Malte Ludolph Franz Eugen von und zu Putbus, geborener von Veltheim, (* 3. Januar 1889 in Halberstadt; † 10. Februar 1945 im KZ Sachsenhausen) war ein deutscher Großgrundbesitzer. Um sein Erbe, den ehemals fürstlich Putbus’schen Fideikommiss, wurde eine Restitutionsklage um den größten Rückgabeanspruch nach der Wende in der DDR geführt.

Leben

Kaiserreich und Erster Weltkrieg

Malte von und zu Putbus war der Sohn von Viktoria (1861–1933), der dritten Tochter des Fürsten Wilhelm Malte II. zu Putbus, und ihres Ehemannes Ludolf Heinrich von Veltheim. Die Adelshäuser Putbus und Veltheim waren schon seit vier Generationen eheliche Verbindungen eingegangen.

Nachdem er seine Jugend in Pasewalk verbracht hatte, verließ er im Alter von 11 Jahren das Elternhaus, um eine Kadettenausbildung zu absolvieren. Während des Urlaubs weilte er häufig bei seinem Großvater Wilhelm Malte II. auf Rügen. 1909 trat er in das Kürassier-Regiment „Königin“ (Pommersches) Nr. 2 in Pasewalk ein, wurde 1911 zum Leutnant befördert und heiratete am 2. Oktober 1913 in Stettin Marie (Mira) von Ploetz (1889–1955) aus dem Hause Stuchow-Quilow. Aus dieser Ehe gingen sieben Kinder hervor.

Nach dem Ersten Weltkrieg war Malte zu Putbus Mitglied in einem Freikorps und bewirtschaftete das Gut Krimvitz bei Garz auf Rügen, das sich im Besitz des Putbuser Fürstenhauses befand. 1922 trat er zeitgleich mit Walther von Corswant und Ewald von Kleist-Schmenzin als Ehrenritter in die Pommersche Genossenschaft des Johanniterordens ein, respektive fand dort Aufnahme nach einer Probezeit als Anwärter. Er war ein begeisterter Turnierreiter und ging gern auf die Jagd. 1932 trat er der NSDAP bei. Er wurde Mitglied der Sturmabteilung und beteiligte sich am Aufbau eines SA-Reitersturms. Malte von Veltheim war mit dem NS-Reichsbauernführer Walther Darré befreundet, auch Hermann Göring war Gast im Schloss Putbus.

Nach dem Tod seiner Tante Asta Eugenie von Riepenhausen, geb. Gräfin von Wylich und Lottum zu Putbus, der zweiten Tochter des Fürsten Wilhelm Malte II., die 1930 den Fideikommiss Putbus von ihrer älteren Schwester Marie Luise geerbt hatte und sich seit dem 16.3.1930 in historischer Tradition Fürstin und Herrin zu Putbus nannte, trat er 1934 deren Erbe im Hause Putbus an und bezog mit seiner Familie das Schloss Putbus; die Wintermonate verbrachten sie weiterhin in Krimvitz. 1938 erteilte ihm das Reichsministerium des Innern die Genehmigung zur Führung des Namens „von und zu Putbus“, jedoch ohne den Fürstentitel, den er allerdings im gesellschaftlichen Verkehr führte.

Konflikt mit dem nationalsozialistischen System

Am 30. Juli 1935 fand auf Einladung des Reichsleiters der NS-Organisation „Deutsche ArbeitsfrontRobert Ley auf der Terrasse des Hotels „Fürstenhof“ in Sassnitz ein Treffen mit lokalen Parteigrößen, Politikern und Architekten statt. Ley fragte Malte zu Putbus, ob er bereit sei, der DAF einen sieben Kilometer langen Küstenstreifen auf der Schmalen Heide, zwischen Mukran und Binz, für die Errichtung des ersten KdF-Strandbades „Seebad Prora“ zur Verfügung zu stellen. Da Ley die große Bedeutung des Projektes darlegte und dessen Realisierung als dringenden Wunsch Hitlers darstellte, erklärte von Putbus sich bereit, das Land abzugeben. Die Vereinbarung wurde durch Handschlag besiegelt.

