Der Marktmeister (früher auch Marktvogt) ist eine von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung angestellte Person, welche die Aufsicht über die zu Markt gebrachten Lebensmittel sowie deren Güte und Preis führt, den Verkäufern Plätze und Stände zuweist und etwaige Gebühren (Marktgeld) von diesen erhebt.

Einzelnachweise

  1. Jakob Dominikus, Erfurt und das Erfurtische Gebiet: Nach geographischen, physischen, statistischen und politischen Verhältnissen, Teil 1, Gotha 1793, S. 360
  2. Pierers Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit (1857–1865): Marktmeister
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