Polizeibataillone waren paramilitärische Einheiten der Ordnungspolizei des nationalsozialistischen Deutschlands während des Zweiten Weltkriegs.
Aufstellung
Die Ordnungspolizei (uniformierte Polizei) unter Kurt Daluege hatte im Jahr 1939 zur Unterstützung der Wehrmacht 21 Polizei-Bataillone mit je rund 500 Mann aufzustellen, die ihre ausgebildeten Mannschaften zur Bildung weiterer Bataillone abgaben.
Polizeibataillone wurden ab Kriegsbeginn in Polen eingesetzt. Die Mannschaft der Pol.Res.-Bataillonen setzte sich aus Männern der Hilfspolizei zusammen. Hilfspolizisten (ab Dezember 1939 „Polizeireserve“) wurden bereits ab 1938 für den Mobilisierungsfall ausgehoben und an Wochenenden trainiert. Es handelte sich um etwas älter ungediente Männer der Jg. 1901–1909, sie wurden von der Wehrmacht freigegeben und über die Notdienstverordnung mobilisiert. Nur ein kleiner Teil der Hilfspolizisten/Polizeireserve kam in Pol.Res.Bataillone, diese wurden lokal aufgestellt, die Nummerierung entspricht den jeweiligen Wehrkreisen.
1940/41 wurde weitere Polizei-Bataillone mit den Nummern 251–256 (Anwärterbataillon) und 301–325 (Wachtmeisterbataillon) aufgestellt. Deren Mannschaft setzte sich aus ungedienten Wehrpflichtigen der Jahrgänge 1918–1920 und 1909–1912 zusammen, die sich nach Kriegsbeginn mit Genehmigung und Mitwirkung der Wehrmacht für den Dienst in der Schutzpolizei melden konnten (Verordnung über die Einstellung von Wehrpflichtigen in die Schutzpolizei des Reichs, veröffentlicht am 6. November 1939, RGBl. S. 2137). Die Mannschaft dieser Wachtmeister- und Anwärterbataillone war nicht nur jünger als jene der Res.Pol.Batl., sondern auch besser militärisch ausgebildet. Sie kamen mit einem Einberufungsbefehl der Wehrmacht in eine Polizeikasernen und wurden mehrere Monate trainiert. Der Dienst wurde als Wehrersatz anerkannt.
Polizeibataillone sollten eroberte/besetzte Gebiete sichern und die Sicherungsdivisionen der Wehrmacht entlasten. Sie wurden aber auch Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD zugeteilt und für die Ermordung von Juden und von Zivilisten in eroberten Gebieten eingesetzt. Im weiteren Kriegsverlauf kamen auch sie vermehrt in Frontbereichen zum Einsatz (Rückzug) und waren direkt Wehrmachtsteilen unterstellt.
Aus allen 1942 bestehenden Polizeibataillonen wurden durch Erlass O.Kdo. I O (3) Nr. 184/42 v. 9. Juli 1942 des Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei Heinrich Himmler 28 motorisierte Polizei-Regimenter gebildet. Jedes Regiment umfasste 3 bis 4 Bataillone sowie je eine Nachrichten-, Panzerspäh- und Panzerjäger-Kompanie. Die Polizeibataillone verloren ihre Bezeichnung/Nummerierung und wurden mit römischen Ziffern (I./II./III./IV./-) ihres Regimentes bezeichnet.
Mit Erlass O.Kdo. I O (3) 1 Nr. 105/43 vom 12. März 1943 wurde ein Befehl Himmlers (I 462/43 Adj. vom 24. Februar 1943) umgesetzt und allen Polizeiregimentern ein SS vorangestellt, sie blieben jedoch Einheiten der Ordnungspolizei. Die Umbenennung diente vor allem der Unterscheidung zu den kurz darauf (29. März 1943) aufgestellten Polizei-Schützen-Regimentern, die von deutschem Personal geführt, deren Mannschaft jedoch aus angeworbenen Männern besetzter Gebiete rekrutiert wurde. Ihre Nummerierung beginnt mit 31.
Zwischen Oktober 1943 und Oktober 1944 wurden aus Südtirolern zudem die vier zusätzlichen Polizeiregimenter „Bozen“, „Alpenvorland“, „Schlanders“ und „Brixen“ aufgestellt.
Geschichte
Beim Überfall auf Polen waren die Polizeibataillone bereits ab September 1939 im Einsatz und wurden anfangs für die Gefangennahme versprengter Soldaten, das Einsammeln des vom Gegner zurückgelassenen Kriegsgerätes und für die Bewachung von Kriegsgefangenenlagern eingesetzt. Im weiteren Verlauf des Krieges begingen Polizeieinheiten auch Kriegsverbrechen wie Verschleppungen und Massenmorde. Klemp kommt in seiner Studie zu dem Schluss, dass direkten Aktionen der ca. 50.000 Bataillonsangehörigen „mindestens eine halbe Million Menschen“ zum Opfer fielen. Er hatte Daten zu 125 Bataillonen ermittelt. Mindestens 75 davon standen im Verdacht, direkt oder indirekt an Massenverbrechen beteiligt gewesen zu sein. In der Bundesrepublik wurde ab 1954 gegen Angehörige verschiedener Bataillone ermittelt, es kam zu Verurteilungen und Schuldsprüchen.
In Kriegsverbrechen verwickelte Polizeibataillone
- Reserve-Polizei-Bataillon 3
- Reserve-Polizei-Bataillon 9
- Reserve-Polizei-Bataillon 11
- Reserve-Polizei-Bataillon 101
- Polizei-Bataillon 111
- Reserve-Polizei-Bataillon 133
- Polizei-Bataillon 303
- Polizei-Bataillon 304
- Polizei-Bataillon 306
- Polizei-Bataillon 307
- Polizei-Bataillon 309
- Polizei-Bataillon 316
- Polizei-Bataillon 320
- Polizei-Bataillon 322
Literatur
- Stefan Klemp: „Nicht ermittelt“. Polizeibataillone und die Nachkriegsjustiz. Ein Handbuch. 3., korrigierte, erweiterte und überarbeitete Auflage, Metropol, Berlin 2022, ISBN 978-3-86331-588-7
- Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei im westlichen Europa 1940–1945. Schöningh, Paderborn 2020, ISBN 978-3-506-70169-5
- Stefan Kühl: Ganz normale Organisationen: Zur Soziologie des Holocaust. Suhrkamp, Berlin 2014, ISBN 978-3-518-29730-8
- Stephen Campbell: Police battalions of the Third Reich. Schiffer Military History, Atglen PA, 2007, ISBN 978-0-7643-2771-1
- Wolfgang Curilla: Die deutsche Ordnungspolizei und der Holocaust im Baltikum und in Weißrußland 1941–1944. 2., durchgesehene Auflage, Schöningh, Paderborn 2005, ISBN 978-3-506-71787-0