Die Pflanzgröße beschreibt die Größe der Bäume, die bei Neupflanzungen oder Baumnachpflanzungen festgelegt wird.

Ein Baum, der einen Stamm hat, wird als Hochstamm bezeichnet, wenn dessen sichtbare Wuchsform sich in zwei Meter Höhe verzweigt. Beispiel: Tilia cordata H, 3 × v, 16-18, mB beschreibt eine Winter-Linde mit einem Erdballen an den Wurzeln. Der Baum hat einen Stamm (H = Hochstamm), dessen Umfang in 1 Meter Höhe zwischen 16 und 18 cm beträgt (16–18).

Einige Städte und Gemeinden geben Mindestpflanzgrößen für ihre Straßenbäume vor. Da die Straßenbäume eine geringe Lebenserwartung haben, sollten sie in einer Mindestgröße gepflanzt werden, um gleich wichtige Funktionen übernehmen zu können. Fehlen Vorgaben, so sollte ein Stammumfang von mindestens 16-18 cm gewählt werden, da die Standortbedingungen an Straßen meist pflanzenfeindlich sind. Die Pflanzgröße wird im Pflanzgebot festgelegt.

Einzelnachweise

  1. Neupflanzungen in der Stadt Amtsblatt Nr. 046 der Stadt Mainz vom 25. Oktober 2013, S. 2 ff. (635 kB)
  2. Grundwissen Straßenbaumverwendung (Memento vom 30. Mai 2013 im Internet Archive) PDF-Datei 307 kB
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