Die Bezeichnung Mozart-Quinten verweist in der Musiktheorie auf Quintparallelen, die durch die Fortschreitung von einem übermäßigen Quintsextakkord zum Dreiklang der V. Stufe entstehen:

Geprägt wurde der Begriff vermutlich von Wilhelm Tappert:

Mozart hat mehr als einmal den übermässigen Quint-Sexten-Accord direct aufgelöst und also – Quinten gemacht; er hat das so oft gethan, dass man von „Mozart’schen Quinten“ reden darf.“

Wilhelm Tappert: Leipziger Allgemeine musikalische Zeitung. 3. Jg. Leipzig und Winterthur 1868, S. 275

In seiner Studie Das Verbot der Quinten-Parallelen (1869) widmet Tappert den „Mozart-Quinten“ einen eigenen Abschnitt. Zuvor hatte bereits Adolph Bernhard Marx ein Beispiel wie das obige in einer Diskussion des übermäßigen Sextakkords mit dem Vermerk „Mozart“ versehen, ohne dies allerdings näher zu kommentieren.

In neuerer Literatur wird hervorgehoben, dass solche Quintparallelen bei Mozart zwar vorkommen, in seinem Œuvre aber insgesamt eine Seltenheit sind. Beispiele sind u. a.:

In manchen der von Tappert genannten Beispiele (u. a. Die Entführung aus dem Serail Nr. 16, T. 96–97) werden die Stimmen so geführt, dass in Wahrheit gar keine Quintparallelen vorkommen.

Kaum eine Seltenheit sind Mozart-Quinten hingegen in Musik des 19. Jahrhunderts, z. B.:

Schon 1802 gestattet Charles-Simon Catel diese Art von Quintparallele in seinem einflussreichen Traité d’harmonie ausdrücklich, sofern sie nicht zwischen den Außenstimmen stattfindet. In deutschsprachigen Harmonielehren des 20. Jahrhunderts wird sie als „Mozart-Quinten“ ebenfalls ausdrücklich gebilligt.

Quellen (chronologisch)

Einzelnachweise

  1. Tappert 1869, S. 77–82.
  2. Marx 1841, S. 127.
  3. z. B. Ulrich Konrad: Mozart, (Joannes Chrysostomus) Wolfgang. Abschnitt II.5.c. In: Ludwig Finscher (Hrsg.): Die Musik in Geschichte und Gegenwart. Zweite Ausgabe, Personenteil, Band 12 (Mercadante – Paix). Bärenreiter/Metzler, Kassel u. a. 2004, ISBN 3-7618-1122-5 (Online-Ausgabe, für Vollzugriff Abonnement erforderlich)
  4. Catel 1802, S. 61: „Les deux quintes de suite que renferme ce passage sont tolérées, pourvu qu’elles ne soient pas placés dans les parties extrêmes, c’est-à-dire entre la partie la plus aigue et la plus grave.“
  5. z. B. Louis, Thuille 1907, S. 380: „Die sogenannten Mozartquinten dürfte heute wohl niemand mehr beanstanden“; Schönberg 1922, S. 296 f.
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