Als sich bei Malte zu Putbus der Eindruck verstärkte, dass ihm das Gelände unter moralischem Druck abgepresst worden war, begann sein Konflikt mit dem nationalsozialistischen System. Rasch zerstritt er sich mit den kleinen örtlichen Funktionären: „… das merke er sich, Fähnleinführer“, so protokollierte das Gaugericht Pommern der NSDAP seine Wortwahl. Er protestierte scharf gegen eine Anordnung auf der Grundlage des Erlasses Nr. 78/38 vom 2. Juli 1938 des Stellvertreters von Adolf Hitler, Rudolf Heß, nach der er aus dem Johanniterorden, den die Nationalsozialisten als Hort eines politischen und weltanschaulichen Reaktionsmus betrachteten, austreten sollte. Der Ortsgruppenleiter der NSDAP veranlasste, dass er für drei Tage in Schutzhaft genommen wurde und in Putbus Plakate angeschlagen wurden, die ihn als „Judenfreund“, „Saboteur Hitlers“ und „Landesverräter“ bezeichneten. Am Gründonnerstag 1938 wurde er aufgefordert, auf dem Marktplatz zu erscheinen, um vor versammelter SA-Mannschaft öffentlich degradiert zu werden. Er folgte dieser Aufforderung nicht, wurde aber von der Gestapo nach Stralsund zur Untersuchung überführt, wo „die Ungeheuerlichkeit der erhobenen Beschuldigung sich schließlich ja herausstellte.“ Seit 1939 kritisierte Malte zu Putbus die Judenverfolgung und pflegte Kontakte zu oppositionellen Offizieren. Einen Vorfall im März 1939 protokollierten die Parteirichter des Gaugerichts Pommern der NSDAP so: „Im Verlauf eines Gesprächs hat er zur Judenfrage Stellung genommen und in seiner Erregung geäußert, er könne die Juden verstehen, sie würden sich an Deutschland einmal rächen, sie hätten ihre Ehre und verteidigten sie. Es sei ungerecht, sie aus Deutschland zu verweisen, Gott werde Deutschland durch die Juden strafen.“

Sein umfangreicher Gutsbesitz auf der Insel Rügen ist dokumentiert im letztmals 1939 veröffentlichten Güteradressbuch für die Provinz Pommern. Beginnend mit kleineren Höfen in Altensien, Granitz-Hof, Rittergut Campe, Blieschow, Anteile bei Sagard und bei Lancken, Forst Granitz, den Rittergütern Groß Schoritz und Silvitz, Höfe bei Glowitz, bei Sellin, Bürgermeisterei Tangnitz, Saiser, Gut Dummertevitz mit Gobbin, Höfe Nistelitz, Polchow-Fof, Fürstlicher Forst Putbus, Sagard-Marlow, Burtevitz, Vilmnitz und Zirkow. Dort sowie in Lubkow waren anteilig Flächen für das Seebad Prora gestellt, zu jener Zeit Malte zu Putbus gehörend, teils noch als Malte von Veltheim Herr zu Putbus tituliert. Die kleineren Einheiten waren sämtlich verpachtet. 1940 ist Malte zu Putbus mit Frau und Kindern als Mitglied der Deutschen Adelsgenossenschaft, Landesabteilung Pommern, ausgewiesen.

Während des Zweiten Weltkriegs diente Malte zu Putbus als Stabsoffizier. 1942 schied er aus der Wehrmacht aus. Als er sich weigerte, an den nationalen Beflaggungstagen ausschließlich die Hakenkreuzfahne zu hissen, wurde er aus der NSDAP ausgeschlossen. Ein Verfahren vor dem Sondergericht Stettin nach dem Heimtückegesetz wurde nach einer Intervention des Reichsjustizministeriums mit einer Verwarnung eingestellt. Generaloberst Ludwig Beck, Generaloberst Friedrich Fromm und Generaloberst Kurt von Hammerstein-Equord, drei führende Offiziere des Widerstandes gegen den Nationalsozialismus, die seit dem Ersten Weltkrieg zu seinen Freunden gehörten, kamen häufig zur Jagd in die Granitz und übernachteten im Jagdschloss. Dort sollen sich die Offiziere über die Sinnlosigkeit des Krieges unterhalten haben, worüber Meldung gemacht wurde.

Bereits zweimal zuvor inhaftiert, wurde er am 21. Juli 1944, einen Tag nach dem Attentat auf Hitler, von der Gestapo erneut verhaftet, in den Gestapogefängnissen von Stralsund, Greifswald und im Zentralgefängnis in Stettin festgehalten und ins KZ Sachsenhausen gebracht. Im dortigen Krankenbau soll er nach einer Mitteilung des Lagerkommandanten an seine Ehefrau am 10. Februar 1945 an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben sein. Nach Zeugenaussagen wurde er jedoch mit einer Spritze ermordet. Nach anderen Quellen wurde er erschossen. Nach dem Totenbuch des KZ hatte er die Häftlingsnummer 129476.

