Das Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR war seit 1938 das kollektive Staatsoberhaupt der Sowjetunion.

Aufgabe

Das höchste Staatsorgan der UdSSR, der Oberste Sowjet, umfasste zwei gleichberechtigte Kammern, den Unionssowjet und den Nationalitätensowjet, die bei gleicher Sitzungsperiode im Fünfjahresrhythmus von den Bürgern der UdSSR gewählt wurden. Der Oberste Sowjet tagte zweimal im Jahr. Er wählte aus den eigenen Reihen 24 Mitglieder in das Präsidium des Obersten Sowjets, dem außerdem die Vorsitzenden der Obersten Sowjets der Unionsrepubliken von Amts wegen angehörten. Das Präsidium war das ständige legislative Organ der UdSSR. Es wählte den Rat der Volkskommissare (seit 1946 Ministerrat).

Wie zuvor der Vorsitzende des Zentralen Exekutivkomitees (1922–1938) nahm der Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets die protokollarische Funktion des Staatsoberhauptes wahr. Die politische Macht der Vorsitzenden war begrenzt. Im Machtsystem der UdSSR standen die Generalsekretäre oder auch die Politbüromitglieder der KPdSU über den Präsidiumsvorsitzenden, soweit diese nicht eine dieser Funktionen auch wahrnahmen. Zwischen 1977 und 1985 und ab 1988 bestand eine Personalunion von Generalsekretär und Präsidiumsvorsitzenden.

Seit 1977 hatte das Präsidium 39 Mitglieder, die vom Obersten Sowjet meist einstimmig auf Vorschlag des Zentralkomitees der KPdSU gewählt wurden.

Verfahrensweise und Funktion des Präsidiums änderten sich erst unter Gorbatschow nach der Konstituierung des Kongresses der Volksdeputierten im Mai 1989 und des 1990 eingeführten Präsidialsystems. Im März 1990 entstand der Präsidialrat der UdSSR, der Anfang 1991 vom Sicherheitsrat der UdSSR abgelöst wurde.

Vorsitzende des Präsidiums des Obersten Sowjets

Vorsitzende des Präsidiums bzw. Obersten Sowjets (ab 1990) und zugleich Staatsoberhäupter der Sowjetunion (bis 1922 Sowjetrussland) mit nachfolgenden Bezeichnungen waren:

1922–1938: Vorsitzender des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjets
1938–1989: Vorsitzender des Präsidiums des Obersten Sowjets
1989–1990: Vorsitzender des Obersten Sowjets
1990–1991: Ämter des Vorsitzenden des Obersten Sowjets und des Staatspräsidenten waren getrennt

Präsidialrat

Am 14. März 1990 wurde durch Gesetz der Präsidialrat gebildet, dessen Aufgabe darin bestand, Maßnahmen für die „Realisierung von Grundrichtungen der Innen- und Außenpolitik und der Sicherheit der UdSSR“ auszuarbeiten. Seine Mitglieder wurden durch den Präsidenten ernannt.

ab 23. März 1990

ab 17. Juli 1990

ab 3. November 1990

Nachdem sich das Gremium als handlungsunfähig erwies, wurde es am 26. Dezember 1990 durch ein Gesetz wieder aufgelöst.

Literatur

  • Spuler: Regenten und Regierungen der Welt. Minister-Ploetz Bd. 4 u. 5, 1964 und 1972, ISBN 3-87640-026-0.
  • Michail Gorbatschow: Erinnerungen. Siedler-Verlag, Berlin 1995, ISBN 3-88680-524-7.

Einzelnachweise

  1. Christian Schmidt-Häuer: Das Machtzentrum der Sowjetunion: Gorbatschows neue Garde. In: Die Zeit, 27. April 1990.
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