Proculus war im antiken Rom ein Jurist der frühen klassischen Zeit um die Mitte des 1. Jahrhunderts n. Chr. Er gilt als Begründer einer nach ihm benannten juristischen „Rechtsschule“, die der Prokulianer. In seiner Bedeutung fiel er aber deutlich hinter seinen Lehrkollegen Labeo zurück. Die Prokulianer rivalisierten mit den Sabinianern um die Entwicklung von Methoden systematischer Auslegung des Rechts. Proculus arrangierte sich mit dem Prinzipat und wurde zu einem engen Vertrauten des princeps.

Literatur

  • Detlef Liebs: Römisches Recht. 6. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-8252-0465-0.

Anmerkungen

  1. Jan Dirk Harke: Römisches Recht. Von der klassischen Zeit bis zu den modernen Kodifikationen. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-57405-4 (Grundrisse des Rechts), § 1 Rnr. 14 (S. 12).
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