Die Messtechnische Kontrolle (MTK) ist in Deutschland eine Kontrolle der Messgenauigkeit, bei der die Einhaltung der zulässigen Fehlergrenzen von Medizinprodukten mit Messfunktion überprüft wird.

Durchführung

Die MTK wird für Medizinprodukte mit Messfunktion im Medizinproduktegesetz (MPG) vom 2. August 1994 gefordert und in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) vom 29. Juni 1998 präzisiert. Sie wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt und den Eichbehörden aller Bundesländer erarbeitet.

In der Anlage 2 der MPBetreibV sind diejenigen Medizinprodukte mit Messfunktion aufgeführt, für die eine MTK vorgeschrieben ist.

Siehe auch

von Medizinprodukten mit Messfunktion der PTB] (PDF; 2,51 MB)

Einzelnachweise

  1. Leitfadenerstellung (Memento des Originals vom 16. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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