Als Nachlöscharbeiten bezeichnet man die Arbeit der Feuerwehr, nachdem das eigentliche Feuer bekämpft ist ("Feuer aus"). Sie sind Bestandteil des Feuerwehreinsatzes. Im Zuge der Nachlöscharbeiten werden mit einem im Gegensatz zum vorhergehenden Brand reduzierten Aufgebot an Einsatzkräften und -mitteln beispielsweise Brandschutt entfernt bis hin zum Ausräumen des betroffenen Raumes oder Gebäudes, Zwischendecken und -wände geöffnet oder in Absprache mit der Polizei auch erste Abrissarbeiten vorgenommen und hierbei entdeckte Glutnester abgelöscht. Im Anschluss an die Nachlöscharbeiten kann der Einsatzleiter eine Brandwache anordnen. Stellt die Brandwache später ein Wiederaufflammen des Feuers fest, werden die Nachlöscharbeiten wieder aufgenommen.
Weblinks
- Merkblatt Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden (abgerufen am 25. Mai 2020)
- Einsatztaktik für die Feuerwehr Hinweise zur Ventilation bei Barndeinsätzen (abgerufen am 25. Mai 2020)
- WBK - Ausbilderhandbuch Feuerwehr (abgerufen am 25. Mai 2020)
- Was tun im Brandfall? (abgerufen am 25. Mai 2020)
- Einsatzauftrag Brandbekämpfung (abgerufen am 25. Mai 2020)
Einzelnachweise
- ↑ „Brand aus!“ heißt nicht „Ende des Einsatzes!“ (PDF; 743 kB) (Nicht mehr online verfügbar.) Kreisfeuerwehrverband Neustadt, archiviert vom am 12. Juni 2013; abgerufen am 19. November 2013.
- ↑ Peter Zbinden: „Gelöscht heisst nicht Einsatzende“. (PDF) Schweizerischer Feuerwehrverband, April 2011, archiviert vom am 22. Februar 2014; abgerufen am 19. November 2013.