Pelagius (* ca. 350 / 360; † ca. 418 / 420) war ein aus der römischen Provinz Britannia stammender Laienmönch, nach dem die Lehre des Pelagianismus benannt wurde.

Leben

Von asketischer Lebensführung geprägt, war Pelagius in Rom, wo er von etwa 390 bis 410 als Prediger auftrat, empört über die moralische Nachlässigkeit der spätantiken Gesellschaft, wie er sie dort erlebte. Seine Lehre war geprägt von der Ablehnung der Erbsündenlehre. So widersprach er in seinen Predigten vor allem den Aussagen zur Theologie der göttlichen Gnade, wie sie von Augustinus von Hippo gepredigt wurden. Er bekämpfte dessen Vorstellung von der Notwendigkeit einer "größeren Gnade" nach dem Fall, über die Gnade hinaus, die Adam im Paradies auch ohne Sünde benötigt hätte. Pelagius war der Auffassung, dass Augustinus’ Lehre darauf hinauslief, den Manichäismus in das Christentum einzuführen. Er klagte Augustinus an, dem Bösen den gleichen Rang wie Gott einzuräumen und heidnischen Fatalismus zu lehren, als sei es eine christliche Doktrin. Obwohl er als Urheber des Pelagianismus angesehen wird, war er nicht der wichtigste Theologe dieser Strömung; an Pelagius machten die Gegner dieser Ansicht ihre Darlegungen jedoch fest.

Als Alarich I. Rom 410 plünderte, flohen Pelagius und sein Gefährte Caelestius nach Karthago (Römische Provinz, Africa proconsularis), wo Pelagius in einen weiteren Konflikt mit Augustinus geriet. Sein Anhänger Caelestius wurde von einem Kirchenkonzil verurteilt, woraufhin Pelagius weiter nach Jerusalem floh, aber seine Verfolger bald auf seinen Spuren sah: Paulus Orosius ging nach Jerusalem, um Hieronymus vor ihm zu warnen. Zwar wurde Pelagius 415 auf einer Synode vom Vorwurf der Häresie freigesprochen, doch Augustinus hatte bereits eine wirksame Kampagne in Gang gebracht, die Pelagius und Caelestius als Häretiker ausweisen sollte. 416 wurde Pelagius auf den Synoden von Karthago und Mileve verurteilt. Anfang 417 erfolgte die Exkommunikation durch den römischen Bischof Innozenz I. Betroffen von diesem Urteil war auch Caelestius.

Pelagius’ Lehre über die Sünde und die Sühne wurde u. a. 418 auf der Synode von Karthago als Häresie verurteilt.

Pelagius soll im Gegensatz zu Augustinus eine positive Anthropologie vertreten haben: Der Mensch sei wesenhaft gut und der menschliche Wille folglich imstande, nur aufgrund seines natürlichen Vermögens Gottes Geboten zu gehorchen. Durch Askese und permanente Übung sei die menschliche Natur zu stärken, gemäß der Formel „Du kannst, weil du willst“. Im Bestreben, den Arianismus und den Manichäismus als Häresien zu widerlegen, betonte er – im Gegensatz zum moralischen Determinismus des letzteren – die Freiheit des Willens, der als eine Gabe Gottes niemals von der Sünde korrumpiert werden könne.

Zu philosophischer Reife gebracht wurde der Ansatz des Pelagius im Werk von Julianus von Eclanum, der Augustinus in einer Reihe von Schriften die Stirn bot. Gleichwohl setzte sich die augustinische Auffassung von Gnade und Freiheit in der westlichen Christenheit durch.

Politische und philosophische Bedeutung

Der pelagianische Streit spielte im römischen Westreich nie die destruktive Rolle, die dem Streit um den Monophysitismus im Osten zukam. Das zeigte, wie weit Kirche und staatliche Gewalt ideell und institutionell im Westen des späten 4. Jahrhunderts bereits auseinandergetreten waren. Dennoch hatte der Konflikt eine nicht unerhebliche zukunftsweisende Bedeutung: Im Westreich wurde anders als im Osten eine Trennung zwischen göttlicher und menschlicher Existenz vorgenommen, die auf Basis antik-stoischer und christlicher Gedanken zur Idee der Selbstbehauptung des Menschen gegenüber Gott führte. Mit seiner Betonung der natürlichen Freiheit und sittlichen Fähigkeit des Menschen zeigte Pelagius hier Ansätze eines abendländisch-westlichen Humanismus und Moralismus.

