Als Münzbesuchsprägungen werden Gedenkmünzen bezeichnet, die anlässlich des Besuchs von Regenten oder deren Familienangehörigen in ihrer Gegenwart in der Münzstätte geprägt werden.

Die verwendeten Schrötlinge mussten im Metallgehalt den geltenden Münzgesetzen entsprechen, damit die Münzen im Umlauf als Geldmünzen akzeptiert werden konnten. Die Prägung der Bildseite erfolgte grundsätzlich mit Stempel der aktuellen Umlaufmünzen. Für die Rückseite (bei den Umlaufmünzen die Wappenseite) wurde jeweils ein gesonderter Stempel mit der Gedenkinschrift vorbereitet.

Deutsche Münzbesuchsprägungen begannen erst im 19. Jahrhundert mit dem zunehmenden Interesse der Regenten für die wirtschaftliche Entwicklung ihrer Länder und für den technischen Fortschritt. Allerdings beschränkten sich die Münzbesuchsprägungen auf folgende Länder:

Geprägt wurden nach dem Nominal Münzbesuchstaler mit verschiedenem Münzfuß, ein Münzbesuchspfennig (Hannover) und Münzbesuchsmünzen auf 2-Mark-Schrötling der Reichswährung (Sachsen).

Münzbesuchsprägungen im Königreich Sachsen

Die ersten Münzbesuchstaler des seit 1806 bestehenden Königreichs Sachsen wurden anlässlich des Besuchs der Münzstätte Dresden 1839 durch die sächsischen Prinzen Albert (1828–1902), Ernst (1831–1847), Georg (1832–1904) und der Prinzessin Elisabeth (1830–1912) geprägt. In den Münzakten sind diese Exemplare nicht aufgeführt. Vermutlich wurden Taler-Schrötlinge des für Sachsen neuen 14-Taler-Münzfußes verwendet, deren Herstellung 1839 begann. Nur die bekannten vier Exemplare ohne Randschrift sind in der Medaillenprägung verzeichnet. Anscheinend sind es die den Besuchern geschenkten Stücke.

Münzbesuchstaler im Wert von 1 Taler K. Sächsisch Courant
Königreich Sachsen / König Friedrich August II. (6. Juni 1836 bis 9. August 1854)
Avers:Kopfbild des Königs nach rechts; unter dem Halsabschnitt Münzmeisterzeichen G;

Titelumschrift von links beginnend: FRIEDRICH AUGUST V(on). G(ottes). G(naden). KOENIG V(on). SACHSEN

Revers:Inschrift in 10 Zeilen:

DEM PRINZEN / ALBERT ERNST / GEORG / UND DER PRINZESSIN / ELISABETH V(on). SACHS(en). / BEI IHREM BESUCHE / IN DER MÜNZE / ZU DRESDEN / IM JAHRE / 1839

Rand:beidseitig glatter Randstab mit Perlkreis, Randschrift: * ~ ♔ ~ * GOTT * SEGNE * SACHSEN
Münzstätte:Dresden, Münzmeister Johann Georg Grohmann (1833-1844)
Münzfuß:Kurantmünze im 14-Taler-Münzfuß, 14 Stück aus der feinen Mark zu 233,855 g Silber
Werkstoff:Silber 12 Lot = Ag 750 mit zulässiger Abweichung von 1,0 Grän (etwa 3,5 ‰) und Kupfer Cu 250
Münzgesetz:Prägung vor Inkrafttreten der neuen Münzverfassung am 1. Januar 1841 nach den Vorgaben des Münzvertrages der deutschen Zollvereins-Staaten und der Besonderen Übereinkunft der sich zum 14-Taler-Münzfuß bekennenden Staaten vom 30. Juli 1838 und der Verordnung wegen Ausprägung von Zwei- und Einthalerstücken im 14-Thalerfuße vom 11. Januar 1839
HerstellungPrägejahrAuflageFeingewichtRauhgewichtØ max.Dicke
Polierte Platte1839unbekanntSoll:16,704 g22,272 ±0,11 g34,00 mm-
äußerst seltenIst:-22,265 g34,47 mm2,63 mm
Alle Daten von abgebildeten Münzen und AKS Land „Sachsen, Königreich“ Nr. 113

