Die Würde einer Hofdame, auch Ehrendame oder Palastdame genannt, wurde den zu einem Hofstaat gehörenden adeligen Damen aufgrund ihres Standes oder des Standes ihres Ehemanns verliehen.

Hofdamen verrichteten Ehrendienste und fungierten als Gesellschafterinnen. Solche Hofämter wurden nur von hoffähigen Adligen bekleidet. Im Gegensatz etwa zur Zofe waren sie in Europa keine Hofbeamten. Als männliches Äquivalent zur Hofdame kann der Ritter – und später der Kammerherr – angesehen werden.

Beide Stände traten vermutlich schon mit den ersten ausgeprägten Fürsten- und Königshöfen in Erscheinung. Die ersten schriftlichen Überlieferungen zu diesem gesellschaftlichen Stand sind über 3000 Jahre alt, zum Beispiel in Ägypten (siehe Nofretete) oder im Chinesischen und im Perserreich.

Unter den Personen auf den Fürstenhöfen waren von jeher auch künstlerisch begabte Persönlichkeiten zu finden. Gut dokumentiert ist das Wirken der Minnesänger, doch auch manche Werke von Hofdamen zählen zur Weltliteratur. Ein fernöstliches Beispiel dazu ist der klassischjapanische Roman Genji Monogatari (die Geschichte vom [Prinzen] Genji), verfasst von Murasaki Shikibu, der Hofdame der Kaiserin um das Jahr 1000.

Beispiele bekannter Hofdamen

Literatur

  • Katrin Keller: Hofdamen. Amtsträgerinnen im Wiener Hofstaat des 17. Jahrhunderts. Böhlau, Wien u. a. 2005, ISBN 3-205-77418-3 (online).
  • Susan Richter: Hofdame – ein Beruf für Frauenzimmer? Betätigungsfelder adeliger Damen am Beispiel des kurpfälzischen Hofes im 18. Jahrhundert. In: Zeitschrift für Geschichte am Oberrhein. N.F. 114 (2005), S. 441–480.
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Wiktionary: Hofdame – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
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