Literatur

Quellen

Mit der Verurteilung des Pelagius 418 wurden zugleich seine Schriften verboten. Dennoch ist vieles von seinen Werken erhalten geblieben. Ausführlich sind uns Gedanken des Pelagius überliefert in den zum Teil umfangreichen Zitaten aus seinen Werken, die seine Gegner, allen voran Augustinus, in ihren antipelagianischen Schriften anführen. Außerdem sind einige seiner Schriften vollständig erhalten geblieben. Um Pelagius’ Werke vor der Vernichtung zu bewahren, haben seine Schüler über einige seiner Schriften den Namen anderer Autoren gesetzt. Dazu gehören die beiden so wichtigen Schriften Expositiones XIII epistularum Pauli und Epistula ad Demetriadem.

Bis heute wird diskutiert, ob noch weitere Schriften des Pelagius unter fremden Namen tradiert wurden. Derzeit wird dies nur noch für vier Werke aus der Pseudo-Hieronymus-Tradition erwogen (Epistula ad Celentiam, De divina lege, De vita Christiana, De virginitate). Allerdings ist umstritten, ob diese Zuweisungen gerechtfertigt sind.

  • Aurelii Augustini Contra Iulianum, ed. T. Blampin et al., in: J.-P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 44, Sp. 641–874.
  • Aurelii Augustini Contra Iulianum opus imperfectum lib. I-III, ed. E. Kalinka et Michaela Zelzer 1974 = Corpus scriptorum ecclesiasticorum Latinorum, Bd. 85/1, Vindobonae 1974; lib. IV–VI, ed. T. Blampin et al., in: Patrologia Latina, Bd. 45, S. 1337–1608.
  • A. Augustinus, Schriften gegen die Pelagianer, hrsg. von S. Kopp u. a., Würzburg 1955 ff.
  • Pelagius, De fide trinitatis (Fragment.), in: J.P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Supplementa Bd. 1, Sp. 1544–60, Paris 1958.
  • Pelagius, Epistula ad Demetriadem, in: J.P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 30, Sp. 15–45.
  • Pelagius, Expositiones XIII epistularum Pauli ed. A. Souter (Text and Studies 9,1.2), Oxford 1922–1926.
  • Pelagius, Libellus fidei ad Innocentium, in: J. P. Migne (Ed.), Patrologia Latina, Bd. 45, Sp. 1716–1718.
Sekundärliteratur
  • T. Bohlin: Die Theologie des Pelagius und ihre Genesis, Wiesbaden, Uppsala 1957.
  • G. Bonner: Pelagius/Pelagianischer Streit. In: Theologische Realenzyklopädie, Bd. 26, (1996), S. 176–185.
  • P. Brown: Der heilige Augustinus. Lehrer der Kirche und Erneuerer der Geistesgeschichte. Übersetzt von J. Bernard, München 1975.
  • Gisbert Greshake: Gnade als konkrete Freiheit. Eine Untersuchung zur Gnadenlehre des Pelagius. Grünewald, Mainz 1972 ISBN 3-7867-0365-5 (Zugleich Habilitationsschrift an der Universität Tübingen, Fachbereich Katholische Theologie, 1972).
  • Helmut Hoping: Pelagius (Theologe). In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon (BBKL). Band 7, Bautz, Herzberg 1994, ISBN 3-88309-048-4, Sp. 168–173.
  • A. U. Sommer: Das Ende der antiken Anthropologie als Bewährungsfall kontextualistischer Philosophiegeschichtsschreibung: Julian von Eclanum und Augustin von Hippo. In: Zeitschrift für Religion- und Geistesgeschichte, Band 57 (2005), Heft 1, S. 1–28.
  • S. Thier: Kirche bei Pelagius, Berlin, New York 1999.
  • M. Vessey: Opus imperfectum. Augustine and His Readers, 426 – 435 A. D. In: Vigiliae Christianae 52 (1998), S. 264–285.
  • O. Wermelinger: Rom und Pelagius. Die theologische Position der römischen Bischöfe im pelagianischen Streit in den Jahren 411–432, Stuttgart 1975.
  • Gustav Friedrich Wiggers: Versuch einer pragmatischer Darstellung des Augustinismus und Pelagianismus. Hamburg 1833.
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Einzelnachweise

  1. Pelagius, in: Oxford Dictionary of National Biography
  2. Franz Georg Maier: Die Verwandlung der Mittelmeerwelt. Fischer Weltgeschichte Bd. 9. Frankfurt 1968, S. 163 f.
  3. Zum Schriftenkorpus des Pelagius und die Diskussion über die umstrittenen Schriften siehe S. Thier, Kirche bei Pelagius, Berlin/New York 1999, S. 18–30.
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