Das Oberlandesgericht Tübingen war ein Oberlandesgericht in Tübingen, das von 1946 bis 1953 bestand. Es war für das Gebiet Südwürttemberg-Hohenzollern und den Bayerischen Kreis Lindau als Teil der französischen Besatzungszone zuständig und wurde nach der Gründung Baden-Württembergs aufgelöst.

Geschichte

Im Juni 1946 wurde von den französischen Besatzungsbehörden das Oberlandesgericht Tübingen für das Gebiet Südwürttemberg-Hohenzollern errichtet. Am 18. Mai 1946 war bereits ein Landgericht Lindau als Gericht der zweiten Instanz für den Bayerischen Kreis Lindau gegründet worden. Als Revisionsinstanz war das zu gründende Oberlandesgericht Tübingen vorgesehen.

Der Präsident des OLG war nach der Verfassung des Landes Württemberg-Hohenzollern auch Vorsitzender des Staatsgerichtshofs für das Land Württemberg-Hohenzollern.

Der Zusammenschluss der Südweststaaten zum Land Baden-Württemberg im Jahr 1952 führte dann auch zu einer Neuordnung der Justiz, das Oberlandesgericht Tübingen wurde mit dem Gesetz über die Oberlandesgerichte vom 27. April 1953 aufgelöst und 1954 dem Oberlandesgericht Stuttgart angegliedert.

Präsidenten

Gerichtsgebäude

Das Oberlandesgericht war gemeinsam mit der Beratenden Landesversammlung bzw. später dem Landtag für Württemberg-Hohenzollern, dem Landeswirtschaftsrat und dem Verwaltungs- und Kompetenzgerichtshof im ehemaligen Kloster Bebenhausen untergebracht.

Einzelnachweise

  1. 1 2 § 1 des Gesetzes über die Oberlandesgerichte vom 27. April 1953, Gesetzblatt für Baden-Württemberg S. 31
  2. Edith Raim: Justiz zwischen Diktatur und Demokratie: Wiederaufbau und Ahndung von NS-Verbrechen in Westdeutschland 1945-1949. Walter de Gruyter, 2013, ISBN 978-3-486-73565-9, S. 117 (google.com [abgerufen am 23. Juni 2023]).
  3. Klaus Schüle: Der Staatsgerichtshof und der Verwaltungsgerichtshof von Württemberg-Hohenzollern. Reihe Rechtswissenschaft Bd. 144. Pfaffenweiler 1993, S. 67
  4. Bebenhausen – Verfassung- und Gesetzgebung im Winterrefektorium (1946-1952). In: landeskunde-baden-wuerttemberg.de. Abgerufen am 23. Juni 2023.
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