Naturschutzgebiet Wiembachtal und Seitensiefen

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Naturschutzgebiet in Lambertsmühle

Lage Burscheid, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Fläche 18,79
Kennung GL-056
WDPA-ID 329719
Geographische Lage 51° 4′ N,  6′ O
Einrichtungsdatum 2001
Rahmenplan Landschaftsplan Burscheid und Leichlingen
Verwaltung Untere Landschaftsbehörde Rheinisch-Bergischer Kreis

Das Naturschutzgebiet Wiembachtal und Seitensiefen ist ein Naturschutzgebiet in der Stadt Burscheid im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Wiembachtal und Seitensiefen besteht aus drei in sich abgeschlossenen Bereichen. Der westlichste Teil liegt zwischen Heidberg und Im Schümich. Hier befindet sich ein naturnaher Seitensiefen des Wiembachs. Es folgt nördlich von Dürscheid der zweite Teil in den so genannten Dürscheider Wiesen mit unterschiedlich intensiv genutzten Wiesen- und Weideflächen. Der dritte und größte Teil erstreckt sich von der westlich liegenden Dürscheider Mühle bis zu den östlich liegenden Geilenbacher Wiesen. Dabei handelt es sich um naturnahe hangbegleitende Laubmischwaldbestände sowie Auenwäldern, Feucht- und Nassgrünlandbereiche. Bei der Lambertsmühle liegen flächige Feuchtbrachen sowie nach Westen hin jüngere Rot-Erlen-Auenwaldbestände, zum Teil mit ausgeprägten Quellfluren.

Schutzziele

Das Gebiet wird zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung eines reich strukturierten Bachtales mit einem weitgehend naturnahen Bach sowie einem naturnahen unverbauten Seitensiefen, Feucht- und Nassgrünlandbereichen mit Seggen- und Binsenreichen Nasswiesen sowie gewässerbegleitenden, naturnahen Auenwäldern, als Lebensraum gefährdeter und seltener Tier- und Pflanzenarten bzw. Pflanzengesellschaften, geschützt. Im Einzelnen werden folgende Schutzzwecke festgesetzt:

  • Erhaltung und Sicherung naturnaher, unverbauter Fließgewässer, naturnaher unverbauter Seitensiefen, Feucht- und Nassgrünland mit Seggen- und binsenreichen Nasswiesen sowie gewässerbegleitende, naturnahe Auwälder,
  • Sicherung der Funktion als Biotopverbundfläche von herausragender Bedeutung mit Verbindungsflächen und Verbindungselementen
  • Erhaltung und Entwicklung des Landschaftsraumes in seiner besonderen Eigenart, Seltenheit und hervorragenden Schönheit,
  • Schutz, Pflege und Entwicklung der an naturnahe, unverbaute Fließgewässer, naturnahe unverbaute Seitensiefen, Feucht- und Nassgrünland mit Seggen- und binsenreichen Nasswiesen sowie gewässerbegleitende, naturnahe Auwälder gebundenen Lebensgemeinschaften sowie Standort angepasster, charakteristischer und seltener Tier- und Pflanzenarten.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1 2 3 Landschaftsplan „Burscheid und Leichlingen“, S. 50 f. abgerufen am 25. April 2017

Webseiten

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