Der Mordfall Julia Hose war der Mord an einer Achtjährigen aus Rodheim-Bieber in der Gemeinde Biebertal im Landkreis Gießen in Mittelhessen. Ein Mann aus der Nachbarschaft hatte das Mädchen 2001 entführt und vermutlich unmittelbar danach getötet.

Der Fall erregte nicht nur deutschlandweit großes Aufsehen und führte zu einer mit 52 Tagen vergleichsweise kurzen Ermittlung, die als „die vielleicht aufwändigste Fahndung der hessischen Nachkriegsgeschichte“ gilt. Als Täter wurde der in der Nachbarschaft des Kindes wohnende Thorsten V. ermittelt und zwei Jahre nach der Tat zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Beweisführung stützte sich ausschließlich auf kriminaltechnische und kriminalwissenschaftliche Methoden. Am Rande der Ermittlungen stieß das Verhalten einiger Medienvertreter auf scharfe Kritik. Außerdem löste der Fall eine breite öffentliche Diskussion über den Umgang mit Sexualstraftätern aus.

Ablauf der Ereignisse

Am frühen Abend des Freitags, dem 29. Juni 2001, verschwand die achtjährige Julia Hose aus ihrem Heimatort in Rodheim-Bieber. Man konnte ermitteln, dass das Kind zuletzt um 18:00 Uhr in der Nähe des Spielplatzes gesehen wurde. Es begann eine großangelegte Suchaktion, in deren Verlauf 2000 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten in vier Tagen 30 km² Wald, Wiesen und landwirtschaftliche Flächen erfolglos absuchten. Am späten Abend des Dienstags, dem 3. Juli 2001, meldete ein Radfahrer den Brand eines Holzstoßes in einem Waldstück nahe der Bundesstraße 45 in der Gemarkung Niddatal zwischen den Ortsteilen Kaichen und Ilbenstadt, etwa 50 Kilometer vom Ort des Verschwindens des Mädchens entfernt. Bei den Löscharbeiten am 4. Juli, kurz nach Mitternacht, fand die Feuerwehr Reste eines fast völlig verbrannten Leichnams, den Gerichtsmediziner am 5. Juli 2001 im Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen durch DNA-Analyse als Leiche des verschwundenen Kindes identifizierten. Julia wurde am 11. Juli unter Teilnahme des damaligen hessischen Innenministers Volker Bouffier in ihrem Heimatort beigesetzt.

Ermittlungen

Aufgrund des hohen Hinweisaufkommens wurde beim Polizeipräsidium Gießen eine Sonderkommission eingerichtet, die die Suche koordinierte und die Ermittlungen aufnahm. Sie wuchs im Laufe der Ermittlungen auf siebzig Mitarbeiter an. Bis zum Fund der Leiche gingen etwa 300 und danach noch mehrere tausend Hinweise ein, die jedoch zunächst keine heiße Spur enthielten. Eine routinemäßige Überprüfung der Alibis bekannter Sexualstraftäter ergab keine Anhaltspunkte.

Für Hinweise, die zur Ermittlung des Täters führen, setzte die Staatsanwaltschaft Gießen eine Belohnung von 50.000 DM aus; auf heute umgerechnet 36.878 Euro. Am 13. Juli 2001 wurde der Fall in der Sendung Aktenzeichen XY vorgestellt, worauf bei der Polizei über 100 weitere Hinweise eingingen.

Im Zuge der Umfeldermittlungen befragten Polizeibeamte routinemäßig auch den unweit der Familie Hose wohnenden Thorsten V., der zunächst – von seiner Ehefrau bestätigt – angab, am Abend der Tat zu Hause gewesen zu sein.

Täterermittlung

Nachdem die stark verbrannten menschlichen Überreste bei Kaichen als Leichnam von Julia Hose identifiziert worden waren, konzentrierte sich die Spurensuche auch auf die Umgebung der Brandstelle. Eine Auswertung von rund 200 Filmen stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen im Umfeld des Fundorts ergab, dass Thorsten V. am 3. Juli 2001 um 23:10 Uhr auf der Bundesstraße 45 in der Gemarkung Nidderau-Heldenbergen – in passender räumlicher und zeitlicher Entfernung zum Brandort – mit seinem Volkswagen gemessen und fotografiert worden war. Die Polizei befragte ihn dazu an seinem Arbeitsplatz. Er erklärte, sein Auto eingefahren zu haben. Spuren, die auf eine Nähe zu einem Brandort hindeuteten, fand die Polizei an ihm nicht.