Der zweite Münzbesuchstaler des Königreichs Sachsen wurde unter Anwesenheit des Königs und seiner Begleiter geprägt. Diese Tradition wurde von allen folgenden Regenten des Königreichs fortgesetzt. Die Vorderseite stammt vom alten Talerstempel des Jahrgangs 1854 mit dem noch jünger aussehenden Kopfbild des Königs. Bei den Umlaufmünzen ab 1855 wurde ein neues, älter aussehende Bild des Königs verwendet. Die Gedenkmünze wurde mit der in § 4 der Münzverfassung vorgeschriebenen Kennzeichnung des Münzfußes versehen. Damit konnte sie im Geldverkehr als Kuranttaler verwendet werden.

Münzbesuchstaler im Wert von 1 Taler K. Sächsisch Courant
Königreich Sachsen / König Johann von Sachsen (10. August 1854 bis 29. Oktober 1873)
Avers:Kopfbild des Königs nach rechts; unter dem Halsabschnitt Münzmeisterzeichen F;

Titelumschrift von links beginnend: JOHANN V(on). G(ottes). G(naden). KOENIG V(on). SACHSEN

Revers:Innerhalb eines Kreises Inschrift durch eine Leiste getrennt, oben in 3 Zeilen:

GEPRAEGT / IN GEGENWART / S(einer). M(ajestät). DES KOENIGS unten in 3 Zeilen mit kleinerer Buchstabengröße DRESDEN / D(en) 24. APRIL / 1855 Umschrift getrennt, oben durch eine Krone und unten durch drei Arabesken: EIN THALER / XIV EINE F(eine). M(ark).

Rand:beidseitig glatter Randstab mit Perlkreis, Randschrift: * ~ ♔ ~ * GOTT * SEGNE * SACHSEN
Münzstätte:Dresden, Münzmeister Gustav Theodor Fischer (1845–1860)
Münzfuß:Kurantmünze im 14-Taler-Münzfuß, 14 Stück aus der feinen Mark zu 233,855 g Silber
Werkstoff:Silber 12 Lot = Ag 750 mit zulässiger Abweichung von 1,0 Grän (etwa 3,5 ‰) und Kupfer Cu 250
Münzgesetz:Prägung gemäß Münzverfassung im Königreiche Sachsen vom 20. Juli 1840, in Kraft ab 1. Januar 1841 und in Übereinstimmung mit dem Münzvertrag der deutschen Zollvereins-Staaten und der Besonderen Übereinkunft der sich zum 14-Taler-Münzfuß bekennenden Staaten vom 30. Juli 1838 und der Verordnung wegen Ausprägung von Zwei- und Einthalerstücken im 14-Thalerfuße vom 11. Januar 1839
HerstellungPrägejahrAuflageFeingewichtRauhgewichtØ max.Dicke
vom Erstabschlag18555.250 StückSoll:16,704 g22,272 ±0,11 g34,00 mm-
äußerst seltenIst:-22,290 g34,28 mm2,87 mm
Alle Daten von abgebildeten Münzen und AKS Land „Sachsen, Königreich“ Nr. 156

Das Raugewicht pro Stück ergibt sich aus §§ 6 und 12 der Münzverfassung. Danach sollen 21 Stück 1-Taler-Stücke genau 2 Mark wiegen (1 Mark = 233,855 g). Das zulässige Remedium regelt § 8 der Münzverfassung in Übereinstimmung mit dem Dresdner Münzvertrag. Die geringen Abweichungen sollten für eine sichere Wertbeständigkeit der Münzen garantieren. Der anzuwendende Durchmesser ist in § 5 der Münzverfassung vorgeschrieben.

