Obere Ihleniederung

IUCN-Kategorie IV – Habitat/Species Management Area

Lage Westlich von Ritterhude
Fläche 15 ha
Kennung NSG LÜ 161
WDPA-ID 164863
Geographische Lage 53° 11′ N,  44′ O
Meereshöhe von 24 m bis 30 m
Einrichtungsdatum 15.05.1988
Verwaltung NLWKN

Die Obere Ihleniederung liegt in der Gemarkung Ritterhude der gleichnamigen Gemeinde im Landkreis Osterholz, direkt westlich der Ortschaft und nördlich des Verlaufes der B 74.

Naturschutzgebiet

1988 erfolgte die Unterschutzstellung der Oberen Ihleniederung als Naturschutzgebiet durch die ehemalige Bezirksregierung Lüneburg. Das Schutzgebiet hat eine Größe von 14,17 Hektar. Es gehört zur naturräumlichen Region Stader Geest und trägt das statistische Kennzeichen NSG LÜ 161.

Schutzzweck ist die „Erhaltung und Entwicklung des von Hangwasserzufluss geprägten Ihlequellbereiches (auch als Meermoor bezeichnet) als Lebensraum bedrohter Pflanzen- und Tierarten der Quell-, Nieder- und Zwischenmoore“.

Natur

Das Tal des Baches Ihle entstand durch einen Erdfall, der durch die Auslaugung eines unterirdischen Salzstockes verursacht wurde. Hier bildete sich zunächst ein Niedermoor, das sich dann zum Hochmoor weiterentwickelte. Durch das Hochmoorwachstum wurde der Senkungsprozess ausgeglichen, was eine Torfmächtigkeit von bis zu acht Metern entstehen ließ. Allerdings ist das Hochmoor inzwischen durch Torfabbau und Entwässerung weitgehend wieder verschwunden.

Heute fließt der Oberlauf der Ihle durch ein flaches Tal und wird dabei von feuchten und nassen Gebüsch- und Waldgesellschaften gesäumt. Teilweise sind Grünlandflächen vorhanden, die nach der Unterschutzstellung brach liegen. Das Gebiet ist von großer Bedeutung für gefährdete Pflanzenarten.

Andere Schutzgebiete, Betreuung

In der Nähe befindet sich das Naturschutzgebiet LÜ 188 „Heerweger Moor und Quellbereiche der Ritterhuder Beeke“. Bei der Betreuung des Naturschutzgebietes wirkt die Biologische Station Osterholz mit, die auch Pflegemaßnahmen im Gebiet durchgeführt hat.

Commons: Naturschutzgebiet Obere Ihleniederung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Paragraph 3 (Schutzzweck) der Verordnung der Bezirksregierung Lüneburg über das Naturschutzgebiet "Obere Ihleniederung" in der Gemarkung Ritterhude, Gemeinde Ritterhude, Landkreis Osterholz, vom 15. März 1988. In: Amtsblatt der Bezirksregierung Lüneburg Nr. 9. 1. Mai 1988, S. 106, abgerufen am 1. Juli 2015.
  2. Ausführungen auf der Homepage des Landkreises (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2019. Suche in Webarchiven.)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.


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