Ein Spaziergänger entdeckte am 17. Juli 2001 an einem Feldweg blaue Stofffetzen, eine Wasserpistole, wie sie auch Julia bei sich gehabt hatte, eine leere Zigarettenschachtel und ein Paar weggeworfene Latexhandschuhe. Diese Fundstücke übergab er der Polizei in Friedberg (Hessen), die sie an das Hessische Landeskriminalamt in Wiesbaden übersandte. An den Handschuhen wurden DNA-Spuren gesichert, ferner befand sich an den Fundstücken eine Textilfaser.

Eine Auswertung von Mobilfunkverbindungsdaten ergab am 6. August, dass die Eheleute V. zum Zeitpunkt von Julias Verschwinden miteinander telefoniert hatten, die Mobiltelefone jedoch in unterschiedlichen Funkzellen des Mobilfunknetzes eingebucht waren. Dies stand im Widerspruch zum Alibi des Ehemannes.

Für das Wohnhaus des nunmehr Verdächtigen erwirkte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Gießen einen Durchsuchungsbeschluss. Bevor dieser vollstreckt werden konnte, kam es am 6. August 2001 im Keller des Hauses zu einer schweren Verpuffung von Benzindämpfen, bei der Thorsten V. lebensgefährliche Verbrennungen erlitt. Bei der danach durchgeführten Hausdurchsuchung schlugen Leichenspürhunde trotz der Brandschäden im Keller an. Die Durchsuchung ergab schließlich, dass die am 17. Juli bei Friedberg gefundenen blauen Stofffetzen aus dem Haus von V. stammten. Die Textilfaser stammte von einem 40 m² großen Teppich aus dem Keller, an dem trotz des Brandes noch eine 0,05 mm² große Blutspur des Opfers festgestellt werden konnte. Die aufgefundene Zigarettenschachtel war von der Marke, die auch V. bevorzugte. Die DNA-Spuren an den Latexhandschuhen wurden V. zugeordnet.

Tathergang

Nach den geführten Ermittlungen und dem Urteil des Landgerichts Gießen, lockte der zur Tatzeit 33 Jahre alte Thorsten V. das Kind am frühen Abend des 29. Juni 2001 in den Keller seines Hauses, wo er es mit Handschellen fesselte und anschließend tötete. Am späten Abend des 3. Juli verbrannte er den Leichnam auf einem Holzstoß im Wald bei Kaichen. Die Brennholzmenge wäre ausreichend gewesen, um bei ungehindertem Abbrand die Überreste vollständig einzuäschern und unauffindbar zu machen. Handschuhe und Stoffreste warf er auf einem Feldweg bei Friedberg aus dem Fahrzeug. Während der Fahrt wurde er bei Heldenbergen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes mit seinem Fahrzeug fotografisch erfasst.

In der Zeit nach der Tat unternahm V. offenbar Anstrengungen, um Spuren zu beseitigen. Die Nachrichtenseite „stern.de“ berichtete, er habe seinen Pkw einer gründlichen Reinigung unterzogen und die Fußmatten ausgetauscht. Am 6. August versuchte V. in seinem Keller mit Hilfe von Benzin weitere Spuren zu beseitigen, wobei sich die Dämpfe entzündeten und ihn am ganzen Körper dauerhaft schwer verbrannten. Er wurde in eine Spezialabteilung im Universitätsklinikum Köln eingeliefert. 80 Prozent seiner Hautoberfläche waren verbrannt.