Auch im Deutschen Kaiserreich wurden die Münzstättenbesuche der sächsischen Könige fortgesetzt. Die Münzstätte befand sich ab 1887 in Muldenhütten bei Freiberg. Infolge der Einführung der neuen Reichswährung wurde aber ab 1. Januar 1874 die Prägung von Silbermünzen als Gedenkmünzen nach Artikel 11 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 untersagt. Trotzdem wurde an den Münzbesuchsprägungen unter Verwendung von 2-Markschrötlinge festgehalten. Ihre Ausgabe musste als Medaille erfolgen. Damit fehlte ihnen offiziell der Zahlungsmittelcharakter. Die Öffentlichkeit akzeptierte sie jedoch als Geldmünze. Das mag auch daran gelegen haben, dass für die Bildseite die Stempel der 2-Mark-Umlaufmünzen verwendet wurden und der Rand ebenfalls wie die Umlaufmünze geriffelt war.

Erst mit der Änderung des Münzgesetzes am 1. Juni 1900 wurde der Bundesrat ermächtigt, Fünfmarkstücke und Zweimarkstücke als Denkmünzen in anderer Prägung herstellen zu lassen.

Medaille im Wert von 2 Mark Reichswährung
Königreich Sachsen / König Albert (30. Oktober 1873 bis 19. Juni 1902)
Avers:Kopfbild des Königs nach rechts; unter dem Halsabschnitt Münzstättenzeichen E; Titelumschrift von links beginnend: ALBERT KOENIG VON SACHSEN
Revers:Inschrift oben in drei Zeilen und unten in 4 Zeilen durch kleinen Stern mit beidseitigen Querstrichen getrennt: GEPRÄGT / IN GEGENWART / S(einer). M(ajestät). DES KÖNIGS --*-- MÜNZSTÄTTE / MULDNER HÜTTE / D(en). 16.JULI / 1892
Rand:beidseitig glatter Randstab mit Perlkreis, Rand mit 140 Kerben gerade geriffelt, ohne Randschrift
Münzstätte:Muldenhütten, Münzgraveur Max Barduleck (1871-1911)
Münzfuß:wie Reichsmünze im 100-Mark-Münzfuß, 50 Stück aus dem Pfund = 500 g feines Silbers
Werkstoff:Silber Ag 900 mit zulässige Abweichung von Ag 2,7 und Kupfer Cu 100
Münzgesetz:Prägung auf 2-Mark-Schrötling, der nach den Vorgaben von Artikel 3 § 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 hergestellt wurde.
HerstellungPrägejahrAuflageFeingewichtRauhgewichtØ max.Dicke
Polierte Platte1892unbekanntSoll:10,00 g11,11 ±0,11 g28,00 mm-
Gesamt18921.004 StückIst:-11,14 g28,13 mm2,04 mm
Alle Daten von abgebildeten Münzen und AKS Land „Sachsen, Königreich“ Nr. 172

Bei der folgenden Münzbesuchsprägung 1903 sind alle Stücke auf der Rückseite durch einen Stempelsprung gekennzeichnet. Der Stempel sprang beim Härten (AKS Land „Sachsen, Königreich“ Nr. 179).

