neben den Polen und Litauern aus Deutschen, Letten, Esten, Ukrainern, Belarussen, Russen und Tataren. Das natürliche Bevölkerungswachstum erreichte im 16. Jahrhundert acht bis neun Prozent. Verursacht wurde dies durch die Entwicklung der Landwirtschaft und verbesserte Lebensbedingungen im 16. Jahrhundert, die zu einem Rückgang der Sterblichkeit führten. Auch die hygienischen Bedingungen und die medizinische Versorgung der Bevölkerung wurden verbessert.
Wirtschaft
Grundlage des Reichtums des Landes war die Landwirtschaft mit dem Export von Getreide, Vieh und Forsterzeugnissen. Sieben bis zehn Prozent der gesamten Getreideproduktion Polens von etwa 1,5 Millionen Tonnen wurden exportiert, wobei die Niederlande mit 80 Prozent der Hauptabnehmer war. Der Getreidehandel sorgte dafür, dass die Außenhandelsbilanz der Republik zumeist positiv war. Darüber hinaus exportierte Polen Pottasche, Wolle, Textilien sowie Pelze und Ledererzeugnisse. Hieraus resultierte eine hohe Anfälligkeit bei Konjunkturschwankungen auf den europäischen Märkten. Zu den eingeführten Waren zählten neben Tuch, Eisen und Stahl vor allem Metallerzeugnisse wie Sensen, Sicheln und Waffen. Im 16. Jahrhundert entstanden die ersten Manufakturen, die bis zu 40 Arbeiter beschäftigten.
Rezeption
Polen-Litauen, aus polnischer Sicht als Erste Polnische Republik betrachtet, wurde in der Zwischenkriegszeit zur populärsten Epoche der Geschichtsbetrachtung in der polnischen Gesellschaft. Der Sarmatismus, die Idealvorstellung einer freien, demokratischen Adelsgesellschaft wurde vor allem im 19. Jahrhundert zum romantisierten Vorbild und konstituierenden Mythos des polnischen Nationalbewusstseins. Die Adelsrepublik des 16. Jahrhunderts wurde zum freiheitlichen Vorbild stilisiert, obwohl die gesamte erwachsene Bevölkerung gar nicht daran partizipieren konnte. Die politische Willensbildung konnte (theoretisch) dennoch bis zu 12 % der Bevölkerung umfassen (den gesamten Adelsstand), was sehr viel in einer Zeit und im Vergleich zu Ländern wie Frankreich, Preußen, Russland oder Österreich im Zeitalter des Absolutismus vom 17. Jahrhundert zum 18. Jahrhundert war, wo diese meist nur von einer Person ausging. Wichtig an der Legende, die sich in der Bevölkerung von dieser Zeit gebildet hat, ist die Tatsache, dass Polen in dieser Zeit wirklich unabhängig war. Die Ideale der Freiheit, die der Adel verkündete, passten aber schlecht zur Aufrechterhaltung der Leibeigenschaft. Für Thomas Carlyle etwa war die Adelsrepublik in seiner grausamen Ausdrucksweise nur „ein anmutig phosphoreszierender Moderhaufen“ und die Adeligen darauf „wimmelnde Parasiten“. Seiner Meinung nach waren die Teilungen Polens gerecht „da sie Platz für die überlegenen Imperien der Romanow zum Russischen Reich, der Habsburger zu Österreich-Ungarn und der Hohenzollern zum Königreich Preußen geschafft haben“.
Literatur
- Almut Bues: Die habsburgische Kandidatur für den polnischen Thron während des Ersten Interregnums in Polen 1572/73. Verband der wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs, Wien 1984, ISBN 3-85369-559-0.
- Gotthold Rhode: Geschichte Polens. Ein Überblick. 3., verbesserte Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1980, ISBN 3-534-00763-8, S. 215–327.
- Maria Rhode: Ein Königreich ohne König. Der kleinpolnische Adel in sieben Interregna. (= Quellen und Studien, Bd. 5). Harrassowitz, Wiesbaden 1997, ISBN 3-447-03912-4 (Volltext)
- Daniel Stone: The Polish-Lithuanian State, 1386–1795 (= A History of East Central Europe, Bd. 4). University of Washington Press, Seattle 2001, ISBN 0-295-98093-1.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Lateinisch „Wenn Gott mit uns, wer dann gegen uns?“; seit dem 18. Jahrhundert Pro Fide, Lege et Rege („Für den Glauben, das Recht und den König“).
