Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) ist ein unabhängiges Expertengremium, das die Landesregierung Baden-Württemberg 2017 mit dem Regierungsprogramm für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung eingerichtet hat.

Seit dem 1. Januar 2018 unterstützt Normenkontrollrat Baden-Württemberg die Landesregierung bei der Berechnung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes neuer Normen. Darunter fallen Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes Baden-Württemberg. Bei dem Erfüllungsaufwand handelt es sich um die zu erwartenden Folgekosten für die Wirtschaft, die Bürgerinnen und Bürger und die öffentliche Verwaltung. Die Berechnung erfolgt nach dem international anerkannten Standard-Kosten-Modell.

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg prüft, ob es Vollzugsalternativen gibt, die für die Normadressaten (z. B. Wirtschaft, Bürgerschaft, Verwaltung) weniger aufwändig sind, die Regelung befristet werden kann, ob sie wirksam und evaluierbar ist und die Evaluierung vorgesehen ist.

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg unterbreitet der Landesregierung außerdem Vorschläge, wie sie bei geltendem Recht Bürokratiekosten senken kann.

Die Amtszeit des ersten Normenkontrollrats Baden-Württemberg ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Ein neues Gremium wurde noch nicht berufen.

Mitglieder

Dem Normenkontrollrat gehörten 2018 bis 2022 sechs Mitglieder an, die alle über Erfahrungen in Rechtssetzungsangelegenheiten innerhalb staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen verfügen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Baden-Württemberg.de: Regierungsprogramm Bürokratievermeidung, -abbau und bessere Rechtsetzung für Baden-Württemberg (September 2017)
  2. Normenkontrollrat Baden-Württemberg: Über uns (abgerufen am 17. Dezember 2018)
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