Prozess

Am 21. August 2001 erwachte V. aus dem Koma, gegen ihn erging Haftbefehl. Er galt nunmehr als vernehmungsfähig, machte jedoch zu keinem Zeitpunkt Angaben zur Tat. Am 20. März 2002 erhob die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage. Ein medizinisches Gutachten vom 7. August 2002 bestätigte die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten, so dass der Prozess vor dem Landgericht Gießen am 6. November 2002 beginnen konnte. V., der in einem Spezialrollstuhl saß, äußerte sich weiterhin nicht zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Am ersten Verhandlungstag verlas sein Verteidiger eine Erklärung, in welcher er die Tat bestritt. Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, der Angeklagte sei eine alkoholbedingt enthemmte Persönlichkeit, habe permanent harte Pornografie konsumiert und sei von der Realität enttäuscht. Die Tötung von Kindern sei Teil seiner Fantasien gewesen. Zur Verdeckung des vorherigen Sexualdeliktes habe er das Kind erschlagen. Die Feststellung einer besonderen Schwere der Schuld beantragte der Staatsanwalt nicht, im Hinblick auf die schweren Brandverletzungen, die sich V. beim Beseitigen von Spuren zugezogen hatte. Der Verteidiger hingegen forderte Freispruch aus Mangel an Beweisen. Zwar sei die Beteiligung seines Mandanten an der Tat möglich, es gebe aber keine Tatzeugen und „keinen unmittelbaren, objektiven, zwingenden Sachbeweis.“ Am 20. Mai 2003 wurde Thorsten V. wegen Mordes in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er das Mädchen in seinen Keller gelockt habe, um es sexuell zu missbrauchen. Anschließend habe er Julia getötet, wobei ein vollendetes Sexualdelikt allerdings nicht mehr festzustellen sei. Zur Motivlage stützten sich die Richter auf Erkenntnisse zur Persönlichkeit des Angeklagten und auf in seiner Wohnung gefundenes pornografisches Material. V. sei „in hohem Maße sexualisiert“. Dass er die an der Leiche gefundenen Handschellen dem Opfer erst nach dessen Tod angelegt habe, bezeichnete der vorsitzende Richter als „eher lebensfremd“. Es könne, „wenn man die Umstände sieht, nicht zweifelhaft sein, dass der Angeklagte die Tat begangen hat.“ Die öffentlichen Reaktionen auf das Urteil waren überwiegend positiv, vereinzelt wurden jedoch auch Zweifel an der Schlüssigkeit der Beweisführung, insbesondere zur Motivlage, geäußert.

Person des Täters

Der zur Tatzeit 33 Jahre alte Thorsten V. hatte nach dem Abitur zunächst ein Studium begonnen, dieses aber abgebrochen und stattdessen eine kaufmännische Ausbildung absolviert. Er war verheiratet und Vater einer zur Tatzeit ca. 6 Monate alten Tochter. Erst im März 2001 war er mit seiner Familie nach Biebertal gezogen. Es bestanden keine polizeilichen Erkenntnisse über ihn. V. war bei der Finanzbuchhaltung der Justus-Liebig-Universität im nahegelegenen Gießen angestellt. In seiner Freizeit interessierte er sich sehr für Autos und informierte sich häufig bei Autohändlern über neue Entwicklungen. Der als „Prototyp des braven Durchschnittsbürgers“ charakterisierte V. war dem Alkohol zugeneigt. Bekannte sagten vor Gericht aus, er sei unter Alkoholeinfluss stets zunächst agitiert, manchmal auch aggressiv gewesen. Am Tattag hatte er nach Feierabend begonnen, Alkohol zu trinken, zunächst an einer Waschanlage, dann in einer Gaststätte in Gießen, wo er Bier und Jägermeister konsumierte. Gegen 17:35 Uhr kam V., merklich alkoholisiert, in Rodheim-Bieber an. Zur Tatzeit könnte er eine Blutalkoholkonzentration von bis zu 1,4 Promille gehabt haben. Am Tag nach der Tat sagte V. auf der Straße vor laufender Kamera, dass er als Familienvater sehr bestürzt über das Verschwinden des Kindes sei. Nach der Tat plante er offenbar einen erneuten Umzug. Er ließ sich von einer Bank ein Kaufangebot für ein Wohnhaus in Großen-Linden unterbreiten. V. wurde bei der Verpuffung am ganzen Körper stark verbrannt und dauerhaft entstellt. Thorsten V. starb am 20. März 2022 in einem Krankenhaus in Wetzlar.