- ↑ Amtssprache im Königreich Polen, ab 1697 auch im Großfürstentum Litauen
- ↑ Kanzleisprache im Großfürstentum Litauen
- ↑ Janusz Sykała: Od Polan mieszkających w lasach - historia Polski - aż do króla Stasia, Gdansk, 2010
- ↑ Georg Ziaja: Lexikon des polnischen Adels im Goldenen Zeitalter 1500–1600, S. 9
- ↑ Janusz Sykała: Od Polan mieszkających w lasach - historia Polski - aż do króla Stasia, Gdansk, 2010
- ↑ Georg Ziaja: Lexikon des polnischen Adels im Goldenen Zeitalter 1500–1600, S. 9
- ↑ https://www.polskieradio24.pl/39/156/Artykul/1444613,Artykuly-henrykowskie-szlachecka-prekonstytucja
- ↑ https://www.britannica.com/place/Poland/The-First-Partition
- 1 2 3 Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795. In: Theodor Schieder, Fritz Wagner (Hrsg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Band 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Stuttgart 1968, S. 690–752, hier S. 746ff.
- ↑ Auch monarchia mixta, Lateinisch für „gemischte Monarchie“; Jürgen Heyde: Geschichte Polens, 4. Auflage. C.H. Beck, München 2017, S. 28 f.
- ↑ Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft (1526–1619). Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-56046-8, S. 270, Fußnote 357.
- ↑ lat.: rēs pūblica bedeutet „öffentliche Sache“; poln.: rzecz pospolita bedeutet „gemeinsame Sache“, pospolity=„gemeinsam“/„gemein“ in dessen Bedeutung „allgemein“ (nicht „gewöhnlich“, oder gar „niederträchtig“), was auch der Bedeutung des lateinischen Ursprungsausdrucks entspricht.
- ↑ Stefan Daute, Adrian Fiedler: Slavische nationale Minderheiten im Ostseeraum: Beiträge zu einer Exkursion.... S. 47, Universitätsverlag Potsdam, 2008 - Zitat auf Polnisch: Rzeczpospolita Korony Polskiej [Królestwa Polskiego] i Wielkiego Księstwa Litewskiego, auf Deutsch: Republik der Polnischen Krone [des Königreichs Polen] und Großfürstentums Litauen.
- ↑ Förster Friedrich Christoph: Die Höfe und Cabinette Europa's im achtzehnten Jahrhundert. 1839, S. 137.
- ↑ Wojciech J. Burszta, Jacek Serwański: Migracja, Europa, Polska. 2003, S. 175.
- ↑ Peter Paul Bajer: Scots in the Polish-Lithuanian Commonwealth 16th–18th century: the formation and disappearance of an ethnic group. Leiden 2012, S. 309.
- ↑ Jürgen Heyde: Geschichte Polens. 4. durchgesehene Auflage, München 2017, S. 28–29, 31–32, 37–39.
- ↑ Abbildung. In: unesco.org. Abgerufen am 30. Dezember 2014.
- ↑ So im Erneuerungsvertrag von Warschau betr. Wehlau, Bromberg vom 17. Mai 1677, dort die Formulierung Reges et Remp[u]b[licam]. Poloniae, siehe dessen Edition im Editionsprojekt „Europäische Friedensverträge der Vormoderne online“ des Leibniz-Institutes für Europäische Geschichte, abgerufen am 25. Oktober 2022.
- ↑ Regni Poloniae Magnique Ducatus Lithuaniae Nova et exacta tabula ad memtem Starovolcy descripta. In: raremaps.com. Abgerufen am 30. Dezember 2014.
- ↑ Friedrich Wilhelm Ghillany: Diplomatisches Handbuch. C.H. Beck, München 1855, S. 224. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
- ↑ Digitalisat
- ↑ Polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów. Im Deutschen auch als Republik der Beiden Völker oder Republik Zweier Völker bezeichnet, wobei sich das Prädikat „Völker“ viel mehr auf die Summe seiner Hauptglieder bezieht, namentlich das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen, und weniger auf Völker im Sinne von „Nationen“.
- ↑ Norman Davies: Im Herzen Europas: Geschichte Polens. C.H. Beck Verlag, München 2002.
- ↑ Henads Sahanowitsch: Weißrußland und die Agonie der Adelsrepublik (1648–1795). In: Dietrich Beyrau, Rainer Lindner: Handbuch der Geschichte Weißrußlands. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, S. 106–118, hier S. 111.
- 1 2 Rusanna Gaber: Politische Gemeinschaft in Deutschland und Polen. Zum Einfluss der Geschichte auf die politische Kultur. Politische Kultur in den neuen Demokratie Europa. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15565-4, S. 131.
- ↑ Stephanie Zloch: Polnischer Nationalismus. Politik und Gesellschaft zwischen den beiden Weltkriegen. Böhlau, Wien/Köln 2010, ISBN 978-3-412-20543-0, S. 100.
- ↑ Jürgen Hartmann: Politik und Gesellschaft in Osteuropa. Eine Einführung. Campus, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-593-32555-1, S. 242.
- ↑ Norman Davies: Im Herzen Europas. Geschichte Polens. S. 299
- ↑ Zitiert von Norman Davies: Im Herzen Europas. Geschichte Polens, S. 299.
- ↑ Krystyna Kaplan: Londyn po polsku. Świat Książki, Warszawa 2006, ISBN 978-83-247-0283-1, S. 155–156.