Kein Dokument belegt, dass Malte zu Putbus zum Umfeld der Widerstandskämpfer des 20. Juli gehörte oder sein Besitz beschlagnahmt worden sei. Eine amtliche Vermögenseinziehung vor dem 8. Mai 1945 ist nicht erfolgt. Auch eine formale Enteignung im Zuge der Bodenreform im Jahr 1945 scheint nicht stattgefunden zu haben.

Rechtsstreit um die Rückerstattung der Güter auf Rügen

Sein Sohn, der Chemiekaufmann Franz von Putbus (* 28. Mai 1927; † 5. April 2004) erhob nach 1990 vor Gericht erfolglos Ansprüche auf die Rückerstattung der umfangreichen Liegenschaften, die rund ein Sechstel der Insel Rügen umfassten. Dazu gehörten 10.000 Hektar Ackerland und 5.000 Hektar Forsten, das Schloss Putbus und das Jagdschloss Granitz, 44 Güter und 152 Bauernhöfe, sieben gewerbliche Betriebe sowie mehrere Kreidebrüche und -schlämmereien. Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen hatte den Restitutionsanspruch schon 1994 abgelehnt, das Bundesverwaltungsgericht in Berlin ließ 1998 die Revision gegen zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Greifswald auf Restitution nicht zu. Damit wurden die Urteile aus dem Jahr 1997 rechtskräftig (BVerwG 7 B 440.97 u. a.), die Klagen blieben erfolglos. Aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist zu entnehmen, dass das Vermögen im Zuge der Bodenreform in der Zeit von 1945 bis 1949 enteignet wurde. Eine Restitution wäre deshalb nur möglich gewesen, wenn es davor, schon vor dem 8. Mai 1945, verfolgungsbedingt enteignet worden wäre. Das war in den Gerichtsverfahren aber nicht nachzuweisen, denn die Güter waren vom NS-Regime zwar beschlagnahmt, bis 1945 jedoch formell noch nicht enteignet worden. Franz von Putbus, der sich seit 1951 inoffiziell Fürst zu Putbus nannte, kaufte jedoch ein Palais am Circus in Putbus und geringe Teile der Ländereien zurück, die nach seinem Tod 2004 sein Sohn Malte übernahm. Die Witwe von Franz, Michaela Fürstin zu Putbus, geb. Gräfin von Carmer, zog nach Rügen und übernahm die Verwaltung.

Literatur

  • Christoph Franke, Moritz Graf Strachwitz von Groß Zauche und Camminetz, Klaus Freiherr von Andrian-Werburg: Genealogisches Handbuch der Fürstlichen Häuser 2004, Band XVII, Band 133 der Gesamtreihe GHdA, Hrsg. Deutsches Adelsarchiv, C. A. Starke, Limburg an der Lahn 2004, S. 547–549. ISBN 978-3-7980-0833-5.
  • Günter Morsch, Astrid Ley, Winfried Meyer, Hans Coppi, Frauke Kerstens, Iris Schwarz: Totenbuch KZ Sachsenhausen 1936–1945. Hrsg.: Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, Oranienburg. Putbus, Malte von, Häftlingsnummer 129476, KZ Sachsenhausen, Oranienburg 10. Februar 1945, Oranienburg 2023, S. 1.