Reaktionen

Politische Debatte

Die Tat beeinflusste maßgeblich die breite öffentliche Diskussion um Verschärfungen in Strafmaß und Maßregelvollzug bei Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern. Zur Tat äußerte sich auch Bundeskanzler Gerhard Schröder am 8. Juli 2001 gegenüber Bild am Sonntag. Er erklärte, er komme immer mehr zu der Überzeugung, dass erwachsene Männer, die sich an kleinen Mädchen vergingen, nicht therapierbar seien. Dabei sagte er den oft und auch Jahre nach der Tat zitierten Satz: „Deswegen kann es da nur eine Lösung geben: wegschließen - und zwar für immer.“ Im Mordfall Julia Hose forderte Schröder höchste Anstrengungen, um den Täter schnellstmöglich zu fassen und mit aller Härte abzuurteilen. „Wer sich so außerhalb der menschlichen Gemeinschaft stellt, für den kann es nur die Höchststrafe geben.“ Die Äußerung Schröders sowie Forderungen nach Strafverschärfungen wurden kontrovers diskutiert. Die frühere Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wies Schröders Forderung zurück. Volker Beck von der Partei Bündnis 90/Die Grünen erklärte, er sehe keinen Bedarf an einer Gesetzesänderung. Zustimmend äußerte sich dagegen der bayerische Justizminister Manfred Weiß (CSU). Daraus entwickelte sich eine anhaltende Debatte, die sich um Maßnahmen wie Einführung einer Sexualstraftäterkartei, Speicherung genetischer Fingerabdrücke sowie Anwendung und Ausdehnung der Sicherungsverwahrung besonders gefährlicher Straftäter drehte.

Verhalten der Presse

Von Angehörigen und Nachbarn des Opfers wurde das Verhalten einiger Pressevertreter als aufdringlich und rücksichtslos wahrgenommen. Bei einer Pressekonferenz am 4. Juli 2001 beschwor ein Familienangehöriger die Presse eindringlich, von weiteren Vorsprachen bei den Eltern Julias abzusehen. Trotzdem erschienen Presse und Kamerateams bei den Eltern und der Großmutter des Kindes.

Mediale Rezeption

Bei der Berichterstattung über vergleichbare Kriminalfälle wurde wiederholt auf den Mordfall Julia Hose Bezug genommen.

Der Hessische Rundfunk sendete am 26. April 2015 im hr-fernsehen eine Dokumentation, in der unter anderem der damalige Leiter der Sonderkommission über den Fall berichtete. Der Hessische Rundfunk bezeichnete die Tat dabei als ein Verbrechen, „welches bis heute viele Menschen in der Region und in ganz Hessen beschäftigt.“

In der ARD-Mediathek ist seit 28. März 2022 die 3-teilige Dokumentation "Auf den Spuren von Julias Mörder" abrufbar.

Anlässlich der Versetzung des vorsitzenden Richters in den Ruhestand schrieb der Gießener Anzeiger im Oktober 2015, dieses Verfahren sei das „medienwirksamste, spektakulärste und wohl auch prozessual anspruchsvollste“ in der Laufbahn des Richters gewesen.

Der Fall wurde auch in einer Folge der RTL-Serie Anwälte der Toten gezeigt (Staffel 4, Folge 13 "Der Scheiterhaufen/Unfall oder Mord").

