Eine Personalbescheinigung war ein Ausweis, der Personen, die in der DDR ansässig waren und deren Gebiet vorübergehend oder für ständig nach Westdeutschland verließen, zum Passieren der Kontrollpassierpunkte an der Demarkationslinie (innerdeutschen Grenze) berechtigte.

Die Personalbescheinigung wurde auf Basis einer Anordnung vom 23. November 1953 des Ministeriums des Innern der DDR ausgestellt. Sie löste ab dem 25. November 1953 den Interzonenpass ab. Vor der Abreise musste bei der Volkspolizei der Personalausweis im Austausch gegen die Personalbescheinigung abgegeben werden.

Die Ausgabe war so selten, dass praktisch nur besonders privilegierten Personen die Reise in die Bundesrepublik Deutschland möglich war (Reisekader).

Einzelnachweise

  1. Anordnung über die Regelung des Interzonenreiseverkehrs vom 21. November 1953. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953 S. 1157. verfassungen.de, abgerufen am 27. Juli 2021.
  2. § 2 Abs. 2 Verordnung über die Ausgabe von Personalausweisen der Deutschen Demokratischen Republik vom 29. Oktober 1953. Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik 1953, S. 1090–1091. documentArchiv.de, abgerufen am 27. Juli 2021.
  3. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Kommentar 1982, S. 254 (Soz. Verf. DDR Komm. 1982, S. 254); Art. 7, Rz. 13.
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