Einzelnachweise

  1. Georg Schmidt: Das Geschlecht von Veltheim (1912). II. Die Stammreihe des Geschlechts von der Teilung der Linien an (Genealogie). In: Familienchronik. Die Ahnentafel der angeheirateten Damen der v. Veltheim. Buchdruckerei des Waisenhauses, Halle a. S. 1912 (uni-duesseldorf.de [abgerufen am 17. September 2021]).
  2. Viktor Loebe: Jahresbericht des Königlichen Pädagogiums zu Putbus, für das Schuljahr Ostern 1894 bis Ostern 1895. Mitteilungen zur Genealogie und Geschichte des Hauses Putbus. Illustrationen. Hrsg.: Stammtafel. 1895. Progr. - Nr. 141. Druck von August Dose, Putbus 1895 (uni-duesseldorf.de [abgerufen am 17. September 2021]).
  3. Fürst Wilhelm Malte I. heiratete 1806 die geschiedene Gräfin Luise von Veltheim; die gemeinsame zweite Tochter Asta (1812–1850) heiratete Franz von Veltheim; deren Tochter Wanda Maria Freiin von Veltheim-Bartensleben heiratete 1857 ihren Vetter Fürst Wilhelm Malte II.; zwei von deren Töchtern, Marie und Victoria, heirateten wiederum zwei Veltheims.
  4. Bund Deutscher Offiziere (Hrsg.): Ehren-Rangliste des ehemaligen Deutschen Heeres auf Grund der Ranglisten von 1914 mit den inzwischen eingetretenen Veränderungen. Ernst Siegfried Mittler & Sohn, Berlin 1926, S. 401–402 (d-nb.info [abgerufen am 17. September 2021]).
  5. Christoph Franke, Moritz Graf Strachwitz v. Groß Zauche u. Camminetz, Klaus v. Andrian-Werburg: Genealogisches Handbuch der Fürstlichen Häuser 2004. In: Deutsches Adelsarchiv (Hrsg.): GHdA. Band XVII, Nr. 133. C. A. Starke, 2004, ISBN 978-3-7980-0833-5, ISSN 0435-2408, S. 547–549 (d-nb.info [abgerufen am 11. Mai 2023]).
  6. Liste der Mitglieder der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem nach dem Stande vom 10. März 1931. In: Johanniterorden (Hrsg.): Mitgliederverzeichnis mit Status der Ritter. Selbstverlag, Berlin 10. März 1931, S. 130 (d-nb.info [abgerufen am 17. September 2021]).
  7. 1 2 Götz Aly: … merke er sich das, Fähnleinführer! In: Berliner Zeitung, 6. Juni 1998
  8. 1 2 Martin Schoebel: Putbus, Herren, Grafen (seit 1723) und Fürsten (seit 1807) von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 21, Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-11202-4, S. 16–18 (Digitalisat).
  9. 1 2 Hans Watzek: Die demokratische Bodenreform 1945. (PDF; 352 kB) Marxistischer Arbeitskreis zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegungbei der Partei Die Linke, GeschichtsKorrespondenz, Mitteilungsblatt Nr. 2, 16. Jahrgang, April 2010, S. 4–10 (abgerufen am 18. November 2011)
  10. Jürgen Rostock: Das „Gewaltigste an Gemeinschaft“. In: Die Politische Meinung, Monatszeitschrift zu Fragen der Zeit, Nr. 488/489, Juli/August 2010, S. 120; abgerufen am 18. November 2011.
  11. 1 2 3 Erinnerungen an Menschen und Schicksale in der Pommerschen Evangelischen Kirche am Ende des II. Weltkrieges. (PDF; 935 kB), Herausgegeben von der Pommerschen Evangelischen Kirche S. 22–23 (abgerufen am 18. November 2011)
  12. 1 2 Christoph Seils: Ablaßhandel auf Rügen. In: Berliner Zeitung, 30. Juli 1997
  13. Landwirtschaftliches Adreßbuch der Provinz Pommern 1939. Verzeichnis von ca. 20000 landwirtschaftlichen Betrieben von 20 ha aufwärts mit Angabe der Besitzer, Pächter und Verwalter, der Gesamtgröße des Betriebes und Flächeninhalt der einzelnen Kulturen; nach amtlichen Quellen. In: H. Seeliger (Hrsg.): Letzte Ausgabe Paul Niekammer. 9. Reprint Klaus D. Becker Potsdam Auflage. Regierungsbezirk Stettin, Kreis Rügen. Verlag von Niekammer’s Adreßbüchern GmbH, Leipzig 1939, DNB 579071448, S. 59 (google.de [abgerufen am 24. August 2022]).
  14. Deutsche Adelsgenossenschaft (Hrsg.): Anschriftenbuch der Deutschen Adelsgenossenschaft 1940. Liste des in der Deutschen Adelsgenossenschaft zusammengeschlossenen reinblütigen Deutschen Adels. Schlieffen-Verlag, Berlin 1940, S. 229 (d-nb.info [abgerufen am 17. September 2021]).
  15. Günter Morsch: Totenbuch des KZ Sachsenhausen 1936-1945. Hrsg.: Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten. Gedenkstätte und Museum Sachsenhausen, Oranienburg 2014, S. Putbus, Malte von (stiftung-bg.de [abgerufen am 17. September 2021]).
  16. Keine Restitution ehemaligen Putbus-Vermögens. Bundesverwaltungsgericht, Pressemitteilung Nr. 17/98 vom 29. Mai 1998 (abgerufen am 18. November 2011)
  17. Altes Putbus-Vermögen wechselt nicht den Eigner. In: Der Tagesspiegel, 29. Mai 1998
  18. Johanniterorden (Hrsg.): Verzeichnis der Mitglieder der Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem. Stand Oktober 2014. Eigenverlag, Berlin, Potsdam 2014, S. 241 (DNB [abgerufen am 17. September 2021]).
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