Oskar Leuer von Hinüber (* 1892; † 1961) war ein deutscher Jurist und Autor rechtswissenschaftlicher Fachbücher.

Leben

Oskar Leuer von Hinüber aus der Familie von Hinüber war Senatspräsident am Oberlandesgericht Celle. Er schrieb eine Reihe von juristischen Standardwerken in der NS-Zeit. Im Osten Deutschlands wurden seine Bücher nach dem Zweiten Weltkrieg ausgesondert. Im Westen erschien vieles von ihm nach 1945 in umgearbeiteter Fassung.

Schriften

  • Gesellschaftsrecht. Stuttgart: Kohlhammer (99.–101. Tausend) 1960.
  • Strafverfahrensrecht und Strafvollstreckungsrecht unter Berücks. d. Führererlasses vom 21. 3. 1942 u. d. Verordngn vom 13. 8. 1942. Leipzig: Kohlhammer 1943.
  • Strafrecht. 57 Fälle mit Lösungen. (15. – 19., durchges. u. erg. Aufl.) Stuttgart: Kohlhammer 1949.
  • Neues Strafprozeßrecht. Leipzig: Schaeffer-Verl. C. L. Hirschfeld 1934.

Einzelnachweise

  1. Hartmut von Hinüber: Berichte aus dem Heimatland 2007. (pdf) „ . . die wahre Intention unsers allergnädigsten Königs“ - Das Profil der hannoverschen Familie v. Hinüber. (Nicht mehr online verfügbar.) In: heimatbund-niedersachsen.de. Archiviert vom Original am 24. September 2015; abgerufen am 11. Juni 2015.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  2. Liste der auszusondernden Literatur: Nachtrag. Bände 1–3. Deutsche Verwaltung für Volksbildung. Deutscher Zentralverlag 1948.
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