Die Mannheimer Volksversammlung vom 27. Februar 1848 markiert den Beginn der Badischen Revolution und damit der Märzrevolution des Jahres 1848/49. Einberufen wurde sie von radikalen Liberalen, unter ihnen der Mannheimer Jurist, Journalist und Revolutionär Gustav Struve.

Auslöser

Den äußeren Anlass zur Zusammenkunft bot die Nachricht aus Paris, dass erneut revolutionäre Unruhen mit Barrikadenkämpfen („Februarrevolution“, 22. bis 24. Februar 1848) ausgebrochen seien und der „Bürgerkönig“ Louis Philippe abgedankt habe. Diese Nachricht verstärkte die revolutionäre Aufbruchstimmung, die in Baden herrschte und sich bereits in den Versammlungen von Offenburg und Heppenheim manifestiert hatte.

Märzforderungen

Die Teilnehmer der Mannheimer Volksversammlung verfassten eine an die Regierung in Karlsruhe gerichtete Petition, in der sie „Wohlstand, Bildung und Freiheit für alle Klassen der Gesellschaft, ohne den Unterschied der Geburt und des Standes“ verlangten. Sie mündet in vier Forderungen, die die Eckpunkte des politischen Programms der Märzrevolution markieren:

  1. Volksbewaffnung mit freien Wahlen der Offiziere
  2. Unbedingte Pressefreiheit
  3. Schwurgerichte nach dem Vorbild Englands
  4. Sofortige Herstellung eines deutschen Parlaments

Diese Forderungen haben als Märzforderungen Geschichte gemacht. Sie wurden in den Ländern des Deutschen Bundes verbreitet und allenthalben als Adressen an die verschiedenen Regierungen gerichtet. (Sie orientierten sich an den Forderungen der Mannheimer Volksversammlung vom 27. Februar 1848 und waren durch die Französische Februarrevolution beeinflusst.)

Literatur

  • Andreas Leutzsch: Die Ambivalenz der Märzforderungen – Auftakt zu einem deutschen Sonderweg? In: Horst Walter Blanke (Hrsg.): „Jede Umwälzung trägt den Charakter ihrer Zeit“. Ostwestfalen-Lippe 1848/49. Texte und Dokumente (= Schriften der Historischen Museen der Stadt Bielefeld. 14, ISSN 1615-1208). Historisches Museum, Bielefeld 1999, S. 23–42.

Einzelnachweise

  1. Hauß/Schmid, Badisches Kalendarium, 2006, DRW-Verlag, S. 99.
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.