Als Paralleljustiz wird eine Form der Konfliktlösung und Beilegung von Streitigkeiten oder Straftaten, die rechtlich relevante Tatbestände darstellen, bezeichnet, die außerhalb der staatlichen Rechtsordnung stattfindet.
Definition
Paralleljustiz ist von rechtlich und gesellschaftlich akzeptierten Formen der (außergerichtlichen) Streitbeilegungen (Mediation, Schlichtung usw.) abgegrenzt. In der Paralleljustiz übernehmen private Organisationen Funktionen der staatlichen Rechtsordnung, obwohl sie dazu im Rahmen der staatlichen Rechtsordnung kein Mandat haben.
Auswirkungen
Durch eine Paralleljustiz kann der staatliche Auftrag des Schutzes Schwächerer sowie die Einhaltung der Grundrechte der Bürger nicht aufrechterhalten werden. Dies gefährdet den Rechtsfrieden im Rahmen einer staatlichen Ordnung und verletzt meist rechtsstaatliche Verhältnisse.
Paralleljustiz in Deutschland
In Deutschland ist die Paralleljustiz gelebte Realität in Form von islamischen Friedensrichtern im Bereich der Clan-Kriminalität.
Siehe auch
Weblinks
- Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? (Im Jahr 2014 publizierte Studie des BMJV)
- Paralleljustiz (Im Jahr 2015 veröffentlichte Studie zur Paralleljustiz im Auftrag des Landes Berlin, von Prof. Dr. Mathias Rohe und Dr. Mahmoud Jaraba)
Einzelnachweise
- ↑ Kea-Sophie Stieber: Paralleljustiz. Hanns Seidel Stiftung, 6. April 2016, abgerufen am 15. Oktober 2020.
- ↑ Prof. Matthias Rohe, Dr Mahmoud Jaraba: Paralleljustiz. Friedrich-Alexander Universität, Erlangen-Nürnberg, abgerufen am 15. Oktober 2020.
- ↑ Das Gesetz der Clans. In: zeit.de. Abgerufen am 24. April 2021.
- ↑ Andreas Kopietz: Jetzt vermittelt die Parallel-Justiz zwischen Tschetschenen und arabischen Clans. Abgerufen am 24. April 2021.
- ↑ FOCUS Online: Ärger um „Friedensgipfel“ mit Boxer Charr: Das Protokoll des Berliner Clan-Kriegs. Abgerufen am 24. April 2021.
- ↑ FOCUS Online: Clan-Friedensrichter behauptet: Selbst Morde „klären wir innerhalb von zwei Wochen“ - Video. Abgerufen am 24. April 2021.