Medaille im Wert von 2 Mark Reichswährung
Königreich Sachsen / König Georg (20. Juni 1902 bis 15. Oktober 1904)
Avers:Kopfbild des Königs nach rechts; unter dem Halsabschnitt Münzstättenzeichen E; Titelumschrift von links beginnend: GEORG KOENIG VON SACHSEN
Revers:Inschrift oben in drei Zeilen und unten in 4 Zeilen durch kleinen Stern mit beidseitigen Querstrichen getrennt: GEPRÄGT / IN GEGENWART / S(einer). M(ajestät). DES KÖNIGS --*-- MÜNZSTÄTTE / MULDNER HÜTTE / D(en). 7. MAI / 1903
Rand:beidseitig glatter Randstab mit Perlkreis, Rand mit 140 Kerben gerade geriffelt, ohne Randschrift
Münzstätte:Muldenhütten, Münzgraveur Max Barduleck (1871–1911)
Münzfuß:wie Reichsmünze im 100-Mark-Münzfuß, 50 Stück aus dem Pfund = 500 g feines Silbers
Werkstoff:Silber Ag 900 mit zulässige Abweichung von Ag 2,7 und Kupfer Cu 100
Münzgesetz:Prägung auf 2-Mark-Schrötling, der nach den Vorgaben von Artikel 3 § 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 hergestellt wurde.
HerstellungPrägejahrAuflageFeingewichtRauhgewichtØ max.Dicke
stempelglanz19031.004 StückSoll:10,00 g11,11 ±0,11 g28,00 mm-
Ist:-11,13 g27,92 mm2,20 mm
Alle Daten von abgebildeten Münzen und AKS Land „Sachsen, Königreich“ Nr. 179

Die Münzbesuchsprägung unter dem letzten sächsischen König erfolgte ebenfalls mit dem 2-Mark-Schrötling unter Verwendung des 2-Mark-Stempels für die Bildseite.

Medaille im Wert von 2 Mark Reichswährung
Königreich Sachsen / König Friedrich August (16. Oktober 1904 bis 13. November 1918)
Avers:Kopfbild des Königs nach rechts; unter dem Halsabschnitt Münzstättenzeichen E; Titelumschrift von links beginnend: FRIEDRICH AUGUST KÖNIG V(on). SACHSEN
Revers:Inschrift in 7 Zeilen mit unterschiedlicher Buchstabengröße:

ZUR / ERINNERUNG / AN DEN BESUCH / SEINER MAJESTÄT DES KÖNIGS / FRIEDRICH AUGUST / AUF DER MULDNER HÜTTE / AM 6. APRIL 1905

Rand:beidseitig glatter Randstab mit Perlkreis, Rand mit 140 Kerben gerade geriffelt, ohne Randschrift
Münzstätte:Muldenhütten, Münzgraveur Max Barduleck (1871-1911)
Münzfuß:wie Reichsmünze im 100-Mark-Münzfuß, 50 Stück aus dem Pfund = 500 g feines Silbers
Werkstoff:Silber Ag 900 mit zulässige Abweichung von Ag 2,7 und Kupfer Cu 100
Münzgesetz:Prägung auf 2-Mark-Schrötling, der nach den Vorgaben von Artikel 3 § 1 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 hergestellt wurde.
HerstellungPrägejahrAuflageFeingewichtRauhgewichtØ max.Dicke
stempelglanz1905800 StückSoll:10,00 g11,11 ±0,11 g28,00 mm-
Polierte Platte1905200 StückIst:-11,16 g28,04 mm2,88 mm
Alle Daten von abgebildeten Münzen und AKS Land „Sachsen, Königreich“ Nr. 187

Literatur

  • Arnold/Küthmann/Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Faßbender, Dieter „Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute“, 29. Auflage 2014 (zitiert als AKS)

Einzelnachweise

  1. 1 2 Haupt, Walther; Sächsische Münzkunde, 1. Auflage 1974, S. 188
  2. Arnold/Küthmann/Steinhilber, neu bearbeitet und erweitert von Faßbender, Dieter „Grosser Deutscher Münzkatalog von 1800 bis Heute“, 29. Auflage 2014
  3. AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 99
  4. Lorenz, Rudolf, Die Münzen des Königreichs Sachsen 1806-1871, HOBRIA Berlin, 1968; Nr. 132, S. 81
  5. 1 2 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1839, 2. Stück, No. 2
  6. 1 2 Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1839, 2. Stück, No. 3
  7. AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 128
  8. AKS Land "Sachsen, Königreich" Nr. 130
  9. Gesetzes- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen 1840, 13. Stück No. 61
  10. 1 2 3 4 Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 22, S. 233–240
  11. Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1900, Nr. 19, S. 250–251
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