Die Parte oder der Partezettel ist im österreichischen Sprachgebrauch die schriftliche Mitteilung eines Familienereignisses, wie Taufe, Verlobung, Heirat oder Tod. Das Wort leitet sich vom französischen faire part („mitteilen“) beziehungsweise donner part („Nachricht geben“) her und ist wahrscheinlich Ende des 17. Jahrhunderts entstanden. Die Parte enthält meistens den Ort und Zeitpunkt des Familienereignisses sowie evtl. auch Angaben über religiöse Feiern im Zusammenhang mit dem Ereignis, wie z. B. Taufe, kirchliche Hochzeit oder Seelenmesse. Fälschlicherweise wird die Parte bzw. der Partezettel oft nur für eine schriftliche Nachricht über den Tod einer Person verwendet, wohl deshalb, weil diese Form die häufigste ist.
Einerseits wird sie Personen zugesandt, die zum Ereignis eingeladen werden sollen, andererseits wird sie z. B. als Sterbeparte auch öffentlich in Partekästen ausgehängt (zum Beispiel am Friedhofseingang, beim Bestatter vor dem Haus und in weiteren, über die Gemeinde verteilten Schaukästen). Bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts wurden Parten, insbesondere Sterbeparten, durch einen Dienstboten oder Hausoffizier persönlich zugestellt. Dies dürfte mit den damaligen hygienischen Verhältnissen zusammenhängen, die eine schnelle Beerdigung von Toten erforderlich machten, da es keine Möglichkeit zur Kühlung gab. Ein postalischer Versand der Parten dauerte in der Regel zu lange und war meist unzuverlässig.
Form und Inhalt insbesondere der Todesnachrichten haben dem Zeitgeschmack entsprechende Veränderungen erfahren. Tauf-, Verlobungs- und Hochzeitsanzeigen hingegen folgen noch immer formalen Regeln, die bereits im 19. Jahrhundert angewendet wurden. Insbesondere bei Todesnachrichten war es üblich, den vollen Namen sowie den Verwandtschaftsgrad der Hinterbliebenen zu nennen. Heute werden oftmals nur noch die Vornamen genannt; der Informationsgehalt dieser Parten insbesondere für Außenstehende ist daher als eher gering einzustufen. Üblich war es auch, Sterbeparten für Kinder bis zum zwölften Lebensjahr mit einem hellblauen Rand zu versehen. Hochzeitsnachrichten werden bis heute meist auf einem besonders starken Papier, etwas größer als A5, das in der Mitte gefaltet ist, versendet. Dabei geben (sofern die Brautleute nicht bereits angejahrt sind; in diesem Falle zeigen sie in eigenem Namen an) auf der linken Seite die Eltern des Bräutigams und auf der rechten Seite die Eltern der Braut die bevorstehende Verehelichung bekannt. Diese Parten können sehr aufwendig, etwa im Kupferstich auf Büttenkarton gedruckt, gestaltet sein.
Einzelnachweise
- ↑ Personal-Nachrichten. In: Die Presse, 24. September 1868, S. 11 (online bei ANNO).