Maria Johanna Hagemeyer (* 17. April 1896 in Bonn; † 1. Dezember 1991 ebenda) war eine deutsche Juristin und die erste Richterin Deutschlands. Sie arbeitete entscheidend an der Gleichberechtigungsgesetzgebung während der Überarbeitung des seit 1896 geltenden Familienrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch, welches 1956 vom Bundestag verabschiedet wurde.

Biografie

Maria Hagemeyer stammte aus einer rheinischen Juristen- und Theologenfamilie. Nach dem Abitur schrieb sie sich 1916 an der Bonner Universität für Jura ein und begann drei Jahre später mit ihrer Doktorarbeit. Sie bestand ihr zweites Staatsexamen im Oktober 1924, arbeitete anschließend als Hilfsarbeiterin im preußischen Justizministerium und wurde im Mai 1927 als erste Frau in Preußen zur Gerichtsrätin und dann 1928 zur beamteten Land- und Amtsrichterin in Bonn ernannt. Sie wurde damit die erste deutsche Richterin. Zum 1. Mai 1933 trat sie der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.137.375), später dem Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund. Von 1950 bis 1953 war sie als Referatsleiterin im Bundesjustizministerium maßgeblich an den Gesetzen zur Gleichberechtigung der Frau im Familienrecht beteiligt. 1953 wurde sie zur ersten Landgerichtsdirektorin im Gerichtsbezirk Köln ernannt und ging 1958 in den Ruhestand. Anschließend war sie unter anderem als Beraterin für Gleichberechtigungsfragen für die Vereinten Nationen in New York tätig.

Nachfolgende Richterinnen in Deutschland

Nach Maria Hagemeyer wurden 1929 Gertrud Cichorius in Chemnitz, Gertrud May in Leipzig, Else Samulon in Berlin, und Elisabeth Krumme in Essen als Richterinnen ernannt, gefolgt 1930 von Marie Hurtig in Chemnitz, Marie Munk in Berlin und Hedwig Brann-Frank in Frankfurt. Bereits 1933 gab es 23 verbeamtete Richterinnen in ganz Deutschland.

Einzelnachweise

  1. Dietmar Hipp: Showdown im Geschlechterkampf. In: Der Spiegel. 24. Juni 2008, abgerufen am 17. April 2021.
  2. ZeitZeichen - 17. April 1896: Richterin Maria Hagemeyer wird geboren. 9. April 2021, abgerufen am 17. April 2021.
  3. Ramona Pisal: Im Gedenken an die Gründung des Deutschen Juristinnen-Vereins (1914–1933) in Berlin vor 100 Jahren. In: djbZ – Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes, Jahrgang 18 (2015) Heft 3, S. 140–141
  4. Bundesarchiv R 9361-IX KARTEI/13040523
  5. Marion Röwekamp: Juristinnen. Hrsg.: Deutscher Juristinnenbund. Nomos-Verlag, Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-1597-4, S. 123 f.
  6. Susanne Giesler: Buchbesprechung Marion Röwekamp: Juristinnen. In: Streit – Feministische Rechtszeitschrift. Band 28, Nr. 1. Frankfurt a. M. 2010, S. 44 (streit-fem.de [PDF; 52 kB]).
  7. 1 2 Eva Schandevyl: Women in Law and Lawmaking in Nineteenth and Twentieth-Century Europe. Routledge, 2016, ISBN 978-1-134-77506-4, S. 91–92 (google.com).
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