Norbert Moser (* 15. Dezember 1930 in Bensheim; † 11. März 1984) war ein deutscher Offizier der Luftwaffe der Bundeswehr, zuletzt im Dienstgrad eines Oberstleutnants und inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR).

Leben

Mosers Laufbahn bei der Bundeswehr begann in der Panzerjägertruppe. Moser war von 1960 bis 1968 Angehöriger des Lufttransportgeschwaders 61 in Neubiberg bei München. In den 1970er war er Verbindungsoffizier zu verschiedenen Großverbänden des Heeres, darunter die Panzerbrigade 21 in Augustdorf und der Panzerbrigade 20. Als „Air Liaison Officer“ (ALO) nahm er an zahlreichen Gefechtsübungen teil, etwa im September 1974 an der Divisionsübung „Harte Nuß“.

Spionagetätigkeit

Moser arbeitete seit 1957 für den zivilen Auslandsnachrichtendienst der DDR, die Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) des MfS. Angeworben wurde er von seinem Schwager, einem hauptamtlichen MfS-Mitarbeiter der MfS-Bezirksverwaltung Magdeburg. Mosers Auftrag war in erster Linie, Einzelheiten des General Defense Plan für das I. Korps auszukundschaften. Als Agentenlohn erhielt er monatlich 4000 DM sowie insgesamt 300.000 DM Prämien.

1972 traf sich Moser in der DDR-Botschaft in Helsinki mit dem Stellvertretenden Leiter der HVA, Generalleutnant Hans Fruck. Im Januar erhielt der Militärische Abschirmdienst (MAD) einen Hinweis vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), ein Stabsoffizier der Luftwaffe arbeite möglicherweise für Ost-Berlin. Die MAD-Gruppe III übernahm den Fall und leitete die Abwehroperation „Kalkar“ ein. Das Ehepaar Moser wurde observiert und im Juli 1975 G 10-Maßnahmen beantragt. Im Oktober 1975 erfolgte die Verhaftung des Ehepaars durch das Bundeskriminalamt (BKA). Die Hauptverhandlung fand vom 20. September bis zum 6. Dezember 1977 vor dem Bayerischen Obersten Landesgerichts in München statt. Als Zeuge wurde unter anderem der Generalleutnant Bruno Loosen gehört. Am letzten Sitzungstag wurde Moser zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen gemeinschaftlich begangenen Landesverrats in einem besonders schweren Fall in Tateinheit mit fortgesetzter Verletzung von Dienstgeheimnissen und Bestechung verurteilt. Mosers Ehefrau Ruth erhielt wegen einer schweren Krankheit Haftverschonung. Sie war im Jahr 1971 infolge einer Hirnembolie zum Pflegefall geworden und siedelte im April 1977 in die DDR über, wo sie als hochdekorierte „Kundschafterin des Friedens“ lebte. Norbert Moser kam Ende 1980 im Rahmen eines Agentenaustauschs in die DDR. Im Gegenzug wurden zwei Mitarbeiterinnen des Bundesnachrichtendienstes (BND), die in der DDR zu langen Haftstrafen verurteilt waren, freigelassen. Am 11. März 1984 verstarb Moser an Lungenkrebs. Seine Frau Ruth starb am 17. April desselben Jahres. Moser hatte einen Sohn aus erster Ehe. Die Ehe mit Ruth blieb kinderlos.

Laut MAD soll Norbert Mosers Ehefrau Ruth bereits ihren ersten Ehemann, den 1918 geborenen Bundeswehroffizier Karl-Heinz Knollmann, im Auftrag des MfS geheiratet und als Spion geworben haben. Dieser war Träger des Ritterkreuzes und Kompaniechef von ihrem späteren zweiten Ehemann Norbert Moser in Marburg 1956/57. Zu dieser Zeit soll sie bereits mit ihrem späteren zweiten Mann ein Verhältnis gehabt haben. Nachbarn der Knollmanns, die in Düsseldorf wohnten, berichteten vom hohen Lebensstandard und erkannten auf Urlaubsfotos ein mit den Knollmanns befreundetes Ehepaar, das als Agentenführer tätig war. 1974 oder 1975 verließ dieses Ehepaar die Bundesrepublik fluchtartig. Gemäß einem Schriftgutachten hat Knollmann spätestens seit 1962 für die HVA gearbeitet. Als Knollmann als Quelle zunehmend unergiebig wurde, soll sich seine Ehefrau Ruth laut MAD auftragsgemäß von ihm geschieden und Moser geheiratet haben. Knollmanns zweite Ehefrau beging im November 1977 durch eine Überdosis Schlaftabletten Suizid. Hier sah der MAD einen Zusammenhang mit der nachrichtendienstlichen Verstrickung ihres Ehemanns.

Helmut R. Hammerich urteilt, der Fall Moser sei eine der bemerkenswertesten Abwehrerfolge des MAD. Der Erfolg beruhe auf der qualifizierten Arbeit der Operativarbeiter sowie der Observationskräfte. Zudem gelte der Fall als Musterbeispiel für die gute Zusammenarbeit innerhalb des MAD, mit dem BfV, dem BKA und dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Hendrik van Bergh: Köln 4713. Geschichte und Geschichten des Kölner Bundesamtes für Verfassungsschutz. J.W. Naumann Verlag, Würzburg 1981, ISBN 3-88567-010-0, S. 464.
  2. 1 2 3 4 5 Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, Kapitel: „Der Fall des Oberstleutnant Moser“, S. 334–337 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  3. Bernadette Droste: Handbuch des Verfassungsschutzrechts. Boorberg, Stuttgart u. a. 2007, ISBN 978-3-415-03773-1, S. 742, Anhang 12 (Eintrag 1975 „M., N.“).
  4. Heinrich Hannover: Die Republik vor Gericht 1954–1995: Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts. 1. Auflage. Aufbau-Verlag, Berlin 2017, ISBN 978-3-7466-3436-4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
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