Einzelnachweise

  1. Asbjörn Svarstad: Åttaåring eldades upp för att dölja mord. In: Aftonbladet (Schweden). 5. Juli 2001, abgerufen am 22. November 2016.
  2. German girl's body identified. In: CNN. 5. Juli 2001, abgerufen am 22. November 2016.
  3. Angeklagter bestreitet alle Vorwürfe. In: Der Spiegel. 6. November 2002, abgerufen am 22. November 2016.
  4. 1 2 3 4 5 6 7 8 Ulrich Jaeger: Teppichfussel am Feldweg. In: Der Spiegel. 27. August 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  5. 1 2 Achtjährige Julia im hessischen Biebertal beigesetzt. In: Der Standard (Österreich). 11. Juli 2001, abgerufen am 22. November 2016.
  6. 1 2 3 Jochen Lamberts: Mordfall Julia: Grausame Gewissheit. In: Der Tagesspiegel. 5. Juli 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  7. Tanja Stelzer: Im Angesicht der Schuld. In: Der Tagesspiegel. 5. November 2002, abgerufen am 21. November 2016.
  8. Chronologie des Falles Julia - Indizien führen zum Mörder. In: n-tv. 20. August 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  9. Neue Indizien gegen Thorsten V. im Mordfall Julia. In: B.Z. 11. August 2001, abgerufen am 22. November 2016.
  10. 1 2 Georg Nolte, Guido Speiser: Mordfall Julia: Indizien überführten Nachbarn. In: Die Welt. 21. August 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  11. 1 2 Katharina Iskandar: Serienmörder von Schwalbach - Die Hoffnung heißt Technik. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 24. Mai 2016, abgerufen am 21. November 2016.
  12. 1 2 Lebenslang für Angeklagten im Mordfall Julia. In: Süddeutsche Zeitung. 17. Mai 2010, abgerufen am 21. November 2016.
  13. 1 2 Lebenslang für Julias Mörder. In: Hamburger Abendblatt. 21. Mai 2003, abgerufen am 21. November 2016.
  14. Neue Hinweise gegen Tatverdächtigen. In: Mitteldeutsche Zeitung. 13. August 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  15. Fall Julia: Strafverfolger fordern lebenslang für bewiesenen Sexualmord. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 30. April 2003, abgerufen am 22. November 2016.
  16. Überraschung im Mordfall Julia - Verteidigung will Freispruch. In: n-tv. 13. Mai 2003, abgerufen am 23. November 2016.
  17. Lebenslange Haftstrafe für Julias Mörder. In: Die Welt. 21. Mai 2003, abgerufen am 21. November 2016.
  18. 1 2 Gisela Friedrichsen: Lebenslang im Mordfall "Julia" Der Himmel, die Wiese und die blauen Teile. In: Der Spiegel. 20. Mai 2003, abgerufen am 22. November 2016.
  19. 1 2 Mordfall Julia - Tatverdächtiger wollte wegziehen. In: Focus Magazin Nr. 35 (2001). 27. August 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  20. 1 2 Gisela Friedrichsen: Warum musste Julia sterben? In: Der Spiegel. 2. Dezember 2002, abgerufen am 22. November 2016.
  21. 1 2 Ungewissheit für Eltern "schier unerträglich" - Lebenslange Haft für Mord an Julia. In: Rheinische Post. 20. Mai 2003, abgerufen am 22. November 2016.
  22. Helmut Schwan: Mordfall Julia - Manche haben ein leichtes Kopfschütteln erkannt. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 20. Mai 2003, abgerufen am 21. November 2016.
  23. VRM GmbH & Co KG: Nach 20 Jahren: Julias Mörder stirbt in Wetzlarer Klinik. 29. März 2022, abgerufen am 5. August 2022.
  24. Reaktionen auf den Mordfall Julia. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 8. Juli 2001, abgerufen am 22. November 2016.
  25. Gerhard Schröder: „Sexualstraftäter lebenslang wegsperren“. In: Der Spiegel. 8. Juli 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  26. Schröder will Kinderschänder "wegschließen" - Ruf nach härteren Strafen für Kinderschänder. In: Rheinische Post. 8. Juli 2001, abgerufen am 22. November 2016.
  27. Härterer Umgang mit Sexualstraftätern - Kanzler unter Beschuss. In: n-tv. 10. Juli 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  28. Eltern bitten Presse bei Beerdigung um "Abstand". In: n-tv. 10. Juli 2001, abgerufen am 21. November 2016.
  29. Profunde Aktenkenntnis nicht nur im Mordfall Julia. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Gießener Anzeiger. Archiviert vom Original am 9. Juli 2015; abgerufen am 24. November 2016.
  30. Hessens große Kriminalfälle - Der Mord an Julia Hose aus Biebertal. (Nicht mehr online verfügbar.) In: hr-fernsehen. Archiviert vom Original am 22. November 2016; abgerufen am 21. November 2016.
  31. ARD Crime Time - Videos der Sendung | ARD Mediathek. Abgerufen am 29. März 2022.
  32. Als Vorsitzender der Schwurgerichtskammer war Bruno Demel in über 100 Prozessen „Chef im Ring“. (Nicht mehr online verfügbar.) In: Gießener Anzeiger. 29. August 2015, archiviert vom Original am 24. November 2016; abgerufen am 24